SPEX - Biotech vor charttechn. Turnaroundstory?
Seite 159 von 172 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:12 | ||||
Eröffnet am: | 07.03.12 21:24 | von: thekey | Anzahl Beiträge: | 5.284 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:12 | von: Nicoleufifa | Leser gesamt: | 557.877 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 168 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 157 | 158 | | 160 | 161 | ... 172 > |
Wenn Dummheit schnell wäre, müsste Der/Die einen Berg hinauf bremsen.
Ich vermute, viele "verprügelte" Langinvestierte werden noch mal ihren Einkaufspreis verbilligen und das Handelsvolumen steigt!
Spherix: Jackpot voraus – Settlement bis zum 2. April? von (as) / 20. März 2015, 14:29 / unter Aktien, Nasdaq, Top-Stories / Keine Kommentare spherixDer Patentverwerter Spherix (WKN: A1J40G) könnte vor seinem ersten großen Erfolg stehen und eine signifikante Schadensersatzzahlung in möglicherweise mehrstelliger Millionenhöhe einsacken: Wie das Unternehmen heute vorbörslich bekannt gibt, wurde in den Rechsstreitigkeiten mit den Elektronikkonzernen Vtech und Uniden ein «bedeutender Meilenstein erreicht», nachdem das zuständige Gericht in Texas reihenweise Auslegungen der beklagten Parteien zurückgewiesen hat. «Wir freuen uns darauf, in diesem Prozess voranzuschreiten und für unsere Aktionäre einen zufriedenstellenden Ausgang zu sichern», kommentiert Spherix-CEO Anthony Hayes. Eine außergerichtliche Einigung zwischen den Unternehmen könnte nun schon sehr kurzfristig anstehen. So hat das Gericht beide Seiten dazu aufgefordert, bis zum 2. April eine Stellungnahme bezüglich möglicher Vergleichsvereinbarungen abzugeben. In einem Artikel der Kollegen von Seeking Alpha wurde der erzielbare Settlementwert dieses Falles zuletzt auf 5 bis 15 Millionen US-Dollar je Beklagtem beziffert. Entsprechende Schadensersatzzahlungen könnten somit die aktuelle Marktkapitalisierung von Spherix übersteigen. Für die Aktie ergibt sich folgerichtig ein massives Upside-Potenzial, zumal weitere Klagen gegen Weltkonzerne wie Verizon, T-Mobile, Juniper, Huawei und Cisco laufen und nach den jüngsten Ergebnissen nicht weniger Aussicht auf Erfolg haben dürften. Hinweise gemäß §34b Abs. 1 WpHG
Der Auftraggeber/Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des besprochenen Unternehmens und hat – wie andere Aktionäre auch – eventuell die Absicht, diese – auch kurzfristig – zu kaufen oder zu veräußern und könnte dabei insbesondere von erhöhter Handelsliquidität profitieren. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonflikts.