WICHTIGE FRAGE ZUR SPEKULATIONSSTEUER !!


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Neuester Beitrag: 29.12.00 12:47
Eröffnet am:27.12.00 18:28von: PseudoAnzahl Beiträge:25
Neuester Beitrag:29.12.00 12:47von: baanbruchLeser gesamt:10.655
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90 Postings, 9034 Tage PseudoWICHTIGE FRAGE ZUR SPEKULATIONSSTEUER !!

 
  
    #1
27.12.00 18:28
Wer kann mir eine qualitativ gute und richtige Auskunft mit Quelle zu folgendem Thema liefern:

Welcher Tag gilt als Kauf/Verkaufdatum aus steuerlicher Sicht - ist es der Schlußtag oder die Valuta ???

Ich brauche ein verbindliche Antwort !

Vielen Dank

CYA

Pseudo  

782 Postings, 8839 Tage TRD869@Pseudo

 
  
    #2
1
27.12.00 18:37
ich habe mich erkundigt,es gilt immer der Tag der Gutschrift im Depot. dh,wenn Verlusste mitgenommen werden sollen ins nächste Jahr, heute verkaufen,da die Banken bis zur Buchund unter Umständen 2 Tage brauchen,leider,bin selbst noch am überlegen,ob ich nicht noch Heute Verlusste,mit ins nächste Jahr nehme, bei mir Cmgi,und Doubleclick bös im Minus.gruss Trd869  

5 Postings, 8732 Tage windsbrautHILFE

 
  
    #3
27.12.00 19:12
Das verstehe ich nicht so ganz: Wenn ich morgen erst meine Aktien verkaufe, erfolgt die Valuta  am 30.12., also doch noch rechtzeitig für die steuerlichen Vorteile aus Verlusten. Oder ist es so, daß die Banken  das mal wieder nicht auf die Reihe kriegen und die Wertstellung erst im neuen Jahr erfolgt?  

90 Postings, 9034 Tage PseudoAnmerkung

 
  
    #4
27.12.00 19:24
Der Schlußtag ist der Tag, an dem die Aktie tatsächlich gekauft bzw. verkauft wurde.
Die Valuta ist der Tag an dem die Zahlungsströme fliessen. Anders gesagt, hier folgt das Geld, nachdem i.d.R. 2 Arbeitstage vorher das eigentlich Geschäft getätigt wurde. Der 30.12. ist meines Wissens nach kein Bankarbeitstag, da dieses Jahr Samstag !

 

101 Postings, 9002 Tage NachbarHeute praktisch letzter Tag!

 
  
    #5
27.12.00 19:45
Das wurde heute mehrfach auf n-tv gesagt.  

362 Postings, 8975 Tage megalowflyer1@trd: wenn Du Verluste erst im nächsten Jahr

 
  
    #6
27.12.00 19:50
brauchst, also für dieses Jahr glatt bist, brauchst Du auch erst nächstes Jahr zu verkaufen. Diese könnten dann sogar zurückgeschrieben werden, wenn Du 2001 auch glatt sein solltest, aber noch Verluste produzierst....was ich Dir aber nicht wünsche!  

231 Postings, 8796 Tage epc1Valuta und Verkauf

 
  
    #7
27.12.00 20:07
Zur Frage, in welchem Zeitraum ein Verlust oder Gewinn steuerlich geltend gemacht werden kann, kommt es beim Privatanleger auf den Zufluß (§ 11 EStG) an, also die Valuta, die in Deutschland 2 Börsentage nach An- bzw. Verkauf liegt (sog. "two-day-settlement"). Das hat nichts mit langsamer Buchung der Banken zu tun sondern ist eine verbindliche Regelung. Daher heute letzte Realisationsmöglichkeit fürs Steuerjahr 2000 (bis 23 Uhr im Sekundenhandel......).

Viel Erfolg.  

1339 Postings, 9154 Tage Eddie@epc

 
  
    #8
27.12.00 20:33
Wenn das so stimmt mit dem Zufluß-Prinzip, wie verhält es sich
dann, wenn man 2 Tage vor Ablauf der Spekulationsfrist Aktien
(mit Gewinn) veräußert, aber erst nach Ablauf der Spekufrist
den Verkaufserlös gutgeschrieben bekommt.

Bleibt der Gewinn in diesem Fall steuerfrei?



