Mutig:Lebenslange Haft für Kudammraser


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Neuester Beitrag: 02.03.18 11:41
Eröffnet am:27.02.17 12:04von: big lebowskyAnzahl Beiträge:53
Neuester Beitrag:02.03.18 11:41von: big lebowskyLeser gesamt:13.207
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26893 Postings, 5301 Tage hokai#41 joo, Gerechtigskeitsforderungen

 
  
    #51
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28.02.17 11:59
zu weilen allerdings ziemlich erstaunlich

https://www.welt.de/politik/deutschland/...-war-kein-Mordversuch.html

"..Der Brand sei im Dachgeschoss und nicht im Keller gelegt worden; die Täter hätten die Dachbodenluke geschlossen, sodass es keine Luftzufuhr gegeben habe und kein Vollbrand ausgebrochen sei; die Bewohner hätten genügend Fluchtmöglichkeiten gehabt; und die Täter hätten darauf vertraut, dass zur Tatzeit noch Licht im Haus gewesen sei. Deshalb sei der Anschlag anders zu bewerten, als wenn alle geschlafen hätten..."
..
Im Fall #1 argumentiert der Verteidiger ähnlich, Beifahrer nicht angeschnallt ergo keine Mord Absicht.
Hm, wenn man aber dem Gericht folgt, müsste der Beifahrer nicht zusätzlich wegen Suizidversuch und Schädigung anderen angeklagt werden?
..
Ziemlich komplex die Schosse, sind uns wohl alle einig, dass die Raser eine sehr, sehr harte Strafe verdient haben, aber wenn man gröbste fahrlässige Tötung zukünftig als Mord einstuft, sollte wir zumindest umgehend Tempolimit auf der Autobahn einführen, denn dann weiss zumindest jeder wirklich woran er ist.  

11516 Postings, 8191 Tage der boardaufpasser#50 - stimmt - hahaha mei ....

 
  
    #52
1
28.02.17 16:46

10372 Postings, 7758 Tage big lebowskyNun hat der BGH das Urteil

 
  
    #53
1
02.03.18 11:41
aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das LG Berlin zurückverwiesen. Allerdings ist nicht entschieden, ob nur Fahrlässigkeit in Betracht kommt. Entscheidend ist für mich, dass der bedingte Vorsatz bei Beginn des Rennens vorliegt. Ich bejahe den. Wer in der Innenstadt ( Berlins) Ku'damm Richtung Tauentzien ein Autorennen startet, nimmt tödliche Verläufe billigend in Kauf. Niemand ist in der Lage, bei Geschwindigkeiten jenseits der 120 KM tödliche Unfälle zur vermeiden.

Lassen sich die Täter--wie hier--ein, sie hätten sicher geglaubt, das Geschehen zu beherrschen und auch keine Eigengefährdung gewollt, ist dies als reine Schutzbehauptung zu werten.

Nur meine Meinung....

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