Kurzporträt zum EUROSTOXX 50
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:06 | ||||
Eröffnet am: | 21.11.12 19:07 | von: badeschaum0. | Anzahl Beiträge: | 48 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:06 | von: Sophieyfkaa | Leser gesamt: | 24.924 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 8 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < | 2 > |
Die Deutsche Börse führt am 26. November interessante Neuerungen für Anleger ein: Mit einer sogenannten Order-on-event können sich Investoren geschickt auf Ereignisse vorbereiten, Xetra-Orders sind künftig bis 360 Tage gültig.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Order-on-event. Das sind Aufträge, die an den Eintritt eines Ereignisses geknüpft sind. Sie funktionieren im Prinzip ganz einfach: Ein Auftrag wird ausgeführt, wenn ein Basiswert eine bestimmte Marke touchiert. Ein Beispiel: Ein Anleger besitzt DAX-Puts und will diese veräußern, wenn der Index 6890 Punkte erreicht. Da sich der Preis des Puts nur schwer exakt berechnen lässt, erteilt er eine Order-on-event. Erreicht der DAX 6890 Punkte, erscheint der Verkaufsauftrag des Anlegers im Orderbuch der Börse. Die Verkaufsorder kann der Anleger limitieren, falls er einen Mindestpreis erzielen will. Spannend ist das vor allem für aktive Anleger und Trader, die charttechnischen Signalen folgen.
Doch so praktisch die neue Orderfunktionalität auch ist – nur die wenigsten Onlinebroker und Banken bieten sie zum Start mit an. Zu den Vorreitern zählen ausgerechnet zwei ausländische Broker, die auch deutsche Kunden ansprechen: Der US-Anbieter Interactive Brokers und der österreichische Brokerjet, der Onlinebroker der Erste Group Bank. Er startet im Dezember 2012 die intelligente Orderart – auch im außerbörslichen Handel mit Anlage- und Hebelpapieren soll sie möglich sein. Von den deutschen Brokern will Vitrade Ende Januar 2013 mit der Ereignisorder starten, auch Cortal Consors will 2013 folgen.
Wien - Die "ergebnisoffenen Verhandlungen" über die Zukunft ihres Türkei-Engagements sind vorbei, nun steht das Ergebnis fest: Verbund steigt aus seinem energetischen Joint Venture Enerjisa mit der türkischen Sabanci Holding aus und steckt sein Geld in Kraftwerksprojekte in Europa. Den österreichischen Hälfteanteil an Enerjisa soll der deutsche Versorger Eon übernehmen. Das wurde dem Standard in hohen Verbund-Kreisen informell bestätigt, nicht aber offiziell.
Der Deal soll am 3. Dezember in der Türkei besiegelt werden. Eon werde im Gegenzug Wasserkraftwerke in Deutschland und Österreich an den zur Hälfte im Eigentum der Republik Österreich stehenden Verbund abgeben. Ein lukratives Geschäft dürfte der Deal für den Verbund nicht werden, denn Verbund werde die seit 2007 in Enerjisa investierten 1,1 Milliarden Euro wohl nicht zur Gänze herausholen können, wie es heißt. Allerdings sei der Investitionsbedarf in den nächsten 15 Jahren so hoch, dass ein Verlust das geringere Übel wäre. Verbund-intern ist sogar "von einem Fass ohne Boden" die Rede, das man endlich zumachen wolle.
Die Nachrichtenagentur Reuters bezifferte das Volumen der Transaktion am Freitag mit über einer Milliarde Dollar, was aktuell nur 775,61 Mio. Euro entspricht. Das sei deutlich zu tief gegriffen, heißt es im Verbund. Eine offizielle Stellungnahme war am Freitag nicht zu erhalten - ebenso wenig von Eon und Sabanci Holding. Auf dem Prüfstand stand Enerjisa seit längerem - bei Verbund-Chef Wolfgang Anzengruber wegen des Kapitalbedarfs, bei Eon-Chef Johannes Teyssen aus Expansionsgründen, weil Deutschland aus der Atomkraft aussteigt und sich Eon im Ausland verbreitern will.
