Neuausricht lt. Vorstand : Blockchain / Clockchain
Seite 350 von 388 Neuester Beitrag: 18.10.22 17:23 | ||||
Eröffnet am: | 25.06.18 08:51 | von: blackjack123 | Anzahl Beiträge: | 10.698 |
Neuester Beitrag: | 18.10.22 17:23 | von: Der Chancen. | Leser gesamt: | 1.509.682 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 608 | |
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Acker holt???
Nennt mir bitte einen Betrag, danke.
Moderation
Zeitpunkt: 08.07.21 21:33
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Zeitpunkt: 08.07.21 21:34
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Von welchem Geschäft
Von welchem Umsatz
Oder kann man nur tägliche kursschwankungen posten und Floskeln wie "Läuft wie aus einem Guß (Guss)
Moderation
Zeitpunkt: 09.07.21 10:49
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Zeitpunkt: 10.07.21 18:35
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Zeitpunkt: 08.07.21 21:38
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Zeitpunkt: 08.07.21 21:38
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Wenn der Darlehensgeber wie lt. adhoc für die Investorengruppe handelt, dürfte das Risiko begrenzt sein, da die ja wissen, was sie planen.
Das ändert nichts an den bisherigen Überlegungen, dass mit der KE - immerhin wird nun bestätigt, dass das genehmigte Kapital genutzt werden soll - eine massive Verwässerung der Altaktien einhergehen wird.
Das Verhältnis ist bei voller Ausnutzung also etwa 1 zu 50.
Und gen. Kapital darf immer nur die Hälfte des aktuellen sein lt. AktG
Dort ist unter anderem noch das zu finden.....
"Die CLOCKCHAIN AG platziert sich nachhaltig im E-Commerce mit Uhren, Schmuck und Lifestyle-Produkten. "
Quelle:https://www.clockchain-ag.com/
Schmuck, Uhren und Lifestyle ???? Wo das denn.... :-)
Vielleicht sollte man das erstmal up to date bringen....
Youtube-Vorleseung?
Nach Ihrer Lesart könnte ein einmal satzungsmäßiges genehmigte Kapital nie für Sanierungszwecke verwendet werden. Was für ein Schmarn.
§ 202 Abs . 3 AktG stellt auf den Zeitpunkt der Genehmigung der HV ab, Sie Schlauberger.
Der Nennbetrag des gen. Kapitals darf die Hälfte des bei der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigen (§ 202 Abs. 3 Satz 1 AktG); d.h., beträgt das Grundkapital 1.000.000 €, so darf das genehmigte Kapital höchstens 500.000 € betragen.
Wird also eine Bilanz saniert bzw. entsprechend bereinigt, löst sich das einmal beschlossene genehmigte Kapital, welches in der Satzung steht, nicht auf (wenn innerhalb 5-Jahresfrist AR und Vorstand beschließen dies zu verwenden), sondern dieser Hebel macht es ja für Investoren interessant, in solche Mäntel zu investieren, wenn Sie etwas damit vorhaben.
Bin echt über so wenig vorhandenes BWL-Wissen überrascht.
"Die Aktie schließt heute noch im LateTime...
über 0.20"
"Gab sehr viele erfolgreiche Beispiele in der Vergangenheit. Die letzte Rakete war Enapter."
Zum Thema jedoch 0,00
Wenn das gen. Kapital verwendet wird für eine Einlage, dann wissen wohl die Investoren schon, um was es sich hier handelt. Deshalb nehmen die auch relativ viel Kapital in die Hand.
Meine Vermutung ist, wenn man die Satzung anschaut und das AktG kennt, dass bei diesem verhältnis kein großes Interesse an den aktuellen Aktionären haben. Die Investoren hätten da fast 98 % in einer Hand. Da tritt nicht der Effekt auf, wie bei anderen Mäntel, dass die Investoren groß teilen müssen.
Das macht es ja so interessant. Ist spekulativ, aber eine gute Möglichkeit ganz am Anfang dabei zu sein.
Meine Vermutung, wenn jemand alleine ein nachrangkapital von einer Mio. springen lässt, dann handelt es sich bei der möglichen Einlage nicht um eine Werthaltigkeit von nur 4 Mio. EUR.
Zudem halten sich die Investoren und Gesellschaft ziemlich bedeckt.
Könnten ja auch viel mehr Rummel erzeugen.
Für Sie z.B. eine TOP-Homepage.