Neues von Mehmet


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Neuester Beitrag: 03.06.05 15:46
Eröffnet am:03.03.05 13:43von: EismannAnzahl Beiträge:91
Neuester Beitrag:03.06.05 15:46von: Luki2Leser gesamt:3.691
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21799 Postings, 9056 Tage Karlchen_IWenn das kein Türke wäre, würde sich keine Sau

 
  
    #51
03.03.05 18:14
drüber aufregen.


Aber so ist das nunmal - da werden Vorurteile bestätigt, und viele springen wie ein Pawlow'scher Hund darauf an. Und lassen tief in ihre eigene psychische Verfassung blicken.



Nur zu diesem Mechanismus. Die politische Bewertung ist natürlich eine andere - aber die sozialpsychologische ist in diesem Fall die eher interessante.  

14308 Postings, 7990 Tage WALDYblaa...pläär...Pawlow...blubb...blaa...blubb ,blub o. T.

 
  
    #52
03.03.05 18:16

21799 Postings, 9056 Tage Karlchen_IMan Waldy - um dich geht es doch nun wirklich

 
  
    #53
03.03.05 18:20
nicht. Du hast dich doch hier schon so entblättert, dass ich davor rückschrecke, dir eine passende Antwort auf deine Meinungsäußerungen zu geben. Da greift bei mir einfach die natürliche Hemmschwelle.  

14308 Postings, 7990 Tage WALDYblaa...plääär...Waldy...blubb...blaa...blubb ,blub o. T.

 
  
    #54
03.03.05 18:23

9960 Postings, 9087 Tage bauwiKarlchen - da muß ich Dir Recht geben!

 
  
    #55
03.03.05 18:27
Scheint wohl, dass Du studiert hast. Ich nicht. Dennoch wundere ich mich jeden Tag über diese Sozialromantik, die insbeondere von Leuten kommt, die studiert haben.
Es gehört zu meinem Alltagsgeschäft, die Fakten auf den Tisch zu legen, und genau dieser naiven Betrachtungsweise Einhalt zu gebieten.
Wenn Eltern es nicht schaffen ihre Kinder ordentlich zu erziehen , so mag es das geben. Wenn Sie dann den Staat zu Hilfe ziehen, weil sie alleine nicht mehr klarkommen, ist das lobenswert. Doch wenn ein Staat, wo alle achso klugen und kompetenten Personen mitmischen, es nicht schafft, so ein Problem in den Griff zu bekommen, dann hat er versagt!
Da Mehmet Türke ist, ist nicht der deutsche Staat zuständig, sondern die Türkei!
So einfach ist das! Wenn sich ein paar spendable Leutchen finden, können wir das aber auch auf meine Art lösen. Ein bißchen Nacherziehung kann diesem Jungen nur gut tun!

MfG bauwi
 

2892 Postings, 7325 Tage RockeFäller@karlchen

 
  
    #56
03.03.05 18:30
ich würde mich genauso darüber aufregen, wenn's ein Deutscher, Spanier, Pole oder sonstwas wäre! Nur deutlich erkennbar ist eben auch der viel leichtere Hang zu Gewalt, bei "unseren" jungen türkischen Mitbewohnern.

Damit sind in erster Linie die Türken der 2. oder 3. Generation, (nach dem Gastarbeiterbeginn) gemeint. Die kennen im Schnitt die hiesigen Strafgesetze besser, als jeder Abiturient - und jetzt frage Dich doch mal, warum das so ist.

RF  

923 Postings, 7691 Tage js111Egal ob Deutsch oder türkisch...

 
  
    #57
03.03.05 18:30
..Fakt ist: In Deutschland gibt es offenbar keine ausreichenden Strategien, sowas dauerhaft auf legale also "rechtsstaatliche" Weise aus dem Weg zu räumen.

Beginnt es in diesem Staat langsam an allem zu fehlen. Vertrauen kann man grad mal noch sich selbst.

Wo werden wir in 20 - 30 oder gar 50 Jahren stehen? Müssen wir uns damit abfinden irgendwann wie die Römer im Tal der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden?

Man siehts kommen und kann doch nichts dagegen machen, ausser andere mitzuüberzeugen.

 

9960 Postings, 9087 Tage bauwiBis jetzt hat sich noch kein einziger Spender

 
  
    #58
03.03.05 18:31
gemeldet! Ja , wo bleiben denn die SPD-Genossen mit ihrem Empathiegefühl?

