Steinhoff Topco B.V. - CVR - die goldene Zukunft?
Für das was du suchst bietet es sich an, eine geschlossene Gruppe bzw. ein geschlossenes Forum zu erstellen.
Ein öffentliches Forum zu besuchen und sich dann darüber zu beschweren, dass sich auch "Nicht Investierte" für das Thema interessieren, ist nicht wirklich sinnvoll.
Aber wie schon gesagt, holt euch auf diese Weise eure Bestätigung im Leben, macht mir nichts aus. Ich kann auch damit leben, sollte mein Investment am Ende tatsächlich mit null enden. Aber erst einmal abwarten, das Ende vom Lied ist noch lange nicht gespielt.
So Pferd, damit auch genug, denn ich habe eine Beschäftigung und auch andere Dinge, die mich interessieren und lebe Gott sei Dank nicht vom Bürgergeld. Und damit ist meine Zeit zu knapp und zu wertvoll.
Herzlichen Dank.
Genau das ist auch der Grund, warum dein "Investment" mit null enden wird.
Und nein, ein Aktienforum ist NICHT dafür vorgesehen, dass nur Investierte darin schreiben. Frag mal Ariva.
Ihre E-Mail vom 25.02.2023
Sehr geehrter Herr
Sie haben sich an mich gewandt, weil sich die AG weigere,
Ihnen einen Nachweis über Ihren Anteilsbesitz bezüglich der Namensaktien
der Steinhoff International Holdings N.V. auszustellen. Bei dem alternativen
Angebot der Bank AG, die Eintrittskarten zur Hauptversammlung
auszustellen, berechne die Bank Gebühren von 30 bis 150 Euro, zudem sei
das seitens der Bank genutzte Verfahren für Sie nicht praktikabel.
Ich habe die Bank bereits aufgefordert, Ihren Verpflichtungen
nach § 67 Absatz 4 und § 67c Absatz 3 des Aktiengesetzes (AktG) nachzukommen. § 67 Abs. 4 AktG verpflichtet die Bank AG, der Steinhoff
International Holdings N.V. die für die Führung des Aktienregisters erforderlichen Informationen zu übermitteln, anhand derer die Gesellschaft
Ihnen als Aktionär sämtliche Informationen sowie die Einladung zur Hauptversammlung zukommen lassen kann. § 67c Absatz 3 AktG verpflichtet die
Bank AG den Aktionären der Steinhoff International Holdings N.V.
den Nachweis über den Anteilsbesitz unverzüglich in Textform gemäß den
Anforderungen nach Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU)
2018/1212 auszustellen oder diesen Nachweis direkt an die Gesellschaft zu
übermitteln. Standardmäßig erfüllt die Bank AG den Nachweis
durch direkte Übermittlung an die Gesellschaft.
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Die Teilnahme an der Hauptversammlung der Steinhoff International Holdings N.V. erfolgt auch nach den Angaben der Gesellschaft (Steinhoff International Holdings NV | Shareholder Meetings) über die Registrierung des
Teilnahmewunsches bei der Gesellschaft. Eine gebührenverursachende Bestellung von Eintrittskarten ist daher nicht erforderlich.
Sobald mir die Stellungnahme der Bank AG vorliegt, werde ich
Ihnen diese zukommen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen. Hinweise
zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Beschwerdeverfahrens erhalten Sie über den folgenden Link:
www.bafin.de/dok/11888132
Mit freundlichen Grüßen
Ich denke,Du sendest dies als Muster an die Bank,aber Einschreiben / Rückschein,
gibst vor eine Kopie an die Bafin gesendet zu haben und setzt eine Frist von 10 Tagen,anderenfalls erhebst Du Schadenersatzklage ,hinsichtlich den entgangenen Wertrechten CVR.
In ein paar Tagen wirst Du eine Entschuldigung nebst Depotbescheinigung ( Rekord Date kontrollieren !
im Kasten haben.
Hätte ich das nur vorher gewusst, bevor ich mich mit Steinhoff ruiniert habe.
Anschliessend fassten sie die Betrüger nicht mehr an, was nachvollziehbar ist.
https://www.moebelkultur.de/news/kapitalerhoehung/
Nach 2017 waren das ja nur noch Zocker, wo ein Glücksjäger einem anderen den Scheiss verkloppte.
Bei abgesoffenen Pennystocks sind das ja nmM keine Investoren mehr sondern dreiste Spekulanten...
Wo steht das in den Ariva-Regeln?
Moderation
Zeitpunkt: 19.09.23 11:10
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 19.09.23 11:10
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Ich frage mich gerade, wer hier "Troll" ist und wer nicht.....
#436"
das Ende vom Lied ist noch lange nicht gespielt"
Meiner Meinung nach, ist das Ende vom Lied hat man schon am 15. Dezember 2022 gehört.
Na ja, nicht jeder hat ein musikalisches Gehör ;-)
Info, extra für dich, damit du keine Unwahrheiten verbreitest ;-)
"Die Foren bei ARIVA.DE dienen dem Gedankenaustausch zwischen den Nutzern. Ein Forum enthält eine Menge von sogenannten Themen (Diskussionsfäden). Ein Thema ist eine Folge von Beiträgen (Diskussionsbeiträgen). Jedes Thema ist bei uns einem der folgenden drei Diskussionsforen zugeordnet:
Börse: alles zum Thema Börse außer Hot-Stocks
Hot-Stocks: Diskussionen über extrem spekulative Aktien (Zockeraktien)
Talk: übrige Diskussionen"
Moderation
Zeitpunkt: 19.09.23 11:45
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 19.09.23 11:45
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Manchmal sind Dinge offenkundig.
Da gehört nicht viel dazu, dass zu erkennen.
Man darf nur eben nicht alles ausblenden, was nicht die Wunschmeinung stützt.
Oder Beiträge löschen lassen, die diese falsche Annahme infrage stellen.
Letztlich setzen sich doch die Fakten durch. Siehe Whoa. Hätte man wissen können. Aber musste ja gesperrt werden...
Basher sassen im Keller von Hedgefonds und mussten für Billiglohn das Edelpapier madig machen.
Ich liebe solch humoristische Anekdoten auf Ariva, deshalb wurschtel auch so gerne hier rum.
Allerdings war Kritik vor einem Jahr noch nicht möglich, da man sofort niedergebuht und geschwärzt wurde.
Momentan haben sich chronische Bullen auch bei Steinhoff gebremst und man kann den südafrikanischen Betrügern auf die Füsse treten...
Moderation
Zeitpunkt: 19.09.23 16:01
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Kommentar: Unterstellung
Zeitpunkt: 19.09.23 16:01
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