Die Investitionen in der Türkei bezifferte der Verbund zuletzt bei Vorlage der Neunmonatszahlen: 1,1 Milliarden Euro wurden bereits seit 2007 investiert, weitere 442 Millionen stehen laut Mittelfristplanung bis 2016 an. Damit soll der Kapazitätsausbau in Energieerzeugung und -verteilung sowie des Stromverkaufs vorangetrieben werden. Enerjisa strebt bis 2015 einen Marktanteil von mindestens zehn Prozent am türkischen Elektrizitätsmarkt an - nicht weniger als die Marktführerschaft. Das bedingt freilich einen Ausbau der Anlagenleistung auf 5000 Megawatt (MW). Derzeit verfügt der türkische Ableger über rund 1700 MW aus Gas-, Wind und Wasserkraftwerken. Ins Geld gehen freilich die nächsten 2000 MW, die aus Wasser- und Braunkohlekraftwerken sprudeln sollen. Im Gegensatz zu den zehn Wasserkraftwerken kommen die ebenfalls in Planung und Bau befindlichen zehn weiteren Kraftwerke, darunter Gas- und Braunkohle, nicht so gut an. Vor allem die Kohle sorgt seit der Kapitalerhöhung, die die Republik 500 Mio. Euro kostete, für Kritik.
Die Familie Sabanci gehört zu den einflussreichsten Clans in der Türkei. Sie kontrolliert mehr als die Hälfte der Sabanci Holding, der Firmenchefin Güler Sabanci vorsteht. Zum Milliardenimperium gehören rund 70 Unternehmen aus Energie- und Banksektor, Einzelhandel, Auto- und Zementwerke.
Montag 26.11.2012, 19:27 Uhr
Deutschlands Wohl hängt am Euro. So argumentieren nicht nur die Wortführer des in EU-Fragen längst gleichgeschalteten bundesdeutschen Parteienkartells, die die abgedroschene Formel vom Euro-Gewinner Deutschland immer wieder aufs Neue beschwören. So sprach auch der stets sardonisch lächelnde EZB-Präsident Draghi, als er Anfang November vor dem Wirtschaftstag der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken belehrend erklärte, 40 Prozent des gesamten deutschen Sozialproduktes hingen am Handel mit der Euro-Zone. Es gab weder Widerspruch noch eine spätere Richtigstellung – ein jeder gute Deutsche, so scheint es, nimmt derweil alles hin, was die EZB ihm verabreicht.
Richtig ist, dass der Gesamtexport rund 40 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung entspricht. Der Anteil des Handels mit der Euro-Zone nimmt aber am Gesamtexport lediglich 38 bis 39 Prozent ein. Damit entsprechen Deutschlands Exporte in die Euro-Zone nominell nur etwa 15 Prozent des deutschen Bruttosozialproduktes; real betrachtet ist der Prozentsatz noch erheblich geringer, wird doch der weit größte Teil der deutschen Ausfuhr in die angeschlagene Euro-Zone überhaupt nicht mehr von den Importländern bezahlt. Den finanziert und subventioniert nämlich die Deutsche Bundesbank.
Zwischen 1998 und 2011 wuchs die deutsche Gesamtwarenausfuhr um gut 117 Prozent. Demgegenüber wuchs die deutsche Wirtschaft im selben Zeitraum im internationalen Vergleich weit unterdurchschnittlich. Laut Eurostat betrug die jährliche Wachstumsrate der deutschen Wirtschaft nur 1,4 Prozent, verglichen mit 1,7 Prozent für Frankreich, 2 Prozent für die Niederlande, 2,8 Prozent für Schweden, 2,1 Prozent für Großbritannien und einem durchschnittlichen Wachstum von 1,8 Prozent für die EU. Deutschland blieb auch weit hinter den Vereinigten Staaten mit 2,2 Prozent zurück. Nur Japan, Italien, Portugal und Griechenland wiesen von 1998 bis 2011 eine niedrigere Wachstumsrate auf.
