Drillisch AG
Die drei Großen scheinen ja voller Zuversicht, was das Chinesenverbot angeht.
Oder sie pokern. Mit ziemlich schlechtem Blatt.
Da ist nicht einmal Spielraum für einen Bluff.
Mal sehen, wie stark hierzulande deren Lobby ist.
Die Amis sind in diesem Fall aus anderem Holz geschnitzt.
Dort könnte die Mehrheit an T-mobile US noch recht teuer werden.
Aber wie immer gilt: wir werden sehen.
Aber wir können gerne noch einmal zu den großen 3 und Huawei zurück kehren, das passt auch wunderbar zu 1&1: selbst genügend eigene Probleme aber auf andere zeigen.
https://www.giga.de/news/...-china-hersteller-bekommt-echtes-problem/
"Prüfungen verschiedener Behörden haben zum jetzigen Zeitpunkt keine Sicherheitsverstöße ergeben. Trotzdem will sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser laut der Bild am Sonntag (via Golem) nun die 5G-Hardware aus China genauer anschauen, um die deutschen Netze zu schützen."
hä? Hier haben doch alle geschrieben, dass Huawei schon verboten wurde? War doch 100% sicher.
Aber ihr habt recht: es bleibt spannend ;)
https://www.handelsblatt.com/meinung/...it-5g-problemen/29101648.html
Ich hätte es ja verstanden, wenn man es von Seiten 1&1 es wenigstens versucht hätte (und dann eine Ermahnung bekommen hätte) aber das Ziel nur um 0,3% zu erreichen und dann komplett davon zu kommen?... wow, würde mich interessieren, wie viel Geld da geflossen ist.
Was aber noch bezeichnender ist: warum gibt es keine Auswirkungen auf den Kurs (also außer die Tage zuvor, siehe mein Posting vom 17.04. ... da haben einige offensichtlich ihren Wissensvorsprung ausgenutzt)? Normalerweise wäre eine solche Meldung eine Kurssteigerung von 5-10% wert. Tut mir Leid für euch, die Börse ist manchmal verrückt
Dann kann ja Dommi jetzt auch endlich mit dem Quatsch aufhören und öffentlich Vantage zu kritisieren. Ihr werdet sehen: jetzt, da keine Stafe kommt sind die beiden Unternehmen wieder best friends.
Ich bin aber trotzdem auf die Begründung gespannt bzw. den Wortlaut. Es könnte so lauten: "1&1 hat ihr bestes versucht, sie haben alles in ihrer Macht stehende in Bewegung gesetzt um in 4 Jahren die extrem hoch gesteckten Ziele von 1000 MOBIL(!)-Funk-Antennen in Betrieb zu nehmen und haben dieses Ziel um lediglich 99,7% verfehlt. Wir von der Bundesnetzagentur sind glücklich endlich mit einem solch kompetenten Partner zusammen arbeiten zu dürfen, auch freuen wir uns, dass 1&1 endlich eine Alternative zu FTTH in den Innenstädten in Form ihrer revolutionären 5G-FixRouter-Technologie anbietet, Mehrpreis inklusive. Auch möchten wir mitteilen, dass wir das Unternehmen ab heute gegen ein geringes Honorar (Zwinkersmiley) beraten. Vielen Dank für ihr Vertrauen in diese Institution."
Absurd!
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"Telekom agiere unfair
Die Telekom-Wettbewerber beklagen sich über ein unfaires Agieren eines marktbeherrschenden Unternehmens. Durch Ankündigung oder den tatsächlichen punktuellen Ausbau nur in besonders lukrativen Gebieten würden Investitions- und Ausbaupläne von Wettbewerbern für die Versorgung ganzer Kommunen im Rahmen einer Mischkalkulation unrentabel. Sie fordern die Bundesregierung als Großaktionärin der Deutschen Telekom auf, ihren 30-prozentigen Anteil am ehemaligen Staatsunternehmen in die Waagschale zu legen und das Telekom-Management zum Kurswechsel beim Glasfaser-Überbau zu bewegen. In dem Brief an Wissing fordern die Verbände den Minister auf, das Problem gemeinsam mit der Telekommunikation-Branche, der Bundesnetzagentur und dem Kartellamt anzugehen."
