Ist die Kieler Landeswahlleiterin parteilos?


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Neuester Beitrag: 30.08.10 15:37
Eröffnet am:28.09.09 19:53von: Der Donaldis.Anzahl Beiträge:66
Neuester Beitrag:30.08.10 15:37von: RadelfanLeser gesamt:2.869
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6255 Postings, 6308 Tage aktienbärBitte, knie

 
  
    #51
27.01.10 17:01
Dich erst in den HSH-Nordbank-Fall rein.
HH und SH könnten (hohe Wahrscheinlichkeit) daran finanziell
kaputt gehen. Aber dann werden von Beust und Carstensen schon
lange in Pension sein.
Marnette hat die nicht vertretbaren Risiken erkannt und öffentlich
gemacht.
Btw. wer sich nicht selbstdarstellen bzw. verkaufen kann, hat überall
und immer schon von vornherein verloren.  

51345 Postings, 8923 Tage eckiNeuwahlen in Sicht

 
  
    #52
25.08.10 22:49
DIE WELT: 07:10

Neuwahlen in Sicht

Ein spektakulärer Spruch der Landesverfassungsrichter könnte ab Montag in Kiel für unruhige Zeiten sorgen

Von Ulrich Exner

Kiel/Hamburg - Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein, das seit dem 1. Mai 2008 besteht, hat bislang genau ein Urteil gefällt. Im Februar dieses Jahres verpflichtete es den Landtag, eine neue Amtsordnung zu erlassen. Die alte werde der Bedeutung der Amtsausschüsse in Schleswig-Holsteins kleineren Gemeinden nicht gerecht. Am Montag werden die Richter den zweiten Spruch ihrer kurzen Karriere als Verfassungswächter verkünden. Es wird sehr viel spektakulärer ausfallen und womöglich vorgezogene Neuwahlen im Bundesland zur Folge haben. Aber nicht nur darüber ärgern sich die Kieler Regierungsparteien ganz erheblich.

Der Sprecher der CDU-Fraktion im Kieler Landtag, Dirk Hundertmark, lässt sich so zitieren: "Die Unionsfraktion kann sich nicht vorstellen, dass ein Verfassungsgericht derart unprofessionell handelt und den Tenor eines Urteils vorzeitig an die Medien durchsticht." CDU-Fraktionschef Christian von Bötticher mag sich zum Thema gar nicht äußern. Selbst der grüne Fraktionschef Robert Habeck spricht von einem "unerhörten Vorgang".

Dabei hatte die Zeitung "Schleswig-Holstein am Sonntag" unter Verweis auf "mehrere vertrauenswürdige Quellen" nur auf den Punkt gebracht, worüber in Kiel ohnehin seit Wochen getuschelt wird: Die sieben Verfassungsrichter des nördlichsten Bundeslandes werden der von Grünen und Linken eingereichten Normenkontrollklage gegen das geltende Wahlgesetz stattgeben und damit die derzeitige Zusammensetzung des Landtags für verfassungswidrig erklären. Dafür, so Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionschef und Jurist, zur WELT, "spricht sehr viel".

In der Tat ist die aktuelle Zusammensetzung des Landtags kein Ruhmesblatt der Demokratie. So haben Union und FDP eine, wenn auch knappe Mehrheit der Sitze, obwohl eine Mehrheit der Schleswig-Holsteiner mit ihrer Zweitstimme für die Oppositionsparteien - SPD, Grüne, Linke und SSW - gestimmt hat. Ursache für das Missverhältnis sind die zahlreichen Überhangmandate vor allem der CDU - Landtagssitze also, die CDU-Kandidaten aufgrund der meisten Erststimmen gewannen, ohne dass die Wähler im jeweiligen Wahlkreis eine vergleichbar hohe Zahl von Zweitstimmen für die CDU abgegeben hätten. Das geltende Wahlgesetz schreibt vor, dass solche Überhangsmandate nicht vollständig ausgeglichen werden. Schon mit einem Teilausgleich hat der Landtag 95 Abgeordnete, obwohl in der Verfassung nur 69 Parlamentarier vorgesehen sind. Wären sämtliche Überhangmandate ausgeglichen worden (was Grüne und Linke fordern), hätte der Landtag 101 Mitglieder - und die schwarz-gelbe Mehrheit wäre zur Minderheit geworden.