MfG bauwi  

4428 Postings, 7927 Tage Major TomDen Fall "Mehmet" sollten die Gerichte entscheiden

 
  
    #59
03.03.05 18:46
Mehmet" darf zurück
München. Der als jugendlicher Serienstraftäter bundesweit als "Mehmet" bekannt gewordene Jugendliche Muhlis A. darf in seine Geburtsstadt München zurückkehren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte am 15. November 2001, es könne "nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass 'Mehmet' sein früheres Verhalten nach Rückkehr in das Bundesgebiet fortsetzen" werde. Ein gerichtspsychiatrisches Gutachten hatte ihm eine positive Persönlichkeitsentwicklung bescheinigt. Die Stadt München muß dem 17jährigen nun eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Der Junge war vor drei Jahren in die Türkei abgeschoben worden, nachdem er für eine Aufsehen erregende Serie von Gewaltdelikten verurteilt worden war. Die Stadt München verweigerte ihm darauf die Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung - zu Unrecht, wie der Verwaltungsgerichtshof jetzt entschied. Seine Eltern blieben in München. Als Sohn eines türkischen Arbeitnehmers habe "Mehmet" nach dem europäisch-türkischen Assoziationsvertrag ein Aufenthaltsrecht. Die Stadt und der Freistaat kündigten eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht an. Eine Revision ließ der VGH nicht zu. (Az.: 10 B 00.1873) (esf)

BVerwG: "Mehmet" darf nach Deutschland zurückkehren
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Fall "Mehmet" bestätigt. Danach darf der Ende 1998 im Alter von 14 Jahren in die Türkei abgeschobene und inzwischen volljährige "Mehmet" nach Deutschland zurückkehren. Er hat einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Ausländergesetz (AuslG).

"Mehmet" ist 1984 in Deutschland geboren und in München aufgewachsen. Seine Eltern, die ebenso wie er selbst türkische Staatsangehörige sind, leben seit über 30 Jahren in Deutschland und sind im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung. Seit seinem 11. Lebensjahr hat "Mehmet" zahlreiche Straftaten begangen, für die er aber als strafunmündiges Kind strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte. Im Juli 1997 erhielt er nach zunächst genehmigungsfreiem Aufenthalt erstmals eine Aufenthaltserlaubnis. Sie wurde auf ein Jahr befristet und mit dem Hinweis erteilt, bei weiteren Straftaten werde sein Aufenthalt beendet. Nach neuen mit Gewaltanwendung verbundenen Straftaten wurde er im Mai 1998 ausgewiesen und ihm die Abschiebung in die Türkei angedroht. Diese Ausweisung wurde später von der Widerspruchsbehörde aufgehoben. Als er nach Vollendung des 14. Lebensjahres im Juli 1998 erneut straffällig wurde, kam er in Untersuchungshaft. Daraufhin lehnte die Ausländerbehörde der Stadt München seinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ab. Im Oktober 1998 verurteilte ihn das Amtsgericht München zu einem Jahr Jugendstrafe wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; dagegen legten sowohl "Mehmet" als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein. Nach erfolglosen Eilanträgen gegen die drohende Abschiebung wurde er im November 1998 aus der Haft in die Türkei abgeschoben.

