Rund um PC und Software
Als Microsoft seine Spielkonsole Xbox 360 im vergangenen Dezember auf den Markt brachte, gab es bereits innerhalb weniger Tage nach der Einführung erste Berichte darüber, dass es offenbar Qualitätsprobleme gibt, die zu einem Ausfall einiger Geräte führen können.
Wie das Unternehmen heute nun mitteilte, hat man in den vergangenen Monaten festgestellt, dass eine erhöhte Zahl von Konsolen zur Reparatur eingesendet wird. Nähere Untersuchungen hätten ergeben, dass es der Großteil der Geräte vor dem 1.1.2006 verkauft wurden, heißt es.
Deshalb hat man sich nun entschieden, Kunden, die ihre Xbox 360 vor diesem Datum erworben haben, die Reparaturkosten zu ersetzen. Diese Regelung soll auch rückwirkend gelten, so dass auch Xbox-Besitzer, deren Konsole bereits repariert und vor dem 1.1.2006 erworben wurde, ihr Geld zurück erhalten. Nach Angaben von Microsoft sind nur wenige Käufer betroffen.
In Deutschland repariert Microsoft die Konsolen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist natürlich unabhängig vom Kaufdatum vollkommen kostenlos. Die heutige Ankündigung kommt jedoch einem Eingeständis der Probleme gleich.
Quelle: http://winfuture.de/news,27595.html
Im Rahmen der Tokyo Game Show hat Sony erneut ein paar Details zur PlayStation 3 bekannt gegeben. So wird es für die Spielekonsole Emulatoren geben, die das Spielen von Titeln für den Sega MegaDrive und das PC-Engine/TurboGrafx-System von NEC ermöglichen.
Genau wie beim Konkurrenten Nintendo und dessen Spielekonsole Wii, wird man die Spiele über den Online-Service herunterladen können. Bislang wurden keine Preise für die Emulator-Spiele genannt. Wie das Unternehmen weiter mitgeteilt hat, wird es auch möglich sein Spiele der PlayStation 2 und der PSone über den Service zu erwerben.
Ein weiteres interessantes Feature für die PS3 düfte das "Global Mapping System" sein. Wie Sony-Chef Ken Kutaragi erklärt, erlaubt dieses System das Erstellen und Veröffentlichen von Inhalt für die PS3. Als Beispiel nannte er das Rennspiel Gran Turismo HD, für welches die Nutzer dann eigene Rennstrecken erstellen können.
Quelle: http://winfuture.de/news,27607.html
Intel Pentium 4 mit 2,8 GHz und simpler On-Board-Grafik
Aldi Nord bringt am Mittwoch, den 27. September 2006 einen einfachen Rechner auf den Markt, der mit einem Intel Pentium 4 620 mit 2,8 GHz bestückt ist. Der MD 8814 wird wie auch schon ein vorausgehender Rechner aus dem Februar 2006 als "Multimedia Home Entertainment Design Center" bezeichnet. Die Technik zum Fernseh- oder Radioempfang ist allerdings nicht mehr eingebaut und auch beim Prozessor handelt es sich nicht gerade um ein sehr neues Modell.
Nicht nur bei den Radio- und Fernseheigenschaften sondern auch bei der integrierten Grafiklösung wurde kräftig gespart. Die On-Board-Lösung "S3 Graphics Unichrome PRO IGP" dürfte keinen Spielefreund vom Hocker reißen.
Der Speicher besteht allerdings aus 1 GByte DDR2-SDRAM - ein weiterer Steckplatz ist auf dem Board noch frei. Die Festplatte fasst 250 GByte Daten und arbeitet mit 7.200 Umdrehungen pro Minuten. Sie wird über ein Serial-ATA-Interface angeschlossen.
Auf der Oberseite des Miditowers sitzt eine Vorrichtung zur Aufnahme einer speziell verpackten Festplatte. Diese wird mit einer Steckerleiste am Gehäuse mit Strom und einem Datenanschluß versorgt. Die HDDrive2go, wie die externe Speicherlösung heisst, wird ebenfalls von Aldi/Medion vertrieben.
Der MD 8814 beherbergt zudem einen Dual-Layer-DVD-Brenner der DVD+R-DL-Medien mit maximal 8facher Geschwindigkeit, DVD-R DL mit 4x, DVD+R und -R mit 16x sowie DVD+RW mit 8x beschreibt. DVD-RW wird maximal 6fach wiederbeschrieben und CD-Rohlinge werden mit 48facher Geschwindigkeit gebrannt. Bei geeigneten CD-RW-Medien soll ein 24faches Schreibtempo erreicht werden.
Quelle: http://golem.de/0609/47980.html
Sampler "Pimp My Rights" steht zum Download bereit
Unter dem Motto "Boycott Musicindustry" verteilt der Chaos Computer Club parallel zur Musikmesse Popkomm in Berlin den kostenlosen Musik-Sampler "Pimp My Rights", unter anderem mit Titeln der Beastie Boys und paniq, die ihre Musik komplett legal zum Download anbieten.
Die CD "Pimp My Rights" beinhaltet mit 17 internationalen Interpreten und eine bunte Mischung verschiedenster Musikstile. Mit seiner Initiative will der Chaos Computer Club darauf aufmerksam machen, dass es neben der teuer erwerbbaren Musik, die eine ganze Industrie finanziere, immer mehr Musiker gebe, die ihre Musik kostenfrei ins Netz stellen würden.
Während die Popkomm versuche, "die untergehende Industrie scheinbar gesund zu feiern", wolle man so über alternativen Vertriebsmodelle aufklären.
Die Musik auf dem CCC-Sampler steht unter einer Creative-Commons-Lizenz, die das Kopieren, Verbreiten und Weiterbearbeiten ermöglicht. Sie kann auch unter ccc-r.de/boycott herungergeladen werden, die Musik liegt im freien Format Ogg Vorbis vor.
Quelle: http://golem.de/0609/47978.html
Mfg
Sony Computer Entertainment hat anlässlich der Tokyo Game Show Details zum Verkaufsstart der Playstation 3 in Japan bekannt gegeben. Demnach wird die Konsole am 11. November mit mindestens sechs Titeln an den Start gehen. Bestätigt wurden bisher der Shooter Resistance: Fall of Man, das Kampfspiel Genji: Days of the Blade, das Mechroboterspiel Mobile Suit Gundam: Target in Sight, Namcos Renner Ridge Racer 7, Sega Golfclub featuring the Miyazato Family und Mah-Jong Fight Club Online.