 

491 Postings, 8986 Tage 1milloUnternehmen mit sitz im Ausland wichtig!!

 
  
    #9
27.12.00 20:42
Wichtiger Punkt bei Unternehmen mit sitz im Ausland
Betreff: Halbeinkünfteverfahren
bedeuetet das die hälfte!! der privaten Veräußerungsgewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen
Das selbe gilt auch bei Aktienverlusten!
Achtung heutiger stand: Halbeinkünfteverfahren tritt 2001 in Kraft die Besteuerung tritt frühestens 2002 zwei!!
Wichtig!!
Ausnahme!!!!!!!!!den direkten Kauf Ausländischer Aktien gilt schon ab 2001!!!
Tipp Tipp Tipp
verlustträchtige Aktien Ausländischer Gesellschaften noch dieses Jahr Verkaufen
Aktien die im Plus sind erst nächstes Jahr da ja nur dann 50%versteurt werden
Achtung auch am Neuen Markt gibts genügend mit Sitz im Ausland
z.B.
BB Biotech
Broadvision
Quiagen
Thiel
und viele mehr(über 50St.)  

231 Postings, 8796 Tage epc1hallo eddie

 
  
    #10
28.12.00 09:13
Für die Berechnung der Frist sind die jeweiligen An- und Verkaufsdaten (das verbindliche REchtsgeschäft) maßgebend. Der Zufluß des Erlöses besagt nur, in welchem Veranlagungszeitraum der GEwinn/Verlust zu erfassen ist.  

90 Postings, 9034 Tage PseudoEPC hat Recht !

 
  
    #11
28.12.00 09:50
Die Quelle habe ich jetzt ausfindig gemacht. Es ist zu finden in den Einkommenssteuerrichtlinen zu §23 EStG.

Aber es gibt den Grenzfall:

Ausländische Aktie
Verkauf heute (28.12) - Valuta 2.1.2001. Gilt dann für diesen Verkauf schon das Halbeinkünfteverfahren oder nicht ?!?!

Ansonsten vielen Dank für die guten Beiträge !!

CYA  

15 Postings, 9325 Tage red bullValuta gilt meines Erachtens nicht !!!

 
  
    #12
28.12.00 12:09
Hallo zusammen,

entscheidend ist meines Erachtens der Geschäftstag, also der Tag an dem die Aktie wirklich gekauft oder verkauft wurde.
Die 2-Tage-Regelung der Banken ist keine Muß-Regelung sondern eine Kann-Regelung. Das heißt die Bank entscheidet selbst wielange sie die Buchung verzögert. Das darf maximal 2 Tage dauern.

Beispiel:  Gestern (27.12.) habe ich eine Aktienposition bei Comdirekt verkauft. Der Gegenwert wurde mir sofort auf dem Konto gutgeschrieben.
Danach habe ich das Geld gleich vom Konto abgebucht, also es war wirklich da und wurde nicht nur angezeigt.
Schau ich mir jetzt die Umsätze in meinem Depot und Konto an, steht da:
Geschäftstag für den Aktienverkauf:  27.12.2000, Valuta: 29.12.2000 !!
Der 29.12.2000 ist morgen, obwohl ich das Geld schon gestern bekommen hab.

Fazit:  Meine Meinung: Der Valuta-Tag ist nicht relevant für die Spekusteuer!!!

red bull
 

231 Postings, 8796 Tage epc1lieber red bull

 
  
    #13
28.12.00 12:14
da täuschst du dich aber. wenn du über deingeld vorher verfügst, wird dir die bank überzeihungszinsen berechnen. das two-day-settlement ist verbindlich.  

13 Postings, 9416 Tage Milhousenoch eine Zusatzfrage:

 
  
    #14
28.12.00 13:10
Gebe ich bei der Steuer meinen Netto- oder Bruttogewinn an. Will heißen: muß ich den tatsächlichen Kurswert bei Kauf und Verkauf in Betracht ziehen oder darf ich die Transaktionskosten von Kauf und Verkauf vom Gewinn abziehen?  

3051 Postings, 9133 Tage ruhrpottDas habe ich bei Fool.de gefunden

 
  
    #15
28.12.00 13:10

4 Postings, 8928 Tage jdk1Das Handelsdatum zählt!

 
  
    #16
28.12.00 13:38
Für die steuerliche Betrachtungsweise ist nicht das Valutadatum
maßgebend. d. h. wenn Ihr heute eine Aktie verkauft, ist der Gewinn
oder Verlust in diesem Jahre zu versteuern,auch wenn Eure Bank die
Gutschrift oder Belastung erst am 2.1.2001 tätift. Entscheidend ist
bei einem Verkauf der "Verlust" der Verfügungsmacht über die Aktie.
Bei der steuerlichen Berechnung sind alle mit dem Erwerb und Verkauf der
Aktie verbundenen Aufwendungen abzugsfähig, also alle Transaktionskosten.  

90 Postings, 9034 Tage PseudoNOCHMALS: EPC hat den Sachverhalt richtig

 
  
    #17
28.12.00 13:56
dargelegt !!!

Entscheidend für die Spekulationsfrist ist der SCHLUßTAG. Für die tatsächliche Verrechnung gilt das ZUFLUSSPRINZIP. Das heisst das die Valuta dafür gilt. Die ist bekanntlich bei 2 AT später. Sie ist kein goodwill der Banken !