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https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/...kom/29091566.html
Aber klar, das marktbeherrschende Oligopol geht mit einem Heiligenschein durch die Welt und alle anderen jammern nur...
"AT&T's chief executive, John Stankey, said the company may be interested in acquiring more spectrum, including spectrum that might be freed from Dish Network."
Wenn diese Planspiele (Dish-Mobile im Tausch gegen Direct TV) durchgehen sollte dann sind von ehemals 3 Greenfield-Spieler nur noch 1&1 und Rakuten übrig. Rakuten läuft extrem schlecht, 1&1 ist von einem eigenständigen, echten Netz-Start noch Jahre entfernt und Dish würde aufgeben (da läuft es ebenfalls sehr sehr schlecht).
Eventuell blicken (auch) deshalb so viele Investoren kritisch auf 1&1: bis jetzt ist noch kein Greenfield-Mobilfunk-Projekt in gesättigten Märkten erfolgreich gestartet, der Beweis fehlt komplett. Dish ist ein desaster, Rakuten wird Null Komma Null angenommen (außer die gratis Verträge) und 1&1 nicht existent.
Opa Hoettges, vielleicht solltest Du einfach mal eine Pause machen.
Internet via Satellit? Wird sich hier niemals durchsetzen (auch in den Staaten nicht), aber haben wir die Satellit-Geschichte nicht schon mehrmals gehört? Ist das jetzt ernsthaft dein Drittaccount (gartenbuch)? Hast du mit ASTS (also deine Satellitenbude) nicht schon genug Schaden angerichtet? Ich hoffe, dass nicht zu viele hier darauf rein gefallen sind, du (gartenbuch, also wenn du es sein solltest) pusht den Dreck ja nun schon seit 20$, Kurs aktuell irgendwo bei 4$. Man hat im letzten halben Jahr echt gutes Geld im Telko-Bereich machen können (Freenet +35% / Telekom +30% / Orange +30% / BT + 25% / Telefonica +25%) ... selbst im 2-Jahresvergleich liefen die Dinger richtig gut, ich kann nix dafür, dass du nur in die Schrott-Telcos wie Voda (wobei ich da mit nem gringen Betrag auch drin bin), ASTS und 1&1 drin bist. Jeder ist seines Glückes Schmied, keep calm.
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"Sowohl die Monopolkommission als auch das Bundeskartellamt hätten die Notwendigkeit einer wirksamen Regulierung betont. Eine MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung würde den Wettbewerb fördern, das Kartellamt empfiehlt, die "nächste Frequenzvergabe mit einer durchsetzbaren Diensteanboeterverpflichtung zu verbinden"."
https://www.teltarif.de/...vider-diensteverpflichtung/news/91606.html
Es passiert wohl einiges Im Hintergrund; vielleicht hat Vantage mit seinem Spiel auf Zeit RD gar noch einen Gefallen getan...
Viel Text, aber durchaus lesenswert, um zu verstehen, warum es mit dem Wettbewerb hakt...
