IM INTERNATIONALMED.KONV. WKN: A0STYJ: Quid novis?
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Eröffnet am: | 27.12.07 11:58 | von: ulfer II | Anzahl Beiträge: | 84 |
Neuester Beitrag: | 11.09.08 11:46 | von: Hepha | Leser gesamt: | 32.393 |
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Insolvenzverwalter Michael Jaffé
__________________________________________________
Amtsgericht München
- Insolvenzgericht -
Infanteriestraße 5, 80325 München
Telefon: 089/5597-06 , Fax: 089/5597-2777
Bankverbindung: Gerichtskasse München, Kto.: 3024919, (BLZ 700 500 00)
Geschäftsnummer: 1502 IN 2682/08
(Bitte immer angeben)
München, 27.8.2008
Beschluß
In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens der
IM Internationalmedia AG, Kaulbachstr. 1, 80539 München
gesetzlich vertreten durch
Vorstand Sascha Prestel, Knorrstr. 49, 80807 München
- Schuldnerin -
1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver-
änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 27.08.2008
um 12:00 Uhr
vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffe, Franz-Joseph-Str. 8, 80801
München, Telefon: 089/255487-00, Fax: 255487-10
2. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gemäß
§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO damit beauftragt
zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten
des Verfahrens decken wird;
als Sachverständiger zu prüfen,
ob ein Eröffnungsgrund vorliegt
welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens
des Schuldners bestehen.
Das Gutachten ist binnen 2 Monaten zu erstellen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Ge-
schäftsräume des Schuldners zu betreten und dort die Nach-
forschungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und Geschäfts-
papiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte
zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters werden
gemäß § 22 Abs. 2 InsO wie folgt bestimmt:
- Einzug von Forderungen d. Schuldners sowie Entgegennahme
eingehender Gelder
- D. vorläufige Verwalter wird ermächtigt, über Konten d.
Schuldners zu verfügen und neue Konten auf den Namen d.
Schuldners zu eröffnen
- Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten, § 23
Abs. 1 Satz 3 InsO.
Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de - Suchwort: Internationalmedia
http://www.businessportal24.com:80/de/...Was_Erfolgsstory_323596.html
Medienfonds sind ein risikoreiches Investment. Wem dieses bisher noch nicht klar gewesen ist, dem wird dies unweigerlich aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der beiden IMF-Fonds (IMF 2 und IMF 3) vor Augen geführt. Bei dem ersten Medienfonds der DCM-Gruppe, der IMF Internationale Medien und Film GmbH & Co. KG, die ihren Geschäftsbetrieb in die IM International Media AG gegen Gewährung von Aktien eingebracht hat, haben die Inhaber der Aktien bereits 2002 einen Sturz des Aktienkurses von nahezu 100% feststellen müssen. Der Kurs der Aktie dümpelt derzeit bei 0,29 € (Stand
Logo des BSZ® e.V.
04.09.2008).
Bei dem IMF 2 war bereits Ende 2006 die Liquidation der Fondsgesellschaft vorgesehen. Dabei sollte die durch den Verkauf der Filmrechtebibliothek geschaffene Liquidität in Höhe von 2,7% des Gesellschaftskapitals anteilig an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Der Verkauf ist allerdings erst einmal gescheitert. Von der Geschäftsführung wurde darüber informiert, dass die IM International Media AG, mit der ein Kaufpreis in Höhe von 3,9 Mio. US-Dollar ausgehandelt worden war, den Preis derzeit nicht refinanzieren könne. Offenbar ist der Sachverständige, der von der IM International Media AG mit der Bewertung der Filmrechte beauftragt worden ist, zu einem wesentlich niedrigen Bewertungsergebnis als ursprünglich angenommen gelangt. Zu welchem Preis die Filmrechtebibliothek überhaupt noch veräußert werden kann, ist ungewiss. Sicher ist demgegenüber, dass die Anleger des IMF-Medienfonds 2 einen Großteil Ihrer gezahlten Einlage „abschreiben“ können. Selbst nach den im Jahre 2006 vorgenommenen Berechnungen, die sich aller Voraussicht nach nicht mehr halten lassen, wurde – je nach Beitrittszeitpunkt – ein Gesamtverlust nach Steuern in Höhe von ca. 42,6 bis 51,2% des Kommanditanteils inkl. Agio. ermittelt, wobei dieser Schaden den fiktiven entgangenen Gewinn noch nicht einmal mit einbezieht.
Bei dem IMF 3 sind die Ausschüttungen 2006 eingestellt worden, 2005 wurde noch eine verminderte Ausschüttung von 2% gezahlt. Die Gesamtergebnisse liegen unter den Erwartungen der Fondsgesellschaft.
Die die BSZ® e.V. -Interessengemeinschaft IMF betreuenden Anwälte Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft bereiten derzeit bereits erste Klagen gegen die Anlageberaterin vor. Nach Ansicht der Anlegeranwälte bestehen Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen den Anlagevertrieb und aus Prospekthaftung im weiteren Sinne gegen die Gründungskommanditisten und die Gründungs- und Treuhandkommanditistin. Die rechtlichen Ansätze betreffen alle drei IMF-Fonds. Lassen auch Sie Ihre Ansprüche von den BSZ® e.V.-Anlegeranwälten prüfen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „IMF Medienfonds" anschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/..._facileforms/Itemid,165
Sorry für die, die lange investiert waren...
HAMSI
eine insolvenzmeldung scheint (mit kurzer verzögerung) auch immer eine Kaufempfehlung zu sein.
80% Kursgewinn seit der Insolvenzmeldung und das bei einen Unternehmen das bei einen Umsatz von 3,4Millionen einen Verlust von 3,7Millionen erwirtschaftet.Nicht schlecht!!
IM Internationalmedia AG: R Media Acquisitions, LLC hat Klage gegen Intermedia Film Equities USA, Inc., Intermedia Film Distribution Inc. und IM Internationalmedia AG eingereicht
IM Internationalmedia AG / Rechtssache
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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München / Los Angeles 10. September 2008 – R Media Acquisitions, LLC hat am
Superior Court des Staates Kalifornien Klage gegen die Intermedia Film
Equities USA, Inc., Intermedia Film Distribution Inc. und die IM
Internationalmedia AG eingereicht. Die Hauptanklagepunkte lauten auf
Vertragsbruch und Betrug. R Media Acquisitions, LLC beruft sich im
Besonderen auf die Vertragsvereinbarungen zur Übernahme der
Verbindlichkeiten der IM Stopping Power GmbH im September 2007. Der
Streitwert der Klage beläuft sich auf rund 5,5 Mio. Euro.
Kontakt
IM Internationalmedia AG
Investor Relations
Fon: +49 (89) 98 107 100
Fax: +49 (89) 98 107 199
E-Mail: info@internationalmedia.de
10.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: IM Internationalmedia AG
Kaulbachstrasse 1
80539 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 98107-100
Fax: +49 (0)89 98107-199
E-Mail: info@internationalmedia.de
Internet: www.internationalmedia.de
ISIN: DE000A0STYJ1, DE000A0STT18
WKN: A0STYJ, A0STT1
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Anscheinend wurde ja die IM immer betrogen oder von nicht eingehaltenen Abmachungen anderer in den Ruin getrieben - allein wo bleiben die Klagen der IM gegen diese vermeintlichen Vertragsbrecher? Anstatt dessen müssen wir zusehen, wie unser Besitz für uns undurchsichtig verprasst und von anderen eingesackt wird.