Eine Diskrepanz, so heißt es in Kiel, die die Richter quasi dazu zwinge, das geltende Wahlrecht für verfassungswidrig zu erklären.

SPD-Partei- und -Fraktionschef Ralf Stegner hat diesen schon eröffnet. Er ließ sich gestern mit der Feststellung zitieren, "dass diese Landesregierung die politische Mehrheit verloren hat. Jeder Tag weniger, den sie im Amt ist, ist gut für das Land." Frühzeitige Neuwahlen wären auch gut für Stegner, der in seiner Partei nicht unumstritten ist, aber umso alternativloser wäre, je eher gewählt wird.

Ganz anders ist die Lage bei der Union. Dort wollte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen sein Amt eigentlich 2012 an einen Nachfolger übergeben. Carstensen wird dann 65, einen neuen Wahlkampf mag er sich nicht mehr zumuten. Das, heißt es in der Union, wird er auch bei vorgezogenen Wahlen nicht tun. Müsste dann ein möglicher Nachfolger, aller Voraussicht nach Fraktionschef Christian von Bötticher, früher ins Amt kommen, um sich zu profilieren? Derartigen Spekulationen erteilte Carstensen gestern eine kategorische Abfuhr: Er kandidiere beim Parteitag am 18. September erneut für den Landesvorsitz. Im Übrigen wolle er "in Ruhe abwarten und auch nach dem Urteilsspruch nicht in Hektik verfallen". Ein Satz, der Angela Merkel gefallen dürfte, die bereits drei erfahrene Unionsministerpräsidenten ziehen lassen musste.

Keine Hektik käme sicherlich vielen Abgeordneten entgegen. Nicht wenige von ihnen hätten bei einer Neuwahl und einem kleineren Landtag keine Chance auf eine Rückkehr. Die Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes durch eben diese Abgeordneten, mutmaßt nicht nur ein führender Unionspolitiker, wird nicht im Eiltempo geschehen. Auch die gerade von den Umfragen gebeutelte FDP dürfte an Eile kein übermäßiges Interesse haben. Fraktionschef Wolfgang Kubicki zeigte sich im Gespräch mit der WELT dennoch für alle Eventualitäten gerüstet: "Ich werde auf jeden Fall wieder antreten."

http://www.welt.de/die-welt/politik/...183005/Neuwahlen-in-Sicht.html

"Wenn das Gesetz dich zum Arm des Unrechts macht, dann, sage ich, brich das Gesetz." H. D. Thoreau

15078 Postings, 5890 Tage Karlchen_VEin Urteil? Und dafür braucht man ein Gericht?

 
  
    #53
25.08.10 22:54
Wenn man da mal die Leistung dieser Einrichtung in Stundenlöhne umrechnet, wird sogar ein Ackermann zur Peanut.  

51345 Postings, 8923 Tage eckiCarstensen und Kubicki regieren Skrupellos

 
  
    #54
25.08.10 22:59
Sie hatten nicht die Mehrheit bei der Wahl sondern nur durch offensichtliche Falschauslegung des Wahlgesetzes. Und wenn jetzt die Verfassungswidrigkeit der Parlaments-Mehrheit festgestellt wird? Dann macht man keine Hektik, weil es Regierung und persönliche Pfründe kostet.

Und die wundern sich über Politikverdrossenheit, wenn Regierung anscheinend nichts mit Demokratischer Legitimität und Mehrheit zu tun hat, sondern vor allem mit persönlicher Lebensplanung und Bereicherung?

19279 Postings, 9106 Tage ruhrpottzockerIn einigen Fällen wäre die beste Lösung die

 
  
    #55
1
25.08.10 23:06
Auflösung des Bundeslandes.

Warum haben wir so viele davon ?  

51345 Postings, 8923 Tage eckiDa haben sich aber einige nicht mit Ruhm

 
  
    #56
30.08.10 12:22
bekleckert beim verteidigen nicht verfassungskonformer Gesetze.

