VIVACON-Der Erbbauspezialist
Seite 130 von 131 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:48 | ||||
Eröffnet am: | 16.11.12 10:43 | von: Gropius | Anzahl Beiträge: | 4.269 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:48 | von: Antjevezsa | Leser gesamt: | 432.945 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 5 | |
Bewertet mit: | ||||
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den Zug doch noch zu verpassen...
ihr wird euch wundern das ding wird auf ein schlag wieder auf 5 Cent stehen !!
Gute Nacht !!
Der größte Tor wäre dann die Credit Suisse mit 23 %.
Und die klugen Kleinanleger haben also alle geschmissen,
weil du das auch gemacht hast? Der Kurs gibt dir recht,
aber hast du die komplizierten Zusammenhänge bei den
Verbriefungen auch begriffen, um wirklich als klug dazustehen?
weiter nach unten extrapoliert. Eine Möglichkeit für das delisting
wäre Going Private. Ist das wahrscheinlich?
Entscheidung der Börse Düsseldorf zum Delisting setzt Maßstäbe im Anlegerschutz
Die Düsseldorfer Börse hat bekannt gegeben, dass sie an ihren strengen Voraussetzungen für das sogenannte Delisting von Aktiengesellschaften festhalten wird. Also werden Unternehmen auch weiterhin der Börsennotierung in Düsseldorf nur dann den Rücken kehren können, wenn sie einen Hauptversammlungsbeschluss haben und den Aktionären ein den Anforderungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes genügendes Kaufangebot vorlegen. „Damit setzt die Düsseldorfer Börse Maßstäbe für den Anlegerschutz in Deutschland. Im Gegensatz zu den anderen Börsenplätzen wurde in Düsseldorf offenbar erkannt, wie wichtig der Schutz der freien Aktionäre auch für den Finanzplatz Deutschland ist. Denn ohne entsprechende Schutzmechanismen werden die Kapitalgeber in Zukunft deutlich zurückhaltender sein. Wir hoffen, dass weitere deutsche Börsen diesem Beispiel folgen und ihre Börsenordnungen entsprechend anpassen“, kommentiert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die Entscheidung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Oktober 2013 entschieden, dass ein Delisting, also der Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt, auch ohne Beschluss der Hauptversammlung und Kaufangebot durchgeführt werden kann. „Das war ein harter Schlag für den Anlegerschutz in Deutschland. Ein Delisting stellt einen groben Eingriff in die Rechte der Aktionäre dar. Schließlich fällt dadurch die Handelbarkeit der Aktien ebenso weg wie die transparente Preisbildung“, sagt Tüngler. Jetzt sei es an den anderen Börsen, die verloren gegangenen Aktionärsrechte mittels einer Änderungen ihrer Börsenordnungen wiederherzustellen, fordert der Anlegerschützer.
Notierungseinstellung
Conergy AG, Hamburg
Aufgrund des Widerrufs der Zulassung der Gesellschaft zum Börsenhandel im regulierten Markt an der Frankfurter
Wertpapierbörse wird die Notierung der Aktien der
Conergy AG, Hamburg
- ISIN: DE000A1KRCK4 (WKN: A1KRCK) -
mit Ablauf des 20. Juni 2014
Seite 1.....Düsseldorfer Börse
https://www.boerse-duesseldorf.de/data/uploads/...0140620/DLDZFV3.PDF
mal schauen, wer hier Recht behält....aber da Du ja hier die komplexen Dinge so durchschaust, weißt DU natürlich, dass es hier bei Vivacon die erste Insolvenz einer börsennotierten Aktiengesellschaft geben wird, bei der die Aktionäre mit vollen Taschen rausgehen.....jetzt reicht´s aber!
Unfassbar, wie hier mit "Börsenweisheiten" rumgeschmissen wird aber die fundamentalsten Kenntnisse zum Insolvenz-, Gesellschafts- und Aktienrecht +++++tilt++++++
Da scheint momentan deren Konto geradezu zu explodieren!
Ich muss permanent fast Täglich lachen bei so viel Müll der von einigen hier gepostet wird (der Rebount ist da, die Talsohle ist erreicht, hier hat sich ein festes Fundament gebildet, eine tolle Grafik mit "was hab ich gesagt" usw.)
Loooooooool
Hey ihr Experten, Postet doch mal euer Vivacon AG Depot :-D
Ansonsten einfach mal den Mund halten u. auf echte Infos warten.
Aber Aktienkäufer sind selbstverständlich da die letzten.
Zusammenfassung
Ist ein Immobilien-Portfolio in Schieflage geraten, sind die Akteure oft handlungsunfähig. Der Schuldner ist nicht mehr in der Lage, notwendige Investitionen vorzunehmen, der Gläubiger selbst hat keinen direkten Zugriff. Das Insolvenzverfahren unter früher Einbindung eines qualifizierten Asset Managers bietet vielfältige Möglichkeiten, ein NPL-Portfolio umzustrukturieren und sich von nicht funktionierenden Verträgen zu trennen. Die Datenbasis für die Objektkenntnis und den Business-Plan bereitet der Asset Manager vor, der sich auch für die Umsetzung der darin getroffenen Annahmen verantwortlich zeichnet. Übernimmt der Gläubiger oder ein Dritter das Portfolio mit einem realistischen Business-Plan für die nächsten Jahre, können so die bestehenden Strukturen aufgebrochen und zumindest in Zukunft wieder schwarze Zahlen geschrieben werden.
Vivacon AG, Köln
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0006048911, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 23.01.2015 wirksam.
Frankfurt am Main, 23.07.2014
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
http://xetra.com/INTERNET/IP/ip_beka.nsf/...s_Vivacon.pdf?OpenElement
Meine Worte gelten eigentlich jenen in erster Linien, die der Meinung sind, dass Vivacon auch nacht dem 31.07.14 und nach dem 23.01.15 noch längst nicht am Ende sein würde!!! Da ab dann der hiesige Treff langsam aber sicher nicht existent sein würde!! Daher schläge für eine weiteren Informationsaustausch in erster Linie under der den Anteilseigner und dach auch den sich hierfür interessieren, einen neuen Treff zu gründen; z. B. auf FB!!! Vorschläge, Ideen usw. sind selbstverständlich willkommen!!!
Zaunpfahl für die kleinen Leutchen. Kurse sagen mehr .
Das ist keine Kauf-,oder Verkaufsempfehlung ,stellt nur meine Meinung dar.
Ein paar Börsen-Phrasen und Doppel-IDs mit vielen Postings, um potentiellen Käufern etwas vorzugaukeln und den Kurs etwas länger am Leben zu erhalten. Wie die ganze Sache endete, muss ich nicht schreiben.