Niedergang der privaten Steuerberater, Kapitel 1
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Eröffnet am: | 28.11.05 21:31 | von: Scontovaluta | Anzahl Beiträge: | 19 |
Neuester Beitrag: | 29.11.05 13:45 | von: gurkenfred | Leser gesamt: | 1.259 |
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HANDELSBLATT, Montag, 28. November 2005, 20:56 Uhr
Steinbrück nutzt „Polster“Schwarz-Rot macht Tempo
Die neue Bundesregierung drückt beim Abbau von Steuervergünstigungen aufs Tempo. Das schwarz-rote Kabinett will an diesem Dienstag neben dem Wegfall der Eigenheimzulage fünf weitere Maßnahmen zum Abbau von Steuerprivilegien im Einkommensteuerrecht auf den Weg bringen, die bereits von Beginn 2006 an gelten sollen. Das bestätigten Koalitionskreise am Montag in Berlin.
Die neue Bundesregierung will schnell den Sparkurs einschlagen. Foto: dpa
HB BERLIN. Der Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) sieht den Angaben zufolge unter anderem vor, dass der Steuerfreibetrag bei Abfindungen zum 1. Januar 2006 fallen soll. Auch die Kosten für den privaten Steuerberater sollen ab Beginn des nächsten Jahres nicht mehr abgesetzt werden können.
Ferner ist vorgesehen, den Steuerfreibetrag bei Übergangsgeldern, die Beamten oder Soldaten gewährt werden, zu streichen. Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ soll eine Übergangsregelung sicherstellen, dass Entlassungen, die in den verbleibenden fünf Wochen bis zum Jahresende erfolgen, davon nicht betroffen sind - sofern die dadurch begründeten Zahlungen vor dem 1. Januar 2007 erfolgen.
Die Steuerfreiheit bei Heirats- und Geburtshilfen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt, soll nun ebenfalls schon zu Beginn 2006 entfallen - ein Jahr früher als ursprünglich geplant. Auf deutliche Änderungen müssen sich auch Käufer von Mietwohnungen einstellen. Die Möglichkeit, diese Immobilien degressiv abzuschreiben, soll für alle Neufälle entfallen. Stattdessen wird nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ nur noch eine lineare Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr möglich sein.
Von den jetzt geplanten Steuerrechtsänderungen erhofft sich Schwarz-Rot im Jahr 2006 Mehreinnahmen für die Staatskassen von schätzungsweise 630 Mill. Euro. In den Folgejahren steigen die Steuermehreinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden deutlich an und belaufen sich am Ende auf voraussichtlich bis zu 7,2 Mrd. Euro. Allein knapp sechs Mrd. Euro davon ergeben sich durch den Wegfall der Eigenheimzulage für Neufälle ab 2006.
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) will voraussichtlich etwa 13 Mrd. Euro aus dem „Kreditpolster“ des Bundes nutzen, um im laufenden Jahr Haushaltslücken zu schließen, hieß es am Montagabend in Koalitionskreisen. Damit würde der Großteil der in den Vorjahren angesammelten Restkreditermächtigungen im Gesamtvolumen von inzwischen 19 Mrd. Euro mobilisiert.
Die zusätzlichen Mittel wurden nötig, da die ursprünglich für 2005 geplante Netto-Kreditaufnahme des Bundes von 22 Mrd. vor allem wegen deutlich höherer Arbeitsmarktkosten nicht ausreicht. Auf einen Nachtragsetat will die große Koalition verzichten und stattdessen die restlichen Kreditermächtigungen nutzen. Die Restkreditermächtigungen muss sich Steinbrück vom Parlament beziehungsweise dem Haushaltsausschuss des Bundestages bewilligen lassen.
