Tyros AG (Beteiligungen Krypto-/Blockchain-Unt.)
Seite 3 von 10 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:42 | ||||
Eröffnet am: | 16.02.18 21:30 | von: Strandläufer | Anzahl Beiträge: | 245 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:42 | von: Karolinmksra | Leser gesamt: | 61.065 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 6 | |
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hält nach der Sach-KE jetzt J.Bergeron... wenn er bei der KE voll mitzieht, dann bleibt es auch dabei... dies irritiert etwas , aber ggf. gibt es noch jemand im Hintergrund ....btw: der Kurs wird aus meiner Sicht bei 2,20€ "gehalten", teilweise ja auch umsatzlos...dies könnte mit dem Ausgabepreis der anstehenden KE zusammenhängen
wenig aussagekräftig ist.
In der Einladung zur HV aus dem Februar 2018 findet sich in Bezug auf den Ausgabepreis der neuen Aktien folgende Formulierung, die ich so auch noch nie gesehen habe:
"Dabei soll, wenn nicht gewichtige Gründe eine abweichende Festlegung zweckmäßig erscheinen lassen, ein Ausgabepreis gewählt werden, der den Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet."
Insofern kann der Ausgabepreis auch deutlich über dem akt. Kurs liegen, da ein gewaltiger Grund ja bspw. sein könnte, dass die Aktie aufgrund der Sacheinbringung der NGG Inc. eigentlich höher notieren müsste. Da man den Kapitalmarkt aber über den Kaufpreis und den Substanzwert der NGG Inc. nicht informiert hat, Kann man derzeit nur mutmaßen, was der faire Aktienkurs der Tyros AG ist. Insofern kann es durchaus gewichtige Gründe geben, die eine abweichende Festlegung zweckmäßig erscheinen lassen...
In der Einladung zur HV aus dem Februar 2018 findet sich in Bezug auf den Ausgabepreis der neuen Aktien folgende Formulierung, die ich so auch noch nie gesehen habe:
"Dabei soll, wenn nicht gewichtige Gründe eine abweichende Festlegung zweckmäßig erscheinen lassen, ein Ausgabepreis gewählt werden, der den Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet."
Insofern kann der Ausgabepreis auch deutlich über dem akt. Kurs liegen, da ein gewaltiger Grund ja bspw. sein könnte, dass die Aktie aufgrund der Sacheinbringung der NGG Inc. eigentlich höher notieren müsste. Da man den Kapitalmarkt aber über den Kaufpreis und den Substanzwert der NGG Inc. nicht informiert hat, Kann man derzeit nur mutmaßen, was der faire Aktienkurs der Tyros AG ist. Insofern kann es durchaus gewichtige Gründe geben, die eine abweichende Festlegung zweckmäßig erscheinen lassen...
andersrum argumentieren...Da NGG noch ohne operatives Geschäft ist der Wertansatz zu hoch ....deshalb KE zu 1 € ...
über die Barkapitalerhoehung nur gut EUR 5 Mio., die kaum für den Aufbau eines Beteiligungsportfolios ausreichen dürften, so dass kurzfristig weitere Kapitalmassnahmen erforderlich waeren...
Wenn dieser in Frage gestellt werden kann, werden Investoren für gewöhnlich verschreckt bzw. halten sich zurück und steigen erst in einer späteren Phase ein. Falls überhaupt.
Denn Beteiligungsgesellschaften wachsen seit einiger Zeit aus dem Boden wie Wildkräuter auf schlecht gepflegten Rasen. Der Markt sucht echte Chancenbringer, keine Resteverwerter.
NGG Inc. sehe ich derzeit mit ihrem Geschäftsmodell nicht außerhalb einer Nische. Da müssen nun bessere Assets folgen.
Nur meine Meinung.
Denn Beteiligungsgesellschaften wachsen seit einiger Zeit aus dem Boden wie Wildkräuter auf schlecht gepflegten Rasen. Der Markt sucht echte Chancenbringer, keine Resteverwerter.
NGG Inc. sehe ich derzeit mit ihrem Geschäftsmodell nicht außerhalb einer Nische. Da müssen nun bessere Assets folgen.
Nur meine Meinung.
Die erste gemeldete Beteiligung hat nicht unbedingt die Phantasie geweckt, dass es sich hier um eine Beteiligung handelt, die jeder Mensch unbedingt braucht. Somit tatsächlich wohl Nische...
Die weiteten Beteiligungen sollten von anderem Kaliber sein, wenn man hier neue Investoren gewinnen möchte.
Warten wir es ab...
Die weiteten Beteiligungen sollten von anderem Kaliber sein, wenn man hier neue Investoren gewinnen möchte.
Warten wir es ab...
https://t3n.de/news/goldman-sachs-l....ehrungen-crashen-1108290/
Was bedeutet dies für Tyros? Aktuell ist ja totale Ruhe hier, Mitte September bald erreicht
Was bedeutet dies für Tyros? Aktuell ist ja totale Ruhe hier, Mitte September bald erreicht
...Weitere Beteiligungen werden derzeit verhandelt und befinden sich in fortgeschrittenen Verhandlungsstadium.
Dafür lässt man sich jetzt aber sehr viel Zeit.
Dafür lässt man sich jetzt aber sehr viel Zeit.
wenn man den Beschluss zur Barkapitalerhoehung nicht verfallen lassen möchte. Da die Zeichnungsfrist zwei Wochen beträgt, läuft die Zeit allmählich ab, da der Beschluss auf der HV am 03.04.2018 getroffen wurde.
Warten wir also weiter ab...
Warten wir also weiter ab...