Seine Klage gegen die Landeshauptstadt München wegen Versagung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis blieb in erster Instanz ohne Erfolg. Im Berufungsverfahren gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im November 2001 der Klage statt und verpflichtete die Landeshauptstadt München, die Aufenthaltserlaubnis des Klägers zu verlängern. Der Verwaltungsgerichtshof vertrat die Ansicht, dass dem Kläger als Kind türkischer Arbeitnehmer ein Aufenthaltsrecht in Deutschland auf Grund des Assoziationsratsbeschlusses 1/80 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei zustehe. Nach dem im Verfahren eingeholten Sachverständigengutachten gehe derzeit angesichts der seitherigen Persönlichkeitsentwicklung und des straffreien Lebens in der Türkei keine erhebliche Gefahr erneuter Straftaten vom Kläger mehr aus; er bedürfe allerdings noch therapeutischer Hilfe und pädagogischer Betreuung. Gegen diese Entscheidung haben die Landeshauptstadt München und die Landesanwaltschaft Bayern als Vertreterin des öffentlichen Interesses Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Ergebnis bestätigt. Nach seiner Auffassung kann dabei offen bleiben, ob der Kläger nach Assoziationsrecht ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat. Denn ihm steht bereits nach deutschem Ausländerrecht der geltend gemachte Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu. Als in Deutschland geborenem Kind türkischer Eltern, die über ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland verfügen, hätte ihm der weitere Aufenthalt nach § 21 Abs. 1 AuslG ermessensfehlerfrei nur unter ähnlich strengen Voraussetzungen versagt werden dürfen, wie sie für die Ausweisung von Minderjährigen aus dem Bundesgebiet vorgesehen sind. Nach der Bestimmung über den besonderen Ausweisungsschutz für Minderjährige (§ 48 Abs. 2 Satz 1 AuslG) darf eine Ausweisung nur verfügt werden, wenn der Ausländer – wie es im Gesetz heißt – "wegen serienmäßiger Begehung nicht unerheblicher vorsätzlicher Straftaten, wegen schwerer Straftaten oder einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt worden" ist. Diese vom Bundesgesetzgeber für die Aufenthaltsbeendigung durch Ausweisung getroffene Wertung konkretisiert den verfassungsrechtlichen Auftrag zum Schutz der Familie, insbesondere der zwischen Eltern und minderjährigen Kindern bestehenden Lebensgemeinschaft (Art. 6 Grundgesetz, ebenso Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention). Sie ist bei sog. faktischen Inländern wie dem Kläger auch bei einer Aufenthaltsbeendigung durch Nichtverlängerung der bisherigen Aufenthaltserlaubnis zu beachten. Die besonders hohen Anforderungen an die Aufenthaltsbeendigung für Minderjährige in derartigen Fällen waren und sind bei dem Kläger trotz seines schwer wiegenden Fehlverhaltens seit Erteilung der letzten Aufenthaltserlaubnis im Juli 1997 aber nicht erfüllt. Insbesondere weist die einzige im strafmündigen Alter begangene Straftat nicht die erforderliche besondere Schwere auf. Dies hat die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung über die Beendigung des Aufenthalts des Klägers nicht berücksichtigt.

Der Kläger "Mehmet" darf, da das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit der heutigen Entscheidung rechtskräftig wird, wieder nach Deutschland zurückkehren.
BVerwG 1 C 8.02 – Urteil vom 16. Juli 2002

Zu den Fakten:

  1. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte am 15. November 2001, es könne "nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass 'Mehmet' sein früheres Verhalten nach Rückkehr in das Bundesgebiet fortsetzen" werde. Ein gerichtspsychiatrisches Gutachten hatte ihm eine positive Persönlichkeitsentwicklung bescheinigt.

    Hier hatten sich sowohl der "VGH" als auch das "gerichtspsychiatrische Gutachten" geirrt, ein Irrtum, der allerdings zum damaligen Zeitpunkt nicht erkennbar war und der sich erst im Nachhinein als Irrtum herausstellte. Man kann also davon ausgehen, dass Gerichte und Gutachter nicht unfehlbar sind, das wäre aber auch zu viel verlangt.

  2. Seit seinem 11. Lebensjahr hat "Mehmet" zahlreiche Straftaten begangen, für die er aber als strafunmündiges Kind strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte.

    § 19 StGB / Jugendstrafrecht

    Bei Straftaten, die Minderjährige begehen, müssen besondere strafrechtliche Regelungen in Betracht gezogen werden. Wichtigste gesetzliche Bestimmung ist zunächst der § 19 des Strafgesetzbuches (StGB), womit grundsätzlich von der Schuldunfähigkeit des Kindes ausgegangen wird. In seinem Wortlaut heißt es: "Schuldunfähig ist, wer bei der Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist." Aus der Strafunmündigkeit von Kindern unter 14 Jahren ergibt sich somit das Ausbleiben jeglicher strafrechtlicher Folgen. Pädagogische Maßnahmen sind dadurch jedoch nicht ausgeschlossen und können bei häufiger Strafauffälligkeit als Hilfen zur Erziehung nach dem KJHG ausgelegt werden.

