Mörder des 17 jährigen Niklas aus Bonn gefasst
Seite 5 von 5 Neuester Beitrag: 19.07.17 22:28 | ||||
Eröffnet am: | 17.05.16 21:57 | von: Spkk | Anzahl Beiträge: | 116 |
Neuester Beitrag: | 19.07.17 22:28 | von: der boardauf. | Leser gesamt: | 18.032 |
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wäre die Akzeptanz für die Migranten größer.
Ein Beispiel wurde hier ja bereits genannt...
Einreiseverbot (nach Frankreich)...
Warum gibt es so was nicht auch für D?
Es ist kein Wunder, das den Menschen hier allmählich die Hutschnur platzt, wenn sie sehen, das solche Täter dann hier in D bleiben dürfen und weiterhin vom Staat( also von Ihnen selber!!!) subventioniert werden.( manche sagen H4 dazu)
Dabei wäre die Lösung recht einfach.
Abkommen mit entsprechenden Ländern....über:
Haftverbüßung im Heimatland des Täters.
Je nach Vergehen... Einreiseverbot...zeitlich begrenzt bis lebenslang.
Herkunft unbekannt (= hat man wohl verschleiert) = Haft bzw Abschiebung in ein bestimmtes Land.zB Albanien
Bedingungslos!
Wir schleudern mit den Mrd nur so um uns.....da sollte doch die eine oder andere als Entwicklungshilfe für den Aufbau von Haftanstalten dort über sein.
Und..... wirtschaftlich betrachtet..wäre eine Haft dort auch kostengünstiger.
DAS würde klare Zeichen setzen:
Und abschrecken !
Wenn du dich nicht an unsere gesellschaftlichen Regeln hälst... hast du hier nix zu suchen.
Ja...wir helfen gerne Menschen, die vor Krieg fliehen....aber wir lassen uns deshalb nicht alles gefallen.
Unser Land..unsere Regeln.
Halt dich dran... dann kannste auch bleiben und alles ist iO.
Hier ist D und nicht..... islamabad....
Moderation
Zeitpunkt: 20.05.16 15:21
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Unbelegte Aussage.
Zeitpunkt: 20.05.16 15:21
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Kommentar: Regelverstoß - Unbelegte Aussage.
https://mopo24.de/nachrichten/...ttacke-im-baellebad-Abdirahman-68562
Der Tritt gegen den Kopf war nicht todesursächlich und wohl auch nicht so massiv (einen Schädelbruch oder eine ähnlich zu erwartende schwere Verletzung bei einem sehr schweren Tritt gab es nicht).
Das Vorliegen eines Tötungsvorsatzes ist somit zweifelhaft.
Die Staatsanwaltschaft hat daher ("in dubio pro reo") beantragt, den Haftbefehl gegen den Hauptverdächtigen in Körperverletzung mit Todesfolge zu ändern.
Es wurden aber auch die Tat als Mord und der Täter als Mörder bezeichnet.
Das läßt sich aber kaum halten.
Fakten ineressieren in dem Fall einige wohl nur insoweit, als der Hauptverdächtige einen Migrationshintergrund hat.
Jemandem auf den Kopf zu treten.......dann nehme ich schwere Verletzungen in Kauf....
Diese Täter gehören für immer weggesperrt und ...........
Da kann imho so ein Gutachten nichts anderes belegen.....
Ist das kein Mörder mehr?
Nur Pech gehabt?
Oder nur ein Missverständnis?
Für mich bleibt es Mord. Sorry. Und für mich ist der Täter ein Mörder.
Und die Herkunft ist mir vollkommen egal.
Bei einer Körperverletzung mit Todessfolge handelt der Täter aber ohne Tötungsvorsatz. Sonst würde er ja einen Totschlag oder sogar Mord begehen.
Mörder und Totschläger halte ich für einiges gefährlicher und ihre Taten für verwerflicher als die sonstigen Schläger (auch wenn dabei ebenfalls mal ein Opfer - wie Niklas - sein Leben verliert).
Und jemand, der einem anderen die Faust ins Gesicht schlägt, ist der dann in Deinen Augen direkt einer, der einen versuchten Mord begeht?
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat erneut Haftbefehl (Verdunkelungsgefahr) gegen einen 21-Jährigen erlassen, der bereits im Juni in Untersuchungshaft saß.
Er soll am 11. September einen Zeugen in dem Fall verprügelt haben.
http://www.rp-online.de/nrw/panorama/...rpruegelt-haben-aid-1.6270068
"Doch die Aussage der Zeugen hätten die Wahrheitsfindung mehr als erschwert. Auch die, die Kenntnis hätten haben müssen, hätten geschwiegen. Die Zeugenaussagen trieben einem die Schamesröte ins Gesicht. Die Grenze des Ertragbaren ist für die Hinterbliebenen überschritten worden. Hier haben Zeugen nachweisbar gelogen. Das deutet auf Einschüchterung und Angst hin. Die Ohnmacht der Justiz gegenüber einem solchen Verhalten ist erschreckend"
http://www.bild.de/regional/koeln/freispruch/...as-51566726.bild.html