Die zur Aufstockung des Anteils an der NGG durchgeführte Sachkapitalerhoehung wurde nunmehr im Handelsregister eingetragen:
Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 68409
Bekannt gemacht am: 12.09.2018 07:51 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
12.09.2018
HRB 68409: Tyros AG, Hamburg, Schopenstehl 22, 20095 Hamburg.
Durch Beschluss des Vorstandes vom 18.06.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 04.07.2018, 07.07.2018 und 13.07.2018 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 26.04.2018 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapital um 456.934,00 EUR auf 1.424.934,00 EUR durch Sacheinlage erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.07.2018, 07.07.2018 und 13.07.2018 ist die Satzung in den §§ 3 (Grundkapital und Aktien) und 5 Satz 1 (Genehmigtes Kapital 2018/I) geändert worden. 1.424.934,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2018/I beträgt nunmehr noch EUR 27.066,00. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
Quelle: www.Unternehmensregister.de
Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 68409
Bekannt gemacht am: 12.09.2018 07:51 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
12.09.2018
HRB 68409: Tyros AG, Hamburg, Schopenstehl 22, 20095 Hamburg.
Durch Beschluss des Vorstandes vom 18.06.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 04.07.2018, 07.07.2018 und 13.07.2018 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 26.04.2018 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapital um 456.934,00 EUR auf 1.424.934,00 EUR durch Sacheinlage erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.07.2018, 07.07.2018 und 13.07.2018 ist die Satzung in den §§ 3 (Grundkapital und Aktien) und 5 Satz 1 (Genehmigtes Kapital 2018/I) geändert worden. 1.424.934,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2018/I beträgt nunmehr noch EUR 27.066,00. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
Quelle: www.Unternehmensregister.de
wenn man weitere Beteiligungen eingehen möchte. Gem. HV-Beschluessen kann dieses aber auch ueber die Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen beschafft werden. Da bis 02.10.2018 mind. ein Zeichnungsschein ueber mind. 50.000 Aktien vorliegen muss, sind m.E. noch einige Tage Zeit...
Ansonsten macht man halt eine neue HV und holt sich neue Beschlüsse ein. Bei den letzten beiden HVs waren sicher auch aufgrund des geringen Free Floats jeweils etwa nur zwei Hände voll Aktionäre vertreten, da sollten sich die Kosten in Grenzen halten.
Warten wir weiter ab...
Ansonsten macht man halt eine neue HV und holt sich neue Beschlüsse ein. Bei den letzten beiden HVs waren sicher auch aufgrund des geringen Free Floats jeweils etwa nur zwei Hände voll Aktionäre vertreten, da sollten sich die Kosten in Grenzen halten.
Warten wir weiter ab...
gibt es ja auch Veränderungen im Aufsichtsrat, so dass hinter den Kulissen weiter an der "neuen" Tyros gebastelt wird...
Es sieht derzeit so aus, als ob man den Beschluss der HV zur Barkapitalerhoehung gegen Ausgabe von bis zu 5,324 Mio. verfallen lässt. Die Frist hierzu läuft am 02.10.2018 ab.
Wie geht es weiter? Wird ueber eine neue HV ein neuer Beschluss eingeholt oder zieht man die andere Karte und gibt Wandelschuldverschreibungen, Option'sschuldverschreibungen oder Genussrechte aus? Die zweite Option würde die Aktienzahl deutlich geringer verwaessern, da fuer die bis zu 50 Mio. EUR bei Ausübung nur bis zu 332.750 neue Aktien ausgegeben werden:
"Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. April 2023 einmalig oder mehrfach Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) (gemeinsam nachfolgend auch „Schuldverschreibungen“ genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 50 Mio. zu begeben. Den Inhabern der im vorhergehenden Satz genannten Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis zu 332.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu Euro 332.750,00 gewährt werden. Die Wandlungs- und Bezugsrechte können aus einem bestehenden oder in dieser oder künftigen Hauptversammlungen zu beschließenden bedingten Kapital oder genehmigten Kapital und/oder aus bestehenden Aktien bedient werden und/oder einen Barausgleich anstelle der Lieferung von Aktien vorsehen."
Wie geht es weiter? Wird ueber eine neue HV ein neuer Beschluss eingeholt oder zieht man die andere Karte und gibt Wandelschuldverschreibungen, Option'sschuldverschreibungen oder Genussrechte aus? Die zweite Option würde die Aktienzahl deutlich geringer verwaessern, da fuer die bis zu 50 Mio. EUR bei Ausübung nur bis zu 332.750 neue Aktien ausgegeben werden:
"Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. April 2023 einmalig oder mehrfach Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) (gemeinsam nachfolgend auch „Schuldverschreibungen“ genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 50 Mio. zu begeben. Den Inhabern der im vorhergehenden Satz genannten Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf bis zu 332.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu Euro 332.750,00 gewährt werden. Die Wandlungs- und Bezugsrechte können aus einem bestehenden oder in dieser oder künftigen Hauptversammlungen zu beschließenden bedingten Kapital oder genehmigten Kapital und/oder aus bestehenden Aktien bedient werden und/oder einen Barausgleich anstelle der Lieferung von Aktien vorsehen."
Wollte ich neulich schon fragen: Ist die Tyros AG nicht ADHOC-pflichtig ?
Da müssten doch neue Mitglieder im Aufsichtsrat veröffentlicht werden, falls es Umbesetzungen gab ?
Da müssten doch neue Mitglieder im Aufsichtsrat veröffentlicht werden, falls es Umbesetzungen gab ?
Änderung des AR gem. Artikel 17 MAR gemeldet. In den BaFin-Ausführungen zu Art. 17 MAR könnte ich jedoch keinen Hinweis finden, ob eine Änderung im AR zwingend als Insiderinformation meldepflichtig ist...