Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe


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Neuester Beitrag: 11.01.16 20:32
Eröffnet am:26.06.12 09:03von: windotAnzahl Beiträge:4.768
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26893 Postings, 5327 Tage hokai#149 das Taufen mit kaltem Wasser?

 
  
    #151
2
27.06.12 13:19

8051 Postings, 7712 Tage RigomaxReligionsausübung ist kein rechtsfreier Raum.

 
  
    #152
4
27.06.12 13:30
Das Gericht hat die Beschneidung verboten,wenn keine medizinische Indikation vorliegt und der Junge minderjährig ist. Eine Beschneidung _ohne medizinischen Sinn_ ist nach unserer Rechtsordnung zunächst einmal eine Körperverletzung. Religiöse Vorschriften treten auch in anderen Fällen im Rang gegenüber staatlichen Regelungen zurück. Das ist auch sinnvoll. Es gibt Religionsgemeinschaften, deren Mitglieder auch manche medizinisch gebotenen Operationen und Bluttransfusionen aus religiösen Gründen grundsätzlich ablehnen. Kaum jemand hat sich bisher darüber ereifert, dass es bei uns strafbar sein kann, wenn diese Eltern ihren Kindern deshalb eine ärztliche Behandlung verweigern. Kein vernünftiger Mensch bei uns würde eine erzwungene Witwenverbrennung billigen, auch nicht, wenn sie als religiöse Pflicht dargestellt würde.

Man kann sich allerdings fragen, ob eine Beschneidung in jungen Jahren nicht zur Vermeidung späterer Erkrankungen sinnvoll ist. Dies wäre dann eine medizinische Indikation. Aus diesem Grunde wird in den USA auch bei sehr vielen Jungen beschnitten, die weder Muslime noch Juden sind. Die Meinungen darüber, ob das wirklich sinnvoll ist, sind aber auch in den USA unterschiedlich. Es gibt Fälle, in denen Jungen später ihren Eltern diese Beschneidung vorwerfen.

Die Angelegenheit wird in Deutschland vermutlich dadurch geregelt werden, dass die Rechtsprechung eine mögliche medizinische Notwendigkeit aus Gründen der Prophylaxe annehmen wird. Damit läge eine medizinische Indikation vor und eine Beschneidung wäre zulässig. Hätten die Beklagten mit dieser (angeblichen oder tatsächlichen) medizinischen Notwendigkeit argumentiert, wäre es vermutlich gar nicht zu diesem Urteil gekommen. Denn dann hätte das Gericht einen Ermessensspielraum gehabt.  

90044 Postings, 5329 Tage windotZu Komplikationen kann gegoogelt werden!

 
  
    #153
3
27.06.12 13:30
Die Bilder erspar ich mir lieber - hab gerade gegessen.

Und Traumata werden von Jungen und Männern eh oft abgewürgt oder nicht zur Kenntnis genommen.  

27350 Postings, 5275 Tage potzblitzzzJa, windot, die Religion beginnt mit 0 Jahren

 
  
    #154
1
27.06.12 13:31
Was denkst Du denn?

Religion ist ein fester Bestandteil des Lebens vieler Menschen und wird somit Bestandteil der Erziehung und Handhabung des Kindes.
Es steht den Eltern frei, ihr Kind nach ihren Wünschen zu erziehen - ob mit oder ohne Religion.  

27350 Postings, 5275 Tage potzblitzzzBislang haben immer noch die Eltern die Kinder

 
  
    #155
1
27.06.12 13:33
produziert und nicht das Landgericht Köln.  

90044 Postings, 5329 Tage windotBeschneidungen in den USA:

 
  
    #156
6
27.06.12 13:34
Schluss mit der systematischen Beschneidung von Jungen / Knaben. Während die weibliche Beschneidung zu recht geächtet wird, wird munter auf Kosten der Krankenkasse, mittels Scheindiagnose beschnitten, angeblich für die Hygiene, tatsächlich um die Onanie / Masturbation zu verhindern
 

90044 Postings, 5329 Tage windot@potzblitzzz, erziehen ja, verstümmeln nein!

 
  
    #157
6
27.06.12 13:36

27350 Postings, 5275 Tage potzblitzzzWieso verhindert das Onanie?

 
  
    #158
1
27.06.12 13:37
Verstehe ich nicht...  

8051 Postings, 7712 Tage Rigomaxpotzblitzzz: Impfung und Beschneidung

 
  
    #160
3
27.06.12 13:39
Du musst zwei Dinge unterscheiden:
1. Wenn die Impfung wegen staatlicher Vorschriften erfolgt, ist sie schon aus diesem Grunde in unserer Rechtsordnung zulässig. Über den Sinn dieser Vorschriften mag man streiten, aber sie existieren. Punktum.
2. Wenn die Impfung von den Eltern veranlasst wird, ohne dass staatlicher Zwang vorliegt, machen sie es aus Prophylaxe-Gründen und damit im Sinne des Kindeswohls. Auch darüber mag man streiten, aber es sind Gründe, die nach unserer Rechtsordnung zulässig sind. Das kann auch im Falle der Beschneidung gelten, siehe den letzten Teil von #152.

In beiden Fällen sind Impfungen deshalb zulässig.  

