IM INTERNATIONALMED.KONV. WKN: A0STYJ: Quid novis?
Seite 1 von 4 Neuester Beitrag: 11.09.08 11:46 | ||||
Eröffnet am: | 27.12.07 11:58 | von: ulfer II | Anzahl Beiträge: | 84 |
Neuester Beitrag: | 11.09.08 11:46 | von: Hepha | Leser gesamt: | 32.390 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 12 | |
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Herkunft Thailand?
Zeitpunkt: 09.07.08 15:23
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
So viel als Ergänzung zur Meldung von vorhin.
Meine Hoffnung auf den "Volltrottel" sinkt.
Der CFO scheint die Nerven zu verlieren, kein Wunder.
Wenn er an den Clown von CEO in Los Angeles denkt wird ihm schlecht.
Der Name Bergstein löst Koliken aus, schlimmer als ein Nierenstein.
Der "Retter" und angebliche Großfinanzier hat sich schon zum Gespött der Fachpresse gemacht. Er muss sich erst selbst retten, seine Gläubiger verlieren schon die Geduld.
IM ist nur noch durch ein Wunder zu retten.
20.05.2008 15:39
DGAP-PVR: IM Internationalmedia AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
IM Internationalmedia AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
20.05.2008
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------
Dr. Doris Apell Kölmel, Feldafing, hat uns am 20. Mai 2008 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt:
Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teile ich Ihnen mit, dass mein Stimmrechtsanteil an der IM Internationalmedia AG am 15. Mai 2008 die Schwelle von 3% überschritten hat und nunmehr 3,88% (293.338 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche Stimmrechte werden mir gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die MK Medien Beteiligungs GmbH zugerechnet.
20.05.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch Emittent: IM Internationalmedia AG Kaulbachstrasse 1 80539 München Deutschland Internet: www.internationalmedia.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
May 20, 2008 09:39 ET (13:39 GMT)
Liebe Aktionäre,
die Eluvium hat uns mitgeteilt, dass ihr (der Eluvium) bewusst ist, dass die Pflicht eines Übernahmeangebots auch nach Veräußerung eines Aktienpakets und der somit erfolgten Unterschreitung der 30% Schwelle bestehen bleibt. Die Eluvium ist bemüht das Übernahmeangebot in Kürze zu veröffentlichen.
Grüße
Sascha R. Prestel
Die Veröffentlichung können sie sich aufs Klo hängen. Ich will Geld sehen, und zwar sofort und nicht erst in Kürze.
IM Internationalmedia AG / Rechtssache
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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München / Los Angeles 11. Juli 2008 - Für gewisse Verbindlichkeiten der
früheren Konzerngesellschaft IM Stopping Power GmbH, insbesondere gegenüber
dem Schauspieler John Cusack sowie der Cusack Enterprises Ltd., haben die
zur Internationalmedia Gruppe gehörenden Intermedia Film Equities Ltd. und
Intermedia Film Equities USA, Inc. eine Garantie abgegeben. John Cusack und
die Cusack Enterprise Ltd. haben nun beim Superior Court des Staates
Kalifornien Klage gegen Intermedia Film Equities USA, Inc., Intermedia Film
Equities Ltd. sowie IM Stopping Power GmbH und R Media Acquisitions, LLC
eingereicht. Der Streitwert der Klage beläuft sich auf rund $ 5,6 Mio.
Wie die Gesellschaft bereits am 17.09.2007 mitgeteilt hat, wurde die IM
Stopping Power GmbH an die R Media Acquisitions, LLC verkauft. Neben dem
Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile verpflichtete sich die R Media
Acquisitions, LLC auch sämtliche Verbindlichkeiten hinsichtlich der
Produktion des Films STOPPING POWER zu übernehmen. Im Falle der
Inanspruchnahme durch Gläubiger der IM Stopping Power GmbH bzw. der
Stopping Power Produktion haben die Intermedia Film Equities USA, Inc. und
die Intermedia Film Equities Ltd. daher gegenüber der R Media Acquisitions,
LLC einen Freistellungsanspruch. Die Gesellschaft geht auch weiterhin davon
aus, dass die R Media Acquisitions, LLC ihren Verpflichtungen aus den
getroffenen Vereinbarungen nachkommen wird und somit eine Inanspruchnahme
der Intermedia Film Equities USA, Inc. und der Intermedia Film Equities
Inc. abgewendet werden kann.
