Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14046 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:13 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 104.054.367 |
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Übersetzt mit Google
"STEINHOFF GLOBAL SETLEMENT - UPDATE ZUR SARB-ZULASSUNG
Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder das "Unternehmen" und zusammen mit seinen Tochtergesellschaften "Steinhoff") zusammen mit Steinhoff International Holdings Proprietary Limited ("SIHPL") stellen die folgende Aktualisierung in Bezug auf den globalen Streitbeilegungsvorschlag von Steinhoff zur Verfügung.
Am 11. August 2021 kündigte das Unternehmen ein erhöhtes Angebot an und gab an, dass:
"Nach dieser Ankündigung werden SIHNV und SIHPL weitere Genehmigungen der South Africa Reserve Bank/FINSURV für die erforderlichen Genehmigungen einholen."
Steinhoff freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen die Genehmigung von SARB/FINSURV für die im überarbeiteten globalen Vergleichsvorschlag von Steinhoff vorgesehenen grenzüberschreitenden Überweisungen erhalten hat. Die Zulassung gilt bis 31. Mai 2022.
Louis du Preez, Chief Executive Officer, sagte:
„Die FINSURV-Genehmigung erfüllt eine der verbleibenden Bedingungen für die Umsetzung der globalen Streitbeilegung. Die letzte materielle Voraussetzung ist die Zustimmung des Obersten Gerichtshofs in Südafrika zum Vorschlag von SIHPL Abschn itt 155. Angesichts der überwältigenden Unterstützung der Kläger zugunsten des Vergleichsvorschlags , wir sind bestrebt, es so schnell wie möglich umzusetzen."
mostert hingegen erzählt geschichten...
was zählt am ende wohl mehr vor gericht?
Das wäre wahrlich ein Genuss!
Seh ich auch so. Es ist ein Justizskandal. 75% der Teilnehmer war die notwendige Quote. Selbst wenn die Einspruch erhebenden dazu gehören würden, entstünde für das Gericht keinerlei Veranlassung das S155 nicht zu sanktionieren, denn sie würden nicht einmal dann genug Stimmengewicht haben, um das S155 zu Fall zu bringen.
Warum also müssen Einsprüche bearbeitet werden, die den Vollzug über Monate verhindern, aber in der Summe ihrer Gewichtung es gar nicht könnten ? Wozu also ein S155 mit Regeln, wenn im Anschluss die Justiz ihre eignen Regeln macht, die Quote unerheblich ist, plötzlich jeder und alles befriedet vorher werden muss, auch wenn es nicht zum S155 gehört oder selbst wenn, die Einsprüche die notwendige Mindestzustimmung in keiner Weise gefährden könnten ?
Hier wurde sogar schon eine tiefere Weisheit in der Entscheidung gesehen,die Streithähne sollen sozusagen Gelegenheit bekommen sich bis Ende Januar zu einigen. Die Streithähne haben sich geeinigt und in zwei Verfahren der Einigung zugestimmt.
Jeder hatte Fristen sich daran zu beteiligen. Es betrifft den ausgehandelten Vergleich doch nicht, wenn irgendwer danach kommt und Streit sucht, dann muss man eben gesondert klagen, sonst braucht man überhaupt keine Vergleiche mehr auszuhandeln.
ist nur mir aufgefallen, dass louis als letzten fehlenden schritt das s155 erwähnt und die tekkieklage mit keinen wort?
Louis du Preez, Vorstandsvorsitzender, sagte:. ..Die letzte wesentliche Bedingung ist die Zustimmung des Obersten Gerichtshofs in Südafrika zum SIHPL-Vorschlag nach Section 155..
Moderation
Zeitpunkt: 18.10.21 13:01
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Beschäftigung mit Usern
Zeitpunkt: 18.10.21 13:01
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Long..
kann man nicht oft genug das hier posten ;-)
https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/...b-approval/?newsID=1481542
Danke Steinhoff das Licht wird immer heller.