Neun weitere Titel sollen bis Weihnachten folgen. Der Schwerpunkt liegt dabei wie schon zum Start der PSP auf Rennspielen, sei es im futuristischen Gleiter (Fatal Inertia von Koei), über Schlammpisten im Motorrad oder Truck (Motorstorm), durch nächtliche Haarnadelkurven in Electronic Arts' Need for Speed Carbon, als Formel-1-Pilot in F1 Championship oder in einer aufgebohrten HD-Version von Gran Turismo. Für sein Vorzeigerennspiel will Sony Autos und Rennstrecken online Verkaufen. Das Spiel soll in zwei Versionen erscheinen. Gran Turismo HD: Premium bringt 30 Autos und zwei Rennstrecken mit, die Classic-Edition wird völlig ohne Autos und Kurse ausgeliefert. Diese sollen später online zum Preis von 50 bis 100 Yen (33 bis 67 Cent) pro Auto und 200 bis 500 Yen (1,34 bis 3,35 Euro) pro Rennstrecke verkauft werden. Insgesamt will Sony 750 Autos und 50 Rennstrecken anbieten, die nach und nach veröffentlicht werden sollen.
Weiterhin sollen noch 2006 Armored Core 4, Sonic the Hedge Hog, Enchant Arm und die Eisenbahnsimulation Railfan in Japan veröffentlicht werden.
Für das Frühjahr 2007, wenn die Playstation 3 auch in Europa auf den Markt kommt, hat Sony sieben weitere Spiele angekündigt. Unter anderen das Eyetoy-Kartenspiel Eye of Judgement, Heavenly Sword, das von Factor 5 entwickelte Drachenspiel Lair, das mit dem Bewegungssensor des PS3-Controllers gesteuert werden kann, Monster Kingdom: Unknown Realms, Wangan Midnight sowie von Sega Virtua Fighter 5 und Virtua Tennis 3. Erst später im Jahr sollen Warhawk, Afrika, Metal Gear Solid 4 und Coded Arms: Assault folgen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78600
Bürgerrechtler rufen die Internetnutzer auf, mit offenen Briefen an Bundestagsabgeordnete der Großen Koalition gegen die verdachtsunabhängige Speicherung von Telefon- und Internetdaten zu protestieren. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat dafür ein gesondertes Internetportal freigeschaltet. Dort finden sich Argumente, mit denen besorgte Netzbürger die Parlamentarier für die von ihnen bereits in einem Bundestagsbeschluss befürwortete "totale Protokollierung von Telefon, Handy und E-Mail" sensibilisieren sollen. Die Beschwerdemail lässt sich an alle 448 Abgeordnete von Union und SPD senden.
"Die Vorratsdatenspeicherung privatester Kommunikationsdaten widerspricht jeglicher Verhältnismäßigkeit und würde sich verheerend auf die Meinungsfreiheit auswirken", warnt Bettina Winsemann von dem Arbeitskreis. "Gespräche mit der Telefonseelsorge, mit Anwälten, mit Presseinformanten – all dies würde für die zugriffsberechtigten Personen und Behörden ein offenes Buch werden." Die Speicherung von Geschäftskontakten würde ihrer Ansicht nach sogar der Wirtschaftsspionage "Tür und Tor öffnen". Die pauschale Überwachung der Nutzerspuren "Terrorismus oder Kriminalität" werde nicht verhindert, da sie von Kriminellen leicht umgangen werde könne. Zudem sei die Vorratsdatenspeicherung "teuer" und belastete die Wirtschaft.
Der EU-Rat hatte im Februar eine Richtlinie mit dem Segen des EU-Parlaments abgenickt, wonach Telcos und Provider künftig Standort- und Verbindungsdaten zwischen sechs und zwölf Monate lang speichern müssen. Für eine Umsetzung der "Mindestanforderungen" der Direktive sprach sich auch der Bundestag bereits aus. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die den in Brüssel erzielten Kompromiss für vereinbar mit dem Grundgesetz hält, arbeitet derzeit gemeinsam mit ihrem Stab mit Hochdruck an einem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Brüsseler Vorgaben. Im Einklang mit dem Wunsch der SPD-Politikerin hat sich der Bundestag dafür ausgesprochen, die Datenberge nicht nur für "erhebliche Straftaten" Sicherheitsbehörden zugänglich zu machen, wie es die Richtlinie vorsieht. Einblicke nehmen dürften die Ermittler demnach vielmehr auch bei Delikten, die "mittels Telekommunikation" begangen wurden.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat dagegen erhebliche Bedenken geäußert, ob die Richtlinie mit dem Europarecht und der Verfassung vereinbar ist. Die Opposition arbeitet daher an einem Antrag gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Zugleich läuft eine Klage Irlands gegen die Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), bei der auch die Beschwerdeschrift inzwischen vorliegt. Datenschützer fordern bereits ein Moratorium bei der nationalen Gesetzgebung, um das Urteil in Luxemburg abzuwarten. Dafür haben sich mit Siegfried Kauder (CDU) und Jörg Tauss (SPD) auch erste Politiker der Koalition ausgesprochen. Ein Antrag aus den Reihen der Opposition, mit dem die Bundesregierung zur Beteiligung an der Klage vor dem EuGH aufgerufen werden sollte, scheiterte am aber Widerstand der Regierungsfraktionen.
Angesichts zunehmender Forderungen nach mehr Überwachung etwa im Rahmen der vom Bundeskabinett beschlossenen Anti-Terror-Datei hat allerdings auch Zypries vergangene Woche auf dem Deutschen Juristentag in Stuttgart das informationelle Selbstbestimmungsrecht und den Datenschutz verteidigt: "Der Staat darf nicht ins Blaue hinein unbescholtene Bürger überwachen, um herauszufinden, ob jemand verdächtig ist", betonte die Ministerin. In Bezug auf die Terrorismusbekämpfung äußerte sie weiter ihre Bedenken zu Maßnahmen, mit denen "über eine Vielzahl von Bürgern einfach Daten angehäuft" werden, und erteilte einer weiteren Verschärfung von Überwachungsmaßnahmen und Einschränkung der Bürgerrechte eine Absage. Die SPD-Politikerin machte aber nicht explizit deutlich, ob sich ihre Kritik auch auf die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung der TK-Daten bezieht.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78618
Ein Mann aus Kalifornien wurden zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und drei Monaten verurteilt, da er diverse Produkte von Adobe, Macromedia und Symantec kopiert und anschließend verkauft hat. Zusätzlich muss er 5,4 Millionen US-Dollar Schadenersatz leisten.
