NEWS - Allerthal Werke Investor bei Mühl ?
Seite 13 von 69 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:59 | ||||
Eröffnet am: | 29.06.11 15:06 | von: PennyChance. | Anzahl Beiträge: | 2.701 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:59 | von: Katjacevza | Leser gesamt: | 283.265 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 95 | |
Bewertet mit: | ||||
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Falls nicht, bitte im Talkbereich weiter machen...
Seit Wochen und Monaten posten Sie ständig immer den gleichen Insolvenzschwachsinn daher, egal um welche Aktie es sich handelt...
Sie geben Ihren Senf immer portionsgerecht dazu.
Heute wurden Ihnen quellenmäßig belegt, dass Sie die Wahrheit nicht ertragen können und das Sie ein nachweislicher Lügner sind, der hier auf Ariva.de
weiter seinen Kram schreiben darf. Traurig aber Wahr. Danke
Man sollte sich über diese Aktie hier korrekt informieren. Und da insolvent, gehört die Insolvenzordnung (InsO) nun einmal zu Mühl dazu.
Wer die InsO nicht kennt, kauft besser andere Aktien oder bleibt beim Sparbuch, wenn er kein Geld an der Börse verlieren möchte.
Meine Meinung.
Wertschöpfung kontra Geldschöpfung...Mühl muss man sich ganz genau ansehen.
Moderation
Zeitpunkt: 21.01.16 12:03
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Provokation ohne Aktienbezug.
Zeitpunkt: 21.01.16 12:03
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Provokation ohne Aktienbezug.
Moderation
Zeitpunkt: 21.01.16 12:02
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Unnötige Provokation.
Zeitpunkt: 21.01.16 12:02
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Unnötige Provokation.
Deine Aussage kann man sehr kontrovers diskutieren, wenn man wollte. ;-)
Musst gar nicht weit blättern in diesem Thread hier, wallander. ;-)
Meine sachlichen Beiträge aus dem Gerichtsregister etc., meine Meinung etc..und dann??
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. LOL.
Und hier geht es um Mühl und nicht um persönliche Dinge. Das solltest AUCH DU beachten. Mit Rücksicht auf die Leser, die hier zu Mühl diskutieren wollen.
Danke.
Mühls Insolvenzmasse wird meiner Ansicht nach nicht ausreichen, um die Gläubigerforderungen zu decken. Ein Unternehmen ohne Vermögen bezeichnet man als vermögenslos.
Und bei Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Beendigung eines Regelinsolvenzverfahrens ist seitens des Gerichtes das Gesetz anzuwenden. Siehe zum Beispiel §394 FAMFG.
Wer etwas anderes behauptet, möge die Gesetze hier gerne wiederlegen...
Das interessiert mich persönlich nicht. JEDERMANN muss für sich selbst entscheiden, wann und wie er an der Börse handelt.
Um das deutlich klar zu stellen.
Im Falle eines Antrages auf Einstellung der Börsennotierung zur Mühl AG nur bitte beachten, dass sich der §39 Börsengesetz geändert hat.
http://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html
Der schlaue Marktteilnehmer sollte über Gesetze, die ihn betreffen, ausreichend informiert sein. Ignorieren auf eigenes Risiko. Meine Meinung. ;-)
nein ,mache ich nicht, ich lese hier und bilde mir meine Meinung. Auch z.B. anhand DEINER Worte hier auf Ariva, wallander.
"wenn die Leute keine 'Börsenpolizei' wollen, dann werden sie sie nicht mehr achten, wenn sie sich ihnen 'aufzwingt' und so läuft es doch zu vielen Werten, nicht nur diesem hier.";
Bitte hier belegen, wo auf Ariva deine "Börsenpolizei" zu finden ist. Sehe keine "Börsenpolizei". Da scheint viel Phantasie im Spiel zu sein...
"Das was dir an 'Meinung' dann nicht in den Kram passt, versuchst du entfernen zu lassen, bis die Leute dann 'mundtot' gemacht sind";
Ich lasse nichts entfernen. Das kann ich gar nicht, da die Ariva-Moderation eigene Entscheodungen fällt. Und mache niemanden "mundtot". Das ist eine unverschämte Unterstellung und ist hier von dir zu belegen.
" wie @nordküste.";
Der von dir genannte User wurde wegen Verstößen gegen die Forenregeln von der Ariva-Moderation gelöscht und gesperrt. NICHT von MIR. Das ist eine freie Entscheidung der Ariva-Moderation gewesen. Ariva wird das sicherlich bestätigen können...
"Meinungsäußerung, du hast mich ja selbst daraufhin angesprochen in posting #312 dieses also jetzt 'hintenrum' entfernen zu lassen, obwohl sie angeregt wurden, sich zu äußern";
Thema Meinungsäußerung/Meinungsfreiheit, siehe Grundgesetz:
http://www.artikel5.de/
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Kennt du das Grundgesetz, wallander? Kennt der von dir genannte User dieses Gesetz? Meinungsfreiheit kennt Grenzen...z.B. bei Beleidigung.
", entspräche der typischen Vorgehensweise. Ich lasse mir meine Meinung nicht verbieten.";
Ich ebenfalls nicht.
P.S. Seitens der Moderation wurde mir heute um 09:10 Uhr zugesagt, dass ich zu Posting 312/314 im Thread Stellung nehmen darf.
Lass den anderen usern auch ihre Meinung
und alles ist relaxed :-)
Jede Meinung ist in einer Diskussion willkommen. Dachte, dass sei dir bekannt.
Kaufen tun bestimmt nur noch ein paar Trader und/oder Zocker, denke ich.