Omas Villa erben


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Neuester Beitrag: 12.12.07 15:34
Eröffnet am:12.12.07 09:14von: hkpbAnzahl Beiträge:41
Neuester Beitrag:12.12.07 15:34von: CragganmoreLeser gesamt:2.623
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5801 Postings, 6860 Tage hkpbOmas Villa erben

 
  
    #1
7
12.12.07 09:14
Zitat

"Omas Häuschen bleibt steuerfrei.
Aber wer Omas Villa erbt,
der wird Steuern zahlen müssen."

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zur Erbschaftssteuerreform  
15 Postings ausgeblendet.
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664835 Postings, 6292 Tage HeulerDie Frage ist, wie will du eine solche Ehefrau

 
  
    #17
12.12.07 11:02
Erbschaftssteuermäßig behandelt wissen?  Bei der kannst du meiner Meinung nach nicht sagen: "eigentumsübertrag ohne eigene leistung".  

3063 Postings, 7854 Tage DisagioUnd was ist mit dem eheähnlichen

 
  
    #18
12.12.07 11:03
Lebensgemeinschaften ?

Nur weil sie nicht diesen Kirchlich/Staatlichen Knebelvertrag unterschreiben,
werden sie wie Fremde behandelt.

Es wird Zeit die Gesetze in dieser Richtung dem Zeitgeist anzupassen.  

664835 Postings, 6292 Tage Heuler#16 das ist nicht zwingend. Und ich glaube

 
  
    #19
12.12.07 11:05
auch nicht, dass es es heute noch, im Gegensatz zu "früher", die Regel ist.  

19524 Postings, 8709 Tage gurkenfredso ist es. solche nicht bis zum schluß

 
  
    #20
1
12.12.07 11:05
durchdachten argumente sind eigentlich keine...
ein cleverer (liebender) ehemann hat da schon vor seinem ableben etliche möglichkeiten, seine frau für den fall der fälle abzusichern, ohne alles dem fiskus in den rachen zu wefen.

19524 Postings, 8709 Tage gurkenfred@ p19: dann ist deine

 
  
    #21
12.12.07 11:07
beispielfrau aber selber schuld...

5256 Postings, 6871 Tage CragganmoreHoch besteuern!

 
  
    #22
12.12.07 11:08
Über Freibeträge kann man diskutieren, Gurkenfred hat es doch schon ausgeführt. Detaildiskussionen sind ja wohl sinnlos, solange man sich über das Grundsätzliche nicht einig ist.

Sonst könnte der Thread ja auch leicht wieder in eine andere Richtung schwenken (Eheähnliche Lebensgemeinschaften? Nur die gesellschaftlich - im großen und ganzen - akzeptierten, oder etwa auch die anderen, die unaussprechlichen?)

5256 Postings, 6871 Tage CragganmoreEhen ohne Gütergemeinschaft?

 
  
    #23
12.12.07 11:12
Ja, Du hast sicher recht, dass dies heute vielleicht nicht einmal mehr die Regel ist. Umso mehr stellt sich mir die Frage nach dem Sinn der Institution Ehe und deren grundgesetzlichem Schutz, wenn die sich Ehelichenden sich gegenseitig sowieso nicht über den Weg trauen. Aber das ist ein anderes Thema :-)

664835 Postings, 6292 Tage HeulerEs gibt auch Eltern, die ihr Leben lang arbeiten

 
  
    #24
2
12.12.07 11:15
und sparen wie die Verrückten, damit ihre Kinder es in deren Leben einmal "einfacher und besser" haben.  Um solche Leute einiger Maßen gerecht zu behandeln, muss aber noch eine Menge an den Freibeträgen geschraubt werden.  Sonst führt das zu Menschen, die ihr erarbeites Vermögen gleich wieder auf den Kopf hauen und sich einen Dreck um Altersvorsorge usw. kümmern.  