Es wird angenommen, dass den betroffenen Unternehmen Verluste in Höhe von 7 bis 20 Millionen US-Dollar entstanden sind. Aus diesem Grund muss der 26-jährige Nathan Peterson alle Besitztümer abgeben, die er sich durch seine Gewinne leisten konnte. Dazu gehören mehrere Autos, Häuser und ein Boot. Unter den Autos findet man unter anderem ein Mercury Coupe von 1949, einen Dodge Ram von 2005 sowie die aktuelle S-Klasse von Mercedes, die allein 125.000 US-Dollar wert ist.
Peterson hat ein Unternehmen namens iBackups geführt, welches Kopien von bekannten Software-Produkten vertrieben hat. Die Programme wurden als Backup für die Besitzer der teuren Software angeboten. Bereits im Jahr 2003 wurde das FBI auf diesen Fall angesetzt, doch erst zwei Jahre später konnte Peterson verhaftet werden. Im Dezember 2005 bekannte er sich vor Gericht schuldig - am 8. September wurde das Urteil rechtskräftig.
Quelle: http://winfuture.de/news,27623.html
Der Medienhändler Libri bietet jetzt ein eBook der freien Enzyklopädie Wikipedia zum Download für Handy, PDA und PC an. Es enthält 400.000 Einträge mit Stand vom Mai 2006, ein Inhaltsverzeichnis, Stichwortindex, Kategorienindex und Themenindex sowie Darstellung von Sonderzeichen und Formeln, teilt Libri mit. Das eBook benötigt 790 MByte Speicherplatz.
Die Offline-Version der Wikipedia wurde laut Libri im Mobipocket-Format entwickelt und läuft unter anderem auf Palm OS, Symbian OS, Pocket PC 2000/2002/Windows Mobile 2003, Windows 95 bis XP und Windows CE. Die nötige Readersoftware kann kostenfrei bei Libri heruntergeladen werden. Sofern ein Internetzugang vorhanden ist, kommt der Nutzer über Links zur WAP-Version der Wikipedia. Über diese können einzelne Bilder und Grafiken abgerufen und auch eigene Einträge verfasst werden.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78634
Download eBook: http://www.libri.de/shop/shortcut/wikipedia
Reader für eBook runterziehen: http://www.libri.de/shop/action/magazine?nav=4971#Anleitung2 unter Punkt 2.2
Ein US-Forschungsinstitut hat 742 Experten, darunter Netzbürger der ersten Stunde, Wissenschaftler und Vertreter von Organisationen wie ICANN oder IEEE, zum zweiten Mal um einen Blick in die Kristallkugel gebeten und zum Internet des Jahres 2020 befragt. Nach der im Rahmen des Projekts "Imagining the Internet" von der Forschungseinrichtung Pew Internet & American Life und der Universität Elon durchgeführten Studie (PDF-Dokument) sehen die Experten im Netz der Zukunft große Chancen, weisen aber auch auf die Gefahren hin.
So werde ein offenes und weltumspannendes Informationsnetz zu mehr Transparenz bei Unternehmen, Organisationen und Individuen führen. Diese komme aber zu einem Preis, den nicht alle Befragten auch bezahlen wollen: Die Menschen würden wissentlich oder unwissentlich immer mehr persönliche Daten preisgeben und davon zwar einen Nutzen haben, aber auch weniger Privatsphäre. Diese Aufgabe eines Teils der informationellen Selbstbestimmung halten fast die Hälfte der Umfrageteilnehmer für einen zu hohen Preis. Privatsphäre ist 2020 ein Ding der Vergangenheit, sagt einer der Befragten voraus.
So fürchten einige der Befragten auch, dass Regierungen und Unternehmen nicht wirklich ein Interesse daran haben könnten, das neue Netz der Transparenz auf weltweit bisher unterversorgte Gegenden auszudehnen. Vielmehr erwarten sie, dass ernste soziale Schieflagen weiter bestehen werden. Die Mehrheit der Befragten rechnet damit, dass die Menscheit 2020 das Netz noch unter Kontrolle hat. Über 40 Prozent sind sich da allerdings nicht so sicher. Einig waren sich die Experten nur darin, dass diverse Gefahren und Abhängigkeiten es zunehmend schwerer machen werden, die Technologie noch zu beherrschen.
Die Mehrheit der Experten erwartet, dass sich einige Menschen für ein Leben ohne Netz entscheiden werden. Doch nicht alle der Netzlosen werden friedlich bleiben, fürchten die Befragten. Sie rechnen mit Gewalt gegen technische Einrichtungen oder gar Terrorvereinigungen, die sich dem technologischen Wandel widersetzen.
So weit geht Tim Berners-Lee in einem Interview mit der Wirtschaftswoche nicht. Auch mit Prognosen hält sich der "Erfinder" des Internet zurück: "Ich bin Wissenschaftler, kein Prophet". Es sei nur abzusehen, dass das Netz der Zukunft radikal anders sein werde als das Internet von heute, sagte er der Zeitung. Das Internet verlasse die Grenzen des Festnetzes, werde mobil und zunehmend intelligent. Das semantische Web werde unser Leben grundlegend verändern, erwartet Berners-Lee.
Doch weiß auch Berners-Lee um die Gefahren eines allumfassenden, gleichermaßen intelligenten wie datenhungrigen Netzes. "Wie können wir sicher stellen, dass vertrauliche Informationen bei all dem Hin und Her nicht bei der falschen Adresse landen?", fragt Lee und hat darauf nicht wirklich eine Antwort. Irgendwo gibt es immer eine Schwachstelle, stellt er fest, und das werde beim Internet der Zukunft nicht anders sein. "Mal sehen, wie wir das in den Griff bekommen".
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78647
Playstation 3: Preissenkung nicht in Europa geplant
Am vergangenen Freitag berichteten wir über eine Überraschung aus dem Hause Sony. Demnach sollte die Playstation 3 in Japan im Preis gesenkt werden. Zusätzlich wurde sie technische durch einen HDMI 1.3 Anschluss aufgewertet.