  3. Nach der Bestimmung über den besonderen Ausweisungsschutz für Minderjährige (§ 48 Abs. 2 Satz 1 AuslG) darf eine Ausweisung nur verfügt werden, wenn der Ausländer – wie es im Gesetz heißt – "wegen serienmäßiger Begehung nicht unerheblicher vorsätzlicher Straftaten, wegen schwerer Straftaten oder einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt worden" ist. [...] Insbesondere weist die einzige im strafmündigen Alter begangene Straftat nicht die erforderliche besondere Schwere auf. Dies hat die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung über die Beendigung des Aufenthalts des Klägers nicht berücksichtigt.

    Dass dieser "Mehmet" seine Eltern zusammengeschlagen haben soll/hat, seit Januar nahezu täglich mit Gewalt Geld von seinen Eltern erpresst haben soll/hat und seinen Eltern drohte: "Euer Tod wird aus meiner Hand kommen, ich bringe euch um, ich werde euch abstechen" - darüber hinaus diese niederschlug und auf seine hilflosen Eltern eintrat, das ist wirklich das Allerletzte und deshalb hat er mit Sicherheit eine Freiheitsstrafe verdient, die in der angemessenen Höhe von den Gerichten bestimmt werden sollte.

    Weitere gerichtspsychiatrische Gutachten, die ihm eine positive Persönlichkeitsentwicklung bescheinigen werden, wird es hoffentlich nicht geben. Ob in vorliegendem Fall therapeutische Hilfe und pädagogische Betreuung als Maßnahmen zu einer Resozialisierung überhaupt noch sinnvoll erscheinen, das bezweifle ich, kann es allerdings nicht beurteilen, da ich nicht vom Fach bin (wie es manche hier zu sein scheinen).

    Zu den gesetzlichen Aufgaben der Justiz gehört es, Personen, die eine Freiheitsstrafe verbüßen, die Chance zur Resozialisierung bieten. Das heißt, dass der Strafvollzug denjenigen Gefangenen, die sich mit ihrer kriminellen Vergangenheit kritisch auseinandersetzen und bereit sind, mitzuarbeiten, die größtmögliche Förderung und Betreuung gibt. Wer nicht bereit ist, dieses Angebot zu nutzen, der kann auch nicht auf besondere Förderung und Maßnahmen zur Resozialisierung setzen. Dazu gehören Hafterleichterungen und der Übergang in den offenen Vollzug, um die Gefangenen auf eine straffreie Zeit danach vorbereiten zu können. Trotz der damit verbundenen Risiken, dass nicht alle Gefangenen das in sie gesetzte Vertrauen erfüllen, schafft der Auftrag des Strafvollzugsgesetzes zur Resozialisierung nicht weniger sondern mehr Sicherheit (siehe JM-Broschüre "Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen").

Lange Schreibe kurzer Sinn: Wir haben Gerichte, die nicht unfehlbar sind, gerichtspsychiatrische Gutachten können sich im Nachhinein als falsch erweisen und manche Straftäter sind nicht bereit, sich mit ihrer kriminellen Vergangenheit kritisch auseinandersetzen. Möglicherweise hätte bei "Mehmet" nach den ersten Straftaten eine ordentliche Tracht Prügel Wirkung gezeigt, dazu ist es jedoch mittlerweile zu spät (und ob es tatsächlich geholfen hätte, das lässt sich schwer beurteilen). Dennoch sollte es hier nicht um "Hängt ihn höher" gehen oder "Law & Order-Manier", sondern darum, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und für die Zukunft die richtigen Entscheidungen zu treffen - ob die ARIVA-User dafür geeignet sind, das lassen wir einmal dahingestellt.

Dafür gibt es in Deutschland Gerichte und einen Justizapparat und keine "Erst schießen und dann fragen"-Mentalität - zum Glück! Jeder kann logischerweise seine Meinung zu diesem Fall äußern, mehr ist es allerdings nicht: Eine subjektive Meinung, die weder auf juristischem Sachverstand beruht noch umfassende Kenntnisse des maßgeblichen Zivil- und des Verfahrensrechts vorweisen kann - zum größten Teil jedenfalls (anwesende Juristen einmal ausgenommen).

Ciao!

PS Ich glaube nicht, dass ich an "Sozialromantik" leide oder einer "Kuschelpädagogik" das Wort rede, übertriebener Aktionismus kann es dagegen auch nicht sein.

PPS @bauwi, nein, ich spende nicht! ;-)  

110533 Postings, 8952 Tage Katjuschabauwi, jetzt kommst Du wieder mkt Sozialromantik

 
  
    #60
03.03.05 19:02
der Studenten. So ein Quatsch!

