Mann fand sein Sparbuch, aber Bank zahlt nicht
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 11.03.11 14:13 | ||||
Eröffnet am: | 11.03.11 10:10 | von: RalfBau | Anzahl Beiträge: | 36 |
Neuester Beitrag: | 11.03.11 14:13 | von: lassmichrein | Leser gesamt: | 7.029 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | > |
Wenn ich das richtig sehe und die Bank in dem Fall mit einer Nichtauszahlung vorm Bundesgerichtshof in letzter Instanz durch kommt, dann heißt das, das Banken generell nichts mehr auszahlen müssen und Urkunden (Sparbriefe etc.) überhaupt keinen Beleg auf Forderungen mehr darstellen.
Defacto würde die Bank einfach behaupten das die Unterlagen gefälscht sind bzw. die Beweislast auf dem Kunde übertragen!
"Ja Hr.Mustermann von und zu Bankkunde, dann beweisen Sie uns doch, dass WIR als Institut Ihnen die Urkunde ausgehändigt haben, das das Geld bei uns im Keller liegt, das die Unterschriften auf der vermeintlich "echten" Urkunde von Mitarbeitern oder zeichnungsberechtigten Mitarbeitern von uns stammen, das sie überhaupt jemals so viel Geld im Besitz hatten....ach was red ich denn da...das sie überhaupt jemals ein Konto bei uns hatten...Bitte wir fordern Beweise sie DEPP!"
Man sollte nie Beweise im Prozess aus taktischen Gründen zurückhaltenm, da man aufgrund nicht rechtzeitigen Parteivorbringens dann damit in Folgeinstanzen mit diesen ausgeschlossen ist ( Präklusion ) und die Beweise . selbst bei voller Beweiskraft - nicht mehr berücksichtigt werden.
Sparbuch mit 106 000 DM nach 48 Jahren entdeckt
Gießen (si). Für einen heute 51-jährigen Gießener ist wahr geworden, wovon viele Menschen träumen: Er hat im Nachlass seiner Eltern ein Sparbuch mit einer beträchtlichen Summe entdeckt. Niemand wusste davon - und es ist auf seinen Namen ausgestellt. Das Problem: Die Bank verweigert die Auszahlung des Geldes.
Aus diesem Stoff ist das Märchen gestrickt: Im Jahre 1959 bekam ein junges Ehepaar Nachwuchs und der Vater - nicht ganz unvermögend - legte bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) ein Sparbuch für den neu geborenen Sohn an. Stolze 106 000 DM, das sind rund 54 000 Euro, zahlte er ein. Viel mehr ist nicht bekannt. Sicher ist nur, dass es der einzige Eintrag blieb, und zwar bis heute. Weder wurde auch nur ein Pfennig abgehoben, noch trug die Bank jemals Zinsen ein. Der kleine Vermögen geriet vollkommen in Vergessenheit.
Warum sich der Mann nicht mehr um das Sparbuch kümmerte und auch sonst niemand informierte: Niemand weiß es. Er starb schon vor einigen Jahren und nahm sein Geheimnis mit ins Grab. Der Sohn entdeckte das Dokument erst 2007, 48 Jahre nach der Ausstellung, nachdem seine Mutter gestorben war. Es fand sich, ganz unscheinbar, in ihrer Erbschaft.
Die böse Überraschung kam dann. Die Dresdner bestritt, dass das Sparbuch echt sei. Womöglich seien auch die Unterschriften der Mitarbeiter gefälscht, oder sie hätten kein Zeichnungsrecht gehabt. Auch in den Archiven gebe es keinen Hinweis darauf, dass die Forderungen zu Recht bestünden, argumentierte die Bank, die nicht einen Cent auszahlen wollte. Also reichte der Gießener Klage ein. Das zuständige Landgericht Frankfurt ließ ein Gutachten erstellen und das war eindeutig: Die Echtheit des Sparbuchs könne nicht bezweifelt werden. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Fälschung, Tinte und Kugelschreiberpaste seien schon 1955 auf dem Markt gewesen, urteilte der Sachverständige. Dem schloss sich auch das Oberlandesgericht an, wo der Fall landete, nachdem die Bank Berufung gegen das erste Urteil eingelegt hatte.
Das Oberlandesgericht stellte zudem ausdrücklich klar, dass hier nicht der Sparer in der Beweispflicht sei, sondern die Bank. Nur sie habe Zugriff auf die Geschäftsunterlagen und müsse diese deshalb aufbewahren - auch über die gesetzlichen Fristen hinaus. Keinesfalls könne die Bank einfach behaupten, dass Unterschriften gefälscht oder Dokumente nicht echt seien. Im Übrigen bekräftigte das Gericht, dass die Sparbuchforderung nicht verjährt sei und dass der Kläger ein Recht auf Auskunft durch die Bank habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil das OLG wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen hat.
Sollte die Bank auf dieses Rechtsmittel verzichten oder der BGH das erste Urteil bestätigen, kann sich der Gießener auf ein kleines Vermögen freuen. Sein Gießener Anwalt Werner Otto (Haas & Haas) hat über Zinsen und Zinseszinsen einen Sparbetrag von »280 000 bis 320 000 Euro« errechnet, der ausbezahlt werden müsste.
Sparbuch-Urteil
Guthaben verjährt nicht
Geklagt hatte ein Mann, der 2007 in den Besitz eines Sparbuchs seines Vaters gekommen war. 1959 hatte das Sparbuch ein Guthaben von 106 000 D-Mark ausgewiesen. Seit dieser Zeit hatte es keine Kontobewegung mehr gegeben. Die Bank verweigerte eine Auskunft über das aufgelaufene Guthaben sowie eine Auszahlung und zweifelte die Echtheit des Sparbuchs an, da es in den Archiven keine Aufzeichnungen darüber gebe.
Der Vater hat es gut gemeint mit seinem Sohn. 1959, der Sohn war gerade geboren, legte er ein Sparbuch für ihn an und zahlte 106.000 D-Mark ein. Das war viel Geld, ein VW-Käfer kostete damals 3800 Mark. Ausgegeben hatte das Sparbuch die Dresdner Bank in Solingen. Es gibt darin nur einen einzigen Eintrag: den eingezahlten Betrag von 106.000 Mark, daneben den Stempel der Bank und die Unterschrift von zwei Mitarbeitern.
Zitat: "von Strafanzeige hat Kunde nichts, zudem ist Vorsatz bei der womöglich nur nachlässig dokumentierenden Bank bzgl . Untreue oder andere Vermögensdelikte nicht nachweisbar."
Doch der Kunde hat sehr wohl was davon. Wenn nämlich von Seiten des Staatsanwaltes festgestellt wird, dass die Bank keine Unterlagen mehr hat (was äusserst unwahrscheinlich ist, denn die liegen nur irgendwo in einem Archiv), dann erhebt sich automatisch ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Kunden. Und dann wird die Bank auch zahlen (müssen). Ist alles erst mal umsonst für den Sparer, der Staatsanwalt stellt dies dann amtlich fest, und so kann er die Bank dann auch zu Recht verklagen.
Aber so wie es jetzt ist, ist es nur eine Behauptung von Seiten des Sparers. Die BAnk muss dem Sparer nichts nachweisen, denn sie weiss eventuell genau, wann eine Ersatzurkunde ausgesetllt wurde. Das alte Sparbuch kann echt sein, wie es will, niemand muss das was gefälscht haben...