PlusMinus Thema: Speku-Steuer
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 17.02.00 12:01 | ||||
Eröffnet am: | 15.02.00 22:48 | von: blub | Anzahl Beiträge: | 29 |
Neuester Beitrag: | 17.02.00 12:01 | von: Campus-Prof. | Leser gesamt: | 4.870 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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Ich frage mich jetzt WARUM?
Es kann doch nicht sein, dass, blos weil da im Gesetz steht, dass das Finanzamt keine Auskunft von der Bank verlangen darf (dann muss man das halt aendern!!) jeder Steuer hinterziehen kann.
Ich verstehe es bald nicht mehr... wie bloed sind hier (in Deutschland) eigentlich alle?? "Das steht da im Gesetz, da kann man nichts machen..."
Entschuldigung, aber allmaehlich wirds mir echt zuviel!!
seine Kollegen in andern Finanzbehörden stehen ihm da in nichts nach.
Das für den Spekureibach z.b. die UST abgegriffen wird(von der Bank)und dann wär schluß,hätte erstmal Steuervereinfachung(von allen gefordert) zur folge,zweitens wärs schwieriger sich dem zu entziehen(lohnt auch nicht da Peanuts)
blaubärgrüsse
Klar, wenn das Ganze völlig steuerfrei wäre, würde ich mich sicherlich nicht beklagen. Aber mal Hand aufs Herz, die überwiegende Anzahl von Leuten, die in Aktien investieren, krebsen wahrlich nicht gerade am Existenzminimum herum, sondern zählen wahrscheinlich eher zu den Leuten, die man als Besserverdiener bezeichnet. Eine einheitliche Besteuerung von den oben angesprochenen 15% würde uns allen nicht sooooooo besonders weh tun, oder? Und dann würde auch dieses oberlästige "wann-kann-ich-die-Teile-wieder-verkaufen-damit-ich-nichts-zahlen-muß" wegfallen.
Grüße,
kalahari
Mustermann: Verjährungsfrist 10 Jahre für Steuerschulden - innerhalb dieses Zeitraums
16.02.00 11:14
werden sich die Finanzämter sicherlich einiges zum Thema Direktbanken einfallen lassen ... Mir sagte mal ein Finanzbeamter
"Jeder, der ein Konto bei einer Direktbank hat gehört bei uns in die Risikoklasse ... und auch wenn wir sie aktuell nicht kriegen früher oder später kriegen wir sie doch ..."
Die Strafen für Steuerhinterziehung sollte sich jeder mal genau anschauen - das ist nix für schwache Nerven
Ausnahmen gibt es natürlich, so z.B. wenn gegen euch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft. Auf blauen Dunst kann das Finanzamt jedoch nicht einfach Auskunft der Banken verlangen.
Einziger Haken ab diesem Jahr,glaube ich:
Banken müssen ja eine Überschreitung des Steuerfreibetrages melden. Jetzt müssen sie zusätzlich noch melden auf welche Art die Überschreitung zustande gekommen ist. Dh. ob es Zinszahlungen von Sparbüchern waren oder Dividenden...somit kann das FA ja sicherlich abschätzen ob der Kunde ein großes Depot hat oder nicht.
Gruß
Aktienschreck
es sollte eine meldepflicht fuer zu versteuerte gewinne auf aktienhandel eingefuehrt werden, sobald dieser betrag die freigrenze von 999DM uebersteigt. dabei brauchen weder die relevanten aktien, noch das angelegte kapital verraten zu werden. was spricht denn da dagegen? (bitte objektiv betrachtet, unter der vorraussetzung, dass 99% (plusminus) ihre Speku-Steuer hinterziehen und der "ehrliche" leider mal wieder der dumme ist...)
Bis jetzt hab ich auch noch keine Steuer hinterzogen und hab es mit Sicherheit auch in Zukunft nicht vor. Geprüft werden kann ja jeder und wenn dann natürlich auch rückwirkend.Warum soll ich mir denn meine Zukunft versauen.
Ich wollt ja auch nur sagen das das Bankgeheimnis umfaßend gilt und keine Bank dagegen verstoßen darf.