Zum damailigen Zeitpunkt war noch nicht klar, ob diese Preissenkung auch in Europa stattfinden wird. Phil Harrison, Chef der Sony Worldwide Studios, betonte jetzt gegenüber dem englischen Magazin Wired, dass diese Preissenkungen in den USA und in Europa nicht stattfinden wird. Dies habe etwas mit der Akzeptanz der Summe zu tun, die in Europa in Ordnung war, in Japan dagegen so gut wie nicht vorhanden. Aus diesem Grund musste man dort reagieren.
Harrison stellte noch einmal klar, dass die Playstation 3 nicht mit einem Ländercode ausgerüstet sein wird. Das heißt im Klartext, dass man Spiele aus Übersee auch auf einer deutschen Konsole spielen können wird, wenn diese dann endlich mal verfügbar ist. Für ganz Ungeduldige bietet sich dadurch die Möglichkeit an, eine Konsole im Ausland zu erwerben, so dass die lästige Wartezeit in Deutschland bis zum März 2007 wegfällt.
Weiterhin gibt es neue Informationen zum geplanten Download-Service der Playstation 3. Ursprünglich sollten darüber Klassiker angeboten werden, so wie es Nintendo zukünftig bei der Konsole Wii machen wird. Ken Kutaragi, CEO Sony Computer Entertainment, sagte jetzt, dass dieser Dienst nicht zum Launch der Konsole zur Verfügung stehen wird. Es wird geprüft, ob man dieses Feature überhaupt noch umsetzt.
Quelle: http://winfuture.de/news,27634.html
Die Entwickler von Valve haben angekündigt, dass das Waffensystem in Counterstrike: Source überarbeitet werden soll. Bisher bestimmten sie die Preise der Waffen, zukünftig soll eine globale Waffenwirtschaft geschaffen werden.
Wird eine Waffe besonders häufig gekauft, so steigt der Preis. Gleichzeitig fallen andere Waffen im Preis, so dass immer ein gewisses Gleichgewicht herrscht. Die Entwickler wollen damit erreichen, dass ihr taktischer Ego-Shooter wieder spannender wird, indem ständig mit anderen, selten benutzten Wummen gespielt wird.
Über die technische Realisierung sprachen die Entwickler nicht. Wahrscheinlich wird die Plattform Steam genutzt, um die Daten für die globale Waffenwirtschaft zu sammeln. Bereits am 11. Oktober soll ein Update für Counterstrike: Source veröffentlicht werden, welches das Update für die neuen Waffenpreise enthält.
Quelle: http://winfuture.de/news,27633.html
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält eine unveränderte oder sogar erweiterte Übermittlung von Flugpassagierdaten an die USA für einen Verstoß gegen das EU-Datenschutzrecht. Ein Transfer der persönlichen Informationen durch Luftfahrtgesellschaften in Europa an US-Behörden sei nur auf Basis eines erneuten transatlantischen Abkommens möglich. Darüber verhandelt die EU-Kommission mit Washington seit Anfang des Monats, bislang ohne die Bekanntgabe von Ergebnissen. Schaar erwartet von den EU-Gremien und der Bundesregierung, "dass sie sich mit Nachdruck für eine datenschutzgerechte Lösung einsetzen".
Als Modell könnte seiner Ansicht nach dabei die – allerdings auch umstrittene – Vereinbarung zum Datentransfer zwischen der EU und Kanada herangezogen werden, mit der beide Seiten bessere Erfahrungen gesammelt hätten. Für eine Übermittlung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records, PNR) an die USA über den 30. September hinaus müssen dem Bundesdatenschutzbeauftragten zufolge eine Reihe von Voraussetzungen gegeben sein, wie sie etwa auch bereits die EU-Datenschutzbeauftragten im Rahmen der so genannten Artikel-29-Gruppe gefordert hatten. Demnach sei die Einhaltung der von den US-Behörden gegenüber der EU gegebenen Zusicherungen zur sachgemäßen Datenverarbeitung mit einer strikten Zweckbindung weiterhin zu gewährleisten.
Die Art der Übermittlung der Passagierdaten müsse unverzüglich vom so genannten Pull- auf ein Push-Verfahren umgestellt werden, da die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür inzwischen gegeben seien. Beim bislang praktizierten System greifen die US-Behörden direkt auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften zu. Alle Passagiere seien ferner darüber zu unterrichten, welche Daten zu welchen Zwecken an die US-Behörden übermittelt werden, und dass der Transfer möglicherweise ab dem 1. Oktober ohne europaweit geltende Rechtsgrundlage erfolge.
Prinzipiell könne die PNR-Weitergabe laut Schaar aber nur fortgesetzt werden, wenn die für Luftfahrtunternehmen jeweils zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden dies genehmigen und dem System ein angemessenes Datenschutzniveau attestieren. Die Datenübermittlung könnte auch nicht auf eine Einwilligung der Flugpassagiere gestützt werden, "da es generell an einer tatsächlichen Freiwilligkeit mangelt und die sich aus einer Einwilligung ergebenden Folgen von den Betroffenen nicht überblickt werden können". Einverständniserklärungen wären unter diesen Umständen von vornherein unwirksam.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kassierte das bisher bestehende Abkommen Ende Mai wegen fehlender rechtlicher Grundlage und setzte der EU-Kommission klare Kündigungsfristen. Die Vereinbarung zum Datentransfer läuft daher am Sonntag aus. Das EU-Parlament forderte den EU-Rat vor Kurzem auf, ausreichende Schutzvorkehrungen in dem neuen Abkommen vorzusehen. Bislang haben Fluggesellschaften in den EU-Staaten den US-Behörden 34 Detailinformationen pro Passagier freigegeben, die offiziell zunächst dreieinhalb Jahre gespeichert werden durften. Die Angaben enthalten nicht nur Namen, Geburts- und Flugdaten, sondern auch Kreditkarteninformationen, besondere Essenswünsche, weitere Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Das US-Ministerium für innere Sicherheit (Department of Homeland Security) will seinen bisher noch begrenzten Zugriff auf die Datenbanken aber erweitern und ausführliche Reisepläne sowie Details zu den gewählten Zahlungsmethoden eingeschlossen wissen. Diesem Ansinnen erteilte Schaar eine klare Absage.
