Kopftuch-Eklat ,Türkische Schöffin ausgeschlossen


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Neuester Beitrag: 23.01.07 00:12
Eröffnet am:07.11.06 20:12von: leadAnzahl Beiträge:230
Neuester Beitrag:23.01.07 00:12von: f_muellerLeser gesamt:20.411
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10665 Postings, 7264 Tage lumpensammlerDa gebe ich dir recht lead

 
  
    #226
12.11.06 18:40
dann würd's für Knappen wie dich ziemlich finster werden. Aber zum Glück zieht's mich nicht in die Politik und selbst wenn, wäre ich wohl kaum mehrheitsfähig.  

3123 Postings, 7333 Tage leadBesser ein Knappe als die Kappe kaputt. o. T.

 
  
    #227
12.11.06 19:51

3123 Postings, 7333 Tage leadBurka

 
  
    #228
03.12.06 10:06
Das Maximale einfordern und sich dann mit weniger zufriedengeben. Auf die Burka verzichten - dafür das Kopftuch flächendeckend durchsetzen. Auf die Nationalhymne in türkisch verzichten - dafür aber "zumindest" Türkisch als offizielle zweite Amtssprache einführen. Schlimm: Es wird funktionieren.

Stefan Herre, 51427 Bergisch Gladbach  

7460 Postings, 6954 Tage potti65türken

 
  
    #229
1
03.12.06 10:41
die türken leben hier schon seit vierzig jahren.von anpassung keine spur,für mich sind diese menschen fremd.einige können noch nicht mal richtig deutsch obwohl sie schon sehr lange in deutschland leben.die türken bilden einen staat im staat, dass beste beispiel ist berlin und duisburg.dort gibt es stadtteile mit 90% türkenanteil.in duisburg kann man in einen kiosk ca. 7 türkische tageszeitungen kaufen.ich finde deutschland müsste mehr druck ausüben und ganz klar die grenzen aufweisen.  

1513 Postings, 6761 Tage f_muellerHallo Rigomax

 
  
    #230
23.01.07 00:12
(hab etwas herausgefunden...muss mich vorweg für Übersetzungsfehler entschuldigen. Aber es ist vielleicht in einer Art zweck des Selbststudium heranzuziehen, die Übersetzung ist zumeinst nicht vortrefflich formuliert, aber sollte die Missverständisse zur Blutrache beseitigen. Herangezogene Quellen sind: Tefsir-ibn-Kesir, Tefsir-elmali muhammed hamdi, aus dem arabischen von max henning / überarbeitung von murad wilfried hofmann)

Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen

Sure 2 Vers 178

O ihr, die ihr glaubt! Euch ist die Wiedervergeltung für die getöten vorgeschrieben: Der Freie für den Freien, der Unfreie für den Unfreien, und die Frau für die Frau! Der aber, dem von seinem Bruder verziehen wird, zahle bereitwillig eine angemessene Entschädigung (als Blutgeld). Dies ist eine Erleichterung von euerem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer sich ab jetzt vergeht , den treffe schmerzliche Strafe.


178. Der Grund warum der Vers herabgesandt wurde.

Vor dem Prophetentum Hz. Mohammed („Gott segne ihn und schenke ihm Heil!“) sagten die Christen, dass für das töten eines Menschen dagegen nur die Vergebung rituell vorgeschrieben  bzw. Geboten ist. In den Gesetzten der Juden gab es keine Vergebung nur die Totdesstrafe. ( in einer weiteren Quelle wird berichtete das es bei den Juden in einen Tötungsfall entweder die Todesstrafe oder die Vergebung gab. In einer weiteren das auch Blutgeld verlangt wurde und dieser der Tötung vorgezogen wurde ).

Die Araber und mit ihnen zusammen, ein Teil der Juden sagten machmal, dass das Töten Geboten ist und machmal, dass das Blutgeld Geboten ist. Nur in beiden Rechtsprüchen machten sie in jedem eine Ungerechtigkeit. Und zwar so: Bei einem Todesfall innerhalb zwei Stämmen , wo einer mächtiger, stärker bzw. „Ehrenhafter“  war als der andere , sagten sie: dann werden wir wohl für einen Unfreien, als Entschädigung ,einen Freien von euch, ...für eine Frau einen Mann, ...für einen Mann zwei Männer töten. Die eigenen Verluste wogen sie den Verlusten ihrer Gegnerseite, Feinde doppelt auf, und machmal um ein vielfaches darüber hinanaus.    

