Gigaset ab 2011 - Informativ und immer am Ball ..
Seite 1 von 965 Neuester Beitrag: 13.10.23 15:27 | ||||
Eröffnet am: | 25.03.11 08:17 | von: hokai | Anzahl Beiträge: | 25.119 |
Neuester Beitrag: | 13.10.23 15:27 | von: Highflyer100. | Leser gesamt: | 3.452.416 |
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Ich erspare mir grosse Worte, denn eigentlich geht es nur darum bei Gigaset mögliche Chancen zu nutzen.
Moderation
Zeitpunkt: 25.03.11 17:59
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
Zeitpunkt: 25.03.11 17:59
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
Nur Harald und wie sie alle hießen wollten ja nicht auf mich hören.
Beweise?
Einfach mal rückwärz lesen, da findet ihr meine Beiträge. :)
langolfh: mal wieder aufs verkehrte Pferd gesetzt?
Was machen deine Steinhoff Aktien. :)
Sorry für meinen Sarkasmus.
ob nun eine alte kassiereing an den sb-kassen (selloff) oder eine hübschi...
bzgl. gigaset gabs in diesem kaufland im januar sogar eine werbeausstellung beim kaufland... 20ct kurse...
für trader wars ein eldorado, für sonst niemanden...
Nach dem Bericht bei finanznachrichten:
https://www.juve.de/verfahren/...ld-in-insolvenz-und-eigenverwaltung/
Warum hat er nicht sich mit GIANT ACHIEVER
DEVELOPMENT LIMITED zu einem gemeinsamen Angriff entschieden. Es hätte bisher nur 2 Mio. EUR gekostet vielleicht die Stücke einzusammeln, dass Ding jetzt hochzukaufen auf ein 1 EUR und KE durchzuführen ist denn das Leichteste! Es hätte ihm doch jetzt alles gehört dann, Markenrechte alles…und die 30 Mio. EUR von damals hat er sich sogar gespart. Die Verhinderung der KH war völlig sinnlos für deren Seite, wenn er es jetzt nicht übernimmt! Warum hat er das getan? Möglich wäre es diese Woche auf jeden Fall noch gewesen? Und wo sind die 14,7 Mio. Stück gelandet? Alles höchst seltsam!
Aktien steuerlich behandelt?
Gesetzliche Regelung seit dem 1.1.2020
Seit Januar 2020 ist nun klar geregelt, dass Verluste durch Ausbuchung
(§ 20 Abs. 1 EstG) oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien und anderer Wertpapiere in Höhe bis 20.000 Euro mit positiven Kapitaleinkünften - nicht jedoch mit anderen Einkünften - ausgeglichen werden dürfen.
Seit dem Jahr 2020 gilt per Gesetz: Verluste aus der Ausbuchung wertloser Aktien oder eines sonstigen Ausfalls von Aktien werden anerkannt. Sie dürfen aber nur bis 20.000 Euro pro Jahr mit Kapitaleinkünften verrechnet werden.
Hmm, wieder was Neues gelernt, was der Rest wohl wusste, im Falle des Ausbuchens, also nicht mal mit Aktienverluste verrechenbar, jedes Jahr nur 20000 EUR. Also deshalb doch verkaufen.