Ein Vertreter der Bundesregierung erklärte heute im Innenausschuss des Bundestags entgegen der Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten, dass betroffene Fluggesellschaften die PNR-Weitergabe in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen und sich so rechtlich absichern könnten. Sollten sich Passagiere nicht einverstanden erklären, müssten sie auf die Reise verzichten. Die Bundesregierung trete jedoch für eine Lösung auf europäischer Ebene ein. Die Verhandlungen zwischen Brüssel und Washington würden aber schwierig verlaufen, da die USA kaum Zugeständnisse machen wollten. Die FDP-Fraktion warf der Bundesregierung vor, sie habe den US-Forderungen zu schnell nachgegeben. Oppositionspolitiker von den Grünen und der Linkspartei forderten, den Datenschutz gegenüber den USA entschiedener durchzusetzen. Mitglieder der Regierungskoalition zeigten sich dagegen skeptisch. Ihrer Ansicht nach könne man den USA die Daten schlecht verweigern.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78760
Ein 46 Jahre alter Mann aus Meersburg ist für den Versuch, von Dritten unberechtigt veranlasste Überweisungen über sein Konto ins Ausland zu transferieren, vom Amtsgericht (AG) Überlingen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden (Az. 1 Cs 60 Js 26466/05 AK 183/06). Unbekannte hatten sich mit so genanntem Phishing unberechtigt Zugang zu Bankdaten der Geschädigten verschafft und damit Geldbeträge auf das Konto des Verurteilten überwiesen. Dieser sollte das Geld abzüglich einer Provision von 8,5 Prozent bar abheben und über Western Union ins Ausland transferieren.
Auf dem extra eröffneten Konto des Verurteilten gingen insgesamt 2211 Euro ein. Das Geld stammte aus einer unberechtigten Überweisung, die unbekannte Dritte durch das "Erschwindeln" von Zugangsdaten eines Online-Bankkontos veranlasst hatten. Zum Abschluss der Transaktion und damit der Auszahlung der Provision an den Angeklagten kam es nicht mehr, da die Postbank sowohl sein Konto als auch das der geprellten Kundin sperrte. Dennoch erließ das Amtsgericht Strafbefehl.
Zur Begründung des inzwischen veröffentlichten Urteils führte der Richter aus, dass ein derartiges Handeln eine Finanzdienstleistung darstelle, für die es einer Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedürfe. Weil der Angeklagte aber nicht im Besitz einer derartigen Genehmigung war, sei sein Handeln strafbar nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 KWG (Gesetz über das Kreditwesen). Eine Verurteilung wegen möglicher Geldwäsche nach Paragraf 261 Strafgesetzbuch (StGB) beziehungsweise der Beihilfe zum Computerbetrug (§ 263a StGB) kam nicht in Betracht, da die zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz diesbezüglich von einer Strafverfolgung abgesehen hatte. Der Angeklagte legte keinen Einspruch ein, der Strafbefehl ist damit rechtskräftig.
Anders die Staatsanwaltschaft in Darmstadt, die in einem ähnlichen Fall Anklage wegen Geldwäsche erhoben hatte. Dem war das zuständige Amtsgericht auch gefolgt und hatte einen 63-jährigen Ingenieur zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil wurde allerdings in der Berufungsinstanz vom Landgericht Darmstadt auf eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen herabgesetzt. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, so dass diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78717
Der US-Softwarekonzern Microsoft hat bei einem Bezirksgericht in Seattle Klage gegen Unbekannt wegen Copyright-Verletzung eingereicht. Als einen der Beschuldigten konnte der Konzern laut Medienberichten nur dessen Pseudonym "viodentia" angeben. Dieser ist einer der Entwickler der Software FairUse4WM. Die Software knackt Microsofts Rechteverwaltung nicht, sondern ist auf mindestens eine gültige Lizenz angewiesen, um individualisierte Mediendateien, die etwa aus einem Napster-Abo stammen, von ihrem DRM zu befreien.
Microsoft beschuldigt die FairUse4WM-Programmierer des Verstoßes gegen Copyrightbestimmungen, da sie Code des Windows Media Software Development Kit unerlaubt genutzt hätten, um ihr Tool zu entwickeln. Microsoft stellt rund 75.000 US-Dollar Schaden in Rechnung und verlangt eine dauerhafte Unterlassung. Da die Namen der Beschuldigten nicht bekannt sind, hat Microsoft bei Gericht eine zusätzliche Frist dafür beantragt, diese durch Verfügungen an Internet-Service-Provider herauszufinden.
Qelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78762
Amerikanische Universitäten sollen stärker gegen den illegalen Austausch von urheberrechtlich geschützten Inhalten in ihren Netzen vorgehen. Das forderten Vertreter des US-Verbandes der Musikindustrie (RIAA) und der Motion Picture Association of America (MPAA) am gestrigen Dienstag bei einer Anhörung des Kongress-Unterausschusses "Wettbewerbsfähigkeit fürs 21. Jahrhundert" zu möglichen Maßnahmen gegen Filesharing auf dem Campus, dass der Industrie schon lange ein Dorn im Auge ist.
"Die Technologie ist da", sagte MPAA-Chef Dan Glickman. Doch viele Universitäten setzten sie nicht ein. Moderne Filtersysteme seien bestens geeignet, um urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Universitätsnetzen auszufiltern, erklärte RIAA-Präsident Cary Sherman vor den Abgeordneten. Kollateralschäden, etwa die Unterdrückung des Zugangs zu frei verfügbaren Inhalten könnten so ausgeschlossen werden. Die Industrievertreter verwiesen einmal mehr auf den wirtschaftlichen Schaden, den sie für ihre Branchen durch die "illegalen Downloads" errechnet haben. Piraterie sei das größte wirtschaftliche Hindernis für die Filmindustrie, beklagte Glickman. Einer Studie zufolge habe die US-Filmindustrie im vergangenen Jahr weltweit 6,1 Milliarden US Dollar durch Piraterie eingebüßt. Von den Verlusten auf dem US-Markt gingen laut Glickman rund 500 Millionen US-Dollar oder 44 Prozent auf die Kappe amerikanischer Collegestudenten. Täglich würden 400.000 Filme illegal heruntergeladen.
Die Universitäten bemühten sich sehr wohl, hielt der Kanzler der University of Maryland, William Kirwan, dagegen. Man dürfe aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Kirwan schwebt eine Gesamtstrategie vor, die ethische Richtlinien, technische Schutzmaßnahmen, aber auch legale Angebote umfassen solle. Das sehem die beiden anderen Vertreter des Bildungssektors ähnlich. Auch für Cheryl Elzy, Dekanin der Bibliotheken der Illinois State University, ist ein akzeptables Angebot für eine legale Flatrate ein wichtiger Bestandteil eines solchen Konzepts. Sie verwies auf das "Good Digital Citizen Project". Darin sollen mögliche Maßnahmen entworfen werden, die nicht zuletzt auf eine "Verhaltensänderung" bei den Studierenden abzielten. Immerhin verließen rund 1000 Lehrer jährlich ihre Universität, die wiederum als Multiplikatoren in die Schulen gingen.