In einer Überlieferung wird berichtet, dass ein einfacher Mann einen anderen Mann gehobener Gesellschaftsschicht getötet hatte. Die Verwandten vom Möder gingen zum Vater des getöteten und sprachen : „ Was verlangst du?“. Er sprach eins von den dreien . „Entweder ihr wiederbelebt meinen Sohn oder ihr füllt mein Haus mit Sternen die den Himmel bedecken oder ihr händigt mir euer Volksstamm aus und ich werd sie alle töten und danach werd ich nicht der Ansicht sein ich hätte eine Entschädigung für den Tot meines Sohnes erhalten.

Im Fall des Blutgeldes verlangten häufig die „ehrenhafteren Stämme“ (Unterdrücker und Ungerechten) ebenso eine höhere und ungerechte Entschädigung von schwächeren Stämmen.

So gebietet Allah: Euch ist bei der Wiedervergeltung die Gerechtigkeit vorgeschrieben. O ihr Gläubigen, für euch ist für einen Freien ein Freier, für einen Unfreien ist ein Unfreier, für eine Frau ist eine Frau als Wiedervergeltung zu erfüllen. So übertretet nicht und vergewaltigt nicht eure Rechte. So haben vor euch die früheren ihre Rechte übertreten und haben die Gebote Allahs über sich selbst verändert.

Die Kinder von Kurayza und Nadir waren der Grund. Die Kinder  Nadir kämpften in der Zeit der Cahilliye ( Zeit der Unwissenheit) gegen die Kinder Kurayza und gewannen sie. Wenn einer von den Kinder Nadir jemanden von den Kinder Kurayza töten sollte, sollte dieser nicht getötet, sonder nur 100 Vesak ( etwa 200 Kilo Datteln) als Lösegeld zahlen. Wenn von den Kindern Nadir einer getötet werden sollte, sollte dieser auch getötet werden.

Dem göttlichem Gebot gegen über sich selbst, rebellierten sie aus eingenem ketzerischer Auffaussung und Wildheit. Um nicht diesen Unruhestiftern, die die Gebote veränderten, zu folgen bzw. gleichartig zu sein Unterrichtet und Gebietet Er uns: „ O ihr Gläubigen, Entschieden ist bei getöteten für euch die Wiedervergeltung als Pflicht. den Freien für den Freien, den Unfreien für den Unfreien, die Frau für die Frau.“

Es gab unter einem arab. Stamm  (Ensar) zwei Gruppen die sich bekriegt hatten und es gab Verletzte und Tote zu beklagen. Ohne ihre Toten zu Rächen hatten sie den Islam angenommen und stritten sich. Aufgrund ihrer Macht, Kraft und ihre Ehrenhaftigkeit vertrauend sagte eine Seite der anderen Seite, für einen Unfreien werden wir einen Freien und   für eine Frau werden wir einen Mann von euch töten, daß schwören wir. Da sie Muslime geworden waren kamen sie zum Gesandten („Gott segne ihn und schenke ihm Heil!“) und wollten eine Entscheidung.
Aus diesem Grund wurde dieser Vers herabgesandt. Sure 2 Vers 178. und ZUSAMMEN mit diesen kam der Vers „ Leben um Leben.“
Mit diesem zusammen würde die Sure 5 Vers 45 herabgesandt.

„Und Wir hatten ihnen darin vorgeschrieben: Leben um Leben , Auge um Auge, Nase für Nase, Ohr für Ohr , Zahn um Zahn, und Wiedervergeltung auch für Wunden. Wer dies aber mildtätig vergibt, dem soll das eine Sühne sein*. Wer aber nicht nach dem richtet , was Allah herniedergesandt hat – das sind die Ungerechten.“

*Im mosaischen Gesetzt gibt es, anders als hier, keinen Appell an die Barmherzigkeit der Opfer.

Nach Überlieferung: Denn sie töteten eine Frau nicht entsprechen einen Mann. Sie töteten einen Mann entsprechen für einen Mann.Sie töteten eine Frau entsprechen für eine Frau. Hierauf Gebietete Allah den herabgesandten Vers. „Leben um Leben, Auge um Auge...“Sei es das Leben , sei es da drunter (Körperverletzung) was vergewaltigt wurde, sofern es Absichtlich (mit Vorsatz) erfolgte , wurde ein Mann und eine Frau in ihrer Angelegenheit entsprechend gleich gestellt. So gilt es auch für die anderen Aufgezählten
( Freien und Unfreien ).

