Löschung
Denn der andere gibt Quellen an. ;-)
Wobei:
Als Türkei einen möglichen Straftäter laufen- und ausreisen lassen, der dann einfach ne lange Nase drehen kann, das wundert mich dann auch. Solche Leute lässt man dann doch nicht ziehen?
man sollte bedenken, dass die türkei gerne der eu beitreten würde:-), was aber, so gott will, hoffentlich verhindert wird.
1) marco ist minderjährig (auch nach türkischem gesetz)
2) aussagen des opfers waren widersprüchlich
3) aussage steht gegen aussage
es war nur eine frage der zeit bis marco aus der u-haft entlassen wird
deutschland darf und wird marco nicht ausliefern und er wird mit sicherheit nicht zu der verhandlung erscheinen. auf grund der beweislage wird marco vor jedem deutschen gericht freigesprochen.
die türkei hat mit den 8 monaten gefangenschaft ihre macht demonstiert und ihr gesicht bewahrt, das wird den behörden dort ausreichen.
jeder deutsche verteidiger wird marco abraten nochmals türkischen boden zu betreten:-)
das wäre wirklich selten dämlich
Moderation
Zeitpunkt: 16.12.07 12:57
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Zeitpunkt: 16.12.07 12:57
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Ein Verdächtiger wird in der Regel nicht automatisch ausgeliefert, sondern der Auslieferung geht normalerweise ein Rechtshilfeersuchen voraus. In Deutschland müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, bevor ein Verdächtiger an einen anderen Staat ausgeliefert wird:
1. Die ihm zu Last gelegte Tat muss in beiden Ländern strafbar sein.
2. Ihm dürfen keinerlei Folter oder sonstige menschenunwürdige Behandlung drohen (wobei eine konkrete und keine lediglich abstrakte Gefahr bestehen muss, vgl. 2 BvR 685/03).
3. Ihm darf nicht die Todesstrafe drohen.
4. Es muss sichergestellt sein, dass ihn ein fairer Prozess erwartet.
5. Es muss nicht zwingend ein Auslieferungsabkommen bestehen; eine Auslieferung ist auch auf vertragloser Grundlage möglich.
6. Deutsche dürfen nicht an andere Staaten ausgeliefert werden, mit Ausnahme an EU-Länder oder internationale Gerichte, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt wird
Gegen die Entscheidung, jemanden auszuliefern, können Rechtsmittel eingelegt werden.
Auch wenn ein Verdächtiger aus den oben genannten Gründen nicht ausgeliefert wird, bedeutet das für ihn nicht automatisch Straffreiheit. Da grundsätzlich auch im Ausland begangene Verbrechen in Deutschland verfolgt werden können, kann dem Verdächtigen unter Umständen in Deutschland der Prozess gemacht werden. Das geschieht etwa, wenn ein Deutscher ein Verbrechen im Ausland begangen hat, und erst nach der Rückkehr nach Deutschland verhaftet werden konnte.
Moderation
Zeitpunkt: 17.12.07 12:08
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Zeitpunkt: 17.12.07 12:08
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1) wäre schlimm wenn das grundgesetz ( für dich obstruse paragraphen:-))))))))))))))))))))))
nicht zur anwendung käme.
2) du schwafelst nur dummes zeug und beleidigst ohne auch nur ein! einziges argument vorzubringen.
3) mach dich erst mal kundig was rechtshilfeabkommen überhaupt bedeutet:-)))))))
also bis denn
Moderation
Zeitpunkt: 17.12.07 12:07
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Kommentar: Regelverstoß - Spam, geht das schon wieder los
Zeitpunkt: 17.12.07 12:07
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1) wäre schlimm wenn das grundgesetz ( für dich obstruse paragraphen:-))))))))))))))))))))))
nicht zur anwendung käme.
2) du schwafelst nur dummes zeug und beleidigst ohne auch nur ein! einziges argument vorzubringen.
3) mach dich erst mal kundig was rechtshilfeabkommen überhaupt bedeutet:-)))))))
also bis denn
Moderation
Zeitpunkt: 16.12.07 13:05
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Kommentar: Beleidigung - Jetzt schreibst das Gleich nochmal, nur ohne die Beleidigung im Betreff...
Zeitpunkt: 16.12.07 13:05
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Marco ist frei: Nach acht Monaten in türkischer Untersuchungshaft kann der 17 Jahre alte Schüler aus Uelzen nach Hause fliegen und das Weihnachtsfest mit seiner Familie und Freunden feiern. Das Gericht in Antalya entließ den Jungen am Freitag ohne Auflagen aus der Haft. Der Prozess gegen Marco wegen sexuellen Missbrauchs der 13-jährigen Britin Charlotte soll am 1. April kommenden Jahres fortgesetzt werden.
Marco frei
das ist folter
Moderation
Zeitpunkt: 16.12.07 13:03
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Moderation
Zeitpunkt: 16.12.07 13:02
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Zeitpunkt: 16.12.07 13:02
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