Intertainment die spannendste Aktie
Intertainment schließt Vergleich mit Versicherungsgesellschaft AIG
München, 24. Oktober 2007 - Die Intertainment AG, München, hat sich im Rechtsstreit mit der Versicherungsgesellschaft AIG Europe S.A. auf Basis der gerichtlichen Anregung auf einen Vergleich geeinigt. Der Vereinbarung entsprechend hat AIG an Intertainment einen Betrag von 450.000 Euro gezahlt. Intertainment hatte Ende Mai 2005 vor dem Landgericht Frankfurt Klage gegen AIG auf Zahlungen aus einer D&O-Versicherung (Directors- & Officers-Versicherung) erhoben.
Ende der Pressemitteilung
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Ralf Schmitz scheidet als Generalbevollmächtigter bei Intertainment aus
München, 26. Oktober 2007 - Ralf Schmitz hat in gegenseitigem Einvernehmen sein Amt als Generalbevollmächtigter der Intertainment AG, München, niedergelegt und ist auf eine andere Führungsposition im Bereich der Filmwirtschaft gewechselt. Schmitz wird Intertainment mit einem reduzierten Zeitbudget weiter als Berater zur Verfügung stehen. Er hatte sein Amt Ende September 2006 angetreten und seitdem die laufende Restrukturierung von Intertainment mitgestaltet. Intertainment dankt Schmitz ausdrücklich für die dabei geleistete Arbeit.
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Intertainment bleibt in den roten Zahlen
München, 09. November 2007 - Die Intertainment AG, München, hat in den ersten neun Monaten 2007 weiter ihren Konsolidierungskurs verfolgt, ist aber in der Verlustzone geblieben. Grund dafür ist, dass das operative Geschäft des Medienunternehmens weiterhin abgenommen hat und die aus dem Budgetbetrug resultierenden Rechtsstreitigkeiten in USA nicht abgeschlossen werden konnten.
Ertragslage
Intertainment erzielte zwischen Januar und Ende September 2007 einen Umsatz in Höhe von 1,0 Mio. Euro. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte der Umsatz bei 1,4 Mio. Euro gelegen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 1,4 Mio. Euro nach 1,7 Mio. Euro in den ersten neuen Monaten 2006. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 0,5 Mio. Euro aus einem Vergleich enthalten, den Intertainment vor kurzem mit der Versicherungsgesellschaft AIG Europe geschlossen hat. Intertainment hatte die Gesellschaft vor dem Landgericht Frankfurt auf Zahlung aus Verpflichtungen aus einer Directors- and Officers-Versicherung verklagt.
Der Personalaufwand verringerte sich im Berichtszeitraum auf 0,5 Mio. Euro. Zwischen Januar und Ende September 2006 hatte er 0,9 Mio. Euro betragen. Der sonstige betriebliche Aufwand stieg dagegen auf 4,6 (Vorjahreszeitraum: 4,3) Mio. Euro an. Dieser enthält insbesondere auch Währungsverluste aus der Bewertung der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA mit 3,3 Mio. Euro.
Das EBIT des Konzerns verschlechterte sich von -2,8 auf -3,1 Millionen Euro.
Vermögenslage
Die Schadensersatzforderungen selbst reduzierten sich auf 47 Mio. Euro. Zum 31. Dezember 2006 hatte Intertainment einen Wert von 51 Mio. Euro ausgewiesen. Die Veränderung beruht insbesondere auf den genannten Wechselkursverlusten. Das Filmvermögen des Konzerns reduzierte sich aufgrund planmäßiger Abschreibungen im Zusammenhang mit dem operativen Umsatz um 0,4 Mio. Euro auf 1,5 Mio. Euro. Das Eigenkapital des Konzerns lag zum 30. September 2007 bei 19,3 Mio. Euro nach 22,8 Mio. Euro Ende 2006.
Finanzlage
Intertainment verfügt zum 30. September 2007 über flüssige Mittel in Höhe von 0,2 Mio. Euro nach 0,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2006.
Die Liquiditätslage ist trotz der im Oktober 2007 erfolgten Mittelzuflüsse aus dem Vergleich mit der AIG Europe in Höhe von 0,5 Mio. Euro weiterhin sehr angespannt.
