Tyros AG (Beteiligungen Krypto-/Blockchain-Unt.)
Seite 4 von 10 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:42 | ||||
Eröffnet am: | 16.02.18 21:30 | von: Strandläufer | Anzahl Beiträge: | 245 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:42 | von: Karolinmksra | Leser gesamt: | 57.777 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 9 | |
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https://www.mmvo.de/Praxisfaelle/Personelle-Entscheidungen/
Ich gehe davon aus, dass Herr Ness als Vorsitzender den AR verlässt, da er als guter Freund von Herrn Moffat noch den Kreisen zuzurechnen ist, die die Tyros AG saniert haben. Die neuen Investoren dagegen duerften weitgehend andere Protagonisten sein...
Wir werden sehen, welche Befähigungen sie diesbezüglich mitbringen.
"Die Portfolio-Unternehmen der Tyros AG entwickeln überzeugende Services und Softwareplattformen, die als Grundlage für das Wachstum der Kryptowährungs-, Blockchain- und verteilten Ledger-Ökosysteme dienen."
https://www.tyros.ag/
Ich halte inzwischen sogar eine Schnittmenge mit Unternehmen dieser Zielsetzung in meinem eigenen Netzwerk für nicht mehr gänzlich unrealistisch. ;-)
Selbst in dem Fall, dass sie nach der Kapitalherabsetzung in 2016 nur 50% der Aktien im eigenen Besitz hätten, waeren sie nun bei fast 81%. Ueber das BZV könnten Sie bei einer Barkapitalerhoehung den Anteilsbesitz noch weiter steigern, da nicht alle freien Aktionäre beziehen würden (weil viel Kapitel nötig wäre). Ggf. ist dies aber gar nicht nötig, da der angepeilte Anteil längst erreicht ist...
--> bei Wandlung wären ja ca. 16€ pro Aktie mgl. bzw. impliziert, oder sehe ich dies falsch?
Bei dem Beschluss der Tyros-HV fällt auf, dass für einen großen Nominalbetrag (bis zu EUR 50 Mio.) nur sehr wenige Aktien (bis zu 332.750) ausgegeben werden sollen.
Schwer zu sagen, was man damit bezweckt. Teilt man die 50 Mio. durch 332.750, kommt man auf ca. EUR 150. Selbst, wenn man nur 10 Mio. EUR Wandelanleihen ausgeben würde und die 332.750 Aktien gewährt, wuerde der Wandlungspreis bei ca. EUR 30 liegen.
Daher kann ich mir derzeit keinen wirklichen Reim auf den HV-Beschluss machen...
Tyros AG
Hamburg
ISIN: DE000A2AAB74
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG
Die ordentliche Hauptversammlung vom 3. April 2018 hat beschlossen, den Vorstand bis zum 2. April 2023 zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im Gesamtbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten bezüglich auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 332.750,00 einzuräumen oder aufzuerlegen. Dabei ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen auszuschließen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den mit der Einberufung der Hauptversammlung am 22. Februar 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 und 8 verwiesen.
Hamburg, im Mai 2018
Der Vorstand
Neue HV mit neuem Beschluss?
Ausgabe von Wandel-/Optionsanleihen?
Hat jemand weitere Ideen?
Viel wichtiger dürfte sein, ob die Herren mittlerweile wissen, was genau sie wollen und wie genau das, was sie wollen, umgesetzt werden soll. Irgendwann muss man dies auch kommunizieren, da führt kein Weg dran vorbei...
Und dann das Eingeständnis, dass nur wenige Aktien gezeichnet wurden - niemals! Dann im Zweifelsfall ein neuer Beschluss zu gegebener Zeit, sofern man die Umsetzung nicht anderweitig plant...
Man wird wohl das neue Geschäftsmodell durchziehen und den Aktienbestand ggf. gar nicht groß weiter verwaessern. Das könnte ein interessanter Schachzug des Managements sein, sofern das Geschäftsmodell aufgeht, da der Free Float durch die 4 Kapitalerhoehungen seit 2026, die allesamt unter Ausschluss des BZR stattfanden, nur noch sehr gering sein dürfte.