Mann fand sein Sparbuch, aber Bank zahlt nicht


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Neuester Beitrag: 11.03.11 14:13
Eröffnet am:11.03.11 10:10von: RalfBauAnzahl Beiträge:36
Neuester Beitrag:11.03.11 14:13von: lassmichreinLeser gesamt:7.029
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673 Postings, 6799 Tage RalfBauMann fand sein Sparbuch, aber Bank zahlt nicht

 
  
    #1
11
11.03.11 10:10

Gießen –  

Bei all der Trauer muss es doch auch ein kleines bisschen Freude gewesen sein, als der Gießener (51) in der Schublade seiner verstorbenen Mutter das Sparbuch fand: Es wurde bei seiner Geburt auf seinen Namen angelegt. Es weist nur die eine Einzahlung aus: 106.000 DM. Mit Zinsen dürfte es heute fast das Sechsfache wert sein. Doch Pustekuchen...

Das Sparbuch hatte der Vater für seinen Sohn bei der Dresdner Bank in Solingen angelegt. Nach dem frühen Tod des Vaters bewahrte es die Mutter auf. Als der Sohn schließlich damit zur Bank ging, kam die böse Überraschung: Das Sparbuch sei nicht echt, hieß es.

Da schlummert ein kleines Vermögen, doch die Bank zahlt es nicht aus. Werner Otto, Anwalt des 51-Jährigen, schätzt, dass das Spar-Guthaben mit Zinsen heute zwischen 280.000 und 320.000 Euro betragen muss. „Mein Mandant versteht die Welt nicht mehr. Dieses Verhalten ist einer Bank nicht würdig“, sagt er.

Der Gießener zog gegen die Commerzbank, die die Dresdner Bank Anfang 2009 übernahm, vor Gericht. Ein Gutachter untersuchte die Tinte des Stempels und der beiden Unterschriften in dem Sparbuch. Ergebnis: Es ist echt. Der 51-Jährige gewann den Prozess. Die Commerzbank ging in die nächste Instanz. Doch auch das Oberlandesgericht Frankfurt gab dem 51-Jährigen Recht (Az.: 19 U 180/10): Die Bank soll zahlen.

Tut sie aber immer noch nicht. Auf Anfrage kündigte Commerzbank-Sprecher Heribert Klein an: „Wir gehen in Revision.“ Weitere Stellungnahmen wollte er mit Blick auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren nicht abgeben.

http://www.express.de/news/panorama/...ht/-/2192/7947116/-/index.html

 

61594 Postings, 7694 Tage lassmichrein??? Gutachter ? Tinte untersuchen ??? Hääääähhhh ?

 
  
    #2
6
11.03.11 10:19
Also wenn zu uns ein Kunde mit ´nem Sparbuch kommt, geben wir die Nummer in der EDV ein, sehen die Kundendaten, den aktuellen Kontostand, die Buchungen die über das Konto gelaufen sind, usw. usw.

Was ist denn das für ´ne Bank, die Konten anlegt und offensichtlich nicht in der Lage ist, diese in der EDV nachzuvollziehen ? Auch wenn sie NOCH so alt sind.....

Tztztz... *Kopfschüttel*

54906 Postings, 6853 Tage Radelfan#2: Leider steht in dem Artikel nicht, wie alt

 
  
    #3
11.03.11 10:27
das Sparbuch ist.

Könnte es sein, dass das Buch aus einer Zeit stammt, in der ein normaler Mensch mit der Abkürzung "EDV" überhaupt nichts anfangen konnte und das Konto - aus welchen Gründen auch immer - überhaupt nicht ins System übernommen  wurde?

Vielleicht hat sich auch in grauer Vorzeit ein ungetreuer Bankmitarbeiter das Guthaben unter den Nagel gerissen!  

61594 Postings, 7694 Tage lassmichreinNa 51 Jahre... ;)

 
  
    #4
3
11.03.11 10:28
Und bei Einführung der EDV wurden logischerweise alle bestehenden Konten in dieselbe übergeführt. Da gibts keine Ausreden.

16763 Postings, 8486 Tage Thomastradamusvielleicht doch...

 
  
    #5
2
11.03.11 10:30
"Es wurde bei seiner Geburt auf seinen Namen angelegt."
Da der Mann heute 51 Jahre alt ist, nehme ich mal schwer an, das Sparbuch stammt von 1960.

Soviel zur EDV.

Gruß,
T.

54906 Postings, 6853 Tage RadelfanGenau, Erbe ist 51 Jahre alt

 
  
    #6
11.03.11 10:31
Aus der Meldung geht doch nicht hervor, Wann der Vater starb (nur "früher Tod").

