STEINHOFF Reinkarnation
Wären sich AMS + SDK ** NICHT ** über einen Erfolg sicher, dann hätten die schon längst alle Kleinaktionäre mobilisiert, noch selbst Einsprüche einzureichen.
...oder laesst das gericht emotionen mit in ein urteil einfliessen. "dreckiges spiel" hin und her. es muss bewiesen werden. es muss ein gerichtsurteil gesprochen werden ueber dieses "dreckige spiel". beides wurde aber noch nicht erreicht.
wenn das gericht also ausschliesslich nach den buchstaben des gesetzes urteilt, ist die sache erledigt. und zwar im sinne von steinhoff. imho.
happy bashing!
Scheinbar haben das viele vielleicht anders gesehen.
Die SDK hat sich im übrigen auch nicht mehr zu dem Thema geäußert.
Laut deren letztem Newsletter wollten sie dies aber tun .
Dann soll das Gericht entscheiden!
Wir sind im Recht!!!
Das wird auch wohl jedes Gericht dieser Welt so sehen!
immerhin sind 20% cvr's sicher, oder?!
happy bashing!
Natürlich kann jeder, der berechtigte Interessen hat, die Abweisung schriftlich beantragen und vor allem begründen.
2.
Ich habe mich frühzeitig geäußert und die Abweisung beantragt und innerhalb von 5 Seiten ausführlich begründet.
3.
Das Schreiben habe ich an die Gerichtsbarkeit in Amsterdam und Rotterdam gerichtet, jedoch nur an die SdK übersandt, mit der Bitte das Schreiben in Rücksprache mit unseren Anwälten in den Niederlanden zu verwenden. Die AMS kann daraus zitieren, falls notwendig und es den Richtern übersetzt in englischer oder niederländischer Sprache vorlegen. Ich habe dadurch sichergestellt, dass ich unter Einbeziehung der Fachleute bei SdK und unseren niederländischen Anwälte dazu beigetragen habe, dass der Whoa-Antrag abgewiesen wird. Ich bin der Meinung, dass dies der richtige Weg gewesen ist. Man muss aufpassen, keinen Fehler zu machen.
4.
Manche Leute schreiben hier, wenn die Richter nach dem Gesetzestext handeln, müssen sie den Whoa-Plan genehmigen.
Diese Aussagen sind definitiv FALSCH!!!!
Wenn die Richter danach handeln, dass das Whoa-Verfahren ein Vergleichs- und in diesem Sinne vor allem ein Sanierungsverfahren ist, müssen sie den Whoa-Plan nach meiner festen Überzeugung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abweisen. Denn klar ist, dass der vorgelegte Plan keinerlei Maßnahmen zum Erhalt des Betriebes beinhaltet. Es ist vielmehr ein undurchsichtiges Maßnahmenpaket im Sinne der G7-Gläubiger und im Endeffekt von ihnen selbst gestrickt, nicht zuletzt auch um die Eigentümer der Gesellschaft zu entmachten und zu enteignen. Nicht zu vergessen ist, dass es sich hier bei den Gläubigern (CPU-Gläubiger) um Spekulanten handelt, also Geldgeber, die lediglich 30 bis 50 Prozent der Ursprungsdarlehen für 100 Prozent der Ursprungsdarlehen (des Nominalwertes) übernommen haben und Gläubiger von Tochtergesellschaften sind, die zusätzlich eine Garantieerklärung von Steinhoff International Holdings NV erhalten haben (doppelt besichert sind) und die beiden konzerninternen Gläubiger, die wie erwartet den Plan angenommen haben, obgleich die Vertretung dieser internen Gläubiger aus dem Vorstand der Gesellschaft besteht, der verpflichtet ist, im Sinne der Eigentümer (Anteilseigner) zu arbeiten. Damit wäre auch der Beweis dafür, dass der Vorstand mit den CPU-Gläubigern gemeinsame Sache macht, geliefert. All das sollte und ich hoffe wird dem Gericht auch bekannt sein. Und so müssen die Richter nunmehr entscheiden; einfach ist es trotzdem nicht. Denn sie müssen ihre Entscheidung - egal wie sie entscheiden werden - begründen, und haben damit eine Menge Arbeit zu erledigen.
das WHOA-Verfahren wird in diesem Fall gänzlich missbraucht, um die Interessen der G7 mit größtmöglichem Gewinn durchzudrücken und uns Aktionäre vollkommen kaltzustellen;
das hat nichts mit Unternehmensrettung zu tun!
das muss und wird meiner Meinung nach das Gericht auch klar erkennen und diesem perfiden Spiel einen Riegel vorschieben
eine kleine Korrektur;
der Übernahmediscount der ursprünglichen Darlehen betrug wohl 30-50%! so habe ich es verstanden;
also haben die 50%- max 70% der tatsächlichen Kosten getragen!
mit den horrenden Zinssätzen zu 10% über die vergangenen 5 Jahre haben und werden die genügend unanständige Gewinne einfahren; das sind reine Spekulanten!
keine Gläubiger!