Das die Wiedervergeltung unerläßlich ist, und diese Wiedervergeltung nur von Seite der getöteten Familiengemeinschaft „Vergeben“ (also verziehen) werden kann ,also entfallen kann, diese Vergebung besser ist und angemessener und angebrachter, und unmittelbar in dieser Vergebung sich die Seiten über eine Vereinbarung finanzieller Art ( Geld oder Waren ) sich einigen sollen.

Die Juden die behaupteten, die Sichtweise der Vergebung sei nicht legitim und die Christen die behaupteten, die Sichtweise  die Gesetze über die Entschädigungsregelung vor der Wiedervergeltung sei nicht legitim oder die Tötung und  die Sichtweise der ungleichen Behandlung der Menschen untereinander (wie die ungleiche Behandlung von Mann und Frau) und die Ehrenstreitigkeiten der damaligen arabischen Tradition, die zur Ungerechtigkeit und Vergewaltigung des Menschen führten wurden aufgehoben.
Gott gebietet, verkündet und definiert die Gleichstellung aller Menschen untereinander (wie Mann und Frau) und die fundamentalen Menschenrechte.  

„Der aber, dem von seinem Bruder verziehen wird, zahle bereitwillig eine angemessene Entschädigung (als Blutgeld).“

Aber wem von Seite seines Bruders verziehen wird, soll diesem Gutem Befehl folge leisten und ihm in gutem bereitwillig eine Entschädigung (als Blutgeld) bezahlen.
Nach einer Überlieferung : „Vergebung “ bedeutet bei  einer vorsätzlichen Tötung die Entschädigung (als Blutgeld) ,die Entschädigung (als Blutgeld) akzeptiert zu haben.
Wer nach einer verdienten Wiedervergeltung, die Entschädigung (als Blutgeld) akzeptiert hat, dies ist eine Vergebung von Seite seines Bruders. In diesem Fall fordere eine Entschädigung (als Blutgeld)- wenn er die Entschädigung (als Blutgeld) akzeptiert- muss er dem Gutem folgen und dem Möder keinen Schaden zu fügen und dem Möder ist aufgetragen und fällt zu die Entschädigung (als Blutgeld) ohne Verzögerungen zu bezahlen.

Nach Überlieferung: Die gewünschte Entschädigung (als Blutgeld) ist im guten,bereitwillig zu bezahlen.

„Dies ist von Seite eures Herrn eine Erleichterung und Barmherzigkeit“    So gebietet Allah bei einer vorsätzlichen Tötung ist die Annahme der Entschädigung (als Blutgeld) von Seite eures Herrn eine Erleichterung und eine Barmherzigkeit. Jedoch Gebietet wurde den vor euch lebenden Völkern nur die Tötung oder die Vergebung.

Nach Überlieferung: Den Kinder Israel wurde bei Tötung nur die Wiedervergeltung als Gebot vorgeschrieben und bei ihnen gab es nicht das Recht auf Vergebung.    

Nach Überlieferung: „Dies ist von Seite eures Herrn eine Erleichterung und Barmherzigkeit“ in diesem Vers ist Allah dieser Gemeinschaft Barmherzig und hat was den vorigen Völker nicht erlaubt war, die Annahme der Entschädigung (als Blutgeld) als erlaubt entschieden.  
Der Tora Anhänger,Gemeinschaft ( Juden ) wurde nur die Wiedervergeltung und die Vergebung vorgeschrieben. Es gab keine Entschädigung (als Blutgeld). Der Bibel Anhänger,Gemeinschaft (Christen) war nur die Vergebung vorgeschrieben. Doch dieser jetzigen Gemeinschaft hat er die Entschädigung (als Blutgeld), die Widervergeltung und die Vergebung befohlen.

„Und wer sich ab jetzt vergeht , den treffe schmerzliche Strafe.“

Allah gebietet: wer die Entschädigung (als Blutgeld) akzeptiert oder genommen hat
und danach den Mörder tötet so gibt es für ihn bei Allah eine sehr schmerzhafte Strafe.