Kontakt
IM Internationalmedia AG
Investor Relations
Fon: +49 (89) 98 107 100
Fax: +49 (89) 98 107 199
E-Mail: info@internationalmedia.de
17.07.2008 09:43
DGAP-Stimmrechte: IM Internationalmedia AG (deutsch)
IM Internationalmedia AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
IM Internationalmedia AG (News/Aktienkurs) / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
17.07.2008
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------- -------
Die MK Medien Beteiligung GmbH, Feldafing, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.07.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der IM Internationalmedia AG, München, Deutschland, ISIN: DE000A0STYJ1, WKN: A0STYJ am 14.07.2008 durch Aktien die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 5,24% (das entspricht 396706 Stimmrechten) beträgt.
17.07.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch Emittent: IM Internationalmedia AG Kaulbachstrasse 1 80539 München Deutschland Internet: www.internationalmedia.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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ISIN DE000A0STYJ1 DE000A0STT18
AXC0047 2008-07-17/09:42
Und, hat was hat Frau Tregub gesagt? "Sprechen Sie bitte nach dem Pfeifton"?
Prestel trat sein Amt bei IM Anfang März an. Den Halbjahresbericht musste er wegen der unklaren Vermögenslage stoppen. Im ersten Quartal schrieb IM einen Verlust von 2,4 Mio. Euro. Über Darlehen, Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen steckt das Unternehmen in den roten Zahlen, die Gesamtbelastung bezifferte Prestel aber nicht. Über die ausgeübten Optionen hätte Internationalmedia von Eluvium ursprünglich 6,9 Mio. Euro erhalten sollen, tatsächlich geflossen seien aber nur 3,4 Mio. Euro, sagte er.
Die waren aber schnell weg!
Nun hofft Prestel auf eine Fortführung der Firma mit einem neuem Geschäftsmodell. So könnte sich das Unternehmen auf die Verwaltung der Filmbibliothek konzentrieren, zu der etwa die Kinofilme "Terminator 3", "Basic Instinct 2" und "Wedding Planner" gehören. Entscheiden müsse das aber der Insolvenzverwalter, sagte der Alleinvorstand. "Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man das Unternehmen restrukturieren kann, es fehlen uns aber die Mittel dafür. Das muss jetzt ein Profi
machen."
Prestel, der selbst ernannte Amateur.
Insolvenzverwalter Michael Jaffé
__________________________________________________
Amtsgericht München
- Insolvenzgericht -
Infanteriestraße 5, 80325 München
Telefon: 089/5597-06 , Fax: 089/5597-2777
Bankverbindung: Gerichtskasse München, Kto.: 3024919, (BLZ 700 500 00)
Geschäftsnummer: 1502 IN 2682/08
(Bitte immer angeben)
München, 27.8.2008
Beschluß
In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens der
IM Internationalmedia AG, Kaulbachstr. 1, 80539 München
gesetzlich vertreten durch
Vorstand Sascha Prestel, Knorrstr. 49, 80807 München
- Schuldnerin -
1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver-
änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 27.08.2008
um 12:00 Uhr
vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffe, Franz-Joseph-Str. 8, 80801
München, Telefon: 089/255487-00, Fax: 255487-10
2. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gemäß
§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO damit beauftragt
zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten
des Verfahrens decken wird;
als Sachverständiger zu prüfen,
ob ein Eröffnungsgrund vorliegt
welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens
des Schuldners bestehen.
Das Gutachten ist binnen 2 Monaten zu erstellen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Ge-
schäftsräume des Schuldners zu betreten und dort die Nach-
forschungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und Geschäfts-
papiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte
zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters werden
gemäß § 22 Abs. 2 InsO wie folgt bestimmt:
- Einzug von Forderungen d. Schuldners sowie Entgegennahme
eingehender Gelder
- D. vorläufige Verwalter wird ermächtigt, über Konten d.
Schuldners zu verfügen und neue Konten auf den Namen d.
Schuldners zu eröffnen
- Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten, § 23
Abs. 1 Satz 3 InsO.
Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de - Suchwort: Internationalmedia
http://www.businessportal24.com:80/de/...Was_Erfolgsstory_323596.html
Medienfonds sind ein risikoreiches Investment. Wem dieses bisher noch nicht klar gewesen ist, dem wird dies unweigerlich aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der beiden IMF-Fonds (IMF 2 und IMF 3) vor Augen geführt. Bei dem ersten Medienfonds der DCM-Gruppe, der IMF Internationale Medien und Film GmbH & Co. KG, die ihren Geschäftsbetrieb in die IM International Media AG gegen Gewährung von Aktien eingebracht hat, haben die Inhaber der Aktien bereits 2002 einen Sturz des Aktienkurses von nahezu 100% feststellen müssen. Der Kurs der Aktie dümpelt derzeit bei 0,29 € (Stand
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04.09.2008).