25551 Postings, 8378 Tage Depothalbierermhhh, lecker:

 
  
    #161
3
27.06.12 13:40
"Eine kurze Geschichte der Beschneidung in den USA
aus dem Munde der Ärzte

"Vielleicht haben auch Sie bereits gehört oder gelesen, dass fast alle männlichen Neugeborenen in den USA "routinemäßig" beschnitten wurden. Als Begründung dafür werden meist die "bessere Hygiene" oder die "Prophylaxe von Krankheiten" angeführt. Nicht erwähnt werden allerdings

...dass die USA trotz der höchsten Beschneidungsrate in der westlichen Welt oder vielleicht gerade deshalb die höchste Rate sämtlicher Geschlechtskrankheiten und hygienebedingter Peniskrankheiten der westlichen Welt aufweisen - angefangen von Syphilis und Tripper bis hin zu AIDS,

...dass Neugeborene unter Schmerzensschreien fast immer ohne Betäubung beschnitten werden, wobei sie meist ins Schmerzkoma verfallen, ..."

quelle:

p156 von windot.

90044 Postings, 5329 Tage windot@potzblizzz, mit dem "kleinen Schnitt" werden

 
  
    #162
4
27.06.12 13:41
73 m Nervenfasern und über 20000 Nervenenden entfernt! Sowas kann schon Gefühlsmindernd wirken ;-)  

27350 Postings, 5275 Tage potzblitzzzGefühlsmindernd im Vergleich zu was?

 
  
    #163
27.06.12 13:46
Welchen Vergleichswert hat ein pubertierender Jugendlicher, der sich ohne Vorhaut selbst befriedigt und daran Spaß empfindet?  

27350 Postings, 5275 Tage potzblitzzzIch habe bisher nicht viel davon gehört, dass

 
  
    #164
27.06.12 13:46
im Kindesalter beschnittene Männer keine Onanie betreiben können.  

25551 Postings, 8378 Tage DepothalbiererHose runter !

 
  
    #165
3
27.06.12 13:49
Schwanzvergleich !!

4706 Postings, 8258 Tage R.A.P.Nach den Beschneidungen...

 
  
    #166
2
27.06.12 13:54
...gibt´s beim Türken um die Ecke immer Kebab umsonst! :-))

36845 Postings, 7524 Tage TaliskerIch auch nicht

 
  
    #167
1
27.06.12 13:56
Allerdings höre ich immer wieder, dass beschnittene Männer die besseren Liebhaber seien. Das bringt also neben den hygienischen Vorteilen auch ne Menge Lebensqualität.
Ein Trauma hab ich davon auch nicht behalten (zumindest bin ich mir dessen nicht bewusst).
Ein in den USA Geborener

234210 Postings, 7280 Tage obgicouok jetzt wissen wir

 
  
    #168
2
27.06.12 13:57
woher die Kölschvorliebe kommt.  

27350 Postings, 5275 Tage potzblitzzzDem Kölner Landgericht hat wohl ein Bub ins

 
  
    #169
27.06.12 14:07
Stangenglas gestrullert... Erst hat man den Unterschied zu Kölsch nicht bemerkt, aber als dann die Presse darüber berichtete, wurde die Schuld schnell dem Zipfel gegeben.
Geht ja wohl gar nicht, so ein Bier ohne Aroma!  

321 Postings, 5410 Tage nyamcoLöschung

 
  
    #170
3
27.06.12 14:19

Moderation
Zeitpunkt: 28.06.12 12:23
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, vollständige Quellenangabe fehlt - In Zukunft werden Urheberrechtsverletzungen mit ansteigenden Zeitsperren moderiert.

 

 

12570 Postings, 7440 Tage Eichi@hokai, was ist denn das,

 
  
    #171
2
27.06.12 14:24
eine "seelische" Straftat?

Also Hexerei und Magie, z. B. Liebeszauber, Bilokation (an 2 Orten gleichzeitig erscheinen), Wunderheilungen, Astralprojektion und Astralreisen, in einen anderen Körper "feinstofflich" reinschlüpfen um durch die Augen eines Anderen zu sehen, auffällig oder unauffällig herumlaufen, einen Turban aufsetzen, zuhause eine Burka tragen u.s.w., das sind keine religiösen und sonstigen Straftaten.

Aber z. B. seinen Nächsten physisch verstümmeln (und sogar gegen dessen Willen), das ist eine große Straftat und nach dem StGB eine "Besonders schwere Körperverletzung", worin das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht. - Eine Gruppe und sei es eine religiöse, welche von dieser rituellen Handlung nicht lassen kann, gehört verboten.

Es ist eigentlich allerhand, das bisher noch keine politische Gruppierung einen solchen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Auch sollte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet werden, damit solchen Organisationen in unserem Kulturkreis das Handwerk gelegt wird.

10955 Postings, 5116 Tage mannilue@pottblitz

 
  
    #172
27.06.12 14:46
zu#Die Religion des Kindes beginnt aber nicht mit 18 sondern mit 0... Ob es Andersdenkenden passt oder nicht...

und wann beginnt die Freiheit?

Religionsknast = lebenslänglich ab 0 ?  

26893 Postings, 5327 Tage hokaiEichi

 
  
    #173
27.06.12 14:46
z.B. kleinen Kindern Angst machen, das sie in die Höhle kommen wenn sie sich nicht konform verhalten.

26893 Postings, 5327 Tage hokai#172

 
  
    #174
27.06.12 14:47
"Die Befugnis der Eltern, über das religiöse Bekenntnis des Kindes zu entscheiden, ist durch das Gesetz über die religiöse Kindererziehung geregelt."

321 Postings, 5410 Tage nyamco# 174

 
  
    #175
1
27.06.12 14:55
Stimmt. Und die Beschneidung hat damit erst mal gar nichts zu tun.
Und wie das Gericht ausführt: "das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiegt die Grundrechte der Eltern".
Und die einzigen "Gegenargumente" die von den Religionsgemeinschaften jetzt vorgebracht werden sind "steht so geschrieben" (was ja noch nicht einmal der Fall ist) und "haben wir schon immer so gemacht".  

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