Mal wieder ne Steuerfrage ...
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 12.09.01 22:48 | ||||
Eröffnet am: | 10.09.01 21:29 | von: u961 | Anzahl Beiträge: | 9 |
Neuester Beitrag: | 12.09.01 22:48 | von: u961 | Leser gesamt: | 1.700 |
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Einkommensteuer 1999:
Beispiel:
Gewinne 1999: 2000 DM
Verlustrücktrag aus 2000: 1001 DM
==> macht zu versteuern in 1999: 999 DM
ergo unter Freibetrag von 1000 DM
ergo keine Steuerpflicht
Liege ich damit falsch ??? - oder vertritt das Finanzamt folgende Meinung:
Gewinne 1999: 2000 DM
ergo steuerpflichtig da über 999 DM
abzüglich 1001 DM Verlustrücktrag
macht 999 DM zu versteuernde Gewinne! da in 1999 eigentlich über 2000 DM Gewinne vorhanden!
Besten Dank.
U96
DarkKnight hat mit der Frage der Steuerart vollkommen Recht, da bei Gewerbesteuer (Gewerbliche Einkünfte) und bei der Körperschaftsteuer keine Freigrenzen von 999 DM vorliegen. Bei beiden Steuerarten (GewSt und KSt)handelt es sich um gewerbliche Einkünfte, was wiederum zur Folge hat, dass Ver-
luste aus Aktienhandel innerhalb der Einkunftsart und auch mit anderen Einkünften verrechnet werden können.
Gruß MisterX
spacowboy
Einen Verlustrücktrag kann ich auf einen gewissen Betrag (hier also: 1.001 DM) beschränken. Einen Verlustvortrag hingegen nicht. Dieser wird immer bis 0 verrechnet.
Gruß von einem traurigen und nachdenklichen
MisterX
Die Börse ist zur Nebensache geworden.
Fassungslos
U96