So wird weiter Überliefert wer die Entschädigung akzeptiert und danach sein „Blutrachegegener“ tötet, der soll getötet werden..

Wiedervergeltung: Nach Bedeutung im Lexikon : Mit dem gleichem entgegensetzen, jegliches Recht mit gleichwertigem Verrechnen, Kompensieren.
Das Wort „Katla“(arab.) ist das Plural von „Katil“(arab.), „katil“ bedeutet „getötet,ermordet“.
Der Buchstabe „fi“ in der Angelgenheit der „getöteten,ermordeten“ ist hier der Grund.
O ihr Gläubigen. Die durch gewalt getöteten, weil sie getötet wurden ist an den Mördern die Wiedervergeltung  auf euch vorgeschrieben, ein festgeschriebenes Gesetzt, als Pflicht entschieden.

Aus diesem Grund ist bei einer vorsätzlichen Tötung eigentlich die Wiedervergeltung notwendig. Das Wort „el-katla“ ist Plural und weil am Anfang sich ein „el“ „Lami-tarif“ befindet , umfasst es alle die vorsätzlich und ungerecht getöteten, ermordeten Freie, Unfreie, Mann, Frau, Muslime und die sich unter islamischer Schutzherrschaft befindlichen andere Gemeinschaften. Wer auch immer der Mörder eines einzelnen ist, es ist die Wiedervergeltung an dieser Person entschieden.Wie man versteht ist, wenn keine Vergebung oder eine Vereinbarung vorhanden ist, die Durchführung der Wiedervergeltung für alle Gläubigen Pflicht.

Besonders „Freier für Freie, Unfreier für Unfreie, Frau für Frau“, das heißt für einen Freien ein Freier, für einen Unfreien einen Unfreien, wenn eine Frau eine Frau getötet hat, die getötete Freie ist entsprechend der „Freien Mörderin“, der getötete Unfreie ist entsprechend dem „Unfreiem Mörder“, die getötete Frau entsprechend der „Frau Mörder(in)“, kurz gesagt jeder Mörder ist entsprechen, wie von ihm Getötete zu töten. Diese Todesstrafe sollte somit eine hinreichende Wiedervergeltung sein. So wie in der Tradition (Blutrache) der Cahilliye-Zeit wird nicht einem anderem außer dem Mörder etwas getan.

Diese Einschränkungen sind, wie der Grund der herabgesandten Verse im vorliegenden Vorfall, um zu vermeiden, dass außerhalb des Mörders keinem anderem ein Leid zukommt.  
Das niemand außer dieser Person gemeint ist gibt es nach mefhum-i muhalif ohne Ausnahme eine Übereinstimmung Der am Anfang allgemeine Ausdruck wird nicht in einer Besonderheit speziellisiert. Den Unfreien entsprechend den Freien, den  Mann entsprechend der Frau und umgekehrt wird als Wiedervergeltung nicht verboten. Aus diesem Grund gibt es bei den Imamen, dass ein Mann entsprechend einer Frau und eine Frau entsprechend einem Mann durch Wiedervergeltung getötet werden kann in dieser Angelegenheit eine allgemeine Übereinstimmung. Um diese zu bestätigen, bekräftigen und Erklärung ist die (Sure al Maida Der Tisch 5/45) in seinem Vers „Wiedervergeltung“ „ Leben um Leben“ Geboten und aufgezeigt, dass die an der Wiedervergeltung gesuchte Gegenstück und Gleichheit als „Selbst“ und „Leben“ ist. Das Recht auf Leben ist für jeden Gleich. Die Wiedervergeltung stütz sich auf diese Gleichheit.

Wer auch immer der Getötete ist, sein Mörder oder seine Mörder , sind nicht im Besitz des Rechts mehr, länger zu leben als der Getötete. In dieser Form ist der Anfang des Verses allgemein „Der Freie für den Freien, der Unfreie für den Unfreien, und die Frau für die Frau!“
dem  „Leben um Leben“ ähnlich und mit der Gleichheit auf Leben erklärend um zur Vermeidung von Ungerechtigkeit und Vergewaltigung des Lebens.