Moderation
Zeitpunkt: 11.06.23 11:54
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 11.06.23 11:54
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haben sich sowieso alle privaten Wiedersprüche an das Gericht erledigt.
Zitat:
Sind nicht alle Gläubiger mit Ihrem Plan zur Umstrukturierung Ihres Unternehmens und zur Tilgung Ihrer Schulden einverstanden (private Vereinbarung)? Dann können Sie das Gericht um eine eindeutige Antwort bitten. Genehmigt der Richter Ihren Plan (Homologation)? In diesem Fall gilt der Vergleich weiterhin für alle beteiligten Gläubiger.
Das WHOA-Verfahren fällt unter das Zivilrecht. Sie sind (mit Ausnahme der Einreichung der Einleitungserklärung) verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Moderation
Zeitpunkt: 11.06.23 12:43
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Zeitpunkt: 11.06.23 12:43
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Moderation
Zeitpunkt: 11.06.23 12:43
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Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 11.06.23 12:43
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Nein das habe ich nicht getan. Und trotzdem danke für Nichts!
Es gibt im Übrigen keine Friedenspflicht bei einem Vor-Insolvenzverfahren -Whoa-Verfahren- andernfalls bitte Quellen einstellen.
Es gibt auch im Regel-Insolvenzverfahren keine Friedenspflicht. Es wird dennoch vielleicht einen Vergleich geben, aber das hat mit einer solchen nicht bestehenden Pflicht nichts zutun, sondern nur damit, dass die G7 ihren Plan aus ihrer Sicht durchboxen müssen, weil ihrerseits alles darauf ausgerichtet ist.
Bitte insofern sachlich und korrekt bleiben. Danke!
Sculptor ( Ex. Och-Ziff ) hat auch schon mal 500 Mio in Afrika versenkt ( 100 Mio Schmiergeld + 400 Mio Strafe).
Denke, die werden uns noch einen Vergleich vorschlagen.
https://www.nytimes.com/2016/09/30/business/...ribery-settlement.html
Moderation
Zeitpunkt: 11.06.23 12:07
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Kommentar: Namensverunglimpfung
Zeitpunkt: 11.06.23 12:07
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Kommentar: Namensverunglimpfung
heißt nichts anderes als:
Jedes Dokument was eine persönliches Unterschrift trägt, muss per Post gesendet werden.
oder umgekehrt:
Dokumente mit persönlichen Unterschriften dürfen nicht gescannt/kopiert eingereicht werden.
Nur das Original per Post möglich.
Aber am 15. Juni wird für die Parteien zumindest andeutungsweise klar werden, in welche Richtung es geht. Ich sehe es wie BW, es gibt sehr gute Gründe dafür, den Plan der Hedgefonds/Gläubiger zur entschädigungslosen Enteignung der Aktionäre abzulehnen. Denn er widerspricht in zahlreichen Punkten der Intention und den gesetzlichen Anforderungen des WHOA-Verfahrens.
Damit eröffnet sich die Chance für die Hedgefonds/Gläubiger, mit einem Vergleichsangebot einer Entscheidung des Richters zuvor zu kommen. Nachdem sie zuvor so viele Möglichkeiten vergeigt haben, ihre Ziele mit Steinhoff zu erreichen, sollten diese letzte Chance nutzen.
Das erste Angebot wird kaum annehmbar sein. Aber AMS/SdK wird dann sehr klar machen, was sie als Vergleichsangebot erwarten. Bewegen sich die Hedgefonds/Gläubiger nicht ausreichend, wird ein Insolvenzverwalter die Regie übernehmen. Dem sehe ich sehr gelassen entgegen.
Es kommen spannende Wochen auf uns zu!
Natürlich mit den weiteren Optionen:
- ein anderer/anderer Plan liegt vor
- der Plan wird abgelehnt
- der Richter findet seinen Pass.. äh Kugelschreiber nicht
SIR
Ablehnender Aktionäre werden,andere Form als Vergleich angeboten!.
Es wird für Gläubiger in wenig Bedeutung,aber Aktionäre Freude geben.
Schauen wir mal wer richtig liegt.
Anders ergibt kein sinn,
Management mit Gläubiger wollen den Sack zumachen.
Einfachste Lösung 50cent für Ablehnende mit Begründung.
The End
zb.1,5Milliarden oder 900Millionen Aktien besitzer bekommen 32-50cent.
Richter gibt sein okay,
Alle Sind Glücklich.