Estrich: Wie soll das FA denn an die Infos kommen? Also in AGB Banken Nr.2 ist das Bankgeheimnis geregelt. Dagegen verstoßende Klauseln sind nach AGB-Gesetz nichtig.
Gruß
Aktienschreck
Leider haben wir in Deutschland ein sehr kompliziertes Steuersystem. Und wenns geändert wird, dann wirds meistens verschlimmbessert.
In anderen Ländern ist das Ganze wesentlich unkomplizierter.
Einige der hier vorgestellten Vorschläge wären doch sicherlich machbar.
Vielleicht greifen die hier mitlesenden Finanzbeamten das Thema mal auf.
Aufgepaßt Finanzamt: Alle Ariva-Board-Teilnehmer sind steuerehrlich!!!!!!!
Strumi
Blub:
Solange es den § 33 a AO (Schutz von Bankkunden) kann jede Bank sich hierauf berufen und grundsätzlich zuerst einmal keine Auskünfte machen. Auskünfte dürfen bei Steuerfahndung erst dann von der Bank angefordert werden, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele führt oder keinen Erfolg hat. - Wie heißt es auch so schön: RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEN SIND ZWEI PAAR SCHUHE.
Furby:
Direkt Broker sind keine Kreditinstitute im Sinne des § 33 a AO (bei Bedarf müßte ich dies kurz recherchieren).
Alouis:
Der Gedanke eines Einheitssteuersatzes ist grundsätzlich gar nicht einmal so uninteressant und wird auch mit Sicherheit in den Ausschüssen des Finanzministerium durchdacht. 15% dürften aber zu niedrig sein. Halten wir uns an den künftigen Steuersatz für o.a. Kapitalgesellschaften in Höhe von 25% würde es passen. Mir wäre dies Recht, denn mein persönlicher Steuersatz liegt leider (J) bei 40%, anderen wiederum, die einen geringeren Steuersatz haben, mit Sicherheit nicht. Soweit ich weiß, wird es in anderen Euro-Länder so durchgeführt. Zum Bankgeheimnis s.o.
Cap blaubär:
1.) USt (Umsatzsteuer) entsteht keine. 2.) Wie soll die Bank die Bemessungsgrundlage für die Abzugssteuer (auch kein schlechter Gedanke) ermitteln?
Kalahari:
Eine Vereinfachung schadet uns Steuerberatern (J). Grundsätzlich stimme sich Dir zu. Aber auch meine Auszubildenden spekulieren bereits. Folge: Diese haben z.Z. keinen bzw. einen niedrigen Steuersatz.
RGPR:
Werbung in eigener Sache: Ein guter Steuerberater. Aber abgesehen davon, am besten stellst Du deine Zahlen selbst zusammen. Hinsichtlich der Spekulationssteuer suche unter meiner ID. Ich habe mich diesbezüglich oft in die Diskussion eingeklinkt. Vielleicht hilft es Dir weiter.
Goldrausch:
Der Bericht in der Börse-Online muß falsch gewesen sein bzw. mißverständlich ausgedrückt worden sein. § 169 AO regelt die Festsetzungsfrist (eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist). Die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen worden ist. Die einzige Frage die sich hier stellt, wann beginnt sie zu laufen. Irgendwann muß einmal ein sogenannter Rechtsfrieden entstehen.
Treets:
Von der Einkommensteuer werden noch die Solidaritätsabgabe 5,5% und je nachdem Kirchensteuer 8% bzw. 9% erhoben (ggfls. Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen).
Strumi:
Nach Ablauf der Spekulationsfrist ist die Veräußerung steuerfrei! Du hast richtig gelesen, manchmal kann man auch in Deutschland noch etwas steuerfrei veräußern (J).
