Löschung
Jugendstrafrecht in Deutschland, Müller!
Jugendstrafrecht wird auf Täter angewendet, die
zum Zeitpunkt der Begehung der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
In der Regel werden Verfahren bei Ersttätern im Jugendstrafrecht, wenn jugendtypische Delikte wie Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Schwarzfahren vorliegen, eingestellt.
http://www.rechtsanwalt-louis.de/fragen_zum_jugendstrafrecht.htm
Beim jugendlichen Straftäter steht der Gedanke der Resozialisierung und fürsorglichen Erziehung des Jugendlichen im Vordergrund und der Sühnegedanke des Erwachsenenstrafrechts tritt zurück.
So darf Freiheitsstrafe, die sogenannte Jugendstrafe nur verhängt werden, wenn sogenannte schädliche Neigungen vorliegen ( beim unverbesserlichen Missetäter) oder wenn die Schwere der Schuld nur durch dauerhaften Freiheitsentzug gesühnt werden kann
http://www.beepworld.de/members87/...tfahlenkamp/jugendstrafrecht.htm
Zeitpunkt: 26.06.07 21:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß / Beleidigung
Egal, wie es am Ende ausgeht: die türkische Polizei und Justiz hat auf jeden Fall vollkommen korrekt gehandelt. Es kristallisiert sich ja wohl mittlerweile ganz klar heraus, dass einer von beiden lügt. Es kann sehr gut sein, dass der Junge, mit Mädels noch unerfahren, ihr Verhalten in der Situation falsch gedeutet und mehr von ihr erwartet hat, als sie zu geben bereit war, ohne in der Situation die Tragweite seines Vorgehens überblicken zu können. Dafür spricht die in der gynäkologischen Untersuchung festgestellte Reizung des Jungfernhäutchens, mitsamt seinen Spermaspuren in ihrem Genitalbereich.
Auch Marcos Version könnte wahr sein: demnach hat er sich wegen des abrupten Endes so sehr geschämt, dass er ohne weitere Worte das Zimmer des Mädchens verlassen und sie verärgert zurückgelassen hat. Denkbar also, dass sie sich für die "Zurückweisung" rächen wollte und sich selber mit seinen Spermien beschmiert hat. In der ersten Wut der Mutter einmal diese Geschichte einer versuchten Vergewaltigung aufgetischt, konnte sie vielleicht nicht mehr zurück.
Was stutzig macht und mich eher zu der ersten Version tendieren lässt: die Salamitaktik Marcos, der mit diesen Details erst rausrückt, nachdem Details der gerichtsmedizinischen Untersuchung nach und nach bekannt werden, während vorher nur von "Händchenhalten" und Küsschen die Rede war. Zudem fällt es mir auch schwer, mir vorzustellen, dass eine 13-jährige derart abgebrüht sein kann, dass sie Beweismaterial und Indizien fingiert. Denn das müsste sie letztlich getan haben, damit Marcos Version plausibel ist.
Ganz gleich wie: die Konstellation rechtfertigt auf jeden Fall eine gerichtliche Klärung. Und der Vorwurf ist derart schwerwiegend, dass auch die U-Haft zwingend ist.
Bemerkenswert auch für mich die Beurteilung des türkischen Gefängnisses.
Während in den ersten Tagen von Horrorzuständen in der deutschen Presse zu lesen war, beurteilt der Häftling selbst die Lage gar nicht als derart katastrophal!
Ja, nach der anfänglichen Midnight-Express-Kampagne, werden die zurückrudernden Stimmen in der deutschen Presselandschaft immer hörbarer. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang: Gestern war ein türkisches Fernsehteam im Gefägnis in Antalya. Die Gefängnisverwaltung hat sich darüber beklagt, dass nicht ein einziger deutscher Journalist bei ihnen angefragt hätte, um sich selber ein Bild über die Zustände machen zu können. Das wäre zu jeder Zeit möglich gewesen.