Einschätzung der Risikosituation
Das Management von Intertainment geht davon aus, dass sich die Risiken gegenüber dem ersten Halbjahr 2007 und dem Geschäftsjahr 2006 nicht wesentlich verändert haben. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen - insbesondere zu den bestandsgefährdenden Risiken - im Halbjahresbericht 2007 und Geschäftsbericht 2006.
Weitere Ereignisse im dritten Quartal 2007
Im Mittelpunkt der Aktivitäten von Intertainment im dritten Quartal standen die geplante Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH, Leipzig, in die Intertainment AG sowie die Rechtsstreitigkeiten wegen Budgetbetrugs in den USA. Die Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH konnte dabei nicht - wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zunächst verlangt - bis zum 30. September 2007 vollzogen werden. Die Kinowelt-Gruppe, Leipzig, hat deshalb im September 2007 einen Verlängerungsantrag bei der BaFin gestellt und Intertainment mitgeteilt, dass diese bis zum 15. November 2007 auf den Widerruf der Befreiungsanträge zum Pflichtangebot an die außenstehenden Aktionäre verzichtet.
Im dritten Quartal fand darüber hinaus die diesjährige Hauptversammlung der Intertainment AG statt. Dabei wurden Jost Arnsperger, Prof. Dr. Michael Adams und Dr. Heribert J. Wiedenhues zu neuen Aufsichtsräten des Unternehmens gewählt. Die bisherigen Aufsichtsräte Dr. Matthias Heisse, Dr. Ernst Pechtl und Wolfgang Blauberger hatten bereits zuvor mit Wirkung zur diesjährigen Hauptversammlung ihre Ämter niedergelegt. Einige Aktionäre haben inzwischen Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklagen gegen mehrere Beschlüsse der jüngsten Hauptversammlung eingereicht.
Ende der Zwischenmitteilung
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Verlängerung der Frist zur Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH
München, 9. November 2007 - Am 24. Oktober 2006 hatten die MK Medien Beteiligungs GmbH, die Kinowelt GmbH mit ihren Tochtergesellschaften sowie verbundenen Unternehmen, Frau Doris Apell-Kölmel sowie Herr Dr. Rainer Kölmel Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG an der Intertainment AG erlangt. Auf Grundlage entsprechender Befreiungsanträge gemäß § 37 Abs. 1 und 2 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-AngV vom 31. Mai und 13. November 2006 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die oben genannten Personen und Gesellschaften mit Bescheiden vom 12. Dezember 2006 und vom 16. Januar 2007 davon befreit, nach § 35 WpÜG den außenstehenden Aktionären der Intertainment AG ein Pflichtangebot zu unterbreiten. In diesem Befreiungsbescheid hatte sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Widerruf vorbehalten, falls die Antragsteller nicht bis zum 30. September 2007 sämtliche Anteile an der Epsilon Motion Pictures GmbH im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Intertainment AG einbringen.
Die Kinowelt GmbH hat der Intertainment AG zum Verfahrensstand heute folgendes mitgeteilt:
"Der Kinowelt GmbH als alleiniger Gesellschafterin der Epsilon Motion Pictures GmbH war es bisher nicht möglich, die Einbringung sämtlicher Anteile an der Epsilon Motion Pictures GmbH bis zum 30. September 2007 durchzuführen. Am 5. September 2007 wurde um "Fristverlängerung" bis zum Jahresende gebeten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sieht bis zum 15. November 2007 von einer Ausübung des vorbehaltenen Widerrufs des Befreiungsbescheides ab. Bis dahin wird die Kinowelt GmbH versuchen, die Einbringung der Anteile an der Epsilon Motion Pictures GmbH abzuschließen."