Stellvertretend nur n1608 in #20. Die anderen sollen Ahnungslos die Klappe halten.....

54906 Postings, 6865 Tage RadelfanVerfassungswidriges Wahlrecht bestätigt

 
  
    #57
3
30.08.10 12:26
Überhangmandate: Verfassungsgericht verordnet Schleswig-Holstein Neuwahlen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
Die schwarz-gelbe Regierung in Schleswig-Holstein muss sich in zwei Jahren Neuwahlen stellen: Das Landesverfassungsgericht hält die Sitzverteilung im jetzigen Landtag nicht für rechtmäßig.

8051 Postings, 7927 Tage RigomaxDas Landeswahlgesetz stammt vom 7.10.1991

 
  
    #58
30.08.10 12:40
Und nun denkt mal darüber nach, wer damals in Schleswig-Holstein an der Regierung war und die Parlamentsmehrheit stellte.

Das war die SPD. Kein Wunder, dass sie sich bei der Klage so fein zurückhielt.  

129861 Postings, 7678 Tage kiiwiiIch bin auch für Neuwahlen; ich könnt jeden Tag

 
  
    #59
30.08.10 13:37
wählen...  

36845 Postings, 7739 Tage TaliskerUnd wer sacht,

 
  
    #60
1
30.08.10 13:40
dass man sich ruhig Zeit lassen sollte mit der Neuwahl? Die FDP, diese Freigeister. Die ham gerade keinen Bock auf Wahl.
Bis dahin bringt man noch so Kleinigkeiten wie nen Doppelhaushalt über die Bühne...
Gruß
Talisker

129861 Postings, 7678 Tage kiiwiivernünftig

 
  
    #61
30.08.10 13:41

24273 Postings, 9084 Tage 007BondDa fragt man sich,

 
  
    #62
2
30.08.10 13:44
weshalb bis 2012 gewartet wird?! Warum nicht sofort bzw. noch in diesem Jahr??

"... Das Landesverfassungsgericht erklärte am Montag Teile des Landtagswahlrechts für verfassungswidrig ... "  

51345 Postings, 8923 Tage eckiDie Wahlleiterin hätte nur komplett ausgleichen

 
  
    #63
1
30.08.10 14:06
müssen, dann müsste man jetzt nicht neu wählen.

Und ein neues Wahlgesetz könnte schon vorbereitet in der Schublade liegen, wenn das nicht so politische Schnarchnasen wären. War doch am Wahlabend schon klar, dass es so Ärger gibt durch ein Legitimationsproblem. Da hätte man unabhängig vom Ausgang der Klage schon mal ein neues Gesetz für die nächste Wahl vorbereiten und beschliessen können.

15078 Postings, 5890 Tage Karlchen_VWenn die Sitzverteilung unrechtmäßig ist, dann

 
  
    #64
30.08.10 14:42
sollten ja wohl auch alle Entscheidungen, die aufgrund dieser Sitzverteilung zustande kamen und noch kommen, ebenfalls unrechtmäßig sein.

Folglich gehört der Landtag sofort aufgelöst. Mein Verstand - aber Juristen ticken wohl anders.  

51345 Postings, 8923 Tage eckiSchwierig Karlchen, ein Dilemma.

 
  
    #65
1
30.08.10 14:50
Könnte sich dann der Landtag überhaupt auflösen, wenn er nicht legitimiert ist?
Und wenn er dann aufgelöst wäre gibt es immer noch kein Verfassungskonformes Wahlgesetz.....

Aber 2 Jahre sind viel zu lange. Von jetzt bis Frühjahr sollte wohl reichen ein neues Geetz zu machen und im Herbst 2011 dann wählen: Das wäre mehr als ausreichend Zeit.

54906 Postings, 6865 Tage RadelfanFinde auch völlig unverständlich, warum nicht

 
  
    #66
1
30.08.10 15:37
früher Neuwahlen angesetzt werden müssten. Wenn das neue Wahlgesetz lt. Verfassungsgericht bis zum 31.05.2011 verabschiedet sein muss, dann hätte man doch unmittelbar daran anschließend - also wahrscheinlich im Herbst 2011 - ein neues Parlament wählen können!

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