LuxemburgDer Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt heute über die Rechtmäßigkeit des dauerhaften Euro-Rettungsschirms ESM - ein Richterspruch mit bedrohlichem Sprengpotenzial. Grund ist eine Verfassungsklage des unabhängigen irischen Parlamentariers Thomas Pringle. Der 45-Jährige sieht im ESM einen Bruch des europäischen Vertragstextes, weil Regierungen dadurch gezwungen werden, Milliardenbeträge zur Rettung von Krisenstaaten oder Banken bereitzustellen.
Am 9. Dezember 2011 haben die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone vereinbart, Schritte in Richtung auf eine stärkere Wirtschaftsunion zu unternehmen, einschließlich eines neuen fiskalpolitischen Pakts und einer verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung, die durch einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (VSKS) umzusetzen sei. Der VSKS soll dazu beitragen, eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der Euro-Zone zu entwickeln, um eine dauerhafte, gesunde und stabile Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und so eine der Hauptursachen der finanziellen Instabilitäten anzugehen. Der ESM-Vertrag und der VSKS-Vertrag sollen sich gegenseitig bei der Verstärkung der haushaltspolitischen Verantwortlichkeit innerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ergänzen; der ESM ist „Ausdruck der Solidarität innerhalb der Europäischen Union, aber auch des Willens zur gemeinschaftlichen Selbstbehauptung in der internationalen Umwelt.“[3]
Mit dem ESM sollen zahlungsunfähige Mitgliedstaaten der Eurozone finanziell, unter Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen (Artikel 13 des ESM-Vertrages), mit Krediten der Gemeinschaft der Euro-Staaten unterstützt werden, wobei auch anderen[4] Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Beitritt zu diesem Vertrag offen steht (Art. 44).
Das wesentliche Instrumentarium des ESM sind Notkredite und Bürgschaften (auch als „Haftungsgarantien“ bezeichnet): Überschuldete Mitgliedstaaten sollen Kredite unter subventionierten Konditionen erhalten. Im ESM-Vertrag ist zudem festgeschrieben, dass jeder Mitgliedstaat, der Hilfe durch den ESM erhält, ein makroökonomisches Anpassungsprogramm umsetzen muss sowie eine tiefgehende Analyse über die Nachhaltigkeit seiner Staatsschuldensituation unternehmen soll (Art. 12, Art. 13 Abs. 3 ESM-Vertrag).
27. November 2012, 10:35 Uhr
Der Europäische Gerichtshof hat grünes Licht für den europäischen Rettungsfonds ESM gegeben. Damit wiesen die Richter die Klage eines irischen Abgeordneten zurück, der das Haftungsverbot verletzt sah.
er Vertrag zum Eurorettungsfonds ESM ist rechtmäßig zustande gekommen. Der ständige Rettungsschirm für die Hilfe von Eurostaaten in Finanznöten verstößt nicht gegen die Grundlagenverträge der Europäischen Union, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil.
Geklagt hatte der unabhängige irische Abgeordnete Thomas Pringle. Er ist der Auffassung, dass der ESM gegen die sogenannte No-Bail-Out-Klausel des Lissaboner Vertrags verstößt, wonach die Haftung für Schulden anderer Staaten verboten ist. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte den ESM unter Auflagen im September ebenfalls gebilligt.
Der ESM löste den 2010 ins Leben gerufenen befristeten Fonds EFSF und den aus dem EU-Haushalt finanzierten EFSM ab. Der ESM ist als Schutzvorrichtung in der aktuellen Staatsschuldenkrise gedacht, aber auch bei künftigen Krisen. Für den ESM wurde der EU-Grundsatzvertrag von Lissabon geändert, die Konstruktion bietet damit mehr Rechtssicherheit als die EFSF.
warum. ?
ganz einfach, die einsatzkräfte haben keine zulassung für high volt. so spannungen zwischen 340 oder 360 volt.
wie kommen sie dann als betroffener raus ? wenn keiner hin fassen darf. !
armes opfer.
na dann viel spass mit einem e auto.