Hugo Boss - "In den kommenden drei Jahren...
Seite 22 von 38 Neuester Beitrag: 06.05.25 10:26 | ||||
Eröffnet am: | 11.12.12 16:10 | von: ExcessCash | Anzahl Beiträge: | 930 |
Neuester Beitrag: | 06.05.25 10:26 | von: dersammler | Leser gesamt: | 566.901 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 47 | |
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Hugo Boss kämpft mit schwierigem Marktumfeld - Aktie fällt
https://www.cash.ch/news/top-news/...marktumfeld-aktie-faellt-1427238
https://www.cash.ch/news/top-news/...marktumfeld-aktie-faellt-1427238
einschätzungen liegen wohl zu weit zurück. 82 euro dürften wir hier wohl lange nicht mehr sehen:
https://www.aktiencheck.de/exklusiv/...inen_Blick_Aktiennews-10532585
https://www.aktiencheck.de/exklusiv/...inen_Blick_Aktiennews-10532585
Boss hat immer ein vergleichbares KGV mit anderen Luxusmarken gehabt..derzeit nur die hälfte und 300 Prrozent mehr Dividende..das wird sich mit der Zeit wieder angleichen--In der Damenmode ist noch viel ungenutztes Potenzial für Wachstum. Auch muss man überlegen ob man in den USA eine günstigere Marke einführt.....
Frequentierung des Forums lässt kein großes Interesse an der Aktie erkennen.
Das könnte sich demnächst ändern.Die dz bank hat Volatilität von Derivaten in Hugo Boss stark ansteigen lassen. Mal schauen in welche Richtung ist jetzt geht. Vieles deutet auf steigenden Kurs im Basiswert hin. seit zwei Monaten wartet die Aktie auf den nachhaltigen Ausbruch über 44 € und zweimal mit Fehlausbruch. Alle guten Dinge sind ja bekanntlich drei
Das könnte sich demnächst ändern.Die dz bank hat Volatilität von Derivaten in Hugo Boss stark ansteigen lassen. Mal schauen in welche Richtung ist jetzt geht. Vieles deutet auf steigenden Kurs im Basiswert hin. seit zwei Monaten wartet die Aktie auf den nachhaltigen Ausbruch über 44 € und zweimal mit Fehlausbruch. Alle guten Dinge sind ja bekanntlich drei
das ist auch mein KZ gewesen. vom tief ist die Aktie heute wiederum 40 Cent gestiegen. man darf auch nicht vergessen, dass die Aktie nur deshalb so stark gefallen ist, weil Hugo Boss eine Gewinnwarnung herausgegeben hatte. Paar Wochen später wann die wieder zurückgenommen aber die Aktie hat sich nur wenig oder relativ wenig zurück bewegt
Schöne Bescherung bei Hugo Boss
https://boerse.ard.de/aktien/schoene-bescherung-bei-hugo-boss100.html
https://boerse.ard.de/aktien/schoene-bescherung-bei-hugo-boss100.html
offene Gap bei 43,69€ ist seit heute wieder geschlossen. Das sollte als Korrektur reichen und die Aktie könnte wieder nach oben drehen. Ich kaufe daher den aktuellen Rücksetzer, die Vorabzahlen waren ja auch besser als erwartet. Wichtig wäre, dass der Bereich um 44,65€ wieder überwunden wird.
https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/...rdienen-1028892341
HUGO BOSS wurde im Vergleich zu den Mitbewerbern im Luxussegmentbereich durch CoronaVirus zu stark abgestraft
HUGO BOSS wurde im Vergleich zu den Mitbewerbern im Luxussegmentbereich durch CoronaVirus zu stark abgestraft
Lol, auf das Kursziehl von Warburg, 75 EUR würde ich mich nicht versteifen. Klar, irgendwann wird sich der Kurs die 75 Euro erreichen, nur in welchem Jahr.
Ich stehe an der Seitenlinie und werde ein Bodenbildung abwarten da im Moment zu viele Fragezeichen im Markt sind.
Ich stehe an der Seitenlinie und werde ein Bodenbildung abwarten da im Moment zu viele Fragezeichen im Markt sind.
bin zu 23,6 22,40 und 21,03 eigestiegen.
Wenn die Dividende nicht komplett ausfällt ist es eine gute Aktie.
Vielleicht geht sie noch auf 17,- aber irgendwann sollte schluss sein,ist ja keine Bratwurstbude.