Die Wiedervergeltung, das Recht auf Leben, Schuldlosigkeit, stützt sich auf die Gleichheit. Die Schuldlosigkeit läst sich in einem Glauben und Heinmat festigen. Sie sind in diesen Angelegenheiten alle gleich. Hier ist zu verstehen das die Eigenschaft der Zahl in der Schuldlosigkeit diese nicht aufhebt. Deswegen wenn mehrere Personen zusammen eine Person umbringen werden alle Übereinstimmend durch die Wiedervergeltung durch den Tod bestraft.

Weiter:

.......
Jetz nach dem feststeht, dass dem Mörder der vorsätlich ein Leben vergewaltigt hat die Wiedervergeltung anzuwenden ist, dass das Töten eines Menschen entsprechend nur durch Wiedervergeltung bestraft werden soll, nun von Seite seines Bruder, wer auch immer der Mörder ist, eine kleine Vergebung vorhanden ist, dann entfällt sofort die Wiedervergeltung, nun ist in der Angelegenheit des Mörders von Seite seines Vormunds, aus Sicht des Verstands, Vernunfts und Glauben zur Brauch und Sitte gewordenen Güte, folge zu leisten. Bestehend aus dieser Angelegenheit ist die Pflicht von Seite des Mörders nun nach Brauch und Sitte die festgelegte Menge an die Familie des getöteten und seinem Bruder bereitwillig zu zahlen aufgetragen.

Bei Vergebung ist man nicht gezwungen eine Entschädigung (als Blutgeld ) oder Ware zu verlangen. Wird aber eine Entschädigung (als Blutgeld) oder Ware als Vereinbarung getroffen so ist der Mörder gezwungen diesem bereitwillig nachzukommen.

(Isra Sure 17 Vers 33)
Und tötet keine Menschen- Allah hat das Leben unverletzlich gemacht – es sei denn mit Berechtigung. Wurde aber jemand rechtswidrig getötet, so geben wir seinem nächsten Verwandten Vollmacht (zur Vergeltung). Doch er sei im töten ( der Mörder ) nicht maßlos. Unsere Hilfe ist ihm gewiß.

....., die Verwandten des getöteten werden mit „Bruder“ des Mörders charakterisiert, die Absicht mit „Bruder“, ist Bruder im Glauben , Bruder im Land.

Aus diesem Grund zeigt diese charakterisierung für alle in einem  Islamischen Land befindlichen Unfreien , Freien , Mann, Frau, Muslime und alle die sich in Muslimischer Herrschaft befindlichen Gemeinschaften allesamt  für ihr Blut , ihr Leben , das Recht auf  Leben wie Brüder schuldlos und rücksichtsvoller Umgang erforderlich ist und das ihre gegenseitiges töten, wie das töten des eigenen Bruders schlimm, „abgrund Böse“ ist.
Und gebietet zusammen mit dieser Ausssage zusammen gleichzeitig das der Verwandete hier mit einer menschlichen, moralischen und sozialengesellschaftlichen tiefen Bedeutung zur Vergebung angetrieben und zur „Verlangung“ erklärt wird.

„Von Seite des Verwandten des getöteten, ist es dem wissentlich Gutem folge zu leisten“, der diese Bedeutung der Brüderlichkeit schätzend Vergibt, den Verwandten des getöteten soll für seine Nachsicht und Vergebung „Verlangte“ keine Härte entgegengebracht werden, schließlich ist zum vertrauten Brauch und Sitte kommenden Umgebung in befriedigendem Zustand die Forderung der Entschädigung zu empfehlen.

„Von Seite des Mörder ist die wissentliche Entschädigung an die Verwandschaft des getöteten in Güte, bereitwillig zu geben“ und der Mörder soll diese Vergebung und Brüderlichkeit Hochachtung in seinem Wert schätzen, ohne das ihm in diesem Schuldverhältnis eine Härte aufgebührt wird, in Rahmen eines menschlichen Charakters soll ihm die zurückzahlung zwingend notwendig gemacht werden.

Das Gesetz in Hinsicht der Vergebung und Entschädigung, ist von eurem Herrn eine  Erleichterung und eine Barmherzigkeit. Aus diesem Grund wer sich diesem Gesetzt und Befehl nicht daran haltend seine Rechte übertritt, und tötet einen nicht Mörder oder nach dem er Vergibt oder nach dem er die Entschädigung nimmt und danach den Mörder tötet, für ihn soll es eine schmerzbereitende Strafe geben. Auf der Welt wird an ihm die Wiedervergeltung durchgeführt und im Jenseits wird er in das Feuer der Hölle geworden. Das heißt nach dem Wortlaut „euch ist die Wiedervergeltung als Pflicht vorgeschrieben“ ist zu verstehen das richtige Gesetzt den jemand für das töten eines anderen verdient und notwendig ist, ist die Wiedervergeltung. Der Mörder muss wissen, der getötete Mensch Frei oder Unfrei, Mann oder Frau, wer es auch ist, hat auch ein Recht auf Leben und ist auch Besitzer auf ein Rücksichtvolles  Leben und war ein von Gott Erschaffener.