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Kinowelt-Gruppe unterbreitet den Intertainment-Aktionären ein Pflichtangebot
München, 18. November 2007 - Die Kinowelt-Gruppe, Leipzig, hat der Intertainment AG, München, folgendes mitgeteilt:
"Epsilon verbleibt in der Kinowelt-Gruppe
Kinowelt unterbreitet Pflichtangebot an die Aktionäre der Intertainment AG
Die Epsilon Motion Pictures GmbH verbleibt in der Kinowelt-Gruppe, da die Einbringung sämtlicher Anteile der Epsilon Motion Pictures GmbH in die Intertainment AG aus juristischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vollzogen werden konnte. Die Mehrheitsgesellschafterin der Kinowelt GmbH, die MK Medien Beteiligungs GmbH, und die Kinowelt GmbH sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen waren mit Bescheiden vom
12. Dezember 2006 und 16. Januar 2007 von der Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) davon befreit worden, den Aktionären der Intertainment AG ein Pflichtangebot im Sinne des § 35 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu unterbreiten. Die von der BaFin gesetzte Frist zur Einbringung sämtlicher Anteile in die Intertainment AG war am 15. November 2007 verstrichen. Die in den oben genannten Befreiungsbescheiden aufgeführten Personen und Gesellschaften haben noch am selben Tag gegenüber der BaFin auf sämtliche Rechte aus den Befreiungsbescheiden verzichtet und die BaFin gebeten, die Befreiungsbescheide aufzuheben. Nach Aufhebung der Befreiungsbescheide sind sie daher verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der Intertainment AG umgehend ein Pflichtangebot für ihre Aktien zu unterbreiten."
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Angebotsunterlage bei BAFin eingereicht
Leipzig, 14. Dezember 2007
Die MK Medien Beteiligungs GmbH, die Kinowelt GmbH sowie die weiteren Bieter haben heute
fristgemäß eine Angebotsunterlage zur Vorbereitung eines Pflichtangebotes an die Aktionäre der
Intertainment AG gemäß §§ 35 Abs. 2, 14, 11 WpÜG bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) eingereicht.
Die Bieter waren von der Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes von der BAFin befreit
worden unter der Bedingung, dass bis 15. November 2007 die Einbringung der Epsilon Motion
Pictures GmbH in die Intertainment AG vollzogen würde. Mit Ablauf dieser Frist haben die Bieter auf
ihre Rechte aus den Befreiungsbescheiden der BAFin verzichtet und sind in Folge dessen zur Abgabe
eines Pflichtangebotes an die Aktionäre der Intertainment AG verpflichtet.
http://www.kinowelt.de/material/presse/...tGmbH_PI_Pflichtangebot.pdf
von INTERTAINMENT O.N.
aktualisieren
Zeit Aktienkurs Stück
17:30:46 1,51 1.727
17:16:43 1,50 1.200
17:16:43 1,49 450
17:16:43 1,48 50
17:16:41 1,47 1.999
16:41:02 1,48 950
16:31:15 1,45 2.000
16:29:05 1,39 832
16:03:02 1,33 500
15:24:14 1,38 2.000
15:24:14 1,40 800
15:22:26 1,40 1.000
15:11:25 1,52 1
15:06:27 1,48 167
15:04:17 1,43 2.000
15:04:17 1,40 1.060
15:04:17 1,39 273
15:01:46 1,39 1.500
15:01:46 1,38 2.000
14:57:31 1,35 2.000
14:47:49 1,39 227
14:35:22 1,36 273
14:15:46 1,35 900
14:15:23 1,35 1.000
14:15:13 1,36 2.000
14:15:13 1,37 100
14:13:39 1,37 2.000
13:53:28 1,25 1.000
13:25:56 1,22 80
12:58:56 1,22 15
12:58:56 1,23 85
12:31:36 1,23 2.380
10:35:04 1,21 2.535
10:12:29 1,20 1.400
10:03:55 1,19 3.500
09:15:32 1,26 100
von INTERTAINMENT O.N.
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Zeit Aktienkurs Stück
19:56:33 1,62 2.217
19:45:53 1,63 570
19:40:24 1,63 150
19:39:09 1,62 12.000
19:19:07 1,57 300
19:18:36 1,57 150
19:03:50 1,57 2.000
18:46:40 1,56 6.000
17:57:53 1,56 4.500
17:55:57 1,53 1.999
17:51:53 1,54 1.500
17:36:03 1,53 2.000
17:28:28 1,53 -
17:25:42 1,54 4.000
17:17:31 1,53 2.000
17:17:07 1,53 3.749
16:45:20 1,46 1.500
16:38:34 1,48 1.000
16:29:57 1,46 1.500
15:24:03 1,43 901
15:17:33 1,41 1.220
14:57:35 1,35 7.620
14:17:41 1,36 900
14:14:02 1,40 1.000
14:12:28 1,35 2.000
14:11:55 1,35 3.000
10:57:35 1,22 12
09:56:18 1,20 3.600
09:07:41 1,20 -
Pflichtangebot vom 24.12.07 - 21.1.08
http://kinowelt.de/presse.php
Perf. seit Threadbeginn: -45.02%
Wie geht Ihr mit den Verlusten um?