In China erprobt Terry Fisher, Chef des Berkman Center for Internet and Society in Harvard, ein anderes Modell. 20 Millionen Studierende sollen dort demnächst eine Gebühr entrichten, mit der die Universitäten die Ansprüche der Rechteinhaber befriedigen. Fisher sagte, diese Variante erlaube mehr Flexibilität bei der Nutzung von P2P und sei letztlich auch im Sinne der Urheberrechtsinhaber. Eine mögliche gesetzliche Verpflichtung der Unis, P2P grundsätzlich zu filtern, lehnt Fisher dagegen ab.
Auch die Abgeordneten zeigten sich zurückhaltend, was eine weitere Regulierung angeht. Im März hatten sie einer gesetzlichen Regelung zugestimmt, die Universitäten erlaubt, finanzielle Mittel auf das Piraterieproblem zu verwenden (College Access and Opportunity Act). Allerdings muss der Senat dem noch zustimmen. Gestern lobten die Abgeordneten aber vielmehr die existierende Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Unterhaltungsindustrie im Rahmen des "Joint Committee of the Higher Education and Entertainment Communities Technology Task Force", dessen Vizevorsitz Kirwan kürzlich übernommen hat. Manchem Kritiker gilt dies freilich als unheilige Allianz, mit der die Unis zu Vertriebskanälen der Unterhaltungsindustrie gemacht werden sollen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78766
AMD sieht sich durch unlautere Absprachen, die Intel mit PC-Herstellern getroffen haben soll, benachteiligt. Aus diesem Grund hat die Nummer zwei unter den CPU-Anbietern Mitte vergangenen Jahres eine Klage gegen den Konkurrenten angestrengt.
Da Intel aber nicht nur in den USA, sondern auch in Europa und Asien von Verfahren wegen angeblichen Missbrauchs seiner Monopolstellung bedroht ist, hatte der Marktführer beim Bezirksgericht in Delaware beantragt, die Kartellklage von AMD einzuschränken.
Der zuständige Richter gab diesem Antrag Intels nun statt. AMD habe nicht stichhaltig belegen können, dass die Intel vorgeworfenen Geschäftspraktiken in anderen Regionen der Welt auch einen nachweislichen Effekt auf das US-Geschäft von AMD gehabt hätten, heißt es in der Begründung für das Urteil. Eine Kartellklage im Sinne des Sherman Act sei daher nicht möglich.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78767
Der Sicherheitsexperte Aviv Raff hat für Tests einen der verbreiteten VML-Exploits auf verschiedene Arten modifiziert. Bei Kombination mehrerer Änderungen erkannte ihn nur noch eines der auf Virustotal eingesetzten Antiviren-Programme. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch HD Moore, der für das Framework Metasploit ein VML-Modul veröffentlicht hat. Bei Tests von heise Security funktionierten die damit erstellten Exploits zwar erst nach geringfügigen Anpassungen, sie wurden dann aber tatsächlich von keinem der rund zwei dutzend getesteten Scanner erkannt. Das bedeutet, dass jeder, der mit einem Kommandozeilen-Interface umgehen kann, sehr flexible Exploits erstellen und dann auf Web-Seiten einbetten kann. Umso dringender ist es, den gestern abend veröffentlichten Patch von Microsoft möglichst schnell einzuspielen.
Die Ergebnisse der Tests von Raff und Moore entsprechen den Erfahrungen von heise Security, nach denen es oft erschreckend einfach ist, Exploits durch geringfügige Eingriffe so zu modifizieren, dass zumindest die signaturbasierten Komponenten von Antiviren-Software nicht mehr anschlagen. Auch Moores Verschleierungstechniken sind kein Hexenwerk. So streut er beispielsweise zufällig Zeilenumbrüche, Leerzeichen und ähnliches in seinen Code ein. Das Versagen der Scanner ist unter Anderem darauf zurückzuführen, dass die Signaturen zumeist für die entdeckten Exploits und nicht allgemein für das Ausnutzen einer Schwachstelle erstellt werden. Und alternative Schutzmechanismen wie Behavioural Blocking stecken, wie auch ein Test in c't zeigte, noch in den Kinderschuhen (c't 14/2006, S. 222).
In der Antiviren-Community werden derartige Untersuchungen allerdings gar nicht gern gesehen; dort gilt das Erstellen modifizierter Schädlinge als Sakrileg (siehe auch Du sollst keine Viren bauen!). Bei einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs gegen "Hacker-Tools" werden derartige Tests sogar illegal. Kriminelle Banden werden sich hingegen durch Gesetze vom Erstellen und Herunterladen von Malware-Baukästen kaum abhalten lassen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78772
Ein Bezirksgericht in Los Angeles hat in einem zusammengefassten Verfahren mit US-Filmstudios und -Plattenlabels gegen StreamCast Networks entschieden, dass dessen Filesharing-Software Morpheus den illegalen Austausch von Film- und Musikdateien fördere. Mit ihrem Geschäftsmodell habe die Firma StreamCast zu massenhaften Copyright-Verletzungen beigetragen, berichten US-Medien. Über einen zu leistenden Schadensersatz habe Richter Stephen Wilson noch nicht entschieden. In der Los Angeles Times ist die Rede von 150.000 US-Dollar, die StreamCast möglicherweise für jedes Copyright-geschützte Werk zu zahlen habe. Dem Richter lag als Beweisstück eine interne E-Mail von StreamCast-Managern vor. Darin heißt es laut Los Angeles Times, um in die Schlagzeilen zu kommen, sei es der beste Weg, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen und verklagt zu werden.
Die Kläger hatten das Verfahren bereits im Jahr 2001 angestrengt. Ihnen kommt ein Urteil des obersten US-Gerichts vom vorigen Jahr zugute. Im Juni 2005 hatte der Supreme Court eine Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben, nach der Grokster und StreamCast Networks nicht angeklagt werden können. Das Gericht sah genügend Hinweise darauf, dass ihre Filesharing-Software für illegale Zwecke gedacht gewesen sei und auch dafür, dass die Nutzer zu illegalen Handlungen angestiftet werden. Seit diesem Urteil hatten Grokster und KaZaa bereits ihre juristischen Auseinandersetzungen mit der Unterhaltungsindustrie beendet.