CYA  

4 Postings, 8928 Tage jdk1Pseudo und EPS , Ihr macht einen Gedankenfehler

 
  
    #18
28.12.00 14:08
Die Aktie müsst Ihr steuerlich gesehen, als ein Wirtschaftsgut betrachten.
Bei einem heutigen angenommenen Verkauf verliert Ihr die Verfügungsmacht
über die Aktie. Steuerlich ist die Transaktion vollzogen. Das sogenannte
Zuflussprinzip gilt hierbei nicht. Ein simples Beispiel aus der Geschäfts-
welt: Du erhälst heute einen PKW, bezahlst mit Scheck, dessen Gegenwert
erst am 2.1. belastet wird. Mit diesem Rechtsgeschäft hast Du die Verfügungsmacht über das Fahrzeug erhalten, und darfst unabhängig von der
Gewinnermittlungsart den PKW steuerlich in 2000 abschreiben. Ich hoffe, das dieses Beispiel überzeugend war.
 

101 Postings, 9002 Tage Nachbar"Verfügungsgewalt über das Geld ist entscheidend."

 
  
    #19
28.12.00 15:31
Das sagte der Mann von Reuters Investor eben auf n-tv. Bei Direktbanken könne das auch bei einem Verkauf heute noch funktionieren, eventuell sogar noch morgen früh. ACHTUNG: MORGEN NACHMITTAG IST DAS BÖRSENJAHR ZU ENDE!  

34698 Postings, 8850 Tage DarkKnightUm es noch verwirrender zu machen: 10 TageRegel

 
  
    #20
28.12.00 15:37

Für alle Privatpersonen/Einnahmenüberschüssler können Kosten in den ersten 10 Tagen des neuen Jahres noch in das alte gezogen werden.

Jetzt seid Ihr platt, hm?  

15 Postings, 9325 Tage red bullDie Oberfinanzdirektion hat gesprochen:

 
  
    #21
28.12.00 15:45
Wie der "Mann von Reuters Investor" nach Rücksprache mit der Oberfinanzdirektion mitgeteilt hat, gilt bei einem Aktienverkauf der Zeitpunkt als steuerlich relevant, zu dem das Geld aus dem Verkauf der Aktien auf dem Konto gutgeschrieben ist und für das Weiterverwenden zur Verfügung steht !!!

Bei einer Online-Bank die Intraday-Handel anbietet, muss das Geld aus einem Aktienverkauf eigentlich nahezu sofort auf dem Konto gutgeschrieben werden, sonst ist kein echter Intraday-Handel möglich.

In meinem oben beschriebenen Beispiel war dies auch der Fall. Beim Verkauf einer Aktienposition bei comdirect wurde der Gegenwert sofort meinem Konto gutgeschrieben.

red bull  

34698 Postings, 8850 Tage DarkKnightEs gibt keine verbindlichen Auskünfte mehr von

 
  
    #22
28.12.00 15:52
Finanzämtern, OFD's oder sonstigen Steuerbehörden. Schon seit Jahren nicht mehr. Die sind dort auch mit der echten Gesetzeslage überfordert.  

56 Postings, 8913 Tage hildeNoch eine Frage zu Speku

 
  
    #23
28.12.00 15:54
Nehmen wir mal an Ich habe mit einer Aktie innerhalb der Spekufrist
einen Gewinn von 2000 DM erzielt.
steurfrei sind 999 DM.
Ich verkaufe dieses Jahr eine Aktie mit 2000 DM Verlust.
Kann ich von dem Verlust, um innerhalb des Freibetrags zu bleiben,
dieses Jahr 1001 DM anrechnen lassen und nächstes Jahr 999 DM.
Gruß Hilde  

101 Postings, 9002 Tage NachbarAb 1000 Mark Speku-Gewinn kein Pfennig steuerfrei!

 
  
    #24
28.12.00 16:24
Gewinne unter 1000 Mark sind steuerfrei, aber ab 1000 Mark ist alles zu versteuern.  

3516 Postings, 8982 Tage baanbruchHilde: NEIN !

 
  
    #25
29.12.00 12:47

Sieh Dir mal die Beiträge von MisterX in den letzten Tagen an,
der hier sehr oft zum Thema Steuern geantwortet hat und dafür
jetzt auch nochmals gelobt werden soll.

Wenn Du in 2001 den Verlust machst, kannst Du 1001,-DM zurückverlegen
nach 2000 und rutschtst damit unter die Freigrenze.
Wenn Du in 2000 noch den Verlust machst, wird dieser komplett gegen
den Gewinn aufgerechnet, und nur das was unter Null geht, darf nach 2001
vorgetragen werden (in Deinem Beispiel also nix mehr!).  

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