Und was spricht gegen einen ungetreuen Bankangestellten? Deine Banker-Ehre?  

7360 Postings, 6363 Tage relaxedWoher hat der Vater im Jahr 1960 die

 
  
    #7
1
11.03.11 10:34
106000 DM gehabt? ;-))

10805 Postings, 5276 Tage sonnenscheinchendie Story ist ja auch mehr als

 
  
    #8
1
11.03.11 10:34
unwahrscheinlich. Und wenn die Bank keine Aufzeichnung hat, könnte es natürlich auch eine Fälschung sein. Bei der Bank geht kein Konto verloren, dass ist eigentlich auszuschließen. Und die Mutter bewahrt es 51 Jahre auf, ohne es je zu erwähnen? Oder Zinsen nachtragen zu lassen? Und Einmaleinzahlung 106.000 Mark? 1959? Das war damals nicht nur ein kleines Vermögen. Selbst wenn es aus der Zeit stammen sollte...Gutachter bescheinigen ja viel....
Evtl war es schon damals eine Fälschung. Die Geschichte stinkt.  

18 Postings, 6140 Tage zapperlotwahrscheinlich noch mehr

 
  
    #9
11.03.11 10:39
So mit Zins und Zinseszins komme ich auf über 1,2 Millionen DM (oder 0,6 Millionen €)

Eigentlich sollten Banken wenn sie denn eine EDV einführten (in den 70ern?) alle Sparkonten mit übernehmen, die bisher in Akten gehalten wurden.  

16763 Postings, 8486 Tage ThomastradamusKonten gehen vielleicht nicht verloren, aber

 
  
    #10
3
11.03.11 10:42
Nummer-Umstellungen gibt es. Wenn es eben keine Zins-Nachtragungen gab, wird irgendwann vielleicht die Bank den "herrenlosen" Betrag auf ein Sonderkonto gebucht haben.

Fazit: Wir wissen es nicht! Und bei Banken möchte ich erstmal gar nichts ausschließen. ;-)

Gruß,
T.

54906 Postings, 6853 Tage Radelfan#7: Noch nie was von Schwarzgeld gehört?

 
  
    #11
11.03.11 10:45
Richtig, das gab es damals ja überhaupt noch nicht und die Banken waren zu der Zeit bei solchen Sachen ja auch äußerst sensibel ;-)

Und nochmal: Einen ungetreuen Bankangestellten schließt ihr bei euren Überlegungen auch gänzlich aus?

61594 Postings, 7694 Tage lassmichreinÖööööhmmmm - "herrenlose Beträge" schön und gut...

 
  
    #12
1
11.03.11 10:46
Das gibts bei uns auch, wenn Konten mehr als 20 Jahre unbewegt waren.

Aber

1. machen wir sowas nur bei Konten mit Kleinstbeträgen (bei über 100.000 Ökken würden wir den Inhaber kontaktieren) und

2. Gibts auch über diese Sonderkonten eine Übersicht... ;)

11927 Postings, 6333 Tage demode66gabs denn 1960 schon ne Dresdner Bank

 
  
    #13
1
11.03.11 11:01
in Solingen?  

20343 Postings, 7971 Tage adminalso ich kann mir für unser haus sowas auch

 
  
    #14
1
11.03.11 11:19
nicht vorstellen. neben der übernahme in die edv haben wir noch original kontoeröffnungen aus 1930.

wenn bei der übertragung in die edv da was schief gegangen ist, dann muss das bei erfassung aufgefallen sein und es muss zu differenzen gekommen sein.

also ich finde die geschichte schon merkwürdig.

54906 Postings, 6853 Tage RadelfanDas OLG-Urteil im Wortlaut

 
  
    #15
11.03.11 11:37

15491 Postings, 9205 Tage preisdas er aus giessen kömmt würde mich auch

 
  
    #16
11.03.11 11:51
misstrauisch machen . alles verbrecher da .
grüße aus (bei) marburg  

10805 Postings, 5276 Tage sonnenscheinchendie Sache stinkt

 
  
    #17
11.03.11 11:52
außerdem wenn die 106k DM auf den Namen des Sohnes eingezahlt wurden, dann hätte ja auch Schenkungssteuer entrichtet werden müssen. Und die Zinsen hätten beim Einkommen des Sohnes versteuert werden müssen. Wer Schwarzgeld verstecken wollte, hätte das kaum bei ner Bank in Solingen versucht...  

179550 Postings, 8443 Tage GrinchVon Freibeträgen bei der Schenkungsteuer

 
  
    #18
3
11.03.11 11:56
haste auch noch nix gehört, oder???

