Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14050 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:13 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 104.107.584 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 21.601 | |
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Allerdings wird das bestimmt wieder zum Kursdippen genutzt, entsprechende Beiträge werden bis und am Freitag das Forum fluten. Und ein paar Lemminge werden wieder drauf reinfallen lol
An appeal against the liquidation jurisdiction ruling is expected to be heard at the Cape Town high court on Friday.
Also "HC" müsste theoretisch wieder Slingers sein? Sie hat doch schon mal gesagt, dass die Berufung ist erst nach der Begründung möglich sei.
Wenn sie aber so gut vorbereitet ist, wie sie gerne sagt, dann sehe ich die Chancen höher, dass es nichts überzeugendes von Seiten Steinhoffs geben wird.
Ist vielleicht auch das Sinnvollste, es endlich zum Prozess kommen zu lassen. Wobei ich nicht weiss, ob sich so ein Prozess noch länger ziehen kann. Das würde Steinhoffs Ablehnung der Zuständigkeit Sdafrikas erklären.
Da ist wohl niemand bei Euch zu 3,5 Cent eingestiegen. (4 x 3,5 Cent = 14,0 Cent, = 300 % Gewinn.
Ich auch nicht, aber dafür mit einem richtigen Batzen bei 4,5 Cent.
Diejenigen die das getan haben, fühlen sich heute sicher besser als wenn sie in eine echte Rakete der Neureichen einsteigen oder in einer gerade mitfliegen würden.
Wurde sogar gesperrt wegen Marktmanipulation - als ob meine Wunschträume hier irgendwem oder irgendwas manipulieren. Die Mods hier sind echt, linde gesagt, fragwürdig.
Danke für den Link Rtyde, sehr interessant!
Wäre mal interessant die Stimmungslage der Steini-Seite zu sehen.
die frage der rechtsauslegung 1973/2008 ist nach der schriftlichen begründung slingers eigentlich nur noch von akademischen interesse - schliesslich hat slingers ja betont, dass ein solvente firma keinesfalls liquidiert werden kann.
mal sehen...
Aber vielleicht kommt dann Slingers raus und kann ihr gesicht wahren.
Da vorerst nur über die grundsätzliche Zulassungsfähigkeit gesprochen wird, rechne ich mit einer Abweisung des Einspruchs.
Ob das Insolvenzverfahren dann überhaupt eröffnet wird, ist eine ganz andere Geschichte - ich vermute, daß das Verfahren abgewiesen wird.
Also ich kann da nix fimden!
Auch sehe ich keine Übertreibung.
Meime Meimung, keine Handelsempfehlung!
Moderation
Zeitpunkt: 18.10.21 15:05
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Kommentar: Verdacht auf Spam-Nutzer
Zeitpunkt: 18.10.21 15:05
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