PlusMinus Thema: Speku-Steuer


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Neuester Beitrag: 17.02.00 12:01
Eröffnet am:15.02.00 22:48von: blubAnzahl Beiträge:29
Neuester Beitrag:17.02.00 12:01von: Campus-Prof.Leser gesamt:4.872
Forum:Börse Leser heute:2
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31 Postings, 9048 Tage spekuzocker183 Tage stimmt, aber warum darf ich denn kein "Ferienhaus" in Deutschland haben? o.T.

 
  
    #26
17.02.00 11:13

21160 Postings, 9379 Tage cap blaubärRe: PlusMinus Thema: Speku-Steuer

 
  
    #27
17.02.00 11:36
Prinzipiell halt ich meine Werte brav über 1Jahr Müll fliegt natürlich vorher raus,so erspar ich mir das ausfüllen der KSO und anschießendes blechen ohne ende,mit rumhopsen haben selbst Fondmanager(mit X Monitoren und allen Infoquellen dies für Geld gibt)auch nicht mehr Erfolg als Wir.
Achso Aufbewahrungspflicht der Akten ist 10Jahre(bei Banken?? ) also nachher müsstet ihr Finsterlinge auch im Freio sein.Mit UST meinte ich nur ne Abgeltungssteuer die halt von Banken einbehalten/abgeführt wird.
blaubärgrüsse  

21 Postings, 9067 Tage Campus-ProfisMustermann, nein nicht illegal

 
  
    #28
17.02.00 11:51
aber das wird dann als "Gestaltungsmisbrauch" angesehen, so, wie z.B. der Verkauf einer Aktie, um die Verluste vor Ablauf der Frist zu sichern und den Rückkauf nach 3 Tagen - das mögen die vom Finanzamt nicht.
Das Problem des FA wurde allerdings richtig dargestellt: Wohr sollen die Infos kommen? Momentan sind den FA die Hände gebunden. Wichtig: Wer so ehrlich ist und seine Gewinne angibt( sind denn nur Gewinner unter Euch?)der muss in den Folgejahren mit Nachfragen rechnen (z.B., wenn er mal nix anzugeben hatte). Trend ist, der Gesetzgeber reagiert mit einer noch nie gekannten Geschwindigkeit auf Entwicklungen des Marktes mit neuen und die Lage verschärfenden Regelungen - Ziel: Mehr Steuern.
Vorteil der Regelung: Verluste können VORGETRAGEN WERDEN.
 

21 Postings, 9067 Tage Campus-Profisspekuzocker, weil der Gesetzgeber

 
  
    #29
17.02.00 12:01
Dir dann unterstellt, das Du es nicht so ernst meinst, mit dem Auslandsaufenthalt, es steht so im Gesetz: "Der Lebensmittelpunkt darf dann nicht mehr in Deutschland liegen"

Ähnlich ist das z.B. mit der Anerkennung eines Arbeitszimmers im Wohnhaus, das darf nicht mit privaten Dingen belastet sein, z.B. einem Bett etc., dann sagt der Gesetzgeber: Nein! zur Anerkennung.
Eine Ferienwohnung mag da noch, u.U., gehen, aber dann wird geprüpft, ob das Haus privater Nutzung zur Verfügung steht, oder tatsächlich vermietet wird, das wird geprüft und macht es einem zumindest schwerer, anerkannt zu werden.  

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