Neuausricht lt. Vorstand : Blockchain / Clockchain
Seite 329 von 388 Neuester Beitrag: 18.10.22 17:23 | ||||
Eröffnet am: | 25.06.18 08:51 | von: blackjack123 | Anzahl Beiträge: | 10.698 |
Neuester Beitrag: | 18.10.22 17:23 | von: Der Chancen. | Leser gesamt: | 1.513.495 |
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das sieht geil aus...
*Keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung, nur meine Maydorn-Meinung.
Moderation
Zeitpunkt: 21.02.21 10:47
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
Zeitpunkt: 21.02.21 10:47
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
https://www.bafin.de/SharedDocs/...vor_Aufrufen_zu_Aktienkaeufen.html
Zum Glück wird hier nicht zum Kauf aufgerufen. Immer mehr Online-Nutzer halten sich bereits daran. Das ist gut. Denn z.B. auch hier bei Clockchain sehe ich noch immer ein Totalverlust-Risiko.
Bei Nennbetragsaktien werden die alten Papiere eingezogen und durch neue Aktien mit einem entsprechend höheren Nennwert ersetzt. Mit Wirksamwerden der Umsetzung ändert sich der Aktienkurs im Verhältnis der beschlossenen Zusammenlegung. Der Kurs unterliegt natürlich im darauf folgenden Handel sofort Angebot und Nachfrage und ändert sich entsprechend.
Auch die toskanische Krisenbank Monte dei Paschi führte 2016 im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen eine Aktienzusammenlegung durch. Dabei legte sie Mal eben 100 Aktien zu einer zusammen, sodass eine Monte dei Paschi-Aktie statt 20 Cent plötzlich rund 20 Euro kostete.
Es existieren aber auch andere Beispiele, die den Aktienkurs nach so einer Zusammenlegung den Unternehmenwert zwar nicht mehr widerspiegelt und quasi explodieren läßt, der Kurs durch die Decke gegangen ist. Meine Vermutung, warum es in den letzten Wochen einige sich größere Pakete sicherten, weil diese wohl eben auf so einen Effekt hoffen.
Eigentlich ist der Vorgang genau umgekehrt.
Mit dem Beschluss der HV wurde die Herabsetzung des Kapitals rechtlich vollzogen. Und zwar lt. Beschlussantrag in der TO durch die Zusammenlegung 100 zu 1.
Das wurde am 24.08.2020 auch im HR eingetragen.
Die technische Umsetzung steht aber noch aus. Seit nunmehr ca. 6 Monaten!
Darum stellen sich ja die Fragen zu den Folgen dieses Umstandes.
Wobei ich immer noch auf den Hinweis warte, wie §8 Aktiengesetz richtig zu interpretieren ist. Kommt da noch was oder war das nur so dahingesagt?
"Dann wären zwischen KH-Eintragung bis zum Zeitpunkt die Anteilsscheine nichtig? Nein, unrichtig, aber ohne Schaden für den Aktionär."
Dem kann ich grundsätzlich folgen. Aber ein Dauerzustand kann es ja auch nicht bleiben, da das dem Sinn des §8 widerspricht. Zu Fristen habe ich nichts gefunden. 6 Monate erscheinen mir aber lang.
"Dieses wird aber in anderen §§ im Aktiengesetz beschrieben."
Hier vor allem § 226. Gab es denn eine solche Veröffentlichung?
Das ist nun aber etwas untertrieben...
Zocker interessieren sich für sowas gewiss nicht. Und auch für Investoren oder andere Interessierte ist das bestimmt kein Standard.
Ich habe auch immer noch nicht verstanden, was passiert, wenn die erfolgte Kapitalherabsetzung nicht technisch umgesetzt wird. Ist das irgendwo klar geregelt oder hat man sowas schlicht nicht vorhergesehen?
Ein Dauerzustand kann das wohl nicht sein. Sonst könnte man sich auch den §8 sparen.
Muss clearstream von allein aktiv werden? Muss das Unternehmen aktiv werden? Welche Fristen gibt es dafür? Was passiert, wenn nichts passiert?
Faszinierend...
Wichtiger sind die wirtschaftlichen Aspekte.
Und da bleibe ich der Auffassung, dass hier nur dann etwas entstehen kann, wenn vorher eine massive KE kommt, die die alten Aktien nahezu vollständig entwerten wird.
Ein neuer Vorstand oder AR reichen da nicht.
Da müsste es aber schon was extrem tolles sein.
Und selbst wenn, bräuchte man einen sehr langen Atem. Denn die KE käme wohl kaum zu viel mehr als 1€ Bezugspreis, denke ich.
Aktuell liegt der Kurs aber bei umgerechnet 8€.
Und bei Zweiterem bin ich sehr optimistisch, ohne gierig zu sein
Hier geht noch einiges