Im Eingangsposting stand ja noch: "Wohl kaum eine andere Aktie weist so immense Chancen auf." Seht Ihr das immer noch so? Falls nein, welche Konsequenz habt Ihr gezogen?
Bereits ausgestoppt?
Jetzt noch Verluste realisieren?
Nachkaufen?
Soll keine Provokation sein, sondern ist Teil meiner "Studie" aus diesem Thread:
http://www.ariva.de/...pps_bei_Ariva_Rezept_zum_Geldverlieren_t313746
Amtsgericht München bestellt Intertainment-Aufsichtsräte
München, 28. Dezember 2007 - Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2007, der der Intertainment AG, München, am 28. Dezember 2007 zugegangen ist, die Herren Jost Arnsperger, Prof. Dr. Michael Adams und Dr. Heribert J. Wiedenhues zu Aufsichtsratsmitgliedern der Intertainment AG bestellt. Dabei folgte das Amtsgericht dem Vorschlag des Intertainment-Vorstands.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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Kinowelt schichtet Intertainment-Beteiligung konzernintern um
München, 3. Januar 2008 - Die Kinowelt-Gruppe, Leipzig, hat der Intertainment AG, München, mitgeteilt, dass sie ihre Intertainment-Beteiligung konzernintern umgeschichtet hat. Danach hat die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, von - der Kinowelt GmbH
- der Kinowelt Home Entertainment GmbH
- der Extrafilm Produktions GmbH
- der Kinowelt Filmverleih GmbH
- der Futura Film Weltvertrieb im Filmverlag der Autoren GmbH sowie
- der Arthaus Filmverleih GmbH,
alle Leipzig, insgesamt 3.416.679 Intertainment Aktien erworben. Dies entspricht einem Anteil von 24,46 Prozent am Grundkapital von Intertainment. Durch den Erwerb ist der unmittelbare Anteil der MK Medien Beteiligungs GmbH an Intertainment von 26,70 auf 53,16 Prozent gestiegen. Ihr sind damit jetzt unmittelbar 6.863.970 Intertainment-Aktien zuzurechnen.
Ende der Pressemitteilung
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Vorab-Hinweisbekanntmachung
zu § 27 Abs. 3 Satz 1 i.Vm. § 14 Abs. 3 Satz 1
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG)
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der INTERTAINMENT AG, München werden am 11. Januar
2008 eine gemeinsame Stellungnahme nach § 27 Abs. 1 Satz 1 WpÜG zu dem am
24. Dezember 2007 veröffentlichten Pflichtangebot der MK Medien Beteiligung GmbH,
Feldafing, an die Aktionäre der INTERTAINMENT AG abgeben.
Der vollständige Text der Stellungnahme wird ab dem 11. Januar 2008 im Internet unter
http://www.intertainment.de abrufbar sein und zudem bei der Intertainment AG,
Frauenplatz 7, 80331 München, Tel.: 089 / 21699-0, Fax 089 / 21699-11, zur kostenlosen
Ausgabe bereit gehalten werden.
München, den 09. Januar 2008
INTERTAINMENT AG
Der Vorstand
http://www.intertainment.de/de/home.htm
Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Intertainment AG zum Pflichtangebot der Bietergruppe Kinowelt vom 24. Dezember 2007
München, 11.01.2008 - Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG, München, haben am 11. Januar 2008 zu dem Pflichtangebot der Bietergruppe Kinowelt, die sich aus insgesamt 28 Bietern zusammensetzt, Stellung genommen. Die Bietergruppe Kinowelt hat das Pflichtangebot an die ausstehenden Aktionäre der Intertainment AG am 24. Dezember 2007 veröffentlicht. Sie bietet 1,82 Euro je Aktie der Intertainment AG. Die Bietergruppe Kinowelt ist seit Mitte 2006 Aktionär an der Intertainment AG beteiligt und verfügte zum Zeitpunkt der Kontrollerlangung am 16. November 2007 über 53,16 Prozent der Aktien der Intertainment AG.
Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG haben sich mit dem Pflichtangebot intensiv auseinandergesetzt und dieses sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich - auch unter Einbeziehung von externen Beratern - überprüft. Auf dieser Grundlage sind Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG zu der Einschätzung gelangt, dass der angebotene Angebotspreis die gesetzlichen Vorgaben für die Bietergruppe erfüllt. Gleichzeitig haben Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt, dass der Angebotspreis zu einem Zeitpunkt berechnet wird, zu welchem über die bedeutenden anhängigen Rechtsstreitigkeiten der Intertainment AG noch nicht, jedenfalls nicht rechtskräftig entschieden ist. Je nach Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten kann - so Vorstand und Aufsichtsrat weiter - der Unternehmenswert wesentlich vom angebotenen Angebotspreis abweichen, und zwar positiv, aber auch negativ.
Die Einschätzung des Pflichtangebots durch Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG stellt keine Empfehlung an die Aktionäre der Intertainment AG dar, das Pflichtangebot anzunehmen oder abzulehnen. Vielmehr obliegt es den Aktionären der Intertainment AG anhand aller ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und unter Würdigung der Gesamtumstände unter Einbeziehung ihrer persönlichen Verhältnisse und ihrer eigenen Einschätzung über die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklungen des Wertes und des Börsenkurses der Aktien der Intertainment AG zu entscheiden.
Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrates der Intertainment AG kann im Internet auf der Website der Intertainment AG (www.intertainment.de) eingesehen werden.
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Stück Geld Kurs Brief Stück
5,55 Aktien im Verkauf 1.000
2,80 Aktien im Verkauf 40
2,00 Aktien im Verkauf 500
1,99 Aktien im Verkauf 10
1,84 Aktien im Verkauf 2.013
1,81 Aktien im Verkauf 423
1,78 Aktien im Verkauf 2.600
1,75 Aktien im Verkauf 2.000
1,74 Aktien im Verkauf 2.000
1,70 Aktien im Verkauf 799
Quelle: [URL] http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/ITN.aspx [/URL]
814 Aktien im Kauf 1,61
2.000 Aktien im Kauf 1,60
2.000 Aktien im Kauf 1,10
Summe Aktien im Kauf Verhältnis Summe Aktien im Verkauf
4.814 1:2,36 11.385
Bin mal gespannt, wie es hier weitergeht...
20:29 09.04.08
München (aktiencheck.de AG) - Die Intertainment AG (ISIN DE0006223605/ WKN 622360) gab am Mittwoch bekannt, dass sie eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen hat.
Demnach hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung um 9,1 Prozent aus genehmigtem Kapital beschlossen. Durch die Kapitalerhöhung soll die Liquidität und die Eigenkapitalbasis von Intertainment gestärkt werden. Ausgegeben werden demnach 1.173.753 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,28 Euro je Aktie. Damit wird das Grundkapital von 16.505.667,09 Euro um 1.502.403,84 Euro auf 18.008.070,93 Euro gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden den Anteilseignern im Verhältnis 11:1 zu einem Bezugspreis von 1,28 Euro je Aktie angeboten. Nicht bezogene Aktien können nach Ablauf der Bezugsfrist interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden, wobei ein Investor bereits eine Zeichnungsgarantie abgegeben hat.
Die Intertainment-Aktie schloss heute in Frankfurt bei 1,27 Euro (-2,31 Prozent). (09.04.2008/ac/n/nw)
Informationen der Intertainment AG über den Stand der Rechtsstreitigkeiten in den USA
München, 10. April 2008 - Mit dieser Pressemitteilung informiert die Intertainment AG, München, über den aktuellen Stand der umfassenden Rechtsstreitigkeiten ihrer Tochtergesellschaft INTERTAINMENT Licensing GmbH in den USA. Dabei gab es seit der vergangenen Hauptversammlung, bei der die Intertainment AG letztmals umfassend über den Stand der Verfahrens informiert hatte, einige Fortschritte.
Die Verfahren wegen Budgetbetrugs zulasten von Intertainment haben nach wie vor zwei Schwerpunkte: zum einen das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank sowie gegen leitende Angestellte der Bank persönlich und zum anderen das Insolvenzverfahren gegen das ehemalige Filmunternehmen Franchise Pictures und andere Parteien.
1. Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
Das Schiedsgerichtsverfahren befindet sich weiterhin in der Beweiserhebungsphase. Die von den Schiedsrichtern verordnete Einsichtnahme der Comerica Bank in den kompletten E-Mail-Verkehr von Intertainment wird dabei nach wie vor vorbereitet. Um den deutschen Datenschutzbestimmungen Genüge zu tun, werden aus den über 1 Million E-Mails von einer unabhängigen dritten Partei etwaige private E-Mails sowie Duplikate aussortiert und die verbleibenden E-Mails der Comerica Bank zur Verfügung gestellt. Der Vorstand der Intertainment AG geht davon aus, dass der unabhängige Dritte seine Tätigkeit in den nächsten Wochen abschließen wird und die E-Mails dann der Comerica Bank unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können.
Mitte Februar 2008 fällte das Schiedsgericht zudem eine positive Entscheidung für Intertainment: Sie lehnten den Antrag der Comerica Bank sowie der Bank-Manager Jared Underwood und Morgan Rector ab, die Betrugs- und Vertragsverstoß-Klagen von Intertainment gegen sie und für folgende Filme wegen mangelnder Erfolgsaussichten von vorne herein abzuweisen: "The Whole Nine Yards", "Art of War", "Driven", "Get Carter", "Angel Eyes", "Heist", "3000 Miles to Graceland" und "The Pledge". Damit entschieden sie, dass über die aus Sicht von Intertainment wichtigsten Filme ein mündliches Verfahren stattfinden wird. Für die vier weniger wichtigen Filme "The Third Miracle", "Hospitaliy Suite", "Rangers" und "Battlefield Earth" billigten die Richter erwartungsgemäß den Antrag der Gegenseite.
Intertainment hat in der Zwischenzeit zudem vier von sieben möglichen Zeugenbefragungen im Vorfeld der mündlichen Verhandlung durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass die Comerica Bank mit dem Verfahren verbundene Dokumente vernichtet und Intertainment damit nicht zugänglich gemacht hat. Die Comerica Bank wurde daraufhin von den Schiedsrichtern zur Zahlung einer Pönale verurteilt.
2. Insolvenzverfahren gegen Franchise Pictures und andere Parteien
Bei dem Insolvenzverfahren gegen Franchise Pictures und die ebenfalls wegen Budgetbetrugs verurteilten Produktionsgesellschaften wurden bislang noch keine Auszahlungen an die ungesicherten Gläubiger getätigt. Dies liegt vor allem daran, dass eine Partei neuerlich Ansprüche geltend macht, die jedoch nach Ansicht des Insolvenzverwalters unbegründet sind und gerichtlich in der 1. Instanz abgelehnt wurden. Die klagende Partei hat allerdings noch die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.
Intertainment hat in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Insolvenzverwalter verhandelt. Inhalt der Verhandlungen waren insbesondere die Anerkennung der eigenen Ansprüche sowie der Verzicht des Insolvenzverwalters auf das Recht, Berufung gegen das Urteil im Franchise-Prozess einzulegen. Dabei konnte Intertainment mit dem Insolvenzverwalter eine Einigung erzielen. Ein entsprechender Vertrag ist inzwischen rechtswirksam abgeschlossen und vom Insolvenzgericht bestätigt worden.
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21:27 23.04.08
München (aktiencheck.de AG) - Die Intertainment AG (ISIN DE0006223605/ WKN 622360) gab am Mittwoch die vorläufigen Geschäftszahlen 2007 bekannt. Dabei musste der Konzernverlust ausgeweitet werden, während der Konzernumsatz erneut zurückging.
Insgesamt setzte das Medienunternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr 1,1 Mio. Euro um, nach 1,6 Mio. Euro im Vorjahr. Die Umsatzerlöse resultierten insbesondere aus der weiteren Veräußerung und Verwertung des Filmrechtebestands.
Der Jahresfehlbetrag stieg nach den vorläufigen Zahlen auf 19 Mio. Euro. 2006 hatte Intertainment einen Verlust von 6,5 Mio. Euro ausgewiesen. Das EBIT des Konzerns verschlechterte sich von -6,6 Mio. Euro auf -12,3 Mio. Euro. Der Verlust je Aktie liegt bei 1,47 Euro, nach 0,53 Euro im Vorjahr.
Die Ergebnisveränderung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf Wechselkurseffekte und erhöhte Risikovorsorgen bei den bilanzierten Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA zurückzuführen. Darüber hinaus wurde das Ergebnis mit einem latenten Steueraufwand in Höhe von 6,3 Mio. Euro belastet.
