STEINHOFF Reinkarnation
Weder wir, die Anteilseigner, noch ein Gericht kann dem Unternehmen vorschreiben in der bisherigen Form weiter zu existieren, wenn das Unternehmen das gar nicht will.
Unabhängig aller Indizien unlauterer Geschäftspraktiken, die womöglich sogar in den Bereich des Strafrechts reichen, ist es Aufgabe des WHOA bei Absicht der Antragsteller Möglichkeiten zur einvernehmlichen Sanierung oder solventen Abwicklung zu finden.
Trotzdem könnte die begründete Bewertung der CPU Gläubiger vom Charakter her als der von Investoren, das Gericht die Benachteiligung der Aktionäre und einseitige Bevorzugung der Ansprüche dieser Investoren besser erkennen lassen und schlussfolgernd einen angemesseneren Ausgleich für die Aktionäre als Bedingung zur Zustimmung fordern.
Trading Statement - 2023 Zwischenabschluss
Steinhoff Investment Holdings Limited
(Eingetragen in der Republik Südafrika)
(Registrierungsnummer: 1954/001893/06)
JSE-Code: SHFF
ISIN: ZAE000068367
("Steinhoff Investments", oder "Gesellschaft")
GESCHÄFTSBERICHT - ZWISCHENABSCHLUSS 2023
Steinhoff Investments ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Steinhoff International Holdings N.V. und
ist der Emittent von variabel verzinslichen, kumulativen, nicht rückzahlbaren, nicht partizipierenden Vorzugsaktien
mit einem Kapitalwert von R1,5 Milliarden. Die Vorzugsaktien sind an der JSE notiert.
Gemäß Absatz 3.4(b) der JSE Limited Listings Requirements ist ein börsennotiertes Unternehmen verpflichtet
ein börsennotiertes Unternehmen verpflichtet, eine Handelsbilanz zu veröffentlichen, sobald es hinreichend sicher ist, dass die Finanzergebnisse
Finanzergebnisse für den nächsten Berichtszeitraum um 20 % oder mehr von denen des vorangegangenen entsprechenden
Zeitraum abweichen.
Dementsprechend hat eine Überprüfung der Finanzergebnisse für die sechs Monate bis zum 31. März 2023 durch
der Geschäftsleitung mit hinreichender Sicherheit, dass für Steinhoff Investments:
- der Gewinn je Stammaktie voraussichtlich zwischen 2 500,00 Cent und 7 500,00 Cent liegen wird
im Vergleich zu einem Ergebnis je Aktie von 26 543,59 Cent im vorangegangenen
Zeitraum, was einem Rückgang zwischen 90,6% und 71,7% entspricht; und
- der Gewinn je Stammaktie wird voraussichtlich zwischen 2 000,00 Cent und 7
000,00 Cents gegenüber 26 636,31 Cents im vorangegangenen Vergleichszeitraum, was einem
was einem Rückgang zwischen 92,5% und 73,7% entspricht.
Die Finanzinformationen, auf denen diese Handelsbilanz basiert, wurden von den Wirtschaftsprüfern von Steinhoff Investments nicht geprüft oder
von den Wirtschaftsprüfern von Steinhoff Investments weder geprüft noch testiert. Die Finanzergebnisse von Steinhoff Investments für die sechs
zum 31. März 2023 werden voraussichtlich am oder um den 19. Juni 2023 auf SENS veröffentlicht.
Stellenbosch, 5. Juni 2023
JSE-Sponsor: PSG Capital
Datum: 05-06-2023 12:20:00
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indirekte, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus der Nutzung von SENS oder der Nutzung von bzw. dem Vertrauen auf
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https://irhosted.profiledata.co.za/steinhoff/...sPopUp.aspx?id=452839
Letztes Jahr wurde in dem HJ 2022 die , wie Rayo schon sagte, SIHPL CPU ausgebucht und eine Verschuldung auf den Schuldschein des S 155 Settlement Note eingebucht.
Also im Grob gesagt ein Einmaleffekt, den es dieses Jahr nicht gab.
Was unterscheidet Aktionäre von Gläubigern ? Aktionäre investieren, tragen volles Risiko und realisieren Gewinn und Verlust über den Kurs. Gläubiger geben Geld, bleiben vom Kurs unberührt und erhalten stattdessen einen Festzins auf Ihre Einlagen, die besichert oder unbesichert sein können.