Darin heißt es:
Zitat:
Unter 14 Jahren - ab 14 Jahren
Knutschen mit einem Jüngeren ist verboten. Eine 13-Jährige mit ihrem
14-jährigen Freund wird sich kaum dran halten, doch die Eltern des Mädchens könnten gegen ihn Anzeige erstatten. Die Schuldfähigkeit eines über 14-Jährigen und damit Strafbarkeit ist gegeben.
Laut Gesetzgeber reicht schon ein Zungenkuss. Meist passiert aber rechtlich nichts, wenn es eine freiwillige sexuelle Beziehung ist. Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung.
Wohlgemerkt: theoretisch könnten Eltern einen 14-jährigen alleine schon deswegen anzeigen, weil er mit einer 13-jährigen Tochter einen Zungenkuss probt. Ich weiß nicht, ob Marco vor einem deutschen Gericht verurteilt werden würde, das steht auf einem anderen Blatt.
Erst 2 Tage später kam die Polizei? Die wollte unbedingt endlich ihren 1. Stecher und nun büßt er für seinen vorzeitigen Samenerguss.....
Und das Mädchen hat sich extra 2 Tage nicht gewaschen, damit man noch Sperma bei ihr fand? Fish and chips.....
Der Steinmeier sollte echt mal in England ankopfn, was da in der Familie los ist, wo 13-jährige einfach den Jungs die Unterhose runterreissen.....
INHAFTIERTER MARCO WEISS
"Ich bin kein Krimineller"
In einem Zeitungsinterview hat der in der Türkei einsitzende Schüler Marco Weiss aus Uelzen beteuert, die 13-jährige Charlotte M. nicht bedrängt zu haben. Er forderte sie auf, die Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs zurückzuziehen.
Istanbul - Der Zeitung "Hürriyet" sagte Weiss, Charlotte habe ihm gesagt, sie sei 15 Jahre alt. Er habe sie in der Hotel-Diskothek kennen gelernt. Einen Tag später hätten sie sich zusammen am Strand gesonnt. Am dritten Abend habe sie ihn in ihr Zimmer eingeladen. Dort habe er mit dem Mädchen schlafen wollen. Das sei auch ihr Wunsch gewesen. Wegen eines vorzeitigen Samenergusses sei es aber nicht dazu gekommen. In der "Bild"-Zeitung beteuerte er weiter: "Sie hatte mir die Unterhose runtergezogen. Ich habe ihre Vagina nicht berührt."
Inhaftierter Schüler Marco Weiss: "Ich war geschockt"
Das Mädchen habe verärgert ausgesehen, als er das Zimmer verlassen habe, "weil sie mehr von mir erwartete". Beim Frühstück einen Tag später habe sie ihn merkwürdig angesehen. Einen weiteren Tag später sei die Polizei gekommen und habe ihm von der Anzeige berichtet.
Mit seinen Eltern sei er in das Büro des Staatsanwalts gegangen, um eine Aussage zu machen, sagte Marco Weiss weiter. Dann sei er einem Gericht vorgeführt und verhaftet worden. "Ich war geschockt, als die Polizei mir sagte, dass sie erst 13 ist", erklärte der Schüler. "Wenn ich gewusst hätte, dass sie 13 ist, wären wir nicht so weit gegangen." Er wünsche sich nur, dass die Wahrheit ans Licht komme und das Verfahren eingestellt werde. "Ich bin kein Krimineller. Ich bin ein Mitglied des Technischen Hilfswerks."
Im Gefängnis habe er keinerlei Schläge oder Misshandlungen erlebt, sagte Marco der "Hürriyet". Auch das Essen sei gut. Allerdings wäre es nicht schlecht, wenn es auch einmal "Pommes und Steak" gäbe. Auch bei seinen Eltern, die er einmal die Woche sehen könne, habe er sich nicht über die Haftbedingungen beschwert. Allerdings habe er ihnen erzählt, wie schwierig es sei, mit so vielen Leuten einen Saal, eine Dusche und eine Toilette zu teilen.