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2.3 Wettbewerbsfähigkeit der Diensteanbieter im Mobilfunk erhalten
Diensteanbieter sind Mobilfunkanbieter, die über kein eigenes Mobilfunknetz verfügen (sog. Mobile Virtual Network Operator – MVNO). Diese Anbieter sind daher darauf angewiesen, dass sie Zugang zu ei- nem oder mehreren Mobilfunknetzen der etablierten Mobilfunknetzbetreiber haben. Unabhängige, in Deutschland aktive Diensteanbieter sind unter anderem 1&1, Freenet, Lebara, Sipgate und Transatel. Diese bieten teilweise Verträge für Privatkundinnen und Privatkunden an, sind aber mitunter auch im Be- reich des Internet der Dinge und Industrie 4.0 tätig und tragen daher aktiv zu Innovationen am Markt bei. Bei funktionierendem Wettbewerb zwischen Mobilfunknetzbetreibern auf dem Vorleistungsmarkt für den Zugang zu öffentlichen Mobilfunknetzen können Diensteanbieter einen angemessenen Vorleistungs- preis und angemessene technische Zugangsbedingungen mit einem oder mehreren Netzbetreibern aus- handeln. Für den Netzbetreiber ist es in einer solchen Situation vorteilhaft mit dem jeweiligen Dienstean- bieter einen Vertrag abzuschließen, weil er an den Umsätzen und Gewinnen partizipiert. Schließt er den betreffenden Vertrag hingegen nicht ab, läuft er Gefahr, dass die Umsätze einem konkurrierenden Netzbe- treiber zufallen, mit dem der Diensteanbieter stattdessen einen entsprechenden Zugangsvertrag abschließt. Ein solcher Wettbewerb zwischen Netzbetreibern um Diensteanbieter auf dem Vorleistungsmarkt versetzt Diensteanbieter in die Lage, Vorleistungen günstig einzukaufen. Auf dieser Grundlage können sie auf den verschiedenen Endkundenmärkten wettbewerbsfähige Telekommunikationsdienstleistungen anbieten und den Wettbewerb auf diesen Märkten beleben.
Die Befragung von Diensteanbietern durch die Monopolkommission hat Zweifel aufgeworfen, ob ein funktionierender Wettbewerb auf dem Vorleistungsmarkt für den Zugang zu öffentlichen Mobilfunknetzen in Deutschland existiert.
Die Diensteanbieter berichten übereinstimmend von im europäischen Vergleich außerordentlich hohen Vorleistungspreisen in Deutschland und Problemen bei Verhandlungen mit den etablierten Netzbetreibern. Insbesondere wird berichtet, dass bei Verhandlungen über den Zugang zu 5G aufseiten der drei Mobilfunknetzbetreiber nicht erkennbar sei, dass ein erfolgreicher Vertragsabschluss angestrebt wird. Nach Informationen der Monopolkommission verfügt unter den unabhängigen Dienstean- bietern derzeit lediglich 1&1 über einen Vorleistungszugang zu einem 5G-Netz. Für den Erfolg von 1&1 bei den betreffenden Verhandlungen mit Telefónica könnte indes ausschlaggebend gewesen sein, dass Te- lefónica entsprechende Auflagen für den Zugang zu seinem Mobilfunknetz im Rahmen der Fusion mit E- Plus gegenüber 1&1 als die Rechtsnachfolgerin der Drillisch AG zu erfüllen hat.
Die genannten Indizien könnten auf ein Marktversagen hindeuten. Dafür spricht auch eine nationale Besonderheit im deutschen Mobilfunkmarkt. Die drei in Deutschland aktiven Mobilfunknetzbetreiber Deut- sche Telekom AG, Telefónica und Vodafone gehören zu den größten Telekommunikationsunternehmen in Europa. Das bedeutet, dass diese auf einer Vielzahl von nationalen Telekommunikationsmärkten aufeinan- dertreffen. Empirische Studien zeigen, dass solche Multi-Markt-Kontakte in Mobilfunkmärkten eine sog. „stillschweigende Kollusion“ begünstigen können. In einer solchen Situation steht ein Mobilfunknetzbe- treiber exemplarisch z. B. vor der folgenden Wahl:
(a) Der Netzbetreiber kann mit einem Diensteanbieter einen Vertrag abschließen. Durch diesen Vertragsab- schluss partizipiert der Netzbetreiber an dem vom Diensteanbieter generierten Umsatz. Gleichzeitig erhöht sich der allgemeine Wettbewerbsdruck am Endkundenmarkt durch die Präsenz des Diensteanbieters. Wäh- rend der Netzbetreiber, der den Vertrag abgeschlossen hat, unter dem Strich durch den höheren Umsatz profitiert, erleiden die konkurrierenden Netzbetreiber durch den allgemein höheren Wettbewerbsdruck einen Nachteil. Außerdem signalisiert der Netzbetreiber durch den Vertragsabschluss den konkurrierenden Netzbetreibern, dass er auch in anderen Ländern bereit sein könnte, solche Verträge mit Diensteanbietern abzuschließen und dadurch den allgemeinen Wettbewerbsdruck am Endkundenmarkt auch in diesen Län- dern zu erhöhen. Die Reaktion der Wettbewerber auf einen solchen Vertragsabschluss wird folglich so aus- fallen, dass sie ihrerseits in den anderen Ländern vergleichbare Verträge mit Diensteanbietern abschließen, um dort selbst von höheren Umsätzen zu profitieren. Dadurch wird auch in diesen Ländern der Wettbe- werbsdruck erhöht.