Insgesamt weist Intertainment zum Bilanzstichtag Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten in den USA in Höhe von 39,3 Mio. Euro aus. Im Vorjahr waren 51 Mio. Euro erfasst. Die Abnahme ist neben den bereits dargestellten Gründen auch auf erhaltene Zahlungen zurückzuführen.
Die Intertainment-Aktie schloss heute in Frankfurt bei 1,26 Euro (+5,00 Prozent). (23.04.2008/ac/n/nw)
Intertainment führt Kapitalerhöhung erfolgreich durch
München, 6. Mai 2008 - Die Intertainment AG, München, hat die im April 2008 beschlossene Kapitalerhöhung erfolgreich durchgeführt. Insgesamt zeichneten die Aktionäre 1.173.753 Mio. neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Preis von 1,28 Euro je Aktie. Den überwiegenden Anteil der Aktien übernahm die Intertainment-Großaktionärin MK Medien Beteiligungs GmbH, Leipzig.
Durch die Kapitalerhöhung verbessert die Intertainment AG ihre Liquiditäts- und Eigenkapitalbasis. Insgesamt fließen der Intertainment AG aus der Kapitalerhöhung rund 1,5 Mio. Euro zu. Das Grundkapital der Gesellschaft wird sich mit Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister von 16.505.667,09 Euro auf 18.008.070,93 Euro erhöhen. Die neuen Aktien sind nach Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister der Gesellschaft, der Herstellung der Girosammelverwahrung und der Börsenzulassung voraussichtlich ab Mitte Juni börslich handelbar.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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Verlust von Intertainment steigt aufgrund von Wechselkurseffekten
München, 19. Mai 2008 - Die Intertainment AG, München, hat im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres 2008 schlechter abgeschnitten als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum, bei den Rechtsstreitigkeiten in den USA aber Fortschritte erzielt.
Aufgrund der anhängigen Rechtsstreitigkeiten verfügte Intertainment auch im ersten Quartal 2008 nur über ein sehr eingeschränktes operatives Geschäft.
Der Konzernumsatz fiel in der Berichtsperiode auf 0,2 Mio. Euro nach 0,5 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Umsatzerlöse resultierten aus dem Verkauf sowie der Verwertung von Filmrechten aus dem Altbestand von Intertainment. Neue Filmrechte wurden im Berichtszeitraum nicht erworben. Das EBIT des Konzerns sank auf -2,6 Mio. nach -0,3 Mio. Euro im ersten Quartal 2007. Diese negative Ergebnisentwicklung resultiert insbesondere aus Wechselkursverlusten. Aufgrund der Veränderung des US-Dollars zum Euro wurden die bilanzierten Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in USA weiter verringert. Diese reduzierten sich zum 31. März 2008 auf 36,6 Mio. Euro, nach 39,3 Mio. Euro zum 31. Dezember 2007. Darüber hinaus beinhaltet das negative Ergebnis insbesondere die laufenden Verwaltungskosten von Intertainment.
Die flüssigen Mittel betrugen zum Ende des ersten Quartals 0,2 Mio. Euro, nach 0,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2007.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Intertainment bildete im ersten Quartal 2008 weiterhin die Durchsetzung der eigenen Ansprüche in den anhängigen Rechtsstreitigkeiten in USA.
Diese umfassen die weitere Abwicklung des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures und das laufende Schiedsverfahren gegen die Comerica Bank.
Insolvenzverfahren von Franchise Pictures
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens des US-Filmproduzenten Franchise Pictures konnte sich Intertainment im Berichtszeitraum mit dem Insolvenzverwalter über die verbindliche Anerkennung der Ansprüche von Intertainment einigen. Franchise Pictures verzichtet in diesem Zusammenhang auf das Recht, Berufung gegen das im Schadensersatzprozess gegen Franchise Pictures gefällte Urteil einzulegen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde rechtswirksam abgeschlossen und vom Insolvenzgericht bestätigt.