Wenn die Dividende nicht komplett ausfällt ist es eine gute Aktie.
Vielleicht geht sie noch auf 17,- aber irgendwann sollte schluss sein,ist ja keine Bratwurstbude.
Am besten ist es wohl momentan gar nicht zu kaufen... habe jetzt schon mehrfach gedacht das es günstig ist ... jedes Mal noch viel tiefer gefallen...
was denkst du jetzt?
Man wird manchmal überrollt von den fallenden Kursen,und wenn man sich nicht vorher auf Einstiegskurse festlegt schaut man zu wie es runter geht,aber man schaut auch zu wenn es hoch geht.
Wer nicht runter fährt fährt auch nicht hoch.
Man wird manchmal überrollt von den fallenden Kursen,und wenn man sich nicht vorher auf Einstiegskurse festlegt schaut man zu wie es runter geht,aber man schaut auch zu wenn es hoch geht.
Wer nicht runter fährt fährt auch nicht hoch.
Wir sehen den dax und sonstige Indizes noch viel tiefer...so lange warte ich... wirtschaftlich ist doch alles Tod ... egal wo man hinschaut...
Gibt keine Grund für steigende Börsen ... werden nur kleinanleger reingetrieben bevor es weiter nach unten scheppert... nur meine Meinung!
Gibt keine Grund für steigende Börsen ... werden nur kleinanleger reingetrieben bevor es weiter nach unten scheppert... nur meine Meinung!
0,04 euro dividende ausschütten??? sowas können die sich sparen. was hat der kleinanleger davon? da kann man auch lakritzschnecken verschenken. so ein mist.
Aktiengesetz
§ 254 Anfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns
(1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns kann außer nach § 243 auch angefochten werden, wenn die Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn Beträge in Gewinnrücklagen einstellt oder als Gewinn vorträgt, die nicht nach Gesetz oder Satzung von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen sind, obwohl die Einstellung oder der Gewinnvortrag bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht notwendig ist, um die Lebens- und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft für einen hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Notwendigkeiten übersehbaren Zeitraum zu sichern und dadurch unter die Aktionäre kein Gewinn in Höhe von mindestens vier vom Hundert des Grundkapitals abzüglich von noch nicht eingeforderten Einlagen verteilt werden kann.
(2) Für die Anfechtung gelten die §§ 244 bis 246, 247 bis 248a. Die Anfechtungsfrist beginnt auch dann mit der Beschlußfassung, wenn der Jahresabschluß nach § 316 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs erneut zu prüfen ist. Zu einer Anfechtung nach Absatz 1 sind Aktionäre nur befugt, wenn ihre Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen.
§ 254 Anfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns
(1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns kann außer nach § 243 auch angefochten werden, wenn die Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn Beträge in Gewinnrücklagen einstellt oder als Gewinn vorträgt, die nicht nach Gesetz oder Satzung von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen sind, obwohl die Einstellung oder der Gewinnvortrag bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht notwendig ist, um die Lebens- und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft für einen hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Notwendigkeiten übersehbaren Zeitraum zu sichern und dadurch unter die Aktionäre kein Gewinn in Höhe von mindestens vier vom Hundert des Grundkapitals abzüglich von noch nicht eingeforderten Einlagen verteilt werden kann.
(2) Für die Anfechtung gelten die §§ 244 bis 246, 247 bis 248a. Die Anfechtungsfrist beginnt auch dann mit der Beschlußfassung, wenn der Jahresabschluß nach § 316 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs erneut zu prüfen ist. Zu einer Anfechtung nach Absatz 1 sind Aktionäre nur befugt, wenn ihre Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen.
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie in der virtuellen Hauptversammlung möglicherweise insgesamt ein geänderter Gewinnverwendungsvorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Vorstand und Aufsichtsrat werden die Öffentlichkeit über eine etwaige Änderung des Gewinnverwendungsvorschlags unverzüglich informieren. Insbesondere ist denkbar, dass bei etwaiger substantiell positiver Geschäftsentwicklung insgesamt ein höherer Ausschüttungsbetrag vorgesehen wird.
Geschäfte haben wieder geöffnet bzw. öffnen demnächst wieder (Bayern). Sollte also auch hier bald wieder aufwärts gehen
Oft sind vorstandsgehälter oder Boni an die Ausschüttung einer dividende geknüpft...
Von daher macht es für einen Teil schon sinn
Von daher macht es für einen Teil schon sinn