StreamCast streitet ab, die Nutzer zur Copyright-Verletzung anzustiften. Das Unternehmen prüft derzeit die Möglichkeiten, die aktuelle Entscheidung anzufechten. Die Musikindustrie in Gestalt der Recording Industry Association of America hingegen sieht die Entscheidung laut Mitteilung als bedeutend für die weitere Transformation des Musikmarkts an. Die Musikindustrie könne darin investieren, mehr "großartige Musik" zu veröffentlichen, den "Fans" würden künftig weitere legale Möglichkeiten geboten, an Musik heranzukommen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78854
Unter der Bezeichnung "Deutschland PC" bringt das niederländische Joint Venture Fujitsu Siemens Computers (Holding) BV seit einigen Jahren Heimrechner aus der Scaleo-T-Baureihe mit AMD-Prozessoren auf den Markt, die im "flexiblen" Fujitsu-Siemens-Werk im thüringischen Sömmerda montiert werden. Der größte Teil der Komponenten stammt allerdings auch beim Deutschland PC VIII, der laut Fujitsu Siemens ab dem Tag vor dem Tag der deutschen Einheit zu haben sein soll, aus fernöstlicher Produktion. Immerhin könnte das Die des Hauptprozessors Athlon 64 X2 5000+ aus dem Dresdner AMD-Werk kommen. Einen Teil der Athlon-64-Prozessoren liefert allerdings der AMD-Fertigungspartner Chartered aus Singapur, in ihr Gehäuse verpackt werden die AMD-Prozessorchips ohnehin in Asien.
Die Ausstattung des Deutschland PC VIII ist – wie bei den typischen 1000-Euro-PC-"Schnäppchen" üblich – recht umfangreich. Der Rechner ist eines der ersten AMD-LIVE!-Geräte, das in größeren Stückzahlen auf dem deutschen Markt erscheint. Das AMD-Markenzeichen setzt einen Dual-Core-Prozessor, einige Software-Beigaben und Windows XP Media Center Edition (MCE) voraus. Als Besonderheit bietet die Grafikkarte mit ATI-GPU (Radeon X1650 GTO mit Lüfter) einen HDMI-Anschluss. Auch der Chipsatz auf dem OEM-Mainboard (M2R-FVM von Asus, AM2-Fassung) stammt von ATI, es handelt sich um den RS485 (Radeon Xpress 1100) in Kombination mit der neuen Southbridge SB600.
2 GByte DDR2-Hauptspeicher, eine 320-GByte-SATA-Festplatte, DVD-Brenner und ein Speicherkarten-Leser komplettieren den Rechner; er enthält auch eine TV-Karte (DVB-T- und Analog-Tuner) und lässt sich per Fernbedienung aus der Ferne bedienen. Maus und Tastatur sind per USB-Kabel angebunden. Fällt das Gerät in den ersten zwei Jahren aus, lässt es FSC kostenlos zur Reparatur abholen und anschließend zurückbringen.
Dem Deutschland PC VII hatte Fujitsu Siemens Computers (FSC) einen Mietwagen-Gutschein beigelegt, nun gibt es einen Gutschein für eine BahnCard 25 der Deutschen Bahn AG
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78853
Für die Nutzung seines Instant-Messaging Dienstes Google Talk verlangt der Suchmaschinenanbieter nun nicht mehr einen Gmail-Account. Das bedeutet, der Dienst steht nun für jeden frei zur Verfügung, heißt es in einem Eintrag im offiziellen Google-Blog.
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Die vor einem Jahr vorgestellte Client-Software für Windows XP und 2000 (1,5 MByte) ermöglicht es, Instant Messages und Dateien auszutauschen sowie per Voice over IP Gespräche zu führen. Linux- und Mac-OS-X-User können Google Talk über andere Software nutzen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78858
Nach Dell und Apple musste gestern auch der chinesische Computerhersteller Lenovo eine Rückrufaktion starten, bei der 526000 fehlerhafte Notebook-Akkus getauscht werden sollen. Auch in diesem Fall stammen die betroffenen Akkus von japanischen Elektronikriesen Sony.
Lenovo hatte nach Berichten über einen Vorfall am Flughafen von Los Angeles, bei dem der Akkus eines ThinkPad T43 in Flammen aufgegangen war, eine Untersuchung eingeleitet. Dabei kam man nun offenbar zu dem Schluss, dass ein Rückruf notwendig ist. In dem Gerät kam ein Sony-Akku zum Einsatz.
Inzwischen hat nun auch Sony selbst eine Rückrufaktion angekündigt. Weitere Details sollen in Kürze in Zusammenarbeit der US-Kommission für Produktsicherheit bekannt gegeben werden. Laut Sony sollen alle betroffenen Stromspeicher ausgetauscht werden.
Wie die japanische Zeitung Nikkei Shimbun berichtet, plant auch mit Fujitsu ein weiterer Notebook-Hersteller eine Rückrufaktion. Angeblich wird Fujitsu in kürze ebenfalls Rückrufaktionen einleiten. Offenbar sind bis zu eine Million Geräte betroffen. Die problematischen Akkus sollen ebenfalls von Sony stammen.
Der Elektronikkonzern hatte nach den Rückrufen von mehr als sechs Millionen Akkus durch Dell und Apple Probleme bei der Herstellung eingestanden. In einer japanischen Produktionsstätte sollen mikroskopisch kleine Metallsplitter in die Akku-Pakete geraten sein, die nun zu Kurzschlüssen führen. Die US-Kommission für Produktsicherheit hat unterdessen eine Empfehlung herausgegeben, derzufolge Laptops nicht auf dem Schoss genutzt werden sollten.
Vor kurzem hatten auch Toshiba und Panasonic Austauschaktionen eingeleitet. Im Fall von Toshiba sind ebenfalls Sony-Akkus betroffen. Das Unternehmen erhöhte die Zahl der zu tauschenden Akkus heute von ursprünglich rund 340000 auf 830000. Bei einigen Fluggesellschaften ist mittlerweile die Mitnahme von Notebooks einiger Hersteller nur noch eingeschränkt möglich.