Ich hab zwar studiert, aber deswegen hege ich ganz sicher keine sozialromantischen Gefühle für solche Verbrecher. Jemand der seine Hand gegen seine Eltern oder sonstwen erhebt, gehört nun mal bestraft. Und wenn es jemand wie Mehmet ist, der schon zigmal straffällig geworden ist, gehört er sogar in den Knast.

Aber hört doch auf Euch in Humor zu flüchten, wenn ihr über das eigentliche Thema nicht reden wollt!

Wenigstens hast Du gefragt ob Mehmet deutscher Staatsbürger ist. Ich weiß es nicht genau, aber wenn er in die Türkei abgeschoben worden ist, nehme ich mal an, das er kein Deutscher ist. Und das ist doch nur das was ich die ganze Zeit geschrieben habe. Ich finde das jemand der das Gros seines Lebens in Deutschland verbracht hat, und besser deutsch als türkisch spricht, Deutscher sein sollte. Und als Deutscher gehört er in einen deutschen Knast. Total egal ob dieser Knast nicht hart genug ist, oder er relativ schnell wieder frei kommt.

Warum soll ich einen Unterschied machen zwischen Mehmet und Horst, oder Peter oder Frank?


Das hat nichts mit Sozialromantik zu tun, sondern ist eine politische und jurisische Frage.  

110533 Postings, 8952 Tage Katjuschakaufe ein i

 
  
    #61
03.03.05 19:03

9960 Postings, 9087 Tage bauwiIch finde, man kann sehr viel machen!

 
  
    #62
1
03.03.05 19:05
Wie gesagt, ich biete nochmal an: Ein Resozialsierungsprogramm für Mehmet!
Bedingung: Private Spender finanzieren es, weil unser Staat nicht in der Pflicht ist!

Desweiteren möchte ich mich mal jetzt outen! Seit ein paar Tagen stinkt es mir gewaltig.
Wohlgemerkt, ich bin seit dem 10 Lebensjahr politisch gebildet und interessiert. Ich kenne alle Minister der Bundesrepublik Deutschland seit Gründung, was sie gamcht haben usw. Ich kenne alle Parteiprogramme und bin nicht politikverdrossen!
Doch jetzt ist das Fass übergelaufen. Bei 5,2 Millionen statistischen Arbeitslosen und einer , wie mir scheint, systematischen Arbeitsplatzvernichtung durch die Verantwortlichen, ist jetzt einfach Schluss.
Ich kenne mittlerweile keinen Einzigen mehr, der noch sagen würde, die Politiker bekommen es noch in den Griff. Ein Grund bulimisch zu werden - meint Ihr wohl?

Nein! - Ich werde ab heute politisch aktiv! Ich bin weder rassitisch noch radikal!
Habe einen sehr sicheren Job und mache gute Arbeit. Ja ich verdiene auch gut!
Was mir aber das Herz bricht, wenn ich sehe , wie deutsche Familien zu Grunde gehen, weil der Vater oder die Mutter keinen Arbeitsplatz mehr finden, und der soziale Abstieg vorprogrammiert ist. Einige wenige skrupelose Mächtige schlagen daraus ihr Kapital. Durch die EU ist es legalisiert. Doch moralisch höchst verwerflich!
Firmeninhaber, die Menschen aus armen Ländern hier arbeiten lassen , zu einem "Hungerlohn", daran sehr viel Geld verdienen, verhindern damit , dass ein deutscher Familienvater der ehrlich seine Steuern zahlt, überhaupt noch eine Arbeit finden kann. Das Lohndumping ist von der Politik (EU) legalisiert worden.
Alle Sockel der sozialen Marktwirtschaft sind damit schwer erschüttert worden.
Das Vertrauen , dass in diese Politik gesetzt wurde , ist in Bälde komplett verspielt!

Ich werde folglich Folgendes tun:
Insbesondere Bauvorhaben bzw. Abrisse, die durch solche Firmen durchgeführt werden, und erwiesenermaßen ukrainische bzw. andere oteuropäische Arbeiter ausgeführt werden, werden mit Demonstationen und Protestaktionen, die alle angemeldet werden, begleitet.
Diese Aktionen werden puplik gemacht über alle Medien (Zeitung , Radio, Fernsehen)!
Die Öffentlichkeit wird die Gegelegenheit bekommen sich über die Fakten zu informieren.
Desweiteren werden die Aktionen mit dem Medium Internet unterstützt, und organisiert. Hierfür suche ich noch Leute , die ich allerdings in Kürze überzeugen werde.
Die örtliche Politik wird Stellung beziehen müssen. Den Bürgern wird verdeutlicht werden, wer ihre Interessen vertritt , und wer nicht.
Die Aktion startet in Bälde, da ein großes Traditionsgebäude abgerissen werden muß. Ich habe in Erfahrung gebracht, dass dafür "Billiglohnarbeiter" organisiert wurden.