(b) Der Netzbetreiber kann davon absehen, mit einem Diensteanbieter einen Vertrag abzuschließen. Dadurch signalisiert er seinen Konkurrenten, dass er auch in anderen Ländern auf solche Vertragsabschlüs- se verzichten wird. Wenn alle Netzbetreiber entsprechend dieser Strategie handeln, kann der von potenzi- ellen Diensteanbietern ausgehende Wettbewerbsdruck zum Vorteil aller Mobilfunknetzbetreiber vermieden werden.
Die Bundesnetzagentur hat das möglicherweise bestehende Marktversagen im Rahmen der Mobil- funkfrequenzvergabe im Jahr 2019 adressiert, indem sie den Mobilfunknetzbetreibern ein Verhandlungsge- bot gegenüber Diensteanbietern auferlegt hat.231 Die Bundesnetzagentur hat zudem zugesichert, dass sie die Verhandlungen in einer „Schiedsrichterrolle“ begleitet.232 Das Verhandlungsgebot beinhaltet lediglich eine Pflicht zur Aufnahme von Verhandlungen und stellt keinen Anspruch auf einen erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen dar.233 Dementsprechend ist bisher nicht ersichtlich, dass die Bundesnetzagentur in ihrer Schiedsrichterrolle Einfluss auf den Inhalt der Verhandlungen nimmt. Es scheint dem Verständnis der Bundesnetzagentur zu entsprechen, dass sie in erster Linie sicherstellt, dass die Netzbetreiber mit den Diensteanbietern generell Verhandlungen aufnehmen.
Derzeit ist für die Monopolkommission nicht klar erkennbar, ob dieses Vorgehen ausreicht, um das möglicherweise vorhandene Marktversagen zu beheben. Sollten positive Erfahrungen mit dem Verhand- lungsgebot weiterhin ausbleiben, empfiehlt die Monopolkommission zu prüfen, ob ein schärferes Regulie- rungsinstrument notwendig ist. Beispielsweise könnte bei der nächsten Frequenzvergabe den Mobilfunk- netzbetreibern eine Diensteanbieterverpflichtung auferlegt werden. Diese sollte sowohl Full-MVNOs, die über ein eigenes Kernnetz verfügen, als auch Light-MVNOs, die sich auf den Wiederverkauf spezialisiert haben, einschließen. Eine solche Diensteanbieterverpflichtung hatte es bereits bei der Vergabe der UMTS- Frequenzen gegeben. Entsprechend § 4 Abs. 2 Satz 2 TKV-alt234 durfte ein Netzbetreiber den Diensteanbie- tern keine ungünstigeren Zugangsbedingungen einräumen als dem eigenen Vertrieb oder verbundenen Unternehmen, es sei denn, dass dies sachlich gerechtfertigt ist.
Kapitel 2 · Mobilfunk 61
142. Die Auferlegung einer Diensteanbieterverpflichtung wäre gemäß § 105 TKG-2021 möglich. § 105 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 TKG-2021 nennt die Gewährung des Vorleistungszugangs und nationales oder regio- nales Roaming als mögliche Maßnahmen zur Förderung von wirksamen Wettbewerb. § 105 Abs. 2 S. 3 TKG- 2021 verlangt für die Prüfung der Regulierungsbedürftigkeit (1) die objektive und vorausschauende Beurtei- lung der Wettbewerbsverhältnisse, (2) die Beurteilung, ob die Maßnahme zu Erhaltung und Erreichung eines wirksamen Wettbewerbs erforderlich ist und (3) die Beurteilung der Wirkung auf Investitionen in den Netzausbau. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Bundesnetzagentur bei der Bewertung, ob die Vo- raussetzungen für die Auferlegung einer Diensteanbieterverpflichtung vorliegen und wie diese gegebenen- falls auszugestalten wäre, ein weitreichendes Regulierungsermessen zusteht.
