Maxx TV AG
Ansonsten halte ich mich erstmal zurück. das Niveau heute ist unerträglich.
Auf der Homepage findet man nur den Bericht der Revisionstelle.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Maxx-tv ist von Gesetzes wegen verpflichtet Euch diesen zu senden!
Ich frag ja nur mal, bevor sich einige hier zum Popanz machen, wenn sie auf "Recht" pochen...
....... wahrscheinlich nur heiße Luft...
Alees nur meine persönliche Meinung und Prophezeiung... ;-)
Hast Du mir nicht geraten wegen meines Halbwissens die Art 660-700 im Schweizerischen OR durchzulesen.
Habe ich getan und staune nun über Dein Halbwissen!
Art.662 OR: Der VR erstellt für jedes Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht, der sich aus der Jahresrechnung, dem Jahresbericht zusammensrtzt.
Die Jahresrechnung besteht aus der Erfolgsrechnung, der Bilanz und dem Anhang.
Art.696 OR: Spätestens 20 Tage vor der ordentlichen GV sind der Geschäftsbericht und der Revisionsbericht den Aktionären am Gesellschaftssitz zur Einsicht aufzulegen. Jeder Aktionär kann verlangen, dass ihm unverzüglich eine Ausfertigung der Unterlagen zugestellt wird.
Also Aktionäre bestellt Euch einen Geschäftsbericht, dann seid Ihr schlauer!
Moderation
Zeitpunkt: 15.07.09 18:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - + beleidigend
Zeitpunkt: 15.07.09 18:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - + beleidigend
Du hast natürlich Recht. Bleiben folgende Fragen:
1. Wie definiert sich der Umfang eines "Geschäftsberichts"? Die rechtlich geforderten Mindestangaben sind zumindest im Anhang des Revisionsbericht zu finden, so fürchte ich. Sonst hätte die Revisionsstelle das so nicht abgenickt.
2. Wer soll es denn aktuell machen, wenn es heißt "Der VR erstellt..."? Aber das ins Feld zu führen konterkariert ja die m.E. positiv unkonventionelle Vorgehensweise mit den zwei aufeinanderfolgenden GVen.
@Warren: So kann man sich täuschen - zumindest was das Alpenmädel angeht. Aber nun wird es auch für Dich Zeit, mal wieder was konstruktives beizutragen - einen Papagei habe ich schon zuhause... ;-)
müssen sie wohl vorhanden sein.
Punkt 2 auf der Traktandenliste der ordentlichen GV
Also Aktionäre
ihr müsst den Lahresbericht und die Rechnung genehmigen. Dann sollte man beides zuerst ausführlich lesen und studieren!
Nicht wahr!
Liebe Grüsse aus der schönen Schweiz
alpenmädel
@Jocyx
Du bringst es echt immer auf den Punkt! Oder anders: Keiner schafft es eindrucksvoller als Du, sich permanent als destruktiver Troll zu outen... ;-)
Bestellt einfach den Geschäftsbericht bei Maxx-TV.
Und schaut euch einmal die Geschäftsberichte von anderen börsenkotierten Schweizer Unternehmen an.
Dann wisst ihr, wie so etwas auszusehen hat.
Schluss für heute
Alpenmädel