Rauchverbot verfassungsgemäß
Wenn die Länder jedoch Ausnahmen für größere Gaststätten zulassen, müssen sich auch Einraumkneipen als Raucherlokal kennzeichnen dürfen. Die Länderparlamente müssen bis zum 31. Dezember 2009 eine Neuregelung schaffen. Entweder sie beschließen ein striktes Rauchverbot in Gaststätten oder sie lassen Ausnahmen zu, die dann auch Eckkneipen einbeziehen müssen.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/218/304195/text/
Bundesverfassungsgericht:
Richter kippen Rauchverbot
Das Rauchverbot in kleinen Kneipen und Diskotheken in Berlin und Baden-Württemberg ist vorerst aufgehoben. Besitzer zweier kleiner Kneipen und einer Diskothek hatten gegen das Rauchverbot geklagt.
weiter:
http://www.focus.de/politik/deutschland/...auchverbot_aid_321173.html
:-p
Ich selbst bin Nichtraucher. Aber die Art und Weise, wie das Verbot über die Köpfe der Bürger hinweg beschlossen wird, erfordert den Widerstand eines jeden freiheitlich denkenden Menschen, der auf Verantwortung für sich und andere setzt. Die Befürchtung, dass bei jedem auftretenden gesellschaftlichen Problem ausschließlich der Weg von Verboten beschritten wird, ist unübersehbar. So konnten wir dies in den letzten Tagen auch mit den Bestrebungen nach einem Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen feststellen. Unter dem Stichwort "Droge" könnte auch der Konsum von Alkohol z.B. auf Volksfesten gefordert werden. Da stellt sich dann aber für mich die Frage, in welcher Gesellschaft wollen wir eigentlich leben? In einer, in der Eigenverantwortung nichts mehr zählt?
Detlef Parr, FDP (Drogen- und suchtpolitischer Sprecher seiner Fraktion)
Warum keine Kompromisse, die Kneipenwirten und auch Gästen vor allem in kleinen Kneipen die Wahl ermöglicht, Rauchfreiheit anzubieten bzw. zu nutzen – oder auch nicht?
Hier wären flexible Wahlmöglichkeiten eine denkbare Alternative gewesen. Was wäre daran so schlimm gewesen? Was würden Sie einem Gastwirt sagen, der angesichts der konkreten Einnahmeausfälle sein Lokal schließen muss – obwohl die Mehrzahl seiner Kunden Raucher sind? Diese Diskussion hätte man offener und toleranter führen müssen. Sie haben sicher die Meldungen der letzten Tage verfolgt: Gastwirte rufen Feuerwehr, Schlägereien wegen Streit um die Zigarette. Schade, wenn nun die Zeit der Toleranz – die von allen Seiten aus kommen muss – endgültig vorbei wäre.
Quelle:http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,568634,00.html
Raucher bekommen Recht
mehr unter: http://www.n-tv.de/...aucher_bekommen_Recht/300720081307/1001226.html
Kriegen wir im Gegensatz zu Franzosen, Italienern, Spaniern und Iren nicht mal so was hin?
Dieses Spielchen läßt sich unendlich verlängern ujnd immer mit den gleichen Argumentation!
Wo willkür der Bürokratie herrscht ist nunmal Wiederstand angesagt!
Ich dachte es geht um die Umsetzung der Eu-Bürokratenvorgaben.
Wenn die Politik unbedingt was für die Gesundheit der Bevölkerung
tun wollte, gäb`s wohl genügend andere Betätigungsfelder!
Wenn ich beim Wochenendeinkauf sehe und an der Kasse merke, was man so für Obst und Gemüse bezahlen muss... Und es gibt viele Familien die sich das leider nicht mal leisten können. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Diese Eigenverantwortung ist bei den Rauchverboten gewährleistet und wird in keinster Weise eingeschränkt.
Das ganze findet seine Grenze jedoch da, wo Unbeteiligte gesundheitlich geschädigt werden, im Falle des Rauchens ist dies nun mal das sogenannte Passivrauchen in geschlossenen öffentlichen Räumen. Diese Unbeteiligten will man davor schützen, und dies wird von dem geltenden Rauchverbot im Prinzip auch richtig umgesetzt.
Beim Alkoholgenuss gibt es eine unmittelbare Gesundheitsgefahr für Unbeteiligte nicht.