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https://www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/...kation_volltext.pdf
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"40. Zudem erwägt die Bundesnetzagentur, die Vergabe der bundesweit bereitgestellten Frequenzen an die Verpflichtung zu knüpfen, Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen (kurz Diensteanbietern) und MVNO Vorleistungsprodukte zu Großhandelskonditionen diskriminierungsfrei, d. h. zu denselben Konditionen wie dem eigenen Vertrieb, anzubieten. Anbieter ohne eigenes Mobilfunknetz sollen so in die Lage versetzt werden, ihren Endkunden Mobilfunkdienste im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anbieten zu können. Insbesondere mit Blick auf neue Geschäftsmodelle in Bereichen wie Industrie 4.0 wird argumentiert, dass Diensteanbieter und MVNO als „Enabler“, d. h. Partner für Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen, auftreten und so einen positiven Beitrag zur Marktdurchdringung mit innovativen 5G-Diensten leisten könnten."
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Wer sich nun fragt, warum nun die BNetzA von ihrer Erwägung, eine Diensteanbieterverpflichtung durchzusetzen, abgewichen ist, mag eine Antwort in der nachstehen Empfehlung der Kommission (im selben Gutachten) finden:
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"Privatisierung der Deutschen Telekom
243. Mehr als 20 Jahre nach Umwandlung der Deutschen Telekom in eine Aktiengesellschaft hält der Bund direkt und indirekt über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau mit insgesamt 31,9 Prozent noch immer einen erheblichen Anteil der Aktien an der Deutschen Telekom AG. Um den daraus resultierenden Interessenkonflikt auszulösen, sollte:
• die Bundesrepublik Deutschland ihre verbliebenen Anteile an der Deutschen Telekom AG veräußern."
Durch den Verkauf der Bundesbeteiligung würde die problematische Doppelrolle des Staates als Regulierer und Anteilseigner beendet.
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https://www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/s78_volltext.pdf
Und dann kam Scheuer-Andi, der seinerzeit als amtierender "Telekommunikationsminister" womöglich mit seinem Einfluß - gegen eine Diensteanbieterverpflichtung, also pro Telekom - das Aktienpaket des Bundes im Sinn hatte...
Wir erinnern uns an den entsprechenden Handelsblatt-Artikel:
https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/...zog/28990212.html
> leider hinter einer paywall
Unstrittig ist wohl, dass mit beschlossener Diensteanbieterverpflichtung RD seinerzeit keinen Grund gehabt hätte, ein eigenes Netz aufzubauen.
da Dir der Sinn für Zusammenhänge zu fehlen scheint, versuche ich, es Dir auf diesem Wege deutlich zu machen. ",,,das Geschäftsmodell wird hierzulande sicherlich ein Kracher!"
Das nennt man Ironie. Hättest Du erkennen können, wenn Du meine Antwort auf Dein (mit Verlaub: recht wirres) Post in Bezug gesetzt hättest.
Du suchst ein Gartenbuch? Ausgerechnet hier? Viel Glück dabei. Ihr scheint Euch ja verloren zu haben.
Dish! Ich fasse es nicht!
Aber zurück zu Dish, ich glaube, dass du dich da (noch) nicht ganz mit dem Thema ORan und Greenfield-Mobilfunker auseinander gesetzt hast. Es gibt seit Jahrzehnten wieder "Neueinsteiger" in gesättigten Mobilfunk-Märkten, die versuchen ein neues Mobilfunknetz (natürlich kein Satellit) von Null aufzubauen. Diese Neueinsteiger/Firmen sind Rakuten, 1&1 und eben Dish (mehr nicht). Alle drei versuchen es auf der ORan-Basis was ja auch verständlich ist, aber in meinen Augen massive Risiken birgt.
