Jeder dritte Jurist will die Todesstrafe
Seite 5 von 5 Neuester Beitrag: 10.04.15 23:11 | ||||
Eröffnet am: | 26.11.14 12:19 | von: potzzzblitz | Anzahl Beiträge: | 114 |
Neuester Beitrag: | 10.04.15 23:11 | von: ixurt | Leser gesamt: | 5.779 |
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Allerdings ist "Vergeltung" kein Mordmerkmal und daher nach derzeitiger Gesetzeslage Tötung aus Vergeltung kein Mord.
Wohltaten ebenso erfasst wie Strafen.
Vergeltung als Strafzweck macht nur analog der euroäischen Menschenrechtskonvention und des deutschen Grundgesetz Sinn und ist nicht
dasselbe wie Rache.
Vergeltung ist insofern ein "mit Maß" bedacht- gewählter Ausgleich!
Die human-entwicklungsspezifische, somit zeitgemäß- moderne sozialwissenschaftliche Erkenntnis hebt zu Recht hervor, dass
gesellschaftlich institutionalisierte Vergeltung ausschließlich dazu dient,
um Gewalt zu regulieren und zu kanalisieren.
Die Rache hingegen ist zwar der Vergeltung ähnlich,
im Zweifel ist sie allerdings maßlos, wie beispielsweise bei der Todesstrafe!
Denn die Todesstrafe hat einen ausschließlich dem Altertum entstammenden primitiv-dumpfen Charakter der Endgültigkeit.
Von einer zeitgemäßen Gewalt-Regulation oder Kanalisation wäre die Todesstrafe weit entfernt.
Rache aber... ist im Gegensatz zur Vergeltung...
sehr wohl ein Mordmerkmal...
und daher ist nach derzeitiger Gesetzeslage
eine Tötung aus Rache Mord!
Ganz gleich wie die Todesstrafe in anderen Staaten und Ländern dieser Erde gehandhabt wird,
in unserem ziviliatorisch hochentwickelten Europa
wäre nach unserer europäischen Menschenrechtskonvention,
aber auch nach deutschem Recht
die Todesstrafe Mord gleich zu setzen.
Ein europäischer Staat der im Auftrag des Volkes mordet...?
Das geht ja wohl garnicht!!!
Bleibe aber dabei, dass Vergeltung eine der maßgeblichen Begründungen für die Verhängung von Strafe ist.
Ist jedenfalls die Meinung des BVerfGerichts,die ich teile.
Und wenn du anderer Meinung bist - okay.
ich selbst würde einem mörder eines familienmitglieds ohne das geringste zögern
k a l t lä c h e l n d abmurksen...kein zweifel. aber ich würde die strafe als notwendig akzeptieren. rache ist kein weg-privat nicht, politisch 3x nicht.
aber zum "öffentlichen" thema.
das beste zum thema hat der grosse camus gesagt.
wenn hingerichtet wird, dann öffentlich. plätze. volk. frittebuden und kinder, die das mit dem handy aufnehmen.
dein Beitrag irrtümlich
als Begründung für eine Legitimierung der Todesstrafe wahrgenommen wird!
Dem besseren Verständnis zuliebe
will ich nochmals erwähnen
dass
es in den vorherigen Beiträgen
eigentlich überhaupt nicht ums Thema Totschlag ging,
sondern darum ob die Todesstrafe Vergeltung oder Rache ist!
Die Todesstrafe
entspricht nach dem gängigen sozialwissenschaftlichen Rechtsverständnis
eben "Nicht" dem Tatbestand der Vergeltung
sondern dem Stillen niedriger Beweggründe.
Staatlich verordnerter Totschlag aus Rache?
Für mich undenkbar!
und somit eine auf lange Sicht tragfähige Akzeptanz zur Abschaffung der Todesstrafe geschaffen hätten,
Grund war zuallererst der Schutz von noch nicht abgeurteilten Nazikriegsverbrechen,
es sollten keine weiteren Todesurteile mehr mit der Aburteilung von Naziunrecht erfolgen.
Da es aber beides gibt, bin ich nicht für die Todesstrafe.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Christoph_Seebohm
Bei Beratungen zum Grundgesetz im Parlamentarischen Rat schlug er am 6. Dezember 1948 überraschend ein Verbot der Todesstrafe vor. Damit wollte seine Partei weitere alliierte Todesurteile für NS-Kriegsverbrecher anprangern, um so ehemalige Nationalsozialisten anzuwerben und den Druck zum Beenden der alliierten Entnazifizierung zu erhöhen. Die Abschaffung der Todesstrafe wurde überraschenderweise angenommen und fand einen sehr unterschiedlich motivierten breiten Konsens.
Nachdem in Westdeutschland die Todesstrafe offiziell abgeschafft war gab es in der damaligen DDR noch 227 rechtskräftige Todesurteile, davon wurden 166 vollstreckt.
Diese hatten längs nicht nur mit Kriegsverbrechen sondern auch ganz allgemein bei Mord, bei Sabotage, bei Spionage und jede Menge weiteren Gesetzesverstößen verhängt werden.
Überwiegend wurden die Verurteilten mittels Guillotine enthauptet.
ab Mitte der 60er wurde die Todesstrafe etwas "gnädiger" durch einen „unerwarteten Nahschuss“ in das Genick vollzogen.
Später in den 70er wurde die Todesstrafe fast nur noch bei Spionagefällen vollzogen.
Die DDr schaffte die Todesstrafe erst 1987 ab.
auf Nazis zu reduzieren wäre allerdings erheblich zu kurz gegriffen!
Denn selbst in Westdeutschland wurden spätere Versuche, die Todesstrafe wieder politisch zu legitimieren (also sie wieder einzuführen), vom Bundestag abgelehnt.
Wie schon beschrieben wurde in der Deutschen Demokratischen Republik
mit einer Verzögerung von beinahe 30 Jahre die Todesstrafe ebenfalls abgeschafft.
In Frankreich in 1981, in Großbritanien erst 1998 usw.
Seit dem Inkrafttreten des 13. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist die Todesstrafe in Europa vollständig abgeschafft.