Zu Steuerhinterziehung allgemein:
Sie kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Man sollte es sich also nicht nur einmal überlegen ob man dieses Risiko eingeht. Ich jedenfalls bezahle lieber meine Steuern auf die Gewinne als dieses Risiko einzugehen. Dies solltet Ihr beachten. Auch wenn im Moment das Finanzamt i.d.R. nicht dahinter kommt, aber was nicht ist, kann ja noch werden. Wenn hier etwas in den ggfls. nächsten 13 Jahren etwas geändert wird, kann das Finanzamt die Altfälle locker aufrollen (13 Jahre, wegen Anlaufhemmung).
Ich hoffe ich habe Euch hiermit weitergeholfen. Sollte sich jemand persönlich angegriffen füllen, war es nicht so gemeint.
Gruß MisterX
Du meintest also das Direktbanken keinen Schutz von Bankkunden nach 33 a AO haben. Angenommen es ist so, welche folgen hat das? Kann das FA dann bei ConSors und Co einfach mal recherchieren oder muß zumindest eine diesbezügliche Anfrage auch erst mal an den Steuerpflichtigen gesandt werden? Wieviel offener sind dann die Bücher der Direktbanken für das Finanzamt?
Gruß furby
Mustermann: Mister X - vielen Dank für Deine Ausführung - was hälst Du von Modellen wie Trust
17.02.00 10:33
oder Internationalen Business Cooperations - Bahamas etc. ...
Wäre das dann Steuerhinterziehung oder Steuergestaltungsfreiraum ???
Der Finanzminister und seine Verwaltung sind zudem gerade dabei, die für diesen Bereich geltenden Gesetze und Verordnungen zu ändern und zu verschärfen. Die große Flucht nach DRAUSSEN bringt nix, wobei der Steuer-
bürger, der durch einen Wechsel in das Ausland der Steuer in D entkommen will, einige wesentliche Punkte erfüllen muss, z.B. Aufenthalt in Deutschland weniger als 183 Tage, keinerleich Wohnung in D, nicht mal ein Zimmer, das auf ihn wartet. Wer geht schon gern für immer in das Ausland?
Von den Problemen bei der Rückkehr ganz zu schweigen!
Zum Thema Steuerfahndung: Die dürfen alles - habe ich selber erlebt!
(War nicht sehr angenehm)
Mustermann: Hi Campus-Profis IBC kostet ca. DM 5000,- im Jahr - die ich lässig ans Finanzamt
17.02.00 10:57
zahle ... die Frage wäre ob so eine Konstruktion illegal ist ???
Hätte wenig Lust den Gewinn trotzdem hinter schwedischen Gardinen und nicht auf den Bahamas verprassen zu müssen :-)
spekuzocker: 183 Tage stimmt, aber warum darf ich denn kein "Ferienhaus" in Deutschland haben? o.T.
17.02.00 11:13
Achso Aufbewahrungspflicht der Akten ist 10Jahre(bei Banken?? ) also nachher müsstet ihr Finsterlinge auch im Freio sein.Mit UST meinte ich nur ne Abgeltungssteuer die halt von Banken einbehalten/abgeführt wird.
blaubärgrüsse
Das Problem des FA wurde allerdings richtig dargestellt: Wohr sollen die Infos kommen? Momentan sind den FA die Hände gebunden. Wichtig: Wer so ehrlich ist und seine Gewinne angibt( sind denn nur Gewinner unter Euch?)der muss in den Folgejahren mit Nachfragen rechnen (z.B., wenn er mal nix anzugeben hatte). Trend ist, der Gesetzgeber reagiert mit einer noch nie gekannten Geschwindigkeit auf Entwicklungen des Marktes mit neuen und die Lage verschärfenden Regelungen - Ziel: Mehr Steuern.
Vorteil der Regelung: Verluste können VORGETRAGEN WERDEN.
Ähnlich ist das z.B. mit der Anerkennung eines Arbeitszimmers im Wohnhaus, das darf nicht mit privaten Dingen belastet sein, z.B. einem Bett etc., dann sagt der Gesetzgeber: Nein! zur Anerkennung.
Eine Ferienwohnung mag da noch, u.U., gehen, aber dann wird geprüpft, ob das Haus privater Nutzung zur Verfügung steht, oder tatsächlich vermietet wird, das wird geprüft und macht es einem zumindest schwerer, anerkannt zu werden.