Entwicklung des Schiedsverfahrens gegen die Comerica Bank
Das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank befand sich im ersten Quartal 2008 weiter in der Beweiserhebungsphase. Das Schiedsgericht lehnte Mitte Februar 2008 den Antrag der Comerica Bank sowie der Bank-Manager Rector und Underwood ab, die Betrugs- und Vertragsverstoß-Klagen von Intertainment gegen sie und für die Filme "The Whole Nine Yards", "Art of War", "Driven", "Get Carter", "Angel Eyes", "Heist", "3000 Miles to Graceland" und "The Pledge" wegen mangelnder Erfolgsaussichten abzuweisen. Damit entschieden die Schiedsrichter, dass über die aus Sicht von Intertainment wichtigsten Filme ein mündliches Verfahren stattfinden wird. Für die vier weniger wichtigen Filme "The Third Miracle", "Hospitaliy Suite", "Rangers" und "Battlefield Earth" billigten die Richter erwartungsgemäß den Antrag der Gegenseite.
Im Zusammenhang mit der von den Schiedsrichtern angeordneten Auswertung des gesamten E-Mail-Verkehrs von Intertainment hat der mit der Aufbereitung der E-Mails betraute unabhängige Sachverständige inzwischen seine Tätigkeiten abgeschlossen. Die E-Mails werden der Comerica Bank damit in Kürze zur Verfügung gestellt.
Kapitalerhöhung
Zur Verbesserung der Liquiditätssituation führte Intertainment im April und Mai 2008 eine Kapitalerhöhung durch. Den Aktionären wurden insgesamt 1.173.753 Stück neue auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Preis von 1,28 Euro je Aktie angeboten. Die angebotenen Aktien wurden vollständig gezeichnet, so dass Intertainment mit der Eintragung ins Handelsregister rund 1,5 Mio. Euro an Liquidität zufließen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird sich von 16.505.667,09 Euro auf 18.008.070,93 Euro erhöhen.
Rahmenkreditvertrag mit MK Medien Beteiligungs GmbH
Am 21. April 2008 schloss Intertainment mit dem Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH einen Rahmenkreditvertrag ab. Dieser sieht vor, dass die Intertainment AG für den Fall eines möglichen Liquiditätsengpasses einen Kredit von bis zu 1,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt bekommt.
Aufgrund der Kapitalerhöhung und des abgeschlossenen Rahmenkreditvertrags mit der MK Medien Beteiligungs GmbH hat sich die Finanzlage von Intertainment wesentlich entspannt.
Neuer Vorstand
Im ersten Quartal fand ein Führungswechsel bei Intertainment statt. Der bisherige Alleinvorstand Achim Gerlach ist zum 9. Januar 2008 im gegenseitigen Einvernehmen aus dem Unternehmen ausgeschieden. Seine Nachfolge trat ebenfalls am 9. Januar 2008 Jörg Brockmann an. Der Jurist bringt langjährige nationale und internationale Management-Erfahrung mit, insbesondere aus den Bereichen IT, Telekommunikation und M&A.
Bestandsgefährdende Risiken
Auch zum ersten Quartal 2008 bestehen unverändert die im Jahresabschluss 2007 beschriebenen bestandsgefährdenden Risiken. Der Fortbestand von Intertainment ist daher weiterhin von den im Folgenden genannten drei wesentlichen Unsicherheiten geprägt:
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen Franchise Pictures und andere Parteien,
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank und
- Realisierung von Mittelzuflüssen aus der im April 2008 eingeleiteten Kapitalerhöhung und der Aufnahme weiterer Darlehen im Geschäftsjahr 2008.
Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.
Durch das Urteil im Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und weitere Parteien sowie aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und weitere Parteien erwartet Intertainment weiterhin mindestens die in der Bilanz als Schadensersatzforderungen ausgewiesenen Mittelzuflüsse. Für die weiterführende Darstellung der bestandsgefährdenden Risiken und der Beschreibung der übrigen Risiken verweisen wir auf den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2007.
Ausblick
Intertainment wird sich im Geschäftsjahr 2008 weiterhin auf die Rechtsstreitigkeiten in den USA konzentrieren. Dabei rechnet das Management damit, dass die mündliche Verhandlung gegen die Comerica Bank im vierten Quartal 2008 oder spätestens im ersten Quartal 2009 stattfinden wird. Im Übrigen bestätigt Intertainment die im Ausblick des Lageberichts 2007 getroffenen Aussagen und verweist auf diesen.
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Internet: www.intertainment.de
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@denkidee: Wie sind vergleichbare Auseinandersetzungen ausgegangen? Welche Möglichkeiten gibt es für einen Aktionär, den Ausgang des Prozesses zumindest zu ahnen? Sprechen mehr Indizien Deiner Meinung nach für einen bestimmten Ausgang?