5256 Postings, 6871 Tage CragganmoreEltern, "die ihr Leben lang arbeiten

 
  
    #25
12.12.07 11:19
und sparen wie die Verrückten, damit ihre Kinder es in deren Leben einmal einfacher und besser haben", sind hier sicher nicht gemeint. Die dürften kaum über die Freibeträge kommen. Ich verwiese hierzu nochmals auf die Ausführungen von herrn Gurkenfred (sh. oben).

Alles zweimal zu schreiben, kann auch lästig werden.

3063 Postings, 7854 Tage DisagioNatürlich nur die echtmoralischunbedenklichen

 
  
    #26
1
12.12.07 11:20
Lebensgemeinschaften.

30 Jahre monogam zusammen und trotzdem keine steuerliche Relevanz ?

 

159 Postings, 6330 Tage The DaywalkerMeine Omis sind schon tot!

 
  
    #27
1
12.12.07 11:23

Gruß

The Daywalker  

664835 Postings, 6292 Tage Heuler#25 Blödsinn

 
  
    #28
1
12.12.07 11:23

19524 Postings, 8709 Tage gurkenfredre p24: das würde zumindest die

 
  
    #29
12.12.07 11:31
binnenkonjunktur ankurbeln. auch nicht übel.
im übrigen geht mir diese digitale denke hier irgendwie auf den nerv....
ich sach nur: "die dosis macht das gift".
wenn einer ne halbe million erbt, kann er sich i.d.r. noch nicht auf die faule haut legen. daher sind die jetzt angedachten freibeträge schon ganz passabel. und für die geschilderten fälle vom heuler gibt es, wie gesagt, auch möglichkeiten der absicherung im vorfeld. is wie immer im leben: be prepared...

8451 Postings, 7504 Tage Knappschaftskassen#1 Das Ziel dieses Gesetzes ist wie immer

 
  
    #30
5
12.12.07 11:44
die Einnahmen zu steigern. Wer sein Haus in einer teuern Gegend wie in einer Stadt hat der hat halt Pech gehabt.  Der Staat braucht Geld.  

8451 Postings, 7504 Tage KnappschaftskassenIch vergaß noch zu erwähnen, dass dieses

 
  
    #31
5
12.12.07 12:02
Gesetz natürlich auch die Zukunft der Anwälte und Notare sichert. Nur schwer durchschaubare Gesetz wie auch das Erbschaftssteuergesetz lassen den Bürger richtig alt aussehen und sichert hohe Provisionen. Kann schon mal passieren das der Staat und die Anwälte sich alles unter den Nagel reißen und grinsen. Oder hat schon mal einer gehört das die staatlich Verordneten Zwangsprovsionen der Anwälte vom Staat geregelt wurden oder der Bürger sich diese Personen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten aussuchen darf.


Nicht umsonst wurde hier der Bürger beim Gesetzesentwurf nicht eingeladen.  

8451 Postings, 7504 Tage KnappschaftskassenFazit: Man kann zwar noch steuerfrei Erben,

 
  
    #32
5
12.12.07 12:11
aber das heißt nicht das dicke Rechnungen trotzdem den Erben abgezwungen werden. Damit dürfte das Märchen von dem steuerfreien Erben von Omas Häuschen auch der Legende angehören. Man muss nur die Lüge richtig verpacken und dies richtig in der Medienlandschaft plazieren und alle glauben diesen Bullshit.  

8451 Postings, 7504 Tage KnappschaftskassenHier ein paar Fallbeispiele!

 
  
    #33
4
12.12.07 12:15
Fall 1: selbst genutztes Eigenheim

Annahme: Der Sohn oder die Tochter erben das väterliche Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 500.000 Euro.

Altes Recht: Das Einfamilienhaus wurde bisher mit dem Grundstückswert in Höhe von ca. 200.000 Euro (beispielhafte Berechnung nach dem Ertragswertverfahren) angesetzt. Aufgrund des Freibetrages in Höhe von 205.000 Euro bleibt das Einfamilienhaus von der Erbschaftsteuer verschont.