Deshalb ist der im Zusammenhang mit dem Rauchverbot immer wieder zu hörende Vergleich Alkohol - Rauchen völliger Nonsens und entbehrt jeder Grundlage.
Die Rauchverbote haben leider den Fehler, dass sie teilweise (z.T. schwer begründbare) Ausnahmen einräumen, die auch noch von Bundesland zu Bundesland nicht durchgängig sind.
Daher finde ich es gut, dass die Wirte endlich geklagt haben. Jetzt wird der Weg zu einem generellen und ausnahmslosen Rauchverbot frei - dann werden alle Wirte gleich behandelt.
Glauben tue ich es nicht.
Der Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen sei ein "überragend wichtiges Gemeinwohlziel", so die Richter. Deshalb sei ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gaststätten verfassungsgemäß. Die dann für alle Wirte geltende Einschränkung der Berufsfreiheit wäre dann verhältnismäßig.
Die Drogenbeauftragte des Bundes, Sabine Bätzing (SPD), appellierte an die Länder, nun strikte Rauchverbote zu erlassen. "Es ist ein Urteil für den Nichtraucherschutz und gegen Ausnahmeregelungen", sagte sie in Karlsruhe. Das Gericht habe deutlich betont, dass ein absolutes Rauchverbot der richtige Weg wäre, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Nun gelte es, die bestehenden Ausnahmen aus den Landesgesetzen zu streichen.
Keiner wird gezwungen in eine Eckkneipe zu gehen. Mit dem Betreten übernehme ich die Verantwortung für mein Tun.
2. "Beim Alkoholgenuss gibt es eine unmittelbare Gesundheitsgefahr für Unbeteiligte nicht.
Deshalb ist der im Zusammenhang mit dem Rauchverbot immer wieder zu hörende Vergleich Alkohol - Rauchen völliger Nonsens und entbehrt jeder Grundlage."
Falsch. Denn:
"aufgrund von Alkohol verunglücken auf den Straßen der Bundesrepublik jährlich ca. 1800 Menschen tödlich und ca. 49000 Menschen werden verletzt"
http://www.a-connect.de/strasse.php
"Mit dem Betreten übernehme ich die Verantwortung für mein Tun." Achso??? Übernehmen die Raucher denn Verantwortung für Ihr Tun, indem sie andere nichtrauchende Gäste fragen, ob sie dessen Gesundheit mit ihrem Rauch schädigen dürfen???
zu 2.)
Nein, Du musst hier schon differenzieren:
In der Kneipe schädigt das Alkohol-Trinken an sich keinen Unbeteiligten. Im Gegensatz zum Rauchen. Deshalb ist hier Rauchen verboten, Alkohol richtigerweise nicht (würde auch keinen Sinn machen).
Erst wenn man sich nach Alkoholgenuss ans Steuer setzt, wird's gefährlich für andere. Deshalb ist genau diese Handlung mittels eines anderen Gesetzes, der Promillegrenze, verboten.
Tote gibt es dabei trotzdem so viele, weil sich so viele nicht an das Verbot halten. Dafür kann aber das Gesetz nichts.
Und wer da hingeht sollte sich der Gefahren bewusst sein, die da auf ihn Lauern.
Der Staat muss sich nicht überall einmischen, sondern sollte auch auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürger vertrauen.
Wenn durch eine Kennzeichnung als Raucherkneipe auf die Risiken hingewiesen wird, sollte das vollkommen genügen.
> unter dem Strich vernünftig, aber vor lauter "Gschaftln" am lobenswerten Kern
> vorbeigezielt und "späteren Erkenntnissen im Wege" stehend -
> sämtliche Klarheiten erfolgreich beseitigt ;-) ...
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Rauchverbot gekippt
Das Knallerbsen-Urteil aus Karlsruhe
Nur klare Urteile sind gute Urteile: In deutschen Eckkneipen darf jetzt wieder geraucht werden! In bayerischen auch?
Ein Kommentar von Heribert Prantl
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/politik/253/304229/text/
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"Freunde und Gegner des Tabaks in Deutschland werden sich künftig damit befassen müssen, was ein obiter dictum ist. Es handelt sich dabei nicht um eine neue Zigarettenmarke und auch nicht um eine nikotinfreie Zigarre aus Kuba. Obiter dictum heißt so viel wie "nebenbei gesagt" und so nennt man den Teil eines Urteils, der eigentlich unnötig ist - in dem aber etwas steht, von dem die Richter glauben, dass es auch noch gesagt gehört.