Bei dem IMF 2 war bereits Ende 2006 die Liquidation der Fondsgesellschaft vorgesehen. Dabei sollte die durch den Verkauf der Filmrechtebibliothek geschaffene Liquidität in Höhe von 2,7% des Gesellschaftskapitals anteilig an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Der Verkauf ist allerdings erst einmal gescheitert. Von der Geschäftsführung wurde darüber informiert, dass die IM International Media AG, mit der ein Kaufpreis in Höhe von 3,9 Mio. US-Dollar ausgehandelt worden war, den Preis derzeit nicht refinanzieren könne. Offenbar ist der Sachverständige, der von der IM International Media AG mit der Bewertung der Filmrechte beauftragt worden ist, zu einem wesentlich niedrigen Bewertungsergebnis als ursprünglich angenommen gelangt. Zu welchem Preis die Filmrechtebibliothek überhaupt noch veräußert werden kann, ist ungewiss. Sicher ist demgegenüber, dass die Anleger des IMF-Medienfonds 2 einen Großteil Ihrer gezahlten Einlage „abschreiben“ können. Selbst nach den im Jahre 2006 vorgenommenen Berechnungen, die sich aller Voraussicht nach nicht mehr halten lassen, wurde – je nach Beitrittszeitpunkt – ein Gesamtverlust nach Steuern in Höhe von ca. 42,6 bis 51,2% des Kommanditanteils inkl. Agio. ermittelt, wobei dieser Schaden den fiktiven entgangenen Gewinn noch nicht einmal mit einbezieht.
Bei dem IMF 3 sind die Ausschüttungen 2006 eingestellt worden, 2005 wurde noch eine verminderte Ausschüttung von 2% gezahlt. Die Gesamtergebnisse liegen unter den Erwartungen der Fondsgesellschaft.
Die die BSZ® e.V. -Interessengemeinschaft IMF betreuenden Anwälte Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft bereiten derzeit bereits erste Klagen gegen die Anlageberaterin vor. Nach Ansicht der Anlegeranwälte bestehen Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen den Anlagevertrieb und aus Prospekthaftung im weiteren Sinne gegen die Gründungskommanditisten und die Gründungs- und Treuhandkommanditistin. Die rechtlichen Ansätze betreffen alle drei IMF-Fonds. Lassen auch Sie Ihre Ansprüche von den BSZ® e.V.-Anlegeranwälten prüfen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „IMF Medienfonds" anschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/..._facileforms/Itemid,165
IM Internationalmedia AG: R Media Acquisitions, LLC hat Klage gegen Intermedia Film Equities USA, Inc., Intermedia Film Distribution Inc. und IM Internationalmedia AG eingereicht
IM Internationalmedia AG / Rechtssache
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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München / Los Angeles 10. September 2008 – R Media Acquisitions, LLC hat am
Superior Court des Staates Kalifornien Klage gegen die Intermedia Film
Equities USA, Inc., Intermedia Film Distribution Inc. und die IM
Internationalmedia AG eingereicht. Die Hauptanklagepunkte lauten auf
Vertragsbruch und Betrug. R Media Acquisitions, LLC beruft sich im
Besonderen auf die Vertragsvereinbarungen zur Übernahme der
Verbindlichkeiten der IM Stopping Power GmbH im September 2007. Der
Streitwert der Klage beläuft sich auf rund 5,5 Mio. Euro.
Kontakt
IM Internationalmedia AG
Investor Relations
Fon: +49 (89) 98 107 100
Fax: +49 (89) 98 107 199
E-Mail: info@internationalmedia.de
10.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: IM Internationalmedia AG
Kaulbachstrasse 1
80539 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 98107-100
Fax: +49 (0)89 98107-199
E-Mail: info@internationalmedia.de
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ISIN: DE000A0STYJ1, DE000A0STT18
WKN: A0STYJ, A0STT1
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Anscheinend wurde ja die IM immer betrogen oder von nicht eingehaltenen Abmachungen anderer in den Ruin getrieben - allein wo bleiben die Klagen der IM gegen diese vermeintlichen Vertragsbrecher? Anstatt dessen müssen wir zusehen, wie unser Besitz für uns undurchsichtig verprasst und von anderen eingesackt wird.