Neues Recht: Jetzt wird das Einfamilienhaus mit dem Verkehrswert in Höhe von 500.000 Euro angesetzt. Gleichzeitig wird der Freibetrag auf 400.000 Euro erhöht. Es verbleiben 100.000 EUR, welche mit 11 Prozent versteuert werden müssen. Somit fällt eine Steuerlast in Höhe von 11.000 Euro an.

Fall 2: zu Wohnzwecken vermietete Immobilie

Annahme: Der Sohn oder die Tochter erben das zu Wohnzwecken vermietete Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 500.000 Euro.

Altes Recht: Das Einfamilienhaus wird wieder mit dem Grundstückswert in Höhe von ca. 200.000 EUR (beispielhafte Berechnung nach dem Ertragswertverfahren) angesetzt. Aufgrund des Freibetrages in Höhe von 205.000 EUR bleibt auch das vermietete Einfamilienhaus von der Erbschaftsteuer verschont.

Neues Recht: Das zu Wohnzwecken vermietete Einfamilienhaus wird nun mit dem Verkehrswert in Höhe von 500.000 Euro abzüglich eines Bewertungsabschlages in Höhe von 10 Prozent angesetzt. Gleichzeitig wird der Freibetrag auf 400.000 Euro erhöht. Es verbleiben 50.000 Euro, welche mit 7 Prozent versteuert werden müssen. Somit fällt eine Steuerlast in Höhe von 3.500 Euro an.

Fall 3: der Kleinbetrieb

Annahme: Der Sohn oder die Tochter erben den väterlichen Kleinbetrieb (zum Beispiel Handwerksbetrieb) mit einem Verkehrswert von 1.000.000 Euro

Altes Recht: Der Ansatz erfolgte in der Regel mit den Steuerbilanzwerten (Ausnahmen sind zum Beispiel Betriebsgrundstücke - hier gelten die in den Fällen 1 und 2 aufgeführten Fakten). Der Steuerbilanzwert ist aufgrund von Abschreibungen etc. sowie Nichtberücksichtigung von zukünftigen Ertragsaussichten in der Regel erheblich niedriger als der Verkehrswert. Im hier dargestellten Fall wird ein Steuerbilanzwert in Höhe von 200.000 Euro angenommen. Nach altem Recht bleibt der Kleinbetrieb aufgrund des Freibetrages für Betriebsvermögen in Höhe von 225.000 Euro von der Erbschaftsteuer verschont, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb veräußert wird oder bestimmte Entnahmen des Vermögens erfolgen. Zusätzlich ist natürlich noch der persönliche Freibetrag in Höhe von 205.000 Euro zu berücksichtigen.

Neues Recht: Der Handwerksbetrieb wird mit dem Verkehrswert in Höhe von 1.000.000 Euro angesetzt. Im Rahmen des sogenannten Abschmelzungsmodells und dessen nachfolgend, vereinfacht dargestellten Voraussetzungen, werden davon 85 Prozent steuerfrei belassen, wenn
- die Lohnsumme zehn Jahre lang nicht kleiner als 70 Prozent der durchschnittlichen jährlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre ist,
- keine Veräußerung, Aufgabe sowie Entnahme von wesentlichen Betriebsgrundlagen innerhalb von 15 Jahren erfolgt.
Zusätzlich gibt es noch eine gleitende Freigrenze in Höhe von 150.000 Euro.

Im dargestellten Fall werden also, unter Erfüllung der Voraussetzungen und nach Abzug von 85 Prozent verbleibendenden 150.000 Euro zur Besteuerung herangezogen. Unter Berücksichtigung des Freibetrages für Kinder fällt somit keine Erbschaftssteuer an. Soweit der Sohn oder die Tochter ihren Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro bereits durch anderweitige Erbschaften ausgeschöpft haben, beträgt die Steuerlast 11 Prozent und somit 16.500 Euro.