Und auf das Recht Allahs, und auf das Recht des Geschöpfes, unschuldig und Rücksichtsvoll zu leben anzugreifen, dieses Geschöpf zu töten und zu zerstören, Recht , Gerechtigkeit und die Notwendigkeit des Gleichgewichts ist „ die Bestrafung etwas schlechtes ist wiesie etwas schlechtes“.

Sure ( „asch-Schura Die Beratung 42 vers 40)
„Vergeltung werde  aber nur im gleichem Ausmaße geübt. Wer jedoch vergibt und Frieden schließt, dessen Lohn ist bei Allah. Er liebt fürwahr die Ungerechten nicht“

....nachdem Gebot beraubt er auch sich selbst des Rechts auf Leben. Der Angriff auf das Recht des Lebens, ist ein Angriff auf das Recht. ......Aus dieser Sicht, das töten eines Mannes ist mit richtigem Recht, das wahre Gesetzt, durch Wiedervergeltung muss der Mörder selbst getötet werden. Der getötet hat, hat das getötet werden verdient.

Wenn man in einer beschlossenen Form nachdenkt dürfte für das töten eines Mannes kein anderes Gesetzt oder Notwendigkeit vorhanden sein. Wie ja auch in der Tora nur die Wiedervergeltung legitim entschieden war. Jedoch da das Leben ursprünglich  nur Allahs Wohltat, und an der Wiedervergeltung,  außer des Rechts des Geschöpfes auch  das Rechts Allahs befindet, hat hinsichtlich Allah als Er der Gemeinschaft Mohammeds („Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) die Wiedervergeltung vorschrieb, auf das es eine Erleichterung und Barmherzigkeit ist, die Entschädigung als legitim erklärt. Und dieses Recht auf Vergebung hat Er in die Hände des Erben und Vormunds gegeben.

Im Gegesatzt zur Wiedervergeltung hinsichtlich des Mörders ist diese Legitimität, frei vom jeglichem Zweifel, welch eine Erleichterung und Barmherzigkeit. Weil die auf ihm lastende Wiedervergeltung zu Vergeben, die Rückgabe des Rechts auf Leben, bedeutet zum neuen Leben erwecken. Dies ist auch für den Vormund des getöteten eine Erleichterung und Barmherzigkeit, weil egal was passiert ist , einen Menschen zu töten, ist nicht Wunsch und besonders einer Person des Glaubensgemeinschaft, ist es nicht sein Verlangen, eine Sache die er mit Freude macht. Die Wiedervergeltung selbst ist, wenn man es auf die eigene Person bezieht ein schweres Gesetzt. Mit diesem zusammen ist die Notwendigkeit der Vergebung auch generell aus Sicht dieser Seite ein noch schwererer Vorschlag. Ohne das wissen das die Wiedervergeltung ein wahres Recht ist hat die Vergebung keine Bedeutung.

Aus dieser Persektive, weder wie es in der Tora,  nur auf die Wiedervergeltung und in der Bibel nur auf die Vergebung zu beharren, ist der Situation und Vorteil entsprechend, eins von beiden anzuwenden dem Vormund ein Wahlrecht gegeben. Außerhalb diesem ist der Vergebung entsprechend die Entschädigung nach Brauch und Sitte ( Geld oder Ware ) als legitime Option aufgezeigt vorhanden. Dieses ist in Angelenheit beider eine Erleichterung und gleichzeitig eine für das Diesseits und das Jenseits viele nützliche einschließende, zweifelsfrei eine Göttliche Barmhertigkeit.

........

„O ihr die ein Verstand besitzen.! Auf das ihr euch hütet“ Allah Gebietet „ O Verstand, Verständnis und „genau Durchdenkende“. Es ist zu hoffen, das ihr von nun an, euch von Allahs Sündigendes und Verboten abwendet.
 

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