54906 Postings, 6853 Tage Radelfan#17: Hätten, hätten, hätten . . .

 
  
    #19
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11.03.11 11:57
Dann versetz dich mal in die damaligen Verhältnisse hinein.

Zu der Zeit war auch ein Sparbuch in D ein sicherer Hort und gesetzlich legitimierte Schnüffeleien durch das Finanzamt gab es nicht.

Zu der Zeit konntest du auch ohne weiteres (von den Banken gern gesehen!) lukrative Tafelgeschäfte machen.  

9095 Postings, 8710 Tage BoersiatorWäre wir mit unserem heutigen Wissen einmal kurz

 
  
    #20
11.03.11 12:05
in den 60ern, kämen wir alle als Millionäre zurück.
Damals würde scheinbar nichts kontrolliert und überwacht.

Wo das Geld herkam ist völlig irrelevant, die Bank hat auszuzahlen wenn das Gericht dies so beschliesst.

Bin auf den Ausgang der Geschichte sehr gespannt.

11076 Postings, 6011 Tage badtownboyDas Gericht interessiert nur die Echtheit

 
  
    #21
1
11.03.11 12:09
des Sparbuches, wird diese festgestellt gilt der Inhalt des Sparbuches als richtig wiedergegeben.
Steuerpflicht bestand für das Namenskonto wohl noch nicht mit Anlegen des Kontos, da das Sparbuch vom Schenker nicht aus der Hand gegeben wurde und die Schenkung erst mit Erlangung der Verfügungsgewalt vollzogen wird.  

61594 Postings, 7694 Tage lassmichreinWozu in die 60er, Boersiator ?

 
  
    #22
11.03.11 12:14
Oktober 1997 würd vollkommen reichen.... Haus und Hof verpfänden, Kredite noch und nöcher aufnehmen, em.tv zeichnen oder in den ersten Tagen kaufen was geht, März 2000 wieder verkloppen und gutt... ;)

6729 Postings, 5665 Tage steven-blnGeschichte stinkt zum Himmel

 
  
    #23
11.03.11 12:24
Ich denke, dass eventuell auch der Inhaber des Sparbuches ein wenig nochmals nachdenken muss. Denn nur der Besitz des Sparbuches (als Urkunde) und die darin eingetragene Summe sagt nichts über die tatsächlich auf dem Konto vorhandene Summe aus.
Es wird nämlich folgendes passiert sein: Die Mutter hatte das Sparbuch gut versteckt, und niemand hat es mehr gefunden. Trotzdem kann man dann über sein Geld verfügen. Man muss nämlich nur eine Verlustanzeige bei der Bank über das Sparbuch machen. Dann bekommt der Berechtigte über das Guthaben ein neues Sparbuch (als Nachweis und Urkunde über das Geld auf dem Konto) ausgestellt. Und schon kann man über das Geld auf dem Konto wieder frei verfügen. Ob dann danach dann das ürsprünglich ausgestelle Sparbuch wieder auftaucht, ist völlig gleichgültig, denn das ursprüngliche Sparbuch ist bei der Velustanzeige als ungültig erklärt worden.
Die Bank selbst müsste genügend Aufzeichnungen, und sei es nur die Verlustanzeige oder Ausstellung eines neuen Sparbuches sein, haben. Und solange dies nicht bewiesen wird, kann man natürlich das Gegenteil behaupten. Aber diese Masche ist als solches nicht neu. Und die Geschichte stinkt zum Himmel, und zwar aus Sicht des angeblich geschädigten Sparers. Die Bank wird mit Recht die Auszahlung des Guthabens verweigern.  

61594 Postings, 7694 Tage lassmichreinKleines Manko an Deiner Story:

 
  
    #24
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11.03.11 12:29

Hätte die Bank Aufzeichnungen über eine Verlustmeldung und/oder Übertragung des ursprünglichen Guthabens, hätte sie diese wohl schon beim 1. Urteil vorgelegt. Also haben die sowas nicht. ;)

11076 Postings, 6011 Tage badtownboyDas müsste die Bank beweisen

 
  
    #25
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11.03.11 12:32
kann sie wohl nicht, sonst hätte sie sich darauf berufen.
Das Sparbuch von 1961 bleibt ohnehin echt, auch wenn es  ungültig  sein sollte.
Bei Feststellung der Ungültigkeit ,Beweis muß Bank erbringen , entfällt nur der Auszahlungsanspruch.
Solange hat das Sparbuch wie jede Urkunde , die echt ist, die gesetzliche Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit.  

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