Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?


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Neuester Beitrag: 02.10.15 20:47
Eröffnet am:01.10.15 20:32von: satyrAnzahl Beiträge:34
Neuester Beitrag:02.10.15 20:47von: satyrLeser gesamt:1.950
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24273 Postings, 9093 Tage 007BondDeutschland ist ein Rechtsstaat,

 
  
    #26
1
02.10.15 10:32
Recht im Sinne von Gerechtigkeit erhält oftmals aber nur derjenige, der über die erforderlichen Mittel (Geld) verfügt und das Risiko nicht scheut, sein Recht auch einzufordern.  

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiidu kannst Prozesskostenhilfe beantragen, wenn du

 
  
    #27
1
02.10.15 10:59
keine Kohle hast...  

24273 Postings, 9093 Tage 007BondDann musst Du aber sowas von arm sein ..

 
  
    #28
1
02.10.15 11:15
Doch wie sieht es mit Menschen aus, die beispielsweise (nur) durchschnittlich verdienen, wie mit Start-Up-Unternehmen, die ihre Geschäftsidee vielleicht exzellent umgesetzt haben, nun aber von einem größeren Konkurrenten drangsaliert werden? Dieses hat eben keinen so langen Atem, wie der möglicherweise liquidere Konkurrent. Hier "beißt" sich das Recht dann salopp ausgedrückt, oftmals gewaltig in den eigenen Schwanz, zumindest im Sinne von dem, was man mit gesundem Menschenverstand als Gerechtigkeit bezeichnen würde.

Dann erinnern wir uns wieder an Franz Kafka und an sein berühmtes Zitat: "Du hast keine Chance, aber nutze sie!"  

129861 Postings, 7687 Tage kiiwiies geht darum, dass der Mangel an Mitteln kein

 
  
    #29
02.10.15 11:20
Grund sein darf, nicht zu seinem recht zu kommen; eigentlich ganz einfach  

21228 Postings, 4287 Tage WeckmannDas beschleunigte Verfahren ist übrigens in

 
  
    #30
1
02.10.15 11:27
§§ 417 ff. StPO geregelt. Es geht halt nur, wenn die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. In so einem Verfahren darf eine Freiheitsstrafe bis zu max. einem Jahr verhängt werden.

 

24273 Postings, 9093 Tage 007BondSo stellt sich das in der Wirklichkeit dar:

 
  
    #31
1
02.10.15 11:47
Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt und verliert der Antragsteller den Prozess, werden die Gerichtskosten, die Kosten einer eventuellen Beweisaufnahme (z. B. Auslagen für Zeugen oder Sachverständige) sowie die Anwaltsgebühren des eigenen beigeordneten Rechtsanwaltes von der Staatskasse übernommen, nicht aber die Kosten des gegnerischen Anwalts, § 123 ZPO.

Diese muss der Antragsteller im gleichen Umfang erstatten, wie dies auch bei nicht bedürftigen Personen der Fall ist. Die Prozesskostenhilfe deckt nur die Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Anwalts, welche ab einem Streitwert von mehr als 4.000 Euro nach abgesenkten Sätzen (§ 49 RVG) berechnet werden. Gewinnt der Antragsteller den Prozess, muss - ausser bei arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz - der Gegner sämtliche Anwalts- und Prozesskosten tragen.  

16374 Postings, 7181 Tage quantasHallo kiiwii

 
  
    #32
1
02.10.15 14:03

kiiwii : es geht darum, dass der Mangel an Mitteln kein

11:20
#29
Grund sein darf, nicht zu seinem recht zu kommen; eigentlich ganz einfach


Ganz einfach kiiwii: Papier ist geduldig un nimmt alles an!

2268 Postings, 5135 Tage tobiraveWeiss denn einer wie das ist , mit solchen

 
  
    #33
02.10.15 20:37
"Standgerichtsverfahren"?

Wenn ich das richtig verstanden habe, gab es an dem gleichen Tag die Verhaftung und ein rechtskräftiges Urteil.
Kann mir schlecht vorstellen, wie das so praktisch gehen kann, hat man denn dem Angeklagten keinen Verteidiger zur Seite gestellt?

Es gibt mit Sicherheit viele andere, auch durchaus kleinere Sachen, wo solche Verfahren viel ehr angebracht wären. Aber da passiert oft solange nichts, bis diese, weitere Straftaten auch noch machen!  

42128 Postings, 9265 Tage satyrErinnert etwas an ganz dunkle Zeiten

 
  
    #34
02.10.15 20:47
Standgerichtsverfahren.  

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