SunHydrogen ab dem Jahre 2021
Seite 21 von 21 Neuester Beitrag: 14.06.24 11:24 | ||||
Eröffnet am: | 06.06.21 12:36 | von: AndySA | Anzahl Beiträge: | 514 |
Neuester Beitrag: | 14.06.24 11:24 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 191.401 |
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Ich denke dass insbesondere auch deren Kooperationspartner viel guten Input geliefert haben. Ganz besonders in dem Punkt: Wie kann sowas gut hergestellt werden.
Wer SH bereits längere Zeit verfolgt hat, der müsste nun eigentlich enttäuscht sein, da sich ein weiteres Mal abzeichnet, dass ein anderer Weg als der zuvor eingeschlagene ANGEBLICH effizienter sei. Leider gibt es keine einzigen Nachweise darüber, dass Gen1 wirklich marktnah funktionierte. Ebenso gibt es zu Gen2 genau so wenig Nachweise darüber.
Bisher baut Alles nur auf Theorie und Behauptungen auf, mal von ein paar Bildern und nicht sehr überzeugenden Videos abgesehen. NmM.
GHS 2020:
https://www.globenewswire.com/news-release/2020/...-to-4-million.html
GHS 2022:
https://www.h2-view.com/story/...makes-45m-investment-in-sunhydrogen/
https://www.sunhydrogen.com/news-posts/...ives-45m-capital-commitment
GHS 2024:
https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1481028/...b5_sunhydrogen.htm
Merkwürdig, dass GHS nicht als Großinvestor mit seinen "Aktienanteilen" in den SH-Finanzberichten auftaucht, nicht wahr? Die verdienen nämlich nur Geld mit SH. Wie durch ein Wunder steigt während dessen die Aktienanzahl SHs auf über 5 Milliarden Aktien.
Unsere patentierte SunHydrogen-Panel-Technologie, die sich derzeit in der Entwicklung befindet, nutzt Sonnenlicht und jede beliebige Wasserquelle, um kostengünstigen grünen Wasserstoff herzustellen.
Kriterien für ein Patent:
Es müssen folgende Kriterien bei der Patentanmeldung erfüllt sein, um einen Patentschutz zu rechtfertigen:
Neuheit der Erfindung
Erfinderische Tätigkeit
Gewerbliche Verwertbarkeit
Ein Patent auf eine Erfindung erfüllt das Kriterium „Neuheit", wenn es zum Zeitpunkt der Anmeldung vom Patent noch nicht bekannt ist. Die Erfindung darf also zur Patentanmeldung nicht zum bekannten Stand der Technik gehören. Zum Stand der Technik kann eine Erfindung durch schriftliche oder mündliche Beschreibungen wie einer Veröffentlichung in Büchern, Zeitschriften, anderen Patenten oder in Vorträgen gehören. Auch eine bereits erfolgte Benutzung oder Ausstellung verhindern den Patentschutz. Ist dies nicht der Fall, entspricht das Patent dem Kriterium „Neuheit" und der Patentschutz kann gewährleistet werden.
Das ist hinterher leicht gesagt, aber SH bzw. Hypersolar zuvor hat das immer ganz anders dargestellt. Da wurde von Plants, 100 Demonstrationsmodulen und auch von Walmart und Co. fabuliert. Alles nicht eingetroffen. Nichts davon. Also bitte mal bei den Fakten bleiben und sich vollständig einlesen ab 2011. NmM.
Schönmalerei finde ich genau wenig zielführend wie Schönrednerei.