Dish ist in erster Linie ein Satelliten-Internet und Fernsehanbieter in den Staaten, das ist richtig. Da dieses Geschäft (noch sehr ertragreich, generiert einen schönen CF) aber keine wirkliche Zukunft hat wurde bei Dish beschlossen, dass man (wie 1&1) Frequenzen erwirbt und massiv in ORan und Türme investiert um der vierte MNO in den Staaten zu werden. Man liegt aber, wie 1&1, meilenweit zurück und hat massive Probleme. Sollte sich Dish nun aus dem Mobilfunkbereich zurück ziehen und die Frequenzen an AT&T abgeben dann ist das schon eine heftige Nachricht, auch für 1&1. Wir dürfen nicht vergessen: da drüben liegen die ARPU's 4x so hoch wie bei uns (auch in Japan) und wenn Dish da keine Zukunft sieht sehe ich für 1&1 etwas schwarz.
In den vorher von mir verlinkten Artikel ging es quasi um einen Tausch: AT&T bekommt die Mobilfunksparte von Dish und Dish wiederum bekommt die Sat-Sparte von AT&T, was logischerweise das Aus für Dish-Mobile bedeutet
24.04.2023 | 14:30
UBS stuft 1&1 auf 'Neutral'
ZÜRICH (dpa-AFX Analyser) - Die Schweizer Großbank UBS hat die Einstufung für 1&1 auf "Neutral" mit einem Kursziel von 14,50 Euro belassen. Das erste Quartal dürfte für die meisten Unternehmen ermutigend ausgefallen sein, schrieb Analyst Polo Tang in einem am Montag vorliegenden Ausblick auf die Berichtssaison der deutschen Telekombranche. Er setzt vor allem auf die Deutsche Telekom und United Internet. Freenet sieht er skeptisch./ag/tih
https://www.teltarif.de/...sgeldverfahren-gegen-1und1/news/91647.html
Die BNetzA wird mehr und mehr zum Wettbewerbsverhinderer!
Dann wird es womöglich doch noch einen Rechtsstreit mit Vantage geben...
Warten wir die Höhe ab.
CramerJim_: Strafe 20.04.23 20:09#27682
Außer Leute in irgendwelchen Internetforen, die sich lang und breit darüber auslassen, hat eben niemand ernsthaft mit einer relevanten Strafe unter den gegebenen Rahmenbedingungen gerechnet, wäre auch absurd.
Es war die EU - nicht die BNetzA - die Telefonica (nach fast 2 jähriger Verhandlundsdauer) dazu gebracht hat, ein für 1&1 akzeptables NR-Angebot zu unterbreiten.
Es war die BNetzA, die bislang kein Problem damit hatte, wenn das Oligopol gesetzte Fristen gerissen hat.
Und ausgerechnet jetzt - mit Wissen um die Verzögerungen eines Lieferanten und den vorausgegangenen erschwerten Corona-Beschränkungen - soll ein Exempel statuiert werden?!!
Objektiv und Pro Wettbewerb sieht für mich anders aus!
Die Frage ist ob 1&1 das Risiko abgesichert hat und Schadensansprüche anmelden kann.
Die Ausnahme von CramerJim verstehe ich noch immer nicht
Dommermuth redet einfach nur viel, Handlungen Fehlanzeige.
Man hoert andauernd, "nun geht es aber los" und wieder passiert gar nichts. Es sind doch angeblich nun einige Standorte die nur noch "angeschaltet" werden muessen, wieder gehen Wochen ins Land ohne auch nur eine Veraenderung.
Lacherlich wie schlecht das ganze hier ablaeuft, aber der grosse Haeuptling hat ja nichts zu befuerchten, bin mal auf die HV gespannt, wird sicherlich unangenehm fuer ihn werden, aber jucken wird es ihn wahrscheinlich auch wieder nicht