Hi Arivaner!Bin neu hier und bitte um Hilfe.


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Neuester Beitrag: 17.10.01 09:47
Eröffnet am:17.10.01 08:40von: Mark.KochAnzahl Beiträge:8
Neuester Beitrag:17.10.01 09:47von: vega2000Leser gesamt:518
Forum:Börse Leser heute:1
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5 Postings, 8573 Tage Mark.KochHi Arivaner!Bin neu hier und bitte um Hilfe.

 
  
    #1
17.10.01 08:40
Habe 2000 Spekulationsgewinne erzielt.Meinen
 im gleichen Jahr gekauften Computer wollte ich
 als Kosten dagegen setzen.Finanzamt schreibt
 nun,dass Aufwendungen für Comp. regelmässig
 nichtabziehbare Kosten der privaten Lebens-
 führung gem.§12EStG sind.Ebenso nicht Flatrate
 und ein Bürostuhl.
 Was sagt Ihr dazu?Vielen Dank im voraus.  

10587 Postings, 8850 Tage 1Mio.€Willkommen bei Ariva :-)

 
  
    #2
17.10.01 08:45
Ja ist mir auch so gegangen.Diese geräte/flat können auch privat genutzt werden und deshalb erkennen die es nicht an.
Aber vielleicht weiss da jemand genauer bescheid.

Gruss Mio.  

51345 Postings, 8926 Tage eckiAlles gute bei uns.

 
  
    #3
17.10.01 08:48
Wenn du ein (Neben-)gewerbe anmeldest, dann kannst du auch Kosten anrechnen lassen, und kriegst sogar MwSt raus. Aber gibt das trading so viel her?

Und noch ein smilie speziell für dich:
 

5460 Postings, 8980 Tage MOTORMANJump on Board,take a ride & feel the hype!Welcome! o.T.

 
  
    #4
17.10.01 08:52

72 Postings, 8471 Tage Ulfie2Finanzämter

 
  
    #5
17.10.01 09:01
Einen wunderschönen nebligen Morgen aus Berlin !

1Mio € hat leider recht, bei Werbungskosten muß zweifelsfrei die
(fast = >90%) ausschließliche betriebliche Nutzung glaubhaft sein. Die
Beweislast liegt bei uns, nicht beim Finanzamt. Gerade bei PCs
können sich unsere Beamten eben nicht vorstellen, daß die nur
beruflich genutzt werden. Problematisch sind bspw. Soundkarten,
Joysticks und INet...Vielleicht kannst Du klarmachen, dass es
Dein Zweitcompi ist, einer zum Spielen, einer zum Arbeiten.

@ecki: Nebengewerbe würde zwar evt. gehen, aber um Vorsteuer abzu-
ziehen, müssen auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze demgegenüberstehen.
Dann müssen aber neben der Gewerbeanmeldung noch Umsatzsteuervor-
anmeldungen, Jahressteuererklärungen und eine Gewinnermittlung
(Aktienhandel = Gewerbebetrieb => Bilanz !) abgegeben werden. Ich
denke, daß lohnt nicht. Außerdem sollte nachhaltig Gewinn rüber-
kommen, sonst ist das ganze "Liebhaberei" und der Aufwand war
umsonst.

@Mr. Koch: Den Bürostuhl wirst Du nur absetzen können, wenn Du auch
ein Arbeitszimmer (vom FA anerkannt) hast. Dann entweder AfA oder
sofort (  

2311 Postings, 9074 Tage MJJKHerzlich willkommen und viel Spaß hier!

 
  
    #6
17.10.01 09:23
Zum Absetzen eines PC's muß man schon mindestens einen Beruf haben, der den Besitz erfordert. Und man sollte einen anderen für die privaten Angelegenheiten haben.
 

10587 Postings, 8850 Tage 1Mio.€Danke Ulfie2 ! Gute infos Gruss Mio. o.T.

 
  
    #7
17.10.01 09:28

Clubmitglied, 50603 Postings, 8844 Tage vega2000You welcome & viel Spass bei Ariva o.T.

 
  
    #8
17.10.01 09:47

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