<!-- Vignette StoryServer 5.0 Wed Jun 27 00:26:52 2007 -->
FORUM
Türkei nicht fit für Europa?
Diskutieren Sie mit anderen SPIEGEL-ONLINE-Lesern!
1097 Beiträge
Neuester: Gestern 22:03 Uhr
von Klute
Gut sei, dass es einen Innenhof gebe, der von morgens sieben bis abends acht Uhr geöffnet sei. Allerdings sei es in Antalya im Moment so heiß, dass man keine Lust habe hinauszugehen. Die Häftlinge könnten aber duschen, wann immer sie wollten. Eine angebotene Verlegung in ein neues Gefängnis habe er abgelehnt. Im jetzigen Gefängnissaal habe er Freundschaften geschlossen. "Es gibt keinen anderen Deutschen, aber einen aus dem Kosovo, der Deutsch kann."
Unterdessen wurde bekannt, dass seit dem Wochenende 10.000 Euro Spenden zusammengekommen sind, mit denen ein Anwalt für Marco bezahlt werden soll. Der Sprecher der Spendenaktion, Patrick Friede, sagte in Uelzen: "Wir haben das erste Geld, die Familie muss sich erst einmal keine Sorgen mehr machen." Aus allen Teilen Deutschlands kämen Anrufe von Menschen, die mit eigenen Aktionen Geld sammeln wollten.
jdl/AFP/AP/dpa
http://www.faz.net/s/...7D999FDDFF8D192FA4~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Marco W.: Vom Strand in die Zelle
Von Rainer Hermann
Moralische Unterstützung für Marco W. durch die Mitschüler in Uelzen
27. Juni 2007
Mit dem ersten Exklusivinterview warb die Zeitung „Hürriyet“ auf ihrer Titelseite. Dafür hatte Chefredakteur Ertugrul Özkök am Montag mit Ministerpräsident Erdogan telefoniert, dann mit dem kommissarischen Justizminister Kasirga und schließlich mit dem stellvertretenden Leiter der Abteilung für Strafvollzug im Justizministerium. Er fürchte, dass sich der Fall des 17 Jahre alten Marco W. zu einer Verleumdungskampagne gegen die Türkei ausweite, schrieb Özkök. Der deutschen Presse warf er vor, den Fall des Schülers „übermäßig zu dramatisieren“. Als Zeitungsmacher weiß er aber nur zu gut, dass der Fall „alle Elemente einer herzzerreißenden Story“ enthält.
Noch am gleichen Abend erhielt ein Redakteur der „Hürriyet“ im Badeort Antalya Zugang zu dem deutschen Realschüler. Dem kahlgeschorenen Häftling brachte er eine „Bild“-Zeitung mit. Dann ließ er ihn erzählen. Dass er das britische Mädchen und dessen Eltern bittet, die Anzeige gegen ihn doch zurückzuziehen, dass er die Haftbedingungen gar nicht so schlecht findet, und wie die Geschichte in jener Nacht ablief: Nachdem sie sich in einer Diskothek kennengelernt hatten, hätten sie sich dann an zwei Tagen am Strand getroffen. Dort habe sie gesagt, sie sei 15 Jahre alt. Schließlich hätten sie um Mitternacht auf ihrem Zimmer zueinander gefunden. „Erst küsste sie mich, dann ließ sie den Slip herunter, und eigentlich erwartete sie von mir mehr“, erzählte Marco arglos. Ihre Jungfräulichkeit hatte das Mädchen bewahrt, auf ihrem Unterleib fanden die Mediziner aber Spuren von Sperma.
Britin erhebt vor Staatsanwaltschaft Vorwürfe
Marco W.