Alles ließ mich kalt: Friedensdemo, Abrüstungsdemo, Irakdemo ....usw
Doch dieses höchst prisante sozialpolitische Thema sticht mir tief ins Herz!

Mehr in Bälde!

MfG bauwi

 

9061 Postings, 8694 Tage taosbauwi, mach doch einen neuen Thread

 
  
    #63
03.03.05 19:14
mit diesem Beitag auf. Ich finde Deine Idee sehr gut und es währe Schade, wenn sie im Mehmet Müll unter gehen würde.

Taos
 

59073 Postings, 8693 Tage zombi17Fragt doch mal bei RTL nach

 
  
    #64
03.03.05 19:20
10 Knackis in den Container und 24 Stunden Liveschaltung.
2 Anlagebetrüger, 2 Zuhälter, 2 Kinderschänder, 2 Mörderinnen und 2 Ladendiebe.
Opium fürs Volk. Wer rausgetragen wird, wird durch einem Vertreter seiner Kaste ersetzt.  

21799 Postings, 9056 Tage Karlchen_IGenau - eine Thread aufmachen, bei dem sich

 
  
    #65
03.03.05 19:21
die besseren Menschen gegenseitig bestätigen können und das auf die Weise, dass sie sich von einem von dem Medien ausgeguckten Arschloch abgrenzen können. Das hebt doch das Selbstbewusstsein - und vielleicht auch den Alkoholspiegel.

Also Prost.  

18298 Postings, 8579 Tage börsenfüxleinMehmet..

 
  
    #66
03.03.05 19:22

9960 Postings, 9087 Tage bauwi@Major Tom - nüchtern betrachtet! Doch , was ist

 
  
    #67
03.03.05 19:25
wenn:  Trotzdem......

also nicht , wie Du schriebst:
"Weitere gerichtspsychiatrische Gutachten, die ihm eine positive Persönlichkeitsentwicklung bescheinigen werden, wird es hoffentlich nicht geben."

Ich denke, dass es genau so laufen wird! Und Du meinst, darum sollen sich die Gerichte kümmern? Tun sie ja auch - doch höchst inkompetent!
Denn, das der Junge nichts daraus gelernt, haben alle mit "gesundem" Menschenverstand ausgestattete Fachleute (bspw. Kripobeamte) vorausgesagt.

Und , da in Deutschland mittlerweile alles denkbar ist, gehe ich davon aus, dass es wieder so läuft! Weiteres Vertrauen geht verloren, und die Menschen werden sagen:
"WAS MUß DENN NOCH GESCHEHEN?"

MfG bauwi  

7336 Postings, 7923 Tage 54reabwas muß denn noch geschehen?

 
  
    #68
03.03.05 19:32
FC BAYERN MUSS MEISTER WERDEN!!

prosit


 baer45: DAX

 

335 Postings, 7598 Tage schnabeltasseWieso gibt ...

 
  
    #69
1
03.03.05 19:33
... es da überhaupt noch eine Diskussion und schiebt ausländische Straftäter nicht einfach ab ? Damit hätten wir zumindest ein erstes unserer vielen Probleme gelöst und müßten uns nicht mit diesem romantischen rot-grünen Schwachsinn von dem kaum zu übertreffenden Zugewinn durch die Multi-Kulti-Gesellschaft rumärgern.

In unserem Staat kann doch jeder Ausländer tun und lassen, was er möchte, viel zu befürchten hat er nicht. Größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er als ehrlicher Mensch wegen irgendwelcher bürokratischer Unsinnigkeiten Probleme bekommt.  

