Typisch für deutsche Arbeitsgerichte
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Eröffnet am: | 24.09.10 18:01 | von: Nassie | Anzahl Beiträge: | 7 |
Neuester Beitrag: | 24.09.10 18:58 | von: gogol | Leser gesamt: | 7.624 |
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24. September 2010 | 17:12 Uhr
16 000 private SMS vom Diensthandy - ein Flughafenarbeiter darf seinen Job trotzdem behalten, weil der Arbeitgeber früher hätte reagieren müssen. (Symbolbild)
Frankfurt/Main (dpa) - Obwohl er von seinem Diensthandy 16 000 private SMS abgesetzt hat, darf ein Frankfurter Flughafenarbeiter vorläufig seinen Job behalten. Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte am Freitag die gegen den Mann verhängten Kündigungen der Lufthansa-Tochter LSG Sky Chefs für ungültig.
Einziger Grund für die Entscheidung sei das späte Eingreifen des Arbeitgebers, sagte die Richterin. Der in einer Großküche beschäftigte Mann hatte die Kurznachrichten über einen Zeitraum von 22 Monaten geschrieben, damit einen Schaden von mehr als 2500 Euro verursacht und dies auch eingeräumt. Die Adressaten der durchschnittlich 24 SMS pro Tag blieben im Prozess unklar (Az.: 24 Ca 1697/10).
Die Catering-Firma hatte dem Mann im März zunächst fristlos und dann auch noch ordentlich gekündigt, nachdem die Unregelmäßigkeiten bei einer internen Revision aufgefallen waren. Nach Meinung des Gerichts hätte eine frühere Reaktion wie zum Beispiel eine Abmahnung erfolgen müssen, weil Monat für Monat hohe Handyrechnungen einliefen. «Ihm hätte zuerst die gelbe Karte gezeigt werden müssen», sagte die Richterin.
Der Schaden sei «kein Pappenstiel» und sei zudem auf eine «eindeutige Pflichtverletzung» des Klägers zurückzuführen. Das Unternehmen hatte ihm auf seinen Antrag hin eigens ein Handy mit zwei Nummern gegeben, von denen eine privat abgerechnet werden sollte.
Der Fall ist der schadensreichste aus einer Gruppe von etwa 20 Kündigungsschutzklagen gegen die LSG Sky Chefs, von denen bislang vier in der ersten Instanz zugunsten der Kläger ausgegangen sind. Das Unternehmen hatte laut Gericht bei 65 Mitarbeitern die Handyrechnungen beanstandet und etwa 20 entlassen. Die Mitarbeiter erhielten über die Geräte Arbeitsanweisungen. Eine LSG-Sprecherin kündigte an, dass man Rechtsmittel gegen die Entscheidung prüfen werde.
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ich find das okay, das die unternehmen auch in die verantwortung genommen werden dürfen und nicht nach gutsherren-art willkürlich rumsauen können...