Gerät der Betrieb während der ersten zehn Jahre nach der Übertragung in finanzielle Schwierigkeiten, so dass zum Beispiel durch Entlassung von Mitarbeitern die Mindestlohnsumme (70 Prozent) unterschritten wird, wird rückwirkend eine höhere Bemessungsgrundlage festgesetzt, wobei für jedes Jahr, in dem die Mindestlohnsumme unterschritten wird, ein Zehntel des zuvor gewährten Abschlags entfällt.

Wird der Betrieb nach der Übertragung innerhalb von 15 Jahren sogar aufgegeben, führt diese Betriebsaufgabe zu einer Besteuerung des gesamten Verkehrswertes, hier von 1.000.000 Euro  

19524 Postings, 8709 Tage gurkenfredda kommen mir wirklich die

 
  
    #34
12.12.07 13:17
tränen: für eine 500 k€-hütte 11 k€ steuern zu zahlen ist schon verdammt hart...

p.s.: den steuersatz hätte ich gerne bei meinem einkommen aus abhängiger beschäftigung.

14542 Postings, 6711 Tage gogolbin wieder da

 
  
    #35
1
12.12.07 14:11
mit meiner aussage zurversteuerung beziehe ich mich auf einen fakt, untzwar das sand streuen
hier wird von der regierung so argumentiert als ob jetzt alle gleich behandelt werden weil freibeträge herraufgesetzt werden u.s.w.
aber glaubt wirklich einer daran das grosse erbschaften nun stärkerbesteuert werden ?? wenn ich 500 000€ zu vererben habe so wird mein vermögensverwalter schon dafür sorgen das der betrag gering bleibt, denn ich habe es schon des öffteren geschrieben mich wundert die reaktion gewisser interessengruppen die einfach ruhig bleiben

19524 Postings, 8709 Tage gurkenfred500 k€ sind ja nun

 
  
    #36
12.12.07 14:27
wohl keine "größere erbschaft"...

aber das ist ja, was ich gesagt habe, gogol: große vermögen besteuern, bis der arzt kommt. traf hier nicht wirklich auf gegenliebe....

14542 Postings, 6711 Tage gogoldier betrag öffnet aber schon türen

 
  
    #37
2
12.12.07 14:29
wenn du bei diversen banken (Internet)einmal nachschaust, was dann alles angeboten wird

13012 Postings, 7212 Tage WoodstoreReicht auf jedenfall für 1.500 € Sofortrente

 
  
    #38
1
12.12.07 14:32
aus Zinsen (nach steuern)

14542 Postings, 6711 Tage gogoldanke woodi das du mein deutsch lesen konntest

 
  
    #39
12.12.07 14:35

232 Postings, 8551 Tage MilchmädchenAlternativen

 
  
    #40
2
12.12.07 15:32
Der Blick über den Zaun lohnt sich: Estland, Italien, Zypern, die Slowakei und Schweden haben die Erbschaftssteuer abgeschafft, ebenso Portugal, Kanada, Australien, Neuseeland. In der Schweiz ist die Erbschaftssteuer eine kantonale Angelegenheit, viele Kantone erheben keine. In Österreich wird gerade das Auslaufen der Erbschaftssteuer gefeiert.

Angesichts der Alternativen muß man sich schon fragen, ob Vermögende die Expatriierung ihres Besitzes nicht der deutschen Erbschaftssteuer vorziehen werden. Die mit größeren Vermögen wird es wie üblich nicht treffen. Zahlen werden die Erbschaftssteuer in Deutschland wieder diejenigen, die sich mit Einsatz, Leistung und ein bissl Grips ein wenig mehr als der Durchschnitt erarbeitet haben, für die sich "Auswandern" aber bisher nicht wirklich gelohnt hat.
Genau das wird sich möglicherweise jetzt ändern.

Der Letzte macht das Licht aus.
 

5256 Postings, 6871 Tage CragganmoreEine klassische Milchmädchen-Rechnung :-)))

 
  
    #41
12.12.07 15:34

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