Die Version der jungen Britin klingt anders: Der „Bild“-Zeitung zufolge hat die 13 Jahre alte Charlotte aus Manchester bei ihrer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft in Antalya erklärt, sie habe sich mit Marco W. am Tag der Tat in der Discothek getroffen und sich dort mit ihm gestritten. Später sei sie mit ihrer Schwester und einer Freundin in ihrem Zimmer gewesen, als Marco W. mit einem Freund aufgetaucht sei, um sich bei ihr zu entschuldigen.
Sie hätten auf dem Bett gesessen und sich unterhalten. Marco W.s Freund und ihre Schwester seien auf den Balkon gegangen. Sie selbst, Marco W. und ihre Freundin seien im Zimmer geblieben. W. habe sich in ihr Bett gelegt und geschlafen. Sie habe sich neben ihn schlafen gelegt. Dann sei sie plötzlich wach geworden, habe Marco W. auf sich gefühlt und ihn weggestoßen. Dabei habe sie eine Feuchtigkeit auf ihrem Körper gespürt. Danach sei sie zum Arzt gegangen.
Schockiert über das wahre Alter
Das Gefängnis in Antalya, in dem Marco W. einsitzt
Am nächsten Morgen erschien die Polizei zum Frühstück. Schockiert sei er gewesen, als er auf der Polizeistation erfahren habe, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt sei, zitiert der Reporter den Jungen. Die Eltern des Mädchens hatten gegen ihn Anzeige erstattet, und die Justiz wies ihn in das Gefängnis von Antalya ein.
Auf Wunsch des Jungen und seiner Eltern kam er nicht in den Jugendtrakt mit anderen kriminellen türkischen Jugendlichen, sondern mit erwachsenen Ausländern. 31 seien sie in der Großraumzelle, Deutsch spreche er mit einem deutschen Staatsbürger aus dem Kosovo, sagt Marco. In den tagsüber geöffneten Innenhof des Gefängnisses gehe wegen der wahnsinnigen Hitze keiner. Genießbar sei das Essen, nur fehle Pfeffer und Salz, und gelegentlich ein Steak wäre auch nicht schlecht.
„Hürriyet“-Kolumnist gießt Öl ins Feuer
Die Bundesregierung behandelt Marco W. als einen Konsularfall, der aufgrund seiner besonderen humanitären Dimension auch die Minister beschäftige. Außenminister Steinmeier brachte den Fall am Dienstag gegenüber dem türkischen Wirtschaftsminister Babacan den Fall zur Sprache. Die Presse auf beiden Seiten macht ihn zum Politikum. Auch Oktay Eksi, der Chefkolumnist von „Hürriyet“, gießt Öl ins Feuer, wenn er deutschen Boulevardmedien unterstellt, andere Länder wie von oben herab zu behandeln, wenn er ihnen vorwirft, Fakten zu unterschlagen und nur Fabeln zu verbreiten, wenn der Bundesregierung schließlich die Attitüde einer „Kolonialmacht“ zuschreibt, die gewöhnlich nicht auf Auslieferungswünsche der Türkei reagiere.
Auch in dieser aufgeladenen Lage sieht das Auswärtige Amt Möglichkeiten, sich positiv für den Jungen einzusetzen. Zunächst im Rahmen der konsularischen Betreuung, dann mit der Verbalnote, in der die Bundesregierung um Haftverschonung des Minderjährigen gebeten habe. Schließlich mit dem Treffen von Steinmeier und Babacan. Natürlich respektiere die Bundesregierung die Unabhängigkeit der türkischen Justiz. Die Einschaltung der türkischen Regierung trage aber dazu bei, alle Möglichkeiten zugunsten des Angeklagten auszuschöpfen. Schon hat die Bundesregierung immerhin eine Verbesserung der Haftbedingungen erreicht. Marco darf mehr telefonieren, seine Eltern trifft er häufiger, die Verpflegung wurde besser, und er erhält die Salbe, die er gegen seine Hautkrankheit Neurodermitis braucht.
