Pongs & Zahn AG -mit Anlauf in den Untergang-
Seite 1 von 17 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:17 | ||||
Eröffnet am: | 21.04.11 17:59 | von: Schorschl1 | Anzahl Beiträge: | 417 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:17 | von: Antjejsbea | Leser gesamt: | 61.982 |
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Die Pongs & Zahn Aktiengesellschaft führt ihren geschäftlichen Ursprung auf die im Jahre 1897 in Viersen als Textilverarbeiterin gegründete Pongs & Zahn OHG zurück.
Im Jahre 1921 wurde daneben die Gesellschaft "Viersener Textilwerke Pongs & Zahn Aktiengesellschaft" errichtet. Nach Übernahme des Vermögens der vormaligen Pongs & Zahn OHG wurde die Börsennotierung der Aktien im Jahre 1927 aufgenommen.
Die Pongs & Zahn AG hat am 23.12.2010 Insolvenz beantragt und
beabsichtigt, ein Insolvenzplanverfahren durchzuführen.
Pongs & Zahn AG, Berlin Der Vorstand
Tja, 90 Jahre lang durchgehalten und dann doch noch das Handtuch geworfen.
Kurs ist dementsprechend am Boden, sieht irgendwie "ungezockt" aus.
Meint ihr das könnte nochmal ein Zock werden?
Oder lieber ein Eis kaufen?
Pongs&Zahn ist im regulierten Markt notiert, daher lies dich mal besser schnell ein, Minninger:
http://dejure.org/gesetze/WpHG/21.html
"(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen..."
Es wurde gerade bekannt gegeben, dass Deutschland der Herkunftsstaat ist... ;-)
http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/...rechte_node.html
http://www.ariva.de/news/...Ziel-der-europaweiten-Verbreitung-5588375
Befindet sich Pongs & Zahn in der Insolvenz?
AZ: 36p IN 5893/10
Berlin, 16. Mai 2011
Amtsgericht Charlottenburg
Gilt die neue Richtlinie lt, #388 auch für Insolvenzwerte?
Siehe #389. Musst nur lesen.... ;-)
"...nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen."
GENAU LESEN.
Gegenfrage: Gilt die Einschränkung aus #396 zur Veröffentlichung auch noch nach neuem Recht?
https://www.handelsregister.de/rp_web/...880BA49684F9811.tc05n02?id=9
...............................................................
Veröffentlichung
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 59329 B Bekannt gemacht am: 06.04.2011 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
01.04.2011
Pongs & Zahn Aktiengesellschaft, Berlin, Friedrichstraße 90, 10117 Berlin. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 3:; Fock, Paul; ist gemäß § 384 Absatz 2 FamFG i.V.m. § 117 Absatz 1 InsO von Amts wegen gelöscht.; Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst..
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Wie soll denn bei einem Insolvenzwert ab der 30 % Meldeschwelle ein öffentliches Pflichtangebot ablaufen ?
( zu Grunde wird ein überschuldeter Börsenmantel gelegt.)
Und warum werden hier bei Pongs & Zahn Stimmrechte und Meldeschwellen WÄHREND der Insolvenz gemeldet UND veröffentlicht?
http://www.ariva.de/news/...Ziel-der-europaweiten-Verbreitung-5245034
Zitate daraus:
"im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle
oder einer höheren Schwelle vom 20.11.2014 über Folgendes informiert:"
"Der MELDEPFLICHTIGE..."
JETZT bin ich wirklich gespannt, Minninger. Willst du die Leser hier absichtlich irritieren?
.....Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider......
"Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist öffentlich bekanntzumachen."
Nichts zu finden bisher...?
Warten auf 2016. ;-)