Quelle: http://winfuture.de/news,27714.html
Tja, Gott sei Dank, daß ich mir einen Samsung gekauft habe ;-))
Schönes WE
Grisu
Es kommt Schwung in den PC-Markt: Ab sofort bietet Fujitsu-Siemens die neue Version des Deutschland-PC an. Die Highend-Kiste kostet unter 1000 Euro und ist mit der allerneuesten Technik ausgestattet. Doch blind zugreifen könnte ein Fehler sein, da die deutschen Discounter und Elektromarkt-Ketten schwere Geschütze gegen den Deutschland-PC auffahren.
Power-PC mit Bahn-Rabatt
Der für 999 Euro relativ günstige Deutschland-PC richtet sich klar an den preisbewussten und gleichzeitig anspruchsvollen Nutzer. Gamer und Multimedia-Fans werden Features wie die Doppelkern-CPU von AMD, den 2 Gigabyte großen Arbeitsspeicher sowie die flotte Mittelklasse-Grafikkarte zu schätzen wissen. Der PC kann per HDMI-Ausgang auch an Flachbild-Fernseher der neuesten Generation angeschlossen werden. Wer einen Computer für den Büro-Alltag, zum Surfen und Chatten sucht, bekommt deutlich günstigere Rechner unter 500 Euro wie beispielsweise das letzte Aldi-Angebot.
Außer Muskeln auch viel Standard
Abgerundet wird der Deutschland-PC von Standard-Equipment wie Kartenleser, DVD-Brenner und DVB-T-Empfängerkarte. Als Software liegen Windows XP in der Media Center Edition 2005, Microsofts Works-Suite in der abgespeckten Version 8.0 sowie Sicherheits- und Multimedia-Programme bei. Nett: Beim Kauf des 999-Euro-Miodells gibt's einen Gutschein für die Bahncard 25. Das haben die Discounter zwar nicht zu bieten, dafür aber Technik pur.
Lidl kontert mit Multimedia-Boliden
Der Deutschland-PC ist nicht konkurrenzlos. Drei Tage nach dessen Verkaufsstart bringt Lidl am 5. Oktober ebenfalls einen Doppelkern-Rechner für 999 Euro in seine Filialen. Der Targa Ultra AN64 Dual-Core hält mit der namhaften Konkurrenz allerdings nicht ganz Stand. Der Prozessor ist langsamer, der Arbeitsspeicher kleiner und die Grafikkarte für anspruchsvolle Gamer zu schwach, selbst wenn die im Deutschland-PC eingesetzte Lösung nur ein wenig flotter rechnet.
Feine, aber wichtige Unterschiede
Jedoch hat der Lidl-Rechner einige Vorteile: WLAN-Adapter, aktuellere Works-Software (Version 2006) sowie ein zweites DVD-Laufwerk. Somit sind Direktkopien der Scheiben möglich, was bei dem Deutschland-PC nicht geht. Außerdem gewährt Targa drei Jahre Garantie – ein Jahr mehr als Fujitsu-Siemens. Alles in allem ist der Deutschland-PC jedoch als etwas günstiger einzuordnen. Das Lidl-Angebot ist akzeptabel, solange keine aufwändigen 3D-Grafiken verarbeitet werden müssen.
Sparpotenzial beim Media Markt
Im Online-Shop des Media Markts finden sich zwei interessante Angebote: Der Microstar Professional ist von der Ausstattung her fast mit dem Lidl-Angebot identisch, kostet allerdings 100 weniger. Einziger Unterschied im 899-Euro-Rechner: Als Prozessor werkelt ein Pentium D 820 mit 2,8 GHz. Dies ist zwar auch eine Doppelkern-CPU, jedoch nicht kompatibel zu 64-Bit-Anwendungen, die mit Einführung von Windows Vista kommenden Jahres verstärkt kommen werden.
Brandaktuelle Technik für 1000 Euro
Etwas mehr Kraft als dieses Angebot verspricht der Packard Bell iMedia 9580 für 999 Euro. Der PC verfügt über den brandneuen Intel-Chip Core 2 Duo, entspricht der Viiv-Technologie und besitzt einen riesigen Festplattenspeicher von 640 GB. Schlecht hingegen ist die lahme Grafikkarte, die sich zudem noch 256 MB vom Arbeitsspeicher abzwackt, sowie das fehlende WLAN-Modul. Dennoch: Ein gutes Angebot dank TV-Karte von Pinnacle und dem PC-Spiel "King Kong", das die beiden Rechner für 899, bzw. 1099 Euro im aktuellen Prospekt im Preis-Leistungs-Verhältnis übertrifft.
Wunsch-PC von Dell
Auch die PC-Bastler von Dell bieten ihren Kunden im Oktober einen flotten Komplett-Rechner unter 1000 Euro. Der Dimension 9200 kostet 929 Euro, kommt mit neuem Core-2-Duo-Prozessor und Microsofts Media-Center-Software. Was bei diesem Preis fehlt, sind eine TV-Karte und ein WLAN-Modul - beides gegen Aufpreis erhältlich.
Nachrüsten erforderlich
Wer mit dem Dell-PC zocken möchte, sollte die Grundausstattung verändern und statt der schwachen ATI-Grafikkarte eine Geforce 7900 GS einbauen, wodurch der Rechner 290 Euro teurer wird. Achtung: Dell verlangt bei einer Online-Bestellung 75,40 Euro Versandkosten. Dadurch wird der PC insgesamt teurer als die Discount-Angebote und verliert seinen Schnäppchen-Status.
Fazit
Zum aktuellen Zeitpunkt ist der Deutschland-PC in Sachen Technik und Preis-Leistungs-Verhältnis unschlagbar. Für 999 Euro steckt im von Fujitsu Siemens zusammengestellten Rechner nur aktuelle Technik. Die Discount-Angebote in dieser Preisklasse sind technisch unterlegen. Lediglich der Packard-Bell-Rechner bei Media Markt kann mithalten, hat aber die deutlich schlechtere Grafikkarte. Wer sich bei Dell einen dem Deutschland-PC entsprechendes Modell zusammenschustert, kommt schnell auf einen Betrag über 1100 Euro.
Nicht blind zugreifen
Falls Sie derzeit einen schnellen Multimedia-Rechner suchen, machen Sie mit dem Deutschland-PC nichts falsch. Wir warnen aber vor überstürzten Käufen: Für 1000 Euro gibt es des Öfteren interessante Angebote mit vergleichbarer Ausstattung. Und: Der nächste Aldi-Luxus-PC steht schon in den Startlöchern.
Quelle, mehr Infos und Bilder: http://oncomputer.t-online.de/c/91/90/43/9190432,pt=self,si=0.html
und folgende Seiten (1-6)