Großraumzellen sind die Regel
Die Großraumzellen, in denen viele türkische Häftlinge einsitzen, mit unzumutbaren hygienischen Verhältnissen sind die Regel; in ihnen herrscht die Diktatur von kriminellen oder politischen Banden mit einer teilweise unvorstellbaren Brutalität. Bereits die Regierung Ecevit, die von 1999 bis 2002 im Amt war, leitete im Zusammenhang mit den EU-Reformen die Modernisierung des Strafvollzugs und der Haftanstalten ein. An vielen Orten wurden die Häftlinge bereits in neue Gefängnisse verlegt. Die Haftanstalten bleiben Gefängnisse, sie haben aber kleinere Zellen und entsprechen europäischem Standard, kommentieren westliche Fachleute.
Das neue, moderne Gefängnis von Antalya wird erst im Herbst fertig. Zu wünschen ist Marco nicht, dass er noch dorthin verlegt wird. Am 6. Juli wird eine Vorentscheidung fallen. Auf jenen Termin hatten die Richter den Fall am ersten Verhandlungstag vertagt. Denn die Beweislage sei noch unzureichend gewesen, sagten sie. Auch die zweite Sitzung wird nicht öffentlich sein, weil Marco ja minderjährig ist. Vieles sei am 6. Juli denkbar, sagt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes: Dass Marco gegen Kaution freikomme, dass die Verhandlung abermals vertagt werde, dass er verurteilt werde. Sollte am 6. Juli keine Entscheidung fallen, könnte sich der Fall noch lange hinziehen. Im Sommer beginnt mit der Versetzung vieler Richter das große Stühlerücken in der türkischen Justiz.
Anklage lautet auf sexuelle Nötigung
Am ersten Verhandlungstag hatten es die Richter noch abgelehnt, Marco gegen eine Kaution auf freien Fuß zu setzen. Damals lautete die Anklage noch auf Vergewaltigung einer Minderjährigen, inzwischen ist er nur noch der sexuellen Nötigung einer Minderjährigen angeklagt. Die Ermittlungsergebnisse hätten nicht für eine vorübergehende Freilassung gegen Kaution ausgereicht, argumentierten die Richter von Antalya. Möglich ist dieser Schritt auch nach türkischem Recht unter den Bedingungen, dass sich der Angeklagte regelmäßig bei den Behörden meldet und dass eine Wiederholung ausgeschlossen ist.
Bei einer Verurteilung drohen Marco W. in der Türkei acht Jahre Haft. Die türkische Öffentlichkeit lässt das kalt. Schließlich habe man die Strafprozessordnung aus Deutschland übernommen, wirft Cemil Cicek ein, der bisherige Justizminister der Regierung Erdogan. Und die Zeitung „Hürriyet“ zitiert einen in Deutschland praktizierenden türkischen Anwalt, der die Leser wissen lässt, dass Geschlechtsverkehr mit Personen unter 14 Jahren in Deutschland mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet werde. Die Zeitung und der Anwalt unterschlagen aber, dass die Türkei kein Jugendrecht wie Deutschland kennt, das nicht strafen will, sondern erziehen. De facto läuft das türkische Jugendrecht darauf hinaus, dass es das Strafmaß für Erwachsene lediglich halbiert.
Deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt
Es wäre indes möglich, das Marko W. obwohl ihn die türkische Justiz verurteilt hat, die Strafe aber in Deutschland absitzen darf. Das setzt voraus, dass das Verfahren mit einem rechtskräftigen Urteil aber abgeschlossen ist. Verfahren dauern in der Türkei jedoch lange. Zum anderen hält es das Auswärtige Amt für möglich, dass die türkische Justiz das laufende Verfahren an die deutsche abgibt. Um dies einzuleiten, hat offenbar schon eine deutsche Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Marco W. eingeleitet und die türkische Justiz davon in Kenntnis gesetzt. Die Erfolgschancen dafür gelten als gut, weil das 13 Jahre junge Mädchen ja keine türkische Staatsbürgerin ist, der Fall also nicht zwingend in der Türkei verhandelt werden muss. Andererseits hatte das Bundesjustizministerium verlauten lassen, ein solches Verfahren wäre in Deutschland eingestellt worden. Verfahren können aber nur dann an andere Länder angegeben werden, würde das Delikt auch dort geahndet.