9960 Postings, 9087 Tage bauwi@taos - Deine Anregung greife ich auf

 
  
    #70
03.03.05 19:33
Doch erst , wenn es so weit ist. Das Problem:

Ich müsste dann meine Identität preisgeben. Da ich nicht weiß, zu welch verbrecherischen Methoden diese Menschenhändler bereit sind, versuche ich erst mal örtlich aktiv zu werden, und die Presse hinter mich zu bekommen.
Auch mit befreundeten Polizisten muß ich die Geschichte erst mal durchgehen, und juristische Fallstricke vermeiden. Denn schließlich ist schon mancher unbescholtene Bürger damit in Schwierigkeiten gekommen.
Zivilcourage ist wichtig und notwendig. Doch so mutig wie die Geschwister Scholl bin ich leider nicht.

MfG bauwi  

21799 Postings, 9056 Tage Karlchen_I@bauwi

 
  
    #71
03.03.05 19:50
Du tust mir leid - wirklich.  

14308 Postings, 7990 Tage WALDY@schnabeltasse

 
  
    #72
03.03.05 20:07
und in AmiLand kommen sie erst gar nicht rein!
( Buuuuuuh Bush Buuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuh)


Aber wir haben ja Joschkarrr....der sagt:

" Kommt....kommt alle!"

und wenn sie alle da sind:

------------------------------------
Er sehe entscheidende Versäumnisse
nicht in seiner Amtszeit
oder durch den sogenannten Volmer-Erlaß,



sondern bei der Vorgängerregierung des Bundeskanzlers
Helmut Kohl

(CDU).
----------------------------------------------

http://www.welt.de/data/2005/02/18/496517.html


Tja...da sag I doch:

" Politik muss endlich wieder Spass machen"
             *ggggggggg*  

21799 Postings, 9056 Tage Karlchen_IWollen wir uns doch mal freuen, dass unsere

 
  
    #73
03.03.05 20:15
Negation mal wieder ihren Spaß hat.  

9960 Postings, 9087 Tage bauwi@Karlchen - das versteh ich nicht.

 
  
    #74
03.03.05 20:20
Wieso tu ich Dir leid?

MfG bauwi  

4428 Postings, 7927 Tage Major Tom(Härtere) Strafen müssen sein, oder?

 
  
    #75
03.03.05 20:23
@bauwi, ich bin der Meinung, dass man auch dem Justizapparat die Gelegenheit geben sollte, falsche Entscheidungen - Irrtum des "VGH" als auch das fehlerhafte "gerichtspsychiatrische Gutachten" - zu korrigieren und zwar in dem Sinne einer Rechtssicherheit auf der einen und einer Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger auf der anderen Seite.

Bekannte Forderungen: 1. Der Staat muss den Bürger vor der alltäglichen Kriminalität sowie vor neuen Formen der Kriminalität (besonders die international organisierte) schützen. 2. Angesichts der teilweise langwierigen Prozeduren und Prozesse sollen diese verkürzt werden und eine bürgernahe, gerechte und zeitgemäße Rechtsprechung garantiert werden. 3. Der Strafvollzug soll sicher und ausgestaltet werden, um eine bestmögliche Integration der Strafentlassenen in die Gesellschaft zu ermöglichen. Der letzte Punkt, der sich auf das Thema "Resozialisierung" bezieht, gehört nun einmal zu der Herausforderung eines modernen und demokratischen Rechtsstaates (dass hier zum Teil therapeutische Hilfe und pädagogische Betreuung als Maßnahmen zu einer Resozialisierung versagt haben und weiterhin versagen werden, das ist m. E. der "Preis" dafür und ich gehöre bestimmt nicht zu denen, die der Meinung sind, Straftäter mit Glacéhandschuhen anzufassen - jedoch nicht einfach zu bewerten das Ganze).

Die Fragen: "Sollen (jugendliche) Straftäter härter bestraft werden? Ist unser Rechtssystem zu schwach?" lassen sich nicht so einfach beantworten, ich bin ehrlich gesagt in manchen Dingen eher zwiegespalten. Zu diesem Thema ein Artikel:

  • Schöffe Bernd Ramm setzt sich für härtere Urteile ein
    von K. Jahr-Weidauer

    Mit einer ungewöhnlichen Anzeige in der Berliner Morgenpost wendete sich gestern der neugewählte Schöffe am Landgericht, Bernd Ramm (64), an die Öffentlichkeit. Sein Anliegen: Die angebliche Laschheit der Berliner Justiz zu bekämpfen. "Bei schweren Straftaten gibt es durch die Berliner Richter immer wieder milde Urteile. Bei den Urteilsfindungen will ich in meiner Schöffentätigkeit dagegen kämpfen", sagte Ramm.

