Gazprom ADR 2022 - Wie geht's weiter?
der russischen ADRs die bei Freedom getauscht oder dorthin transferiert werden koennen.
Transfer geht bekanntlich nur mit Euroclear und nicht mit Clearstream (CBL & CBF).
Getauscht werden koennen die ADRs von JPM und ein paar von BNY, Gazprom (noch) nicht dabei.
Es scheint mir das ich der ganzen Angelegenheit noch Zeit geben muss.
Vielen Dank für die hilfreichen Informationen.
Auch ich habe mein Investment mit Überzeugung gemacht.
Aber in die Zukunft kann man nicht schauen.
In der Hoffnung auf gute Nachrichten die eine Möglichkeit der Liquidität bzw. Handelbarkeit bieten werde ich zunächst nichts weiteres unternehmen.
Jedenfalls gibt es Gazprom noch und die Zukunft sieht für diese Firma gut aus, sodass sich das halten der ADRs doch noch lohnen könnte.
bisher habe ich von Trade Republic nur Standartmails bezüglich Neuigkeiten bekommen. Also keine neuen Nachrichten, was jetzt mit den Stammaktien passiert.
Hat jemand rausgefunden, ob es eine Möglichkeit gibt, sich direkt an die Verwahrstelle, also in meinem Fall an Bank of Moscow zu wenden? So dass man über Umwege (Typ-C) Konto an seine Dividende kommt?
Es ist auch ein Gesamtbetrag aufgeführt, jedoch keine Möglichkeit der handelbarkeit.
Depot ist bei der Comdirect.
LG
Moderation
Zeitpunkt: 06.05.23 13:16
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unzureichende Quellenangabe
Zeitpunkt: 06.05.23 13:16
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nach vielen Mails,
Auftrag bestätigt,
so wie Möglich wandeln wir,
aber es ist nichts passiert.
Da ich ein Zeitfenster zum Wandeln nachweisen kann,
bestens für Schadensersatz Klage.
Das müssten aber noch mehr Banken sein,
die nicht gewandelt haben.
Vielen Dank schon mal vorab.
Vielleicht check ich es nicht aber folge ich dem Link https://adr.gazprom.com/de/standard/
Steht dort im grauen Kasten, dass keine persönliche Anwesendheit bei der Standardumwandlung erforderlich wäre, ergo TypeC Kto eröffnen..?
Übersetzung dort:
Ihre Aufmerksamkeit sei darauf gelenkt, dass im Falle einer Bedienung Ihres Depotkontos in einer ausländischen Verwahrstelle, die ein Depotkonto eines ausländischen nominellen Inhabers in einer russischen Verwahrstelle hat, eine persönliche Anwesenheit Ihrerseits oder Ihres Vertreters entsprechend einer Vollmacht auf dem Territorium der Russischen Föderation, unter anderem zwecks Ihrer Identifizierung im Interesse der Umsetzung des Föderalen Gesetzes der Russischen Föderation Nr. 115-FZ „Über die Bekämpfung der Legalisierung (Geldwäsche) der Einkünfte aus kriminellen Quellen und der Finanzierung von Terrorismus“ vom 7. August 2001 (nachstehend „Gesetzgebung der Russischen Föderation über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“), für den Abschluss eines Vertrages oder die Abwicklung von Operationen hinsichtlich des Depotkontos nicht erforderlich ist.
das habe ich jetzt mal als Link zu meiner Bank geschickt,
mit Androhung von Haftung im Schadensfall.
Da steht was die Bank zu machen hat.
Da ich ein Depot bei der Gazprom schon letztes Jahr eingerichtet hatte,
und das der Bank auch mitgeteilt habe, sollten die jetzt
mal in Bewegung kommen
da hilft wohl nur noch etwas Kinschal....
soll die Bank das Bestätigen, das man die ADR hat,
dann soll das von der Bank an die Melon und Gasprom gehen.
Da steht nichts von Clearstream.
Clearstream kann sich auf die EU Sanktionen auch nicht berufen,
da kein Russe an dem Tausch verdient.
Clearstream gehört der deutschen Börse.
Hat Sitz in Frankfurt.
Somit in Deutschland haftbar, und als Finanzdienstleister kann denen
die Bafin was aufs Dach geben.
Einfach mal ganz Munter Feuer machen.
Die Anwälte werden das schon Intern ausrechnen,
wo der Schaden für die größer ist.
Die letzten Umwandlungsmöglichkeiten gab's im November. Da kommt nichts mehr!
Argumentation mit Anwalt ist lächerlich! Es gibt keine reguläre Umwandlung mehr, da der Abgleich nicht funktionierte. Das ist bereits seit Herbst letzten Jahres vorbei.
Die zu ersteitende Schadenshöhe wird aus der Differenz des ADR-Verkaufserlöses und dem aktuellen Kurs der GP-Aktie am Verkaufsstichtag an der MOEX zu errechnen sein. Es geht also überhaupt nicht um westl. Sanktionen, russische Reaktionen darauf und sonstige Spekulationen. Einzig die Frage, ob ich beweisen kann, rechtzeitig den Tauschauftrag gestellt zu haben, gilt. Wer das kann, dem empfehle ich einfach abwarten und nach dem 03.08. (wenn eine ADR-Verkauf erfolgt sein solle) Klage beim zuständigen Amts-oder Landgericht seines Brokers zu erheben.
Deiner Argumentation wird kein Gericht der Welt folgen! Das wird dir auch jeder Anwalt sagen.
Es gibt eine Prozesskette für eine Wandlung (Broker, Bank, Verwahrstelle, Emittent). Es gab nationale und internationale Beschränkungen, Sanktionen, EU-Beschlüsse und Verbote infolge eines Angriffskriegs. Die ausführenden Organe haben jedes Recht bei unklarer Situation Ausführungen angemessen zu blockieren und zu bewerten. Der Kunde hat das für höhere Ziele hinzunehmen.
Dir selbst ist bis heute kein Schaden entstanden, den du überhaupt geltend machen kannst! Du hast eine bestimmte Menge ADR gekauft und hast die gleiche bestimmte Menge an ADR immer noch (Ein Kurs ist nicht einklagbar, da er eine Bewertung aus Angebot und Nachfrage darstellt). Du hast kein Anrecht jederzeit ADR in Aktien zu wandeln (das hängt von den Vertragsbestimmungen des Emittenten und seinen Büchern ab).
Wenn es zu keinem Verkauf der hinterlegten Aktien kommt und du defacto einen Totalverlust erleidest, liegt das am Zwangstausch der Russen, der einen Abgleich unmöglich machte. Wenn du einen niedrigen Verkaufspreis erhälst über OTC, dann liegt das am Verkaufsverbot an der MOEX durch die Russen.
Deine einzige Chance auf Schadensersatz ist: Putin und die Duma aufgrund der Gesetzesänderung zu verklagen. Die ADR Verträge aufkündigt & ein Verkaufsverbot an der MOEX verursachte und Dividendenzahlungen an ADR verboten hat!
Eine Klage dagegen ist aber völlig aussichtslos!
PS: Jeder hatte die Umtauschmöglichkeit! Der deklarative Weg stand jedem offen, aber du hättest dann eben nach Russland reisen müssen.