Ein obiter dictum ist eine Art großer Klammerzusatz, ein Ausdruck überschießender Innentendenz des höchsten Gerichts, also volkstümlich gesagt von richterlicher Gschaftlhuberei. In einem obiter dictum wird eine Rechtsansicht dargelegt, die das Urteil nicht trägt, die auch niemanden bindet, an die sich also niemand halten muss.
Nach Auffassung von Hans-Jürgen Dörner, Vizepräsident am Bundesarbeitsgericht, haben obiter dicta "die Schwäche, zur konkreten Rechtsfindung des Einzelfalls nichts beizutragen, die Leser regelmäßig zu verwirren und häufig späteren Erkenntnissen im Wege zu stehen."
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum deutschen Rauchverbot ist dafür ein Glanzbeispiel. Es kommt zwar unter dem Strich zu einem vernünftigen Ergebnis, in dem es das Rauchen in Eckkneipen erlaubt. Der Weg zu diesem Ergebnis ist aber höchst merkwürdig. Er spiegelt offenbar verschlungene Debatten in der Urteilsberatung wider. Manche Urteilspassagen sind eine Vorlage für Kabarettisten ...
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Der große Knaller aber steht am Anfang: Das Gericht beginnt sein Urteil, wohl zum ersten Mal in der deutschen Rechtsgeschichte, mit einem obiter dictum. ... Das Gericht erklärt, dass der Gesetzgeber aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch ein ganz radikales Rauchverbot hätte erlassen können - ohne jegliche Ausnahmen, also ohne Ausnahmen für Festzelte, geschlossene Nebenräume und geschlossene Versammlungen. Ein Anlaß für eine solche Entscheidung bestand nicht, weil sämtliche Landesgesetze - auch das strenge bayerische - solche Ausnahmen enthalten.
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> ... (also eine echte Watschn für die CSU-Hin-und-Zruck-Variante) ...
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Die Richter sagen nur: Wenn der Gesetzgeber es mit dem Gesundheitsschutz bitter ernst genommen hätte, dann hätte er ja ein absolutes Rauchverbot verhängen können. Nachdem er aber Ausnahmen zugelassen, sich also mit weniger Gesundheitsschutz zufriedengegeben hat, muss er bei diesen Ausnahmen die Interessen der Gastwirte ordentlich berücksichtigen.
Mit dieser faulpelzigen Begründung hat sich der Senat - unnötigerweise - zwei Dissentings, also zwei abweichende Meinungen eingehandelt: Der neue Verfassungsrichter Masing argumentiert gegen ein absolutes Rauchverbot, der Verfassungsrichter Bryde dafür.
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Mit seiner faulpelzigen Begründung provoziert das Gericht aber auch eine Menge von Unklarheiten: In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern ist die Rechtslage jetzt so wie in den exemplarischen Fällen entschieden. Bayern aber hat ein strengeres Gesetz als alle anderen Bundesländer - ist also auf dem Papier nahe am absoluten Rauchverbot. In Bayern weiß daher jetzt keiner so genau, was eigentlich gilt.
Die Wirte berufen sich darauf, dass das Gericht doch das Rauchen in den Eckkneipen erlaubt habe. Das stimmt. Die CSU, die das bayerische Nichtraucherschutzgesetz erwirkt hat, beruft sich darauf, dass das Gericht doch auch ein radikales Rauchverbot theoretisch für zulässig gehalten habe.
Das stimmt auch (auch wenn dieser Teil des Urteils nicht verbindlich ist). Das bayerische Modell, so die CSU, liege doch ziemlich nah am absoluten Verbot. Die Wirte werden darauf antworten, dass das bayerische Modell die Flucht der Raucher in die geschlossenen Veranstaltungen und "Clubs" zulasse und damit Ausnahmen vom Rauchverbot in Unzahl toleriere. Es wird damit wohl zu einer weiteren Entscheidung aus Karlsruhe kommen, in der dann ausdrücklich erklärt werden wird, dass auch in bayerischen Eckkneipen geraucht werden kann. Das Gericht hat sich das selbst eingebrockt. Nur klare Entscheidungen sind gute Entscheidungen."
(sueddeutsche.de/bosw)