Im fernen Manchester halten die Eltern des britischen Mädchens an ihrer Anzeige gegen Marco fest, anstatt darüber nachzudenken, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben könnten. Und so läuft das Verfahren in Antalya weiter.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa, F.A.Z. / Burkert
MfG
kiiwii
P.S.: polyethylen kann nicht recht schreiben
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,490934,00.htmlKNAST NACH URLAUBSFLIRT
13-Jährige belastet Marco Weiss
Marco Weiss sitzt in einem türkischen Gefängnis, weil er eine 13-Jährige missbraucht haben soll. Der 17-jährige Deutsche streitet die Vorwürfe ab. Doch das Opfer soll bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe bekräftigt haben.
Hamburg - In dem Aussageprotokoll der 13-jährigen Charlotte aus Manchester wird das Mädchen als "Geschädigte" und Marco Weiss als "Beschuldigter" geführt, berichtet die "Bild"-Zeitung. Dem Blatt liegt nach eigenen Angaben die Aussage des Mädchens vor.
Inhaftierter Marco Weiss: "Da fühlte ich den Beschuldigten auf mir"
Die Schülerin habe angegeben, dass sie Marco Weiss am Tag der Tat in einer Disco der Ferienanlage im türkischen Side getroffen habe. Dort hätten sie gestritten. "Später, als ich, meine Schwester und meine Freundin M. gemeinsam im Zimmer waren, kamen der Beschuldigte und sein Freund. Er wollte sich bei mir entschuldigen. Wir haben sie hereingelassen", zitiert die Zeitung.
Weiter heißt es: "Eine Weile saßen wir auf dem Bett und unterhielten uns. Später setzten sich der Freund des Beschuldigten und meine Schwester auf den Balkon." Ihre Freundin M. habe sich ins Bett gelegt und geschlafen. "Ich legte mich auch schlafen, obwohl der Beschuldigte neben mir war. Zwischen unserer Unterhaltung und meinem Einschlafen waren zirka 15 Minuten verstrichen. Als ich plötzlich zu mir kam, also erwachte, da fühlte ich den Beschuldigten auf mir. Ich schubste ihn weg. Dabei bemerkte ich aber eine Feuchtigkeit auf meinem Körper. Danach sind wir zum Arzt gegangen."
Marco Weiss hat die Missbrauchs-Vorwürfe bestritten
Bei einer Verurteilung drohen ihm acht Jahre Haft
pad/AP gruß Maxp.
wie wärs wenn man für jede nationalität eigene gefängnisse baut.
türken kriegen türkenstandart
rumänen=rumänen
franzosen=franzosen
russen=russen
und und und
mal so ne idee *FG*
take care
feedback
Wie unglaubwürdig ist das denn?
Der jungen Dame reichen also 15 Minuten, um derart tief ins Koma zu fallen, dass sie es nicht mitbekommt, wie jemand in ihr rumstochert?
Und eingedrungen sein muss er ja wohl irgendwie, denn das Jungfernhäutchen war ja, wie es hieß, "gereizt".
Dieses kleine Früchtchen hat nach dem Medienrummel doch lediglich Schiss und sucht jetzt nen Sündenbock. Möglicherweise sieht ihre feine Mama aber auch bereits die Felle bzw. die Kohle davonschwimmen.
________________________________________
"Schlechtes Benehmen halten die Leute
doch nur deswegen für eine Art Vorrecht,
weil keiner ihnen aufs Maul haut."
Klaus Kinski