Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 13976 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 104.749.705 |
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Zeitpunkt: 11.10.21 13:43
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Kommentar: Beleidigung
Nun braucht das Verfassungsgericht nicht mehr handeln, da der Supreme Court sich der Sache annehmen kann, weil die Begründung vorliegt.
-4,69 % -0,01 finde es nicht mehr lustig. Aber alle die Long sind ,ist es ja egal
Für mich geht es weiter vor dem Verfassungsgericht.
Bitte korrigiert mich wenn ihr anderer Meinung seid.
Ein Zitat dazu:
Eine Wahrheit kann erst wirken, wenn der Empfänger für sie reif ist.
Mir wäre es lieber die Wahrheit zu kennen als sie zu verweigern.
einen Klescher haben (nicht ganz normal sein; eine sonderbare Eigenschaft haben)
vertraue und Longie bin!.
LV meine scheine nicht abnehmen können,und immer mehr werden!.
Steinhoff gibt uns das WIR Gefühl,
Zusammenhalt Stark,Solidarisch...
Wir sind Steinhoff Aktien Anleger.
DGAP-Nachrichten: Steinhoff International Holdings N.V. / Schlagwort(e): Sonstiges Steinhoff International Holdings N.V. : SIHPL SECTION 155 - SANCTION HEARING UPDATE 30.09.2021 / 12:20 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent allein verantwortlich.
SIHPL ABSCHNITT 155 - AKTUALISIERUNG DER SANKTIONSANHÖRUNG
Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "Steinhoff" oder die "Steinhoff-Gruppe") informiert die Marktteilnehmer, dass die Anhörung zur Genehmigung des Vergleichsvorschlags von Steinhoff International Holdings (Pty) Limited ("SIHPL") gemäß Abschnitt 155 des südafrikanischen Gesellschaftsgesetzes von 2008 (der "Vorschlag") vom 30. September 2021 auf einen noch vom Western Cape High Court (das "Gericht") zu bestätigenden Termin verschoben wurde, da kürzlich bestimmte Interventions- und Einspruchsanträge eingereicht wurden.
Nach der überwältigenden Unterstützung in den Gläubigerversammlungen vom 6. und 10. September 2021, in denen mehr als 8.500 Gläubiger, die Forderungen in Höhe von ca. 91,7 Mrd. ZAR vertraten, für den Vorschlag stimmten und es keine Gegenstimmen gab, hatte SIHPL beantragt, dass die Anhörung zur Genehmigung des Vorschlags als dringliche Angelegenheit am 30. September 2021 vor dem Gericht stattfinden sollte.
In den letzten Tagen sind beim Gericht Streithilfe- und Widerspruchsanträge von folgenden Parteien eingegangen:
(1) eine Partei, die nach dem Vorschlag ein nicht qualifizierter Antragsteller ist und die nach dem Inkrafttreten des Vergleichs weiterhin streitig sein wird, nämlich: Trevo Capital Limited, ein mauritisches Unternehmen, das mit dem ehemaligen CEO von Pepkor Holdings Limited, Herrn Erasmus, verbunden ist; mit Unterstützung von sechs Einzelpersonen, den Herren Morris, Potter, Berry, Botha, Malan und Steyn (die alle ebenfalls nicht qualifizierte Antragsteller sind); und
(2) Parteien, die vorgeben, im Rahmen des Vorschlags Antragsteller auf Marktkauf zu sein, nämlich: die Treuhänder von Sport City Trust und AJVH Holdings (Pty) Limited, die beide mit den früheren Eigentümern von Tekkie Town verbunden sind, sowie eine Einzelperson, Herr Lamprecht.
Darüber hinaus hat Deloitte SA einen Interventionsantrag zur Unterstützung des Sanktionsantrags von SIHPL eingereicht.
SIHPL wird gegen einige der Interventionen und alle Gegenanträge Einspruch erheben, da es weiterhin auf die Umsetzung des Vorschlags hinarbeitet, der die überwältigende Unterstützung so vieler Antragsteller gefunden hat, und damit diese Antragsteller so schnell wie möglich die Gegenleistung für den Vergleich gemäß den Bedingungen des Vorschlags erhalten können.
In Anbetracht der jüngsten Eingaben kam das Gericht heute zu dem Schluss, dass der Antrag auf Verhängung von Sanktionen nach Section 155 nicht mehr innerhalb des Zeitplans der Eilverfahren des Gerichts verhandelt werden kann. Das Gericht hat den Antrag von der Dringlichkeitsliste gestrichen und die Parteien angewiesen, sich in der nächsten Woche an den für die Rechtssache zuständigen Richter zu wenden. Angesichts der anhaltenden Dringlichkeit, den Vorschlag zu genehmigen, wird SIHPL beantragen, dass das Gericht einen beschleunigten Zeitplan für die Anhörung des Sanktionsantrags festlegt. Das Unternehmen wird über den aktuellen Stand der Dinge informieren, sobald der Termin für die Anhörung bekannt ist.
Das Unternehmen ist primär an der Frankfurter Wertpapierbörse und sekundär an der JSE Limited notiert.
Stellenbosch, Südafrika
30. September 2021
Quelle:
https://www.ariva.de/news/...ional-holdings-n-v-sihpl-section-9792597