Powerbags der Solarmodule Produzent
Seite 8 von 35 Neuester Beitrag: 29.05.10 14:34 | ||||
Eröffnet am: | 29.09.06 20:59 | von: Knappschaft. | Anzahl Beiträge: | 857 |
Neuester Beitrag: | 29.05.10 14:34 | von: Vola | Leser gesamt: | 139.170 |
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Neue Bilder von der Baustelle.
http://baustelle.powerbags.de/
Zweite Decke auf Bürogebäude.
Die Baustelle neigt sich anscheinend dem Ende entgegen.
Dann sollte die Produktion demnächst anlaufen.
Sollte Powerbags sich nicht mit dem Kläger einigen (was wahrscheinlich ist) dann dürfte das UmwG greifen!. Hier eine Info wie es dann weiter gehen kann (Freigabenverfahren):
Kernstück der Reform des Anfechtungsrechts ist das künftig in § 246a AktG geregelte Freigabeverfahren. Nach bisheriger Rechtslage lag die Eintragung eines Beschlusses der Hauptversammlung, also eines zentralen Wirksamkeitskriteriums, stets im Ermessen des Registerrichters. In der Praxis der Registergerichte wurden die Eintragung indes regelmäßig verweigert, wenn gegen den Beschluss bereits eine Anfechtungsklage anhängig war.
Der daraus resultierenden Gefahr eine Dauerblockade von Hauptversammlungsbeschlüssen durch einzelne Aktionäre soll nunmehr das Freigabeverfahren entgegenwirken. Es findet Anwendung bei allen Klagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung) oder einen Unternehmensvertrag (Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Betriebspachtverträge etc.) zum Gegenstand haben. Analog zum Freigabeverfahren im Rahmen von Umwandlungsbeschlüssen (§ 16 Abs. 3 UmwG) kann sodann in der gerichtlichen Auseinandersetzung auf einen Antrag der Gesellschaft hin festgestellt werden, dass die Erhebung der Anfechtungsklage der Eintragung des Beschlusses nicht entgegensteht und dass etwaige Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Das Registergericht ist an diese Entscheidung gebunden. Allerdings gelten diese Grundsätze nur, falls die Anfechtungsklage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder wenn das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses nach freier Überzeugung des Gerichts unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vorrangig erscheint.
Trotz der verbleibenden Unwägbarkeiten, insbesondere im Hinblick auf die vom Gericht durchzuführende Interessenabwägung, bietet das Freigabeverfahren gegenüber der bisherigen Situation weit reichende Verbesserungen zum Schutz der Gesellschaft und der Aktionäre vor dem erpresserischen Potenzial bestimmter einzelner Aktionäre.
Als eine wesentliche Schwäche des Freigabeverfahrens könnte es sich in Zukunft allerdings erweisen, dass das Prozessgericht innerhalb einer Frist von drei Monaten über den Freigabeantrag entscheiden soll. Angesichts einer chronischen Überlastung der deutschen Zivilgerichte, aber auch durch gezielte „Verzögerungsmaßnahmen“ durch die Gegenseite, besteht die Gefahr, dass diese Frist vollständig ausgeschöpft werden wird. Diese Frist könnte sich vor allem im Bereich der Kapitalbeschaffung oft als zu lang erweisen.
möglich.
Powerbags benötigt die Kapitalerhöhung nicht mehr - da hast du recht!
Zum einen weil der Ankauf der Aktien der Lichtenergiewerke AG wegfällt (entspricht der Höhe der Kapitalerhöhung) und zum anderen stellen die Hauptinvestoren 1,5 Mio an Kapitalmittel bereit. Aus dem Verkauf der 4 MWp-Anlage an die KG erwirtschaftet Powerbags im übrigen einen Gewinn von 4 Mio Euro!!!
Deshalb dürfte Powerbags auch geschrieben haben, dass man mittels Freigabeverfahren (UmwG) die Kapitalerhöhung durchdrücken will - von einer angestrebten Einigung mit dem Kläger war da keine Rede mehr!
Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
nämlich zur ruhe setzen!
Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
wären Sie so freundlich, Ihre hier im Forum getätigte Aussage durch weitere Ausführungen mit Hilfe weiterer Fakten zu untermauern.
Vielen Dank
Ihr Spätmerker
Aber du solltest aus dem Russsoil-Debakel doch zumindestens gelernt haben, dass man selber recherchieren muss (und da es reicht sicherlich nicht nur den Artikel von GSC Research zu lesen um sich eine Meinung zu bilden). Geh doch einfach mal auf die Homepage von powerbags in informiere dich! (vor allem der letzte Newsletter Juni 07). Wenn du dann immer noch der Meinung bist, dass das hier eine Luftnummer mit fehlender Substanz ist, dann bin ich gerne bereit mit dir darüber zu diskutieren - vielleicht überzeugst du mich ja auch!
Und damit du nicht noch einmal auf eine amerikanische Aktie reinfällst, ein Link wo die einiges über die jeweilige amerikanische/canadische Firma erfahren kannst!
http://finance.yahoo.com/q/is?s=RUSO.OB&annual
(einfach die Leiste links mal durchclicken! - am wichtigsten ist "SEC filings" - da die Unternehmen quartalsweise der SEC einen wahrheitsgemäßen Bericht erstatten müssen)