    Ramm kritisiert, daß bislang bei der Urteilsbemessung die Resozialisierung der Straftäter im Vordergrund gestanden hätte. Der Schutz der Gesellschaft vor schweren Straftätern sowie die Abschreckung des Täters vor weiteren Taten durch ein hartes Urteil werde statt dessen immer mehr in den Hintergrund gedrängt. "Die lasche Handhabung der Justizbehörden erweckt bei vielen Menschen den Anschein, als seien die Kriminellen und nicht die Geschädigten die Opfer der Gesellschaft", sagte Ramm. Als Schöffe wolle er künftig mitwirken, daß bei schweren Verbrechen die Abschreckung und nicht die Resozialisierung in den Blickpunkt der Richter gelange. Als Beispiel nennt der Akademische Direktor an der Berliner Charité in seiner Anzeige die Verurteilung eines Täters zu 18 Monaten Bewährung, nachdem er ein 13 jähriges Mädchen vergewaltigt hatte.

    "Ein solches Urteil wäre mit mir als Schöffe nicht zustande gekommen", sagt Ramm. Er hätte sich vielmehr dafür eingesetzt, daß die Urteilsfindung der Strafkammer, die bei drei hauptamtlichen Richtern und den zwei Schöffen immer von mindestens vieren getragen werden muß, gekippt worden wäre.

    Der Vorstoß Ramms zu einer härteren Gangart bei den Urteilen findet Zustimmung auch bei anderen Schöffen. Nach seiner gestrigen Veröffentlichung, die er aus eigener Tasche bezahlt hat, stand sein Telefon nicht mehr still. Viele Bürger riefen ihn an, und sprachen ihm Mut zu. Auch die Mitarbeiterin des Opferverbandes "Weißer Ring" findet den Diskussionsanstoß begrüßenswert. "Hier legt einer, der künftig an den Urteilen beteiligt sein wird, den Finger in die Wunde der Justiz", sagte Helga Neumann vom Weißen Ring. Sie wünschte sich, daß noch mehr Schöffen sich dem Anliegen Ramms anschließen mögen.

    Dagegen war aus der Justizverwaltung zu hören, daß die 1. Strafkammer des Landgerichts Berlin jetzt berät, ob man Ramm die Eignung als Schöffen nach seiner Anzeigenveröffentlichung absprechen müßte. Eine Entscheidung darüber wurde gestern noch nicht gefällt.

    "Sollte der Landgerichtspräsident mir wegen meiner freien Meinungsäußerung die Eignung als Schöffe absprechen, wäre das ein Armutszeugnis sondergleichen", sagte Ramm, als er von den Überlegungen erfuhr. Aber auch der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter zeigte sich von dem Vorstoß Ramms nicht begeistert. "Mit der Anzeige hat sich Ramm selbst ins Abseits begeben", sagte die stellvertretende Landesvorsitzende Bettina Cain. Jeder Anwalt würde bei der Aufstellung dieses Schöffen das Gericht wegen Befangenheit ablehnen. Der Berliner Rechtsanwalt Hasso Liebers, der auch Vorsitzender des Schöffenverbandes ist, führt seit Jahren schon Schöffenseminare durch. Er lehnt Pauschalisierungen, wie sie Ramm offensichtlich unterlaufen seien, ab.

    Artikel erschienen am Mi, 12. Januar 2005

Das ist alles ein sehr weites Feld und wirklich nicht einfach zu beurteilen. Sind denn "Richter Gnadenlos" (ohne "Ecke") oder "Schöffe Gnadenlos" - so wurde Schöffe Bernd Ramm in der Presse tituliert - die Wegweiser, um das "zerstörte Vertrauen der Menschen in Staat und Justiz" wiederherzustellen? Ich bin mir da nicht so sicher und die Frage bleibt: Welche Maßnahmen wären die Richtigen und wann wäre die "Volksseele" (die Menschen) zufriedengestellt/das Vertrauen wiederhergestellt? "Hand ab?" "Arm ab?" "Schniedel ab?" "Kopf ab?" Wo wären die Grenzen? Ehrlich gesagt, da vertraue ich doch lieber auf den Justizapparat und weniger auf die "Volksseele", auch wenn dieser immer wieder falsche Entscheidungen treffen wird, was aber in der Natur der Sache liegt.

Ciao!
 

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