DATEV | 25|11|2005 | |
DATEV.at erreichte Ende des 3. Quartals 2005 bereits den Jahresumsatz von 2004, bis zum Jahresende ist ein Gesamtwachstum von grob 45 % zu erwarten. Dieser Erfolg bestätigt den Weg des Unternehmens, gesamtheitliche Lösungen speziell für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und deren Klienten mit hoher Qualität anzubieten. Zahlreiche Kundenaussagen belegen, dass sich Kanzleien durch die Zusammenarbeit mit DATEV positiv und zukunftsorientiert entwickeln konnten. Der Qualitätsanspruch spiegelt sich auch in diversen Umfragen bei Österreichs Wirtschaftstreuhändern wieder. DATEV liegt bei einer jährlich durchgeführten, unabhängigen Imagestudie im Bereich Kundenorientierung auf Platz 1! Weitere Wertungen aus der Umfrage ergaben, dass die DATEV-Software bei den Punkten Kompatibilität und Individualanpassung ebenfalls auf Platz 1 gewertet wurde. Besonders hervorzuheben ist auch, dass die eigenen Kanzleileistungen mit DATEV-Anwendungen am Besten abgebildet werden können. Das gute Zusammenspiel zwischen Kanzleiprogrammen und Klientenprogrammen der DATEV findet ebenfalls großen Anklang, die Arbeit in der Kanzlei wird damit wesentlich vereinfacht. Den entscheidenden Hinweis liefern aber die bestehenden Kunden selbst, die schon längere Zeit den kompletten Kanzleiablauf mit DATEV-Produkten gestalten. Dipl.Inform. Christian Weinzierl, Geschäftsführer der DATEV.at, berichtet: „Von 75% aller Vollanwender wurde uns bestätigt, dass Sie Ihre tatsächliche Produktivität alleine durch den Einsatz von DATEV bis zu 20% steigern konnten.“ |
Computerwelt.at
Schwarz-Rot streicht weitere Steuerprivilegien | |||
Steuern Bundesregierung | |||
Berlin (dpa) - Die neue Bundesregierung macht beim weiteren Abbau von Steuervergünstigungen Tempo. Das schwarz-rote Kabinett will morgen neben dem Wegfall der Eigenheimzulage fünf weitere Maßnahmen zum Abbau von Steuerprivilegien im Einkommenssteuerrecht auf den Weg bringen. Sie sollen bereits von Beginn nächsten Jahres an gelten. Das bestätigten Koalitionskreise in Berlin. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Kosten für private Steuerberater künftig nicht mehr abgesetzt werden können. | |||
Datum: 28.11.2005 19:13 Uhr |
Wer einen Steuerberater wirklich braucht, wird dessen Dienstleistung auch weiterhin in Anspruch nehmen, ob die Leistung nun absetzbar ist oder nicht. Die meisten Privatpersonen sind jedoch reine Lohnempfänger und brauchen daher sowieso keinen StB.
Fazit: Es wird sich nicht viel ändern für die Zunft...
mfg 54reab
Eine Einkommenssteuererklärung ist eben nicht so einfach, und schon gar nicht, falls noch Mieteinnahmen anfallen, oder Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Krankengeld dazu kommen.
Da müsste es doch eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Kosten, die für die Beratung notwendig sind, um den Forderungen der Finanzbehörden nach zu kommen auch an der Steuer abgesetzt werden können.!
mfg
GF
Meines Erachtens betrifft der "private Steuerberater" nur Honorare, die nicht einer Einkunftsart zugeordnet werden können, da die Honorare ansonsten Betriebsausgaben / Werbungskosten sind. Alles andere wäre system- bzw. verfassungswidrig (wg. Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen). Also bleiben nur Mantelbogen, Anlage Kind, solche Dinge...
Ansonsten kann ich manche Aussagen wie "77000 Steuerberater, Arbeitslosigkeit = 0" nicht nachvollziehen. Es ist ein Beruf wie jeder andere auch und wenn die Nachfrage wegbrechen sollte, dann ...
Ulfie.
http://www.ariva.de/board/236919?pnr=2219185#jump2219185
und
http://www.ariva.de/board/...erberater%20%2Btime%3A6month#jump2220203
mfg
GF
Im übrigen ist die Sache auch eine Verschiebung in den Schwarzarbeitssektor !
Das läuft ja heute schon so, dass sog. Berater (keine StB) alle Erklärungen, Jahresabschlüsse etc. anfertigen, nach aussen aber nicht erscheinen und den Kunden selber unterschreiben lassen. Ist billiger, aber nicht ungefährlich. Ein StB haftet immerhin für Fehler...
Ulfie
In Zeiten wo es relativ gute Software fürn Appel und´n Ei bei Discountern
gibt scheint wohl kaum jemand mehr von den die Leistung eines STB in Anspruch
zu nehmen. Ich denke mal bei den Steuerberatern hat es auch eine Verschiebung
zur Unternehmensberatung und GGewerbetreibenden etc gegeben. Bei den laufenden Änderungen bei z.Bsp. Privatgebrauch von betrieblichen PKWs oder Wohnungen kommt doch
keiner mehr nach. Und auch in Zukunft wird es noch einiges an Arbeit für die
Steuerberater geben. Der Harmonisierungsprozeß im Zuge der EG-Richtlinien ist
noch lange nicht abgeschlossen, hier gibt es noch erhebliche Diskrepanzen.
wollte nur noch mal den unterschied zwischen unternehmen und privatmann deutlich machen.
mfg
GF