Spekulationsfrist
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 27.06.00 13:18 | ||||
Eröffnet am: | 26.06.00 12:49 | von: Ameise | Anzahl Beiträge: | 14 |
Neuester Beitrag: | 27.06.00 13:18 | von: deUhwastehn. | Leser gesamt: | 2.545 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
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Wann ist eigentlich genau das Jahr der Spekulationsfrist zu Ende? Wenn man z.B. am 15.06.99 gekauft hat, ist es dann am 16.06.2000 oder erst am Monatsende oder wie ich letztens gehört habe (eher unwahrscheinlich) erst am 15.07.2000 soweit.
deUhwastehner: 1 Jahr + 1 Tag, also 16. Wichtig: Handelstag, nicht "Bestelltag" o.T.
26.06.00 13:29
b) Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Tag des Erwerbs, dh. dieser Tag wird voll angerechnet.
Zum Thema Spekualtionsfrist, Beginn und Ende:
Wird die Aktie am 15.06.99 gekauft, beginnt die Frist mit dem 16.06.99 zu laufen und endet mit Ablauf die 15.06.00 (§§ 187, 188 BGB).
siehe auch:
http://blau.ariva.de/cgi-bin/f_anz.pl?a=gesamt&nr=20759&21
Gruß MisterX
deUhwastehner: BGB schlägt Steuerrecht? Wäre ja zu schön, dann hätte es eine normale Logik.
27.06.00 08:31
Für die Berechnung von Fristen und für die Bestimmung von Terminen gelten die §§ 187 bis 193 BGB entsprechend....
Und wenn ich es richtig gelernt habe, kommt die Abgabenordnung aus dem
Steuerrecht.
Gruß MisterX
deUhwastehner: echt, sowas kann man lernen? am ersten tag (16.) nach einem jahr (15.) endet...
27.06.00 10:41
wenn das steuerrecht auf das bgb verweist, schlägt bgb nicht das steuerrecht, sondern wird bestandteil des steuerrechts solange, bis es sich eine judikative (mein gott, schreibt man das auch noch nach der rechtschreibreform so?) anders überlegt, und der meinung ist, dass das zu einfach ist und im steuerrecht so mit den fristen nicht geht. und dann gibt es in irgendeinem text eine kleine präzisierung, die eine wie auch immer geartete globalregelung ausser kraft setzt.
das nennt man ausnahmeregelung.
und deswegen braucht es: steuerberater und rechtsanwälte.
das gefiel anderen auch, und flugs war der berufsstand der wirtschaftsprüfer kreiert.
juristen, und somit rechtsanwälte, können alles. wirtschaftsprüfer können es besser.
was können dann eigentlich die steuerberater? zumal die wirtschaftsprüfer, die etwas auf sich halten, auch steuerberater sind, diesen titel aber nicht gerne führen, weil der wirtschaftsprüfer ja der höherwertige berufsstand ist.
das ärgert die steuerberater, weil die steuerberater keine wirtschaftsprüfer sind.
und dann gibt es noch die vergessenen: steuerbevollmächtigte und genossenschaftsprüfer. ooooooooooh leck, das ist ein eigenes kapitel!
und dann gibt es noch die von allen verkannten: die lehrer. die wollen es immer ganz genau erklärt bekommen, um es dann besser zu wissen.
Es sind doch so einige Kelche an mir vorüber gegangen.................
Also lassen sich Aktien die länger als ein Jahr liegen und im Minus sind bei einem Verkauf nicht gegenrechnen?
Gruß Piggy
Man muß nur was dafür tun.
An Förstina:
Da bei mir der von Piggy angegebene Link nicht funktioniert, hier kurz die Antwort auf Deine Frage.
Nur innerhalb der Spekulationsfrist getätigte Veräußerungsgeschäfte können untereinander verrechnet, bzw. vor- oder zurückgetragen werden.
Hier im Board wurde diesbezüglich auch schon einiges geschrieben.
Gruß MisterX
hm,.....aber wo ist das kästchen, wo man ankreuzt, dass man vBp werden will? Auf dem Lottozettel nicht, vielleicht bei Toto? Spiel 77? Aber wir haben doch schon das Jahr 2000! Wer spielt denn da noch 77?!?