VIVACON-Der Erbbauspezialist
Seite 129 von 131 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:48 | ||||
Eröffnet am: | 16.11.12 10:43 | von: Gropius | Anzahl Beiträge: | 4.269 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:48 | von: Antjevezsa | Leser gesamt: | 430.518 |
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M Meyer kann das nicht bestätigen
IV hat eilig oder will sparen?
Noch keine Info von IV für die Aktionäre
Was passiert mit die 3 Vebriefungen ?
Noch keine Beschluss
Die Frankfurter Wertpapierbörse muss dem Antrag auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 der Börsenordnung ("Delisting") im Hinblick auf die Aktien der VIVACON AG noch stattgegeben und bekanntmachen, ab wann der Widerruf wirksam wird.
Rechtsmittel gegen diesen Beschluss ist auch möglich..
Diese Antrag ist auch nur für Frankfurt
So könnte Kostendeckung erreicht werden. Ca.700 000 €
bleiben bei den Verbriefungen für die Betriebskosten.
Richtig teuer waren die Betriebskosten der Vivacon AG.
Da war gar nichts kostendeckend. Darum war die Einstellung
des Geschäftsbetriebs zwingend und auch natürlich rechtlich
notwendig.
Wenn die Düsseldorfer Börse ist braucht mann einen Hauptversammlungsbeschluss !!
Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG) schreibt vor, dass der Anlegerschutz beim Delisting gewahrt sein muss. Die Börsenordnungen der einzelnen Börsen handhaben dies unterschiedlich; an der Frankfurter und Münchner Börse etwa reicht eine Vorankündigungsfrist von sechs Monaten aus. Innerhalb dieses Zeitraums können die Aktionäre der betroffenen Gesellschaft ihre Aktien noch über die Börse verkaufen, wenn sie dies wünschen. Demgegenüber verlangt z.B. die Düsseldorfer Börse einen Hauptversammlungsbeschluss und ein Abfindungsangebot an die Aktionäre
wer bekommt diese Geld ??!!
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...=to_quicksearchlist)=Suchen
macht sie der Insolvenzverwalter.
Laut Moodys wird er die Verwaltung weiterreichen
zur Immofori AG als Dienstleister. Aber abrechnen
wird der Insolvenzverwalter. Bei den von Koenigswinter
genannten Kosten für den IV, kann was übrig bleiben.
Spannend bleibt, ob oder in welchem Umfang die zweite
Verbriefung refinanziert wird. Hier wird sich einiges
entscheiden.
Machen die Swap-Kontrahenten ihre Forderung aus der
Bewertung zahlungswirksam, würden die Aktionäre
leer ausgehen. Aber auch die Bondhalter können dabei
heftig verlieren. Das könnte vielleicht die Bondhalter dazu
bewegen weiterzumachen. ich glaube die Sache ist sehr
komplex. Darum weiß keiner was wird.
Wenn die Bondhalter auf einen höheren Euribor warten,
sind die Aktionäre auch die Profiteure. Vielleicht denken
die Schweizer mit den 23% auch so und warten gelassen
ab. Sie halten weiterhin, sonst gäbe es eine Meldung.
Zur zeit wissen wir das Imofori Ag die verwaltung übernehmt
Will er Vivacon Sanieren oder liquidieren ??
Er schuldet mind. hier eine Antwort für die Aktionäre !!
Warum er keine info raus gibt und Marco Meyer nicht das Ende für Vivacon bestätigen kann ist auch für mich alles noch offen !!
Auf Ebene der Konzernholding wurden bisher Forderungen von mehr als € 500 Mio. geltend gemacht.
Wie viel Wert sind die Vebriefungen ??
Vivacon AG haftet für alle Schulden ( 500 Mio ) dh die Vebriefungen gehört die AG und keine Töchter !!
Wie soll der IV die AG liquidieren wenn die Vebriefungen nicht verkauft sind ??
Und wer hier glaubt, noch irgendwas abschnappen zu können, sollte das mit der Börse besser lassen.....
Eher friert die Hölle zu.....