Mutig:Lebenslange Haft für Kudammraser
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 02.03.18 11:41 | ||||
Eröffnet am: | 27.02.17 12:04 | von: big lebowsky | Anzahl Beiträge: | 53 |
Neuester Beitrag: | 02.03.18 11:41 | von: big lebowsky | Leser gesamt: | 14.180 |
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https://www.welt.de/vermischtes/article162413826/...s-verurteilt.html
Aber zu recht! Wer mit so einer Geschwindigkeit durch die Innenstadt rast, muss damit rechnen, dass ein Mensch über die Straße läuft.
"[...] Zwei Raser sind erstmals in Deutschland nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang des Mordes schuldig gesprochen worden. Das Berliner Landgericht verhängte am Montag lebenslange Freiheitsstrafen gegen Hamdi H. und Marvin N. - die beiden als Ku’damm-Raser bekannt gewordenen Sportwagenfahrer. [...]"
der blanke neid bricht in mir durch ..
und ich frage mich: was habe ich damals nur falsch gemacht? :))
Es gibt 3 Alternativen:
1. Papa hat Geld
2. Er schiebt sein ganzes Geld in die Leasingrate und wohnt in einer Bruchbude im Ghetto, fährt nicht in den Urlaub usw.
3. Er ist in "Geschäfte" verwickelt in denen man viel Geld verdienen kann, aber auch schnell mal in die JVA wandert...
sind aber natürlich alles nur mutmassungen ...
rotes bobbycar zum ersten geburtstag bekommen ... danach konsequent alle forärlobnisse jemacht ...
Also der Täter vielleicht nicht den Erfolg will, sich aber sagt , na wenn schon auf jeden Fall handle ich jetzt so und nicht nur vage auf das Fernbleiben des Taterfolgs vertraut, sondern sich damit in Angesicht des erkannten Risikos abfindet, mag er auch zu einem späteren Zeitpunkt im Angesicht der nun als sicher erkannten Erfolgsverwirklichung anders gehandelt haben .
Wie will man einen "dummen" Täter, der sich überhaupt keine Gedanken macht behandeln.
Zumindest ein Täter war nicht angeschnallt, dieser Hinweis der Verteidigung soll Indiz dafür sein, dass zumindest dieser Täter überhaupt nicht mit einem Unfall rechnete und auf eigene Schutzmasssnahmen verzichtete , die man üblichwerweise vollzieht, wenn man sich in Gefahr begibt.
Hier fehlen ganz klar Sonderstrafvorschriften im Kriminalstrafrecht für Autorennen im öffentlichem Strassenverkehr, mit Qualifikationstatbeständen bei besonders schweren Folgen und Tod des Opfers.