Wenn man nachweislich durch die erfolgte Praxis seit 2017 den Charakter von Gläubigern mit dem von Investoren vergleichen oder gar gleichsetzen könnte, stehen deren Ansprüche nicht über denen anderer Investoren = der unsrigen.
Im Moment und im Rahmen dessen wofür dieses konkrete WHOA angedacht ist, erscheint mir das als vielversprechender Ansatz.
160.§Ab dem Fälligkeitstag wird der Steinhoff-Konzern mit den Krediten in Verzug geraten und die CPUs werden fällig und zahlbar. Sollte die Transaktion nicht durchgeführt werden, können die Finanzgläubiger (einschließlich der betroffenen CPU-Gläubiger) die nunmehr bestehenden Sicherungsrechte an den Vermögenswerten von SIHNV und der Steinhoff-Gruppe (Absatz 2 oben) geltend machen und (wahrscheinlich erfolgreich) einen Insolvenzantrag für SIHNV stellen. Dies wird höchstwahrscheinlich zu einem geringeren Erlös für die Gläubiger führen als im Rahmen des Vergleichs, und es ist nicht zu erwarten, dass die Anteilseigner bei der Vollstreckung einen Wert erhalten (Abs. 4). Dieses Szenario wäre daher nachteilig für die Interessen aller stimmberechtigten Aktionäre, anderer Interessengruppen und der Steinhoff-Gruppe.
Quelle: Petition to request confirmation of the restructuring plan - https://www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
Also die Hedgefonds würden "einen Insolvenzantrag für SIHNV stellen". Soll vermutlich als Drohung verstanden werden. Ich sage da nur: Reisende sollte man nicht aufhalten...
Die haben gesagt am 15.10. soll der Richter dem Plan zustimmen, oder Gläubiger "schießen sich freiwillig ins eigene Bein" und verzichten schon mal sofort auf 3 Mrd. Verlustvorträge)))
Diese Drohung hat es in sich nicht wahr? Da wird sich der Richter ganz schön eingeengt fühlen)
Das wäre so in etwa vergleichbar mit dem wenn wir als Aktionäre gemeinsam über die SdK den HF's sagen würden "rückt 1,50 EUR Abfindung heraus, sonst gehen wir einfach jetzt sofort mit Totalverlust raus"
Dieses geistige Level unserer Gegenspieler ist einfach nur fantastisch ;-)
Ob das allerdings eine kluge Argumentation ist ?
Man gibt damit ja offen zu, daß es gar nicht darum geht, die Firma und ihre geschätzt ca. 20 Arbeitsplätze zu erhalten, sondern nur um eine Gewinnmaximierung bei der Auflösung der Firma. Das ist nicht Aufgabe eines WHOA-Verfahrens, und diesen ganz offensichlichen Mißbrauch kann man vom Richter aus eigentlich gar nicht akzeptieren. Mal ganz abgesehen von allen anderen Punkten.
Ich interpretiere (!) das alles prinzipiell so :
Die Forderungen der Banken wurden seinerzeit für einen Bruchteil aufgekauft, an SH weitergereicht in der alten Höhe. Das entspricht in etwa einem Aktionär, der am 14.12.2022 10 Cent pro Anteil investiert und eine Rendite von 50 - 100% innerhalb der nächsten Jahre erwartet bzw. " fordert."
Verhalten sich jetzt die Aktionäre unvernünftig, in dem sie wichtige Entscheidungen blockieren und die Firma geht Konkurs, haben sie Pech gehabt und ihr Einsatz ist weg.
Tun das die anderen Investoren aka "Gläubiger" , so dass die Firma abschmiert anstatt ihre Renditeerwartungen zu erfüllen, so sollten sie demzufolge auch Pech haben - oder man einigt sich gütlich bei der Aufteilung des Kuchens.
Dokumente und Einsprüche am letzten Tag eingereicht, das der Richter erstmal verschieben musste,
da er ja noch nicht die Zeit hatte, all diese Akten durchzusehen, und das MGM hätte diese Zeit nicht!
Täuschung des MGM, nicht zu vergessen, wurde auch eine die Sonderdividende für Aktionäre beim Interview angesprochen!
Aber langsam brennt hier wirklich der Hut.
Es ist naheliegend, dass sich der Richter vor der Verhandlung nochmal informieren wird, und dabei wohl auch Youtube nutzen wird. Und da sehe ich aktuell ein großes Problem.
Wenn man dort nach "Steinhoff" sucht ist es offensichtlich, welches Video mit den mit Abstand meisten Aufrufen (über 18.500) am relevantesten ist.
Und am schlimmsten: Stefans Kanal hat auch ein englischsprachiges Video. Und ich denke das Letzte dass ihr jetzt brauchen könnt ist ein Richter der sich Stefans Videos angesehen hat.
Ich würde deshalb vorschlagen, dass DEOL ein englischsprachiges Video dreht, in dem er dem Richter kurz und prägnant sagt was Sache ist, und die kriminellen Machenschaften (laut ihm) von Steinhoff aufdeckt.
Das kostet nichts, bringt im schlimmsten Fall nichts...aber einen Versuch wäre es zu 100% wert. Oder sehe ich das falsch?
Wenn ihr es dann noch alle gemeinsam aufruft und hochpuscht dann könnte es sogar Stefans Video (https://www.youtube.com/watch?v=oqurTVQu9MM) überholen.
Leute...redet mal mit ihm, denn lange habt ihr nicht mehr Zeit..
LdR ( ehrlich, neutral, gerecht )
Wie es aussieht wollen sie keinen Vergleich vor dem 15.6. Jedoch wäre eine Niederlage entgültig.
Bei einer Niederlage kann man nur noch verlängern oder in die Insolvenz.
Dies kann so nicht gewollt sein. Was kommt dann? Die Aktionäre werden sich nach dem ganzen Stress sicher nicht mit Peanuts zufrieden geben.
Kommt eine mehrjährige Verlängerung mit höherem Zinssatz und/ oder Teilverkäufen? Eine andere Sauerei?
Selbst wenn man (Steinhoff) gewinnt, würde die SdK legale Schritte gegen Steinhoff einleiten, die mit in die neue Holdcos fließen.
Alles recht merkwürdig.
Nach meinem Verständnis kann der Richter am 15.6. nur über Annahme/Ablehnung entscheiden.
Mit etwas Glück kann ein Restrukturierungsexperte hinzugezogen werden, der einen neuen Plan vorlegt. Aber durch die erzwungene Zeitknappheit kaum durchführbar. Aber für beide Seiten besser als die Insolvenz. Das haben ja beide Seiten belegt.
Alles in allem kann ich die Position von Steinhoff nicht nachvollziehen.
Noch 10 Tage
Da ist mir beim Lesen etwas schlecht geworden. Ich hoffe, daß ich jetzt nur einen Knoten im Gehirn habe. Ich bitte um Aufklärung.
Angenommen, das WHOA geht nicht durch:
Können die Gläubiger dann nicht ab dem Fälligkeitstag sofort auf die verpfändeten Assets zugreifen, ohne SHINV in die Insolvenz zu schicken? Also Aufteilung des Kuchens ohne Kontrolle durch einen Insolvenzverwalter und mit Hilfe des Managements? Ich meine, wenn SHINV nach dem Zugriff auf die Assets ausgeweidet ist, dann kann das weitere Schicksal der SHINV den Gläubigern schnurz sein. Das Management wird dann die Insolvenz beantragen und der Insolvenzverwalter findet nur noch die leere Hülle vor. Schluß, Aus, Vorbei. Null für die Aktionäre.
Die Gläubiger haben auch kein Recht auf Assets, sondern auf Geld. Wenn sie fällig stellen, und SH hat das Geld nicht im ausreichendem Maß (was noch zu klären ist), müssen die Gläubiger oder Steinhoff die Insolvenz anmelden. Erst der Insolvenzverwalter befriedigt dann -irgendwann- die BERECHTIGTEN Forderungen.
Nun, sie versuchen das auf Anhieb durchzubekommen, die beste Lösung für sie. Wenn das Gericht ablehnt, könnte die Zustimmung des Gerichts von einer Besserstellung der Aktionäre abhängig gemacht werden. Will man nicht in die Insolvenz, wird man etwas konkretes anbieten. Erachtet das Gericht das Angebot als angemessen, wird es unsere Zustimmung ersetzen, ob uns die Höhe des Angebotes passt oder nicht.
Aktionäre investieren erstmal nicht, die Kauf wie in einem Kaufhaus einfach ihre Ware.
Dem Unternehmen fließt durch den Börsenhandel nicht direkt Geld zu.
Das Unternehmen partizipiert z.B. nur dadurch das Sie durch höhere Kurse bessere Kreditlinien etc. bekommt.
Solange ihr an keiner KE teilnehmt, investiert ihr nicht wirklich.
Ihr habt erstmal nur ein Risiko beim Kauf und Verkauf.
Das Geld der